Unfall, wirtschaftlicher Totalschaden, gehe ich leer aus?

Hallo Leute,

Heute früh hat's gescheppert, Schuldfrage war eindeutig - ich nicht. Kotflügel zerknautscht und die Tür hat auch etwas abbekommen. Habe der Dame angeboten, es ohne Versicherung zu regeln (selbst neuen Kotflügel ranbauen, Tür polieren und gut ist), aber sie dankte und wollte Alles über ihre Versicherung machen, auch wegen Vollkasko.

Meine alte Karre hatte bereits im Jahr 2014 einen wirtschaftlichen Totalschaden, der Restwert lag danach bei gerade mal 420€.
Kann ich beim Wert des Wagens, der mittlerweile bei 0€ liegen dürfte, überhaupt noch einen Schadenersatz erwarten?

Mischkolino

Schrrrramm
Beste Antwort im Thema

Ja, Danke für den Tip, RSV ist sogar vorhanden. Aber -ehrlich gesagt- will ich nicht noch Gewinn auf Kosten Anderer aus der alten Karre rausschlagen. Bin froh, daß der Schaden unkompliziert und schnell abgewickelt wurde.

Ich ärgere mich ja auch jedes Jahr über die Jahresrechnung der Haftpflichtversicherung, wo ich trotz stetig sinkender SFK den gleichen oder sogar höheren Betrag zahlen muß: "Der Schadensverlauf in Ihrer Regionalklasse hat ergeben, ..." Und das weil viele wegen jedem Mist zum Anwalt rennen.

94 weitere Antworten
94 Antworten

Ich denke, da gibt es ein besseres Unterforum hier - ich verschiebe mal den Thread

Zitat:

@TomD. schrieb am 12. Januar 2019 um 09:21:41 Uhr:


Wie oft kann man eigentlich einen wirtschaftlichen Totalschaden abrechnen...?

So oft wie er auftritt.

Ein Fahrzeug ist nach einem wirtschaftlichen Totalschaden ja nicht wertlos.

Allerdings ist damit zu rechnen, dass man ohne Anwalt nur sehr schwer an sein Geld bekommt, weil die Versicherung da ziemlich mauern wird.

Einerseits zu recht, weil die mehrfache Abrechnung von Schäden ja bekanntermaßen oft sogar bandenmäßig betrieben wird. Andererseits leiden darunter aber auch die ehrlichen Leute, die einfach nur ihr älteres Auto nicht gleich abstoßen wollen.

Zitat:

@Mischkolino schrieb am 12. Januar 2019 um 12:20:05 Uhr:


Der damalige Schaden wurde nicht, auch nicht teilrepariert. In den letzten Jahren wurde der Wagen im Grunde nur noch betriebs- und sicherheitstechnisch i.O. gehalten. Eine Wertsteigerung ist garantiert nicht eingetreten, außer der A6 4B ist mittlerweile zum Kultwagen avanciert 😁

Dann hätte das Fahrzeug nach dem 2014er Unfall bis auf die AHK verkehrssicher sein müssen. Dazu passt leider der Restwert von 450 Euro so überhaupt nicht; was damals dein Vorteil war wird dir jetzt zum Problem werden.

Trotzdem sollte die Differenz zwischen aktuellem Wiederbeschaffungswert und aktuellem Restwert ausreichen, um einen gebrauchten Kotflügel (am besten gleich in passender Farbe) und eine Dose Politur für die Tür zu kaufen. Jedenfalls mit Anwalt und (eigenem) Gutachter.

Zitat:

@weiss-blau schrieb am 12. Januar 2019 um 12:03:11 Uhr:


Aber welcher Gutachter auch immer: Nimm das Gutachten vom Schaden aus 2014 mit.

Ja, hier unbedingt mit offenen Karten spielen!

Wenn da auch nur der Hauch eines Verdachts aufkommt der TE wolle betrügen ist die Sache sofort gelaufen...

(denn: natürlich weiß die Versicherung von dem 2014er Schaden)

Ähnliche Themen

Zitat:

@Schubbie schrieb am 12. Januar 2019 um 13:06:58 Uhr:


[...] Damals wirst du ja dann vermutlich die Summe ohne MwSt. ausgezahlt bekommen haben, da du keine Reparaturrechnungen eingereicht hast. [...]

So ist es.

Zitat:

[...] Bei der zu erwartenden Summe kann man aber vermutlich die Kirche im Dorf lassen und freut sich, dass vermutlich ein paar Kröten hängen bleiben. [...]

Ja, etwas Taschengeld kann man immer gebrauchen🙂. Habe heute einen nagelneuen Kotflügel bestellt (nein - zwei; der rechte mit dem Rostloch wird auch gleich mitgemacht): verzinkt, Erstausrüsterqualität mit leichten Lagerschäden, in Wagenfarbe lackiert, versandkostenfrei,

133,99€

. Dafür mache ich keinen großen Wirbel, aber ich möchte auch nicht zuzahlen. Einen Sonnabend schrauben - geschenkt.

Danke Dir.

Zitat:

@hk_do schrieb am 12. Januar 2019 um 16:27:27 Uhr:


[...] Trotzdem sollte die Differenz zwischen aktuellem Wiederbeschaffungswert und aktuellem Restwert ausreichen, um einen gebrauchten Kotflügel (am besten gleich in passender Farbe) und eine Dose Politur für die Tür zu kaufen. Jedenfalls mit Anwalt und (eigenem) Gutachter.

Anwalt wollte ich eigentlich nicht hinzuziehen, ist ja wie mit 'ner Kanone auf Spatzen schießen 🙂

Auch Dir vielen Dank für die Hinweise.

Zitat:

@hk_do schrieb am 12. Januar 2019 um 16:30:46 Uhr:



Zitat:

@weiss-blau schrieb am 12. Januar 2019 um 12:03:11 Uhr:


Aber welcher Gutachter auch immer: Nimm das Gutachten vom Schaden aus 2014 mit.

Ja, hier unbedingt mit offenen Karten spielen!

Wenn da auch nur der Hauch eines Verdachts aufkommt der TE wolle betrügen ist die Sache sofort gelaufen...

(denn: natürlich weiß die Versicherung von dem 2014er Schaden)

Hier mal ein paar Werte aus der Zusammenfassung des Gutachtens von 2014:

Reparaturkosten o. MwSt._________2580,57€
Abzug neu für alt/Vorteilsausgleich: _-315,92€
Gesamtsumme o.MwSt.: _________2.264,65€

Wiederbeschaffungswert (Privatmarkt, MwSt. nicht ausweisbar): _2525,00€
Restwert (MwSt. nicht ausweisbar)__________________________420,00€

2130,00€ wurden mir ausbezahlt, wie dieser Wert ermittelt wurde - keine Ahnung.

Ich vermute mal:

Wiederbeschaffungsaufwand von 2525 EUR WBW minus 420 EUR Restwert plus Kostenpauschale von 25 EUR.

Würde jedenfalls genau passen...

(dass du 2014 auch gemäß Gutachten hättest reparieren lassen können war dir vermutlich bewusst?)

Ich denke mal, wenn die Versicherung einen Sachverständigen schickt und du sagst, du möchtest genug Geld haben um das Auto wieder zu reparieren, also so dass für dich n gebrauchter Kotflügel und ne gebrauchte Türe rausspringen, und einiges an Taschengeld, dann wird das wohl nicht das Thema sein...
Dann schreibt der dir n Kotflügel und Türlackieren auf, das werden wahrscheinlich um 1000€ sein und den Wiederbeschaffungswert für son Auto mit allen Nebenschmerzen kriegt man da wohl auch hin. Wenn du mit dem Sachverständigen vernünftig sprechen kannst, könnte das gut auf gehen und die Abrechnung über die Versicherung dann sehr schnell, einfach und unkompliziert werden. Wenns nicht klappt, kannst du immernoch zum Rechtsanwalt gehen... Dazu muss ja zum "Wiederbeschaffungswert" auch die Auslagenerstattung entsprechend betrachtet werden, denn wenn du dir n anderes Auto kaufst, das gibt ja nicht an der nächsten Straßenecke, da werden Fahrtauslagen, Ummeldekosten, etc. fällig, die der Sachverständige durchaus mit berücksichtigen sollte...

Bezüglich des Heckschadens würde ich mich erst einmal zurück halten, den müsste ein Sachverständiger ja vieleicht selbst sehen. Andernfalls grob auf einen Vorschaden hin weisen, aber das Gutachten von damals würde ich nicht auf den Tisch legen. Es gibt zwar eine Datenbank in der Unfallschäden eingetragen werden, die Reguliert wurden, HIS Datenbank, wo du auch eine Selbstauskunft einholen kannst ob dein Auto überhaupt drin steht. Es ist aber im Regelfall so, dass der Versicherer dir mitteilen muss, dass er dich / dein Auto da eingetragen hat. Du bekommst dann einen entsprechenden Brief. Wenn du keinen Brief bekommen hast, haben sie dich normalerweise nicht in der HIS eingetragen. Bei meinem letzten Schaden habe ich der VS gesagt, wenn sie mir nach dem Theater mit Ihrem falschen Gutachten noch mit nem HIS Eintrag kommen, dann schreiben sie mit meinem Anwalt weiter und dürfen den auch noch bezahlen. Hat die VS den Eintrag tunlichst unterlassen...

Was die Verursacherin angeht, manche Leute bekommen halt den DRIVE im Leben nicht hin und können es nicht... Die steigt nun nicht nur in der Vollkasko, sondern auch in der Haftpflicht. Ich hätte mir von dir bei deiner Wunschvorstellung Fahrzeugschein und Ausweis geben lassen, mir die Ersattung irgendwo und notfalls auf der Rückseite von nem Kassenzettel schriftlich quittieren lassen dass alle Ansprüche abgegolten sind und direkt deine wahrscheinlich überschaubare Wunschsumme von 300 oder 400€ bar auf den Tisch gelegt und fertig...
Bis 500, 550€ kann ich immer bar zahlen, das lohnt sich für den Erhalt meiner Schadensfreiheitsklasse. Einen eigenen Schaden dann der Vollkasko zu melden, ist vom Haftpflichtschaden her völligstens egal...

Wichtig ist, dass wenn dein Auto jetzt in die HIS eingetragen wird, du nach dem du deinen Kotflügel da drangeschraubt hast der Versicherung die Reparatur mitteilst (Zeitung drauflegen / Bild machen) und dir schriftlich bestätigen lässt, dass sie das Auto auch wieder ausgetragen haben, sonst hast du beim nächsten Treffen womöglich Theater....

Es gibt ja Versicherungen mit Rabattschutz, bei denenan einen Treffer frei hat. Allerdings kosten diese auch mehr.

Zitat:

@Mark-86 schrieb am 13. Januar 2019 um 11:05:02 Uhr:


Ich denke

Das Resultat dieses Prozesses ist leider zu 99% Kokolores.

Muss der Wert des Autos nicht so fest gestellt werden, wie es der Gutachter tatsächlich vor sich sieht? Dabei dürfte eigentlich ein früheres Gutachten keine Rolle spielen. Das bedeutet..Es ist fahrbereit und hat noch ein paar hundert Euro wert.

Richtig.

Wenn es so ist, kann ich doch eigentlich die Aussage zu einem früheren wirtschaftlichen Totalschaden verweigern. Man darf natürlich nicht falsche Angaben machen, das versteht sich von selber. Der Gutachter soll eben sich das Auto sehr genau ansehen und bewerten.
Liege ich da richtig?

Richtig.

Zitat:

@aspergius schrieb am 13. Januar 2019 um 12:12:00 Uhr:


Wenn es so ist, kann ich doch eigentlich die Aussage zu einem früheren wirtschaftlichen Totalschaden verweigern.

Das Fahrzeug steht mit einem stattgefundenem und abgerechneten Totalschaden in der Datenbank, das Gutachten dazu liegt dort vor.

Wird ein neues Gutachten erstellt und versucht danach abzurechnen, ohne dass auf diesen Umstand hingewiesen wird bekommt der Geschädigte genau garnichts da das zweite Gutachten natürlich nicht akzeptiert wird.

Das einzige was er bekommen kann ist Ärger wegen versuchtem Versicherungsbetrug.

Deine Antwort
Ähnliche Themen