Unfall, wirtschaftlicher Totalschaden, gehe ich leer aus?

Hallo Leute,

Heute früh hat's gescheppert, Schuldfrage war eindeutig - ich nicht. Kotflügel zerknautscht und die Tür hat auch etwas abbekommen. Habe der Dame angeboten, es ohne Versicherung zu regeln (selbst neuen Kotflügel ranbauen, Tür polieren und gut ist), aber sie dankte und wollte Alles über ihre Versicherung machen, auch wegen Vollkasko.

Meine alte Karre hatte bereits im Jahr 2014 einen wirtschaftlichen Totalschaden, der Restwert lag danach bei gerade mal 420€.
Kann ich beim Wert des Wagens, der mittlerweile bei 0€ liegen dürfte, überhaupt noch einen Schadenersatz erwarten?

Mischkolino

Schrrrramm
Beste Antwort im Thema

Ja, Danke für den Tip, RSV ist sogar vorhanden. Aber -ehrlich gesagt- will ich nicht noch Gewinn auf Kosten Anderer aus der alten Karre rausschlagen. Bin froh, daß der Schaden unkompliziert und schnell abgewickelt wurde.

Ich ärgere mich ja auch jedes Jahr über die Jahresrechnung der Haftpflichtversicherung, wo ich trotz stetig sinkender SFK den gleichen oder sogar höheren Betrag zahlen muß: "Der Schadensverlauf in Ihrer Regionalklasse hat ergeben, ..." Und das weil viele wegen jedem Mist zum Anwalt rennen.

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Aussage Verweigerung zur Frage nach früheren Totalschaden?

Wie dürfte das dann wohl interpretiert werden?
Genau!

(Sofern die Frage überhaupt gestellt wird.)

Am besten gar nicht draufbringen, danach zu fragen. Von selbst ungefragt natürlich auch nicht erwähnen.

DAs würde ich aber ganz energisch bestreiten.
Der Job des Gutachters, und da wird der gut für bezahlt, ist, den Zustand des Fahrzeugs zu bewerten und auch eventuelle Vorschäden zu bewerten. Der Geschädigte ist sicher nicht in der Pflicht, darauf hinzuweisen, dass die Kiste schon mal repariert wurde..
Und ob das Auto bei HIS überhaupt registriert ist, steht ja noch in den Sternen, da kommt ja bei weitem nicht jede Gurke für ein paar Hundert Euro rein.

Zitat:

@weiss-blau schrieb am 13. Januar 2019 um 12:38:04 Uhr:



Zitat:

@aspergius schrieb am 13. Januar 2019 um 12:12:00 Uhr:


Wenn es so ist, kann ich doch eigentlich die Aussage zu einem früheren wirtschaftlichen Totalschaden verweigern.
Das Fahrzeug steht mit einem stattgefundenem und abgerechneten Totalschaden in der Datenbank, das Gutachten dazu liegt dort vor.

Wird ein neues Gutachten erstellt und versucht danach abzurechnen, ohne dass auf diesen Umstand hingewiesen wird bekommt der Geschädigte genau garnichts da das zweite Gutachten natürlich nicht akzeptiert wird.

Das einzige was er bekommen kann ist Ärger wegen versuchtem Versicherungsbetrug.

Die Anhängerkupplung wurde nach dem wirtschaftlichen!!! Totalschaden getauscht. Beim FOH zahlt man bereits dafür bei 1000,-€.
Der Gutachter hat den Ist-Zustand zu bewerten. Das Fahrzeug wurde zuvor hinten und nun vorne beschädigt. Es fährt und ich nehme an, dass es verkehrssicher ist. Nun muss der entstandene Schaden am Fahrzeug repariert werden, der von dem hinteren unabhängig ist. Der hintere Schaden mindert lediglich den Restwert, auch wenn eine Reparatur, die ja immer so ziemlich dem Neuzustand entspricht, denn gebrauchten Lack kann man schlecht verarbeiten, den Restwert übersteigen würde, hat das Fahrzeug noch einen Wert,. z.B. Räder, Motor, Getriebe...

Zitat:

@weiss-blau schrieb am 13. Januar 2019 um 12:38:04 Uhr:



Zitat:

@aspergius schrieb am 13. Januar 2019 um 12:12:00 Uhr:


Wenn es so ist, kann ich doch eigentlich die Aussage zu einem früheren wirtschaftlichen Totalschaden verweigern.
Das Fahrzeug steht mit einem stattgefundenem und abgerechneten Totalschaden in der Datenbank, das Gutachten dazu liegt dort vor.

Wird ein neues Gutachten erstellt und versucht danach abzurechnen, ohne dass auf diesen Umstand hingewiesen wird bekommt der Geschädigte genau garnichts da das zweite Gutachten natürlich nicht akzeptiert wird.

Das einzige was er bekommen kann ist Ärger wegen versuchtem Versicherungsbetrug.

Das ist ja die Frage. Ist es Versicherungsbetrug, wenn der Gutachter das Auto so bewertet, wie es da steht mit samt den Vorschäden, die er als Fachmann natürlich erkennen muß? (Und ich keinerlei Angaben mache)

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Zitat:

@volker1165 schrieb am 13. Januar 2019 um 12:55:55 Uhr:


Und ob das Auto bei HIS überhaupt registriert ist, steht ja noch in den Sternen, da kommt ja bei weitem nicht jede Gurke für ein paar Hundert Euro rein.

Natürlich steht der Schaden im HIS, denn er wurde abgerechnet. Und da steht er 1000 Jahre.

Zitat:

@volker1165 schrieb am 13. Januar 2019 um 12:55:55 Uhr:


DAs würde ich aber ganz energisch bestreiten.

Das kannst du machen oder es lassen.

Ich kann dir sagen wie der Fall ausgeht wenn man den Schaden aus 2014 verschweigt.

Beim jetzt vorliegenden Schaden ermittelt der GA Reparaturkosten, WBW und RW. Wobei ganz sicher wieder ein wirtschaftlicher Totalschaden bei dem Alter des Fahrzeuges herauskommt.

Der Geschädigte reicht das Gutachten bei der Versicherung ein, welche ihn daraufhin auffordert die Reparatur des Schadens aus 2014 nachzuweisen, was er nicht kann.

Die Versicherung verweigert daraufhin jede Zahlung, weil das aktuelle Gutachten ohne Berücksichtigung des Schadens aus 2014 einen falschen WBW und RW angibt. Damit ist dann auch Ende in der Sache, da der Anspruchssteller die wahrheitsgemäße Höhe seines Schadens nicht beziffert hat und dies ohne neues Gutachten auch nicht kann.

Und dann kommen solche Schlaubolzen wie du u.a. hierher und heulen sich aus, weil die pöse Versicherung nichts zahlt.

Zitat:

@Schubbie schrieb am 13. Januar 2019 um 13:46:10 Uhr:


Die Anhängerkupplung wurde nach dem wirtschaftlichen!!! Totalschaden getauscht. Beim FOH zahlt man bereits dafür bei 1000,-€.

Nix wurde hier in dem Fall getauscht.

Zitat:

@aspergius schrieb am 13. Januar 2019 um 14:06:20 Uhr:


... wenn der Gutachter das Auto so bewertet, wie es da steht mit samt den Vorschäden, die er als Fachmann natürlich erkennen muß? (Und ich keinerlei Angaben mache)

Noch so ein Schlaubolzen.

Der Gutachter muss einen nicht zwingend offensichtlichen Schaden der durch Anstoß an die AHK entstanden ist erkennen wenn er mit der Begutachtung eines Schadens mit Anstoß vorn links (verbeulte Tür und Kotflügel) beauftragt wird ?

Schonmal ein ordentliches Gutachten in der Hand gehabt ? Das kann er garnicht erkennen und der Gutachter sichert sich dahingehend aus gutem Grund ab.

🙄

Das wird mir allmählich ....

Möge der TE eine kluge Entscheidung treffen.

Und das hältst du sicher auch noch für gerecht, das ein unschuldig geschädigter auf seinem Schaden sitzen bleibt.

Pfui Spinne kann ich da nur sagen. Einfach nur zum kotzen!

Melde dich nochmal wenn du lesen gelernt hast. Wenn sich das etwas hinzieht hätte ich dafür Verständnis.

Deinen Pseudo-Sarkasmus kannst du dir hinstecken, wo die Sonne nicht scheint.

@weiss-blau

Zitat:

@Mischkolino schrieb am 12. Jan. 2019 um 11:11:50 Uhr:


Und wie der fahrfähig ist ?. Damals ist mir einer auf die AHK geknallt. Da außer dem verbogenen Kupplungshaken nichts weiter sichtbar war, wurde auch nichts weiter repariert (Reparaturkosten lagen bei 3000€ brutto).

Liest sich für mich so, als wenn der Haken getauscht wurde.

In deinem Fall spare ich mir die Bemerkung mit dem Lesen.

Zitat:

@Mischkolino schrieb am 12. Januar 2019 um 12:20:05 Uhr:



Zitat:

Der damalige Schaden wurde nicht, auch nicht teilrepariert.

Zitat:

@Daemonarch schrieb am 13. Januar 2019 um 14:42:32 Uhr:


Und das hältst du sicher auch noch für gerecht, das ein unschuldig geschädigter auf seinem Schaden sitzen bleibt.

Solche Parolen lassen natürlich unberücksichtigt, dass der Geschädigte schon 2014 über 2000 Euro "Plattmoos" kassiert hat und tun jetzt so, als ob ein heiles Auto beschädigt wurde und mit der jetzt zu erwartenden Versicherungsleistung nicht mehr repariert werden kann...

Und das wird ganz sicher nicht passieren, warum auch. Stell dir vor, ich hätte die Karre vor drei Wochen gekauft, ich hätte von einem Vorschaden gar nichts gewusst.
Du wirst mir auch keinen Fall nennen können, der so gelaufen ist.
Der worst case, der passieren kann, das Fahrzeug wurde wirklich gespeichert, und die Versicherung bezieht sich auf den damaligen Restwert. Dann gibts wohl höchstens den. Und das auch zu Recht.

Zitat:

Ich kann dir sagen wie der Fall ausgeht wenn man den Schaden aus 2014 verschweigt.

Beim jetzt vorliegenden Schaden ermittelt der GA Reparaturkosten, WBW und RW. Wobei ganz sicher wieder ein wirtschaftlicher Totalschaden bei dem Alter des Fahrzeuges herauskommt.

Der Geschädigte reicht das Gutachten bei der Versicherung ein, welche ihn daraufhin auffordert die Reparatur des Schadens aus 2014 nachzuweisen, was er nicht kann.

Die Versicherung verweigert daraufhin jede Zahlung, weil das aktuelle Gutachten ohne Berücksichtigung des Schadens aus 2014 einen falschen WBW und RW angibt. Damit ist dann auch Ende in der Sache, da der Anspruchssteller die wahrheitsgemäße Höhe seines Schadens nicht beziffert hat und dies ohne neues Gutachten auch nicht kann.

Und dann kommen solche Schlaubolzen wie du u.a. hierher und heulen sich aus, weil die pöse Versicherung nichts zahlt.

Zitat:

@volker1165 schrieb am 13. Januar 2019 um 16:56:58 Uhr:


Stell dir vor, ich hätte die Karre vor drei Wochen gekauft, ich hätte von einem Vorschaden gar nichts gewusst.

Das muss ich mir nicht vorstellen.

Das passiert nämlich unzählige male tatsächlich und wenn der Geschädigte den Vorbesitzer nicht belangen kann hat er ein Problem und geht u.U. komplett leer aus.

Die Versicherungen führen das HIS nicht aus Langeweile und ohne Reparaturnachweis wird kein Schaden doppelt bezahlt, ganz egal ob der Geschädigte von dem Vorschaden vollständig, teilweise oder gar keine Kenntnis hatte.

Nach ungefähr 2 Sekunden des Nachdenkens sollte sich einem dieser Umstand auch rein aus der Logik erschließen, denn jede andere Verfahrensweise würde geradezu nach unendlichem Missbrauch rufen.

Zitat:

@volker1165 schrieb am 13. Januar 2019 um 16:56:58 Uhr:


Du wirst mir auch keinen Fall nennen können, der so gelaufen ist.

Einen Fall gabs kürzlich hier.

https://www.motor-talk.de/.../...licher-totalschaden-t6518500.html?...

Die anderen findest du ganz mühelos selbst.

Zitat:

@weiss-blau schrieb am 13. Januar 2019 um 14:41:22 Uhr:



Zitat:

@Schubbie schrieb am 13. Januar 2019 um 13:46:10 Uhr:


Die Anhängerkupplung wurde nach dem wirtschaftlichen!!! Totalschaden getauscht. Beim FOH zahlt man bereits dafür bei 1000,-€.
Nix wurde hier in dem Fall getauscht.

Zitat:

@weiss-blau schrieb am 13. Januar 2019 um 14:41:22 Uhr:



Zitat:

@aspergius schrieb am 13. Januar 2019 um 14:06:20 Uhr:


... wenn der Gutachter das Auto so bewertet, wie es da steht mit samt den Vorschäden, die er als Fachmann natürlich erkennen muß? (Und ich keinerlei Angaben mache)
Noch so ein Schlaubolzen.

Der Gutachter muss einen nicht zwingend offensichtlichen Schaden der durch Anstoß an die AHK entstanden ist erkennen wenn er mit der Begutachtung eines Schadens mit Anstoß vorn links (verbeulte Tür und Kotflügel) beauftragt wird ?

Schonmal ein ordentliches Gutachten in der Hand gehabt ? Das kann er garnicht erkennen und der Gutachter sichert sich dahingehend aus gutem Grund ab.

🙄

Das wird mir allmählich ....

Möge der TE eine kluge Entscheidung treffen.

@blauweiß : Warum bist du eigentlich so aggressiv? Ich habe eine Frage gestellt, weil mir vieles unklar ist. Bin ich deswegen ein Schlaubolzen? Vielleicht solltest du einfach mal deine Umgangsformnen überdenken.

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