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Unfall, wirtschaftlicher Totalschaden, gehe ich leer aus?

Themenstarteram 11. Januar 2019 um 21:59

Hallo Leute,

Heute früh hat's gescheppert, Schuldfrage war eindeutig - ich nicht. Kotflügel zerknautscht und die Tür hat auch etwas abbekommen. Habe der Dame angeboten, es ohne Versicherung zu regeln (selbst neuen Kotflügel ranbauen, Tür polieren und gut ist), aber sie dankte und wollte Alles über ihre Versicherung machen, auch wegen Vollkasko.

Meine alte Karre hatte bereits im Jahr 2014 einen wirtschaftlichen Totalschaden, der Restwert lag danach bei gerade mal 420€.

Kann ich beim Wert des Wagens, der mittlerweile bei 0€ liegen dürfte, überhaupt noch einen Schadenersatz erwarten?

Mischkolino

Schrrrramm
Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 22. Januar 2019 um 20:45

Ja, Danke für den Tip, RSV ist sogar vorhanden. Aber -ehrlich gesagt- will ich nicht noch Gewinn auf Kosten Anderer aus der alten Karre rausschlagen. Bin froh, daß der Schaden unkompliziert und schnell abgewickelt wurde.

Ich ärgere mich ja auch jedes Jahr über die Jahresrechnung der Haftpflichtversicherung, wo ich trotz stetig sinkender SFK den gleichen oder sogar höheren Betrag zahlen muß: "Der Schadensverlauf in Ihrer Regionalklasse hat ergeben, ..." Und das weil viele wegen jedem Mist zum Anwalt rennen.

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Themenstarteram 12. Januar 2019 um 10:17

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 12. Januar 2019 um 00:16:36 Uhr:

Das wird ohne Schadensgutachten nicht möglich sein, den Schaden kiorrekt zu berechnen. Wenn die Verursacherin das so haben möchte, dann mach es halt im üblichen Versicherungsmodus.

Danke Zipfelmann:). Ja, Montag kontaktiere ich den DEKRA Stützpunkt, nachdem ich gestern dessen Anruf verpasst habe. Die gegnerische... - nein; die äußerst freundliche und hilfsbereite Versicherung hat eigentlich Alles schon organisiert.

Themenstarteram 12. Januar 2019 um 10:27

Zitat:

@weiss-blau schrieb am 12. Januar 2019 um 00:27:38 Uhr:

Zitat:

@Mischkolino schrieb am 11. Januar 2019 um 22:59:06 Uhr:

Meine alte Karre hatte bereits im Jahr 2014 einen wirtschaftlichen Totalschaden, der Restwert lag danach bei gerade mal 420€.

Wenn du keine Reparatur nachweisen kannst siehts eher ungünstig aus.

Genau das ist ja auch meine Befürchtung.

Zitat:

Ansonsten gilt der Tip mit dem Gutachten. Stichwort auch Wiederherstellung des Zustandes vor Schadenseintritt.

Damit wäre ich zufrieden. Ich will den Wagen unbedingt weiterfahren, der rennt immer besser, je älter er wird :). Dieses Jahr würden meine angestrebten 400.000 km erreicht.

Danke

Gerne. :) Die Schuldfrage ist ja nicht im Streit. Wenn Du fiktiv abrechnen und selbst schrauben möchtest, solltest Du dringlichst lieber einen eigenen Gutachter beauftragen und dem auch sagen, was Du real machen willst. Damit fährst Du besser. Und nach der Instandsetzung den gleichen Gutachter die vollständige fachgerechte Reparatur bestätigen lassen. ;)

Themenstarteram 12. Januar 2019 um 10:38

Zitat:

@weiss-blau schrieb am 12. Januar 2019 um 08:29:46 Uhr:

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 12. Januar 2019 um 07:35:26 Uhr:

Was hättest du der Frau denn "ohne Versicherung" angeboten?

Hat er doch geschrieben: Die arme Frau sollte einen neuen Kotflügfel anbauen und die Tür polieren.

:D

Neiiiiin!:D Natürlich wollte ich es selbst richten und mir die Teile bezahlen lassen. Aber sie wollte sehr entscheidungssicher den Versicherungsweg gehen, weil sie auch ihren Wagen über die Vollkasko reparieren läßt.

Themenstarteram 12. Januar 2019 um 10:52

Zitat:

@volker1165 schrieb am 12. Januar 2019 um 09:20:15 Uhr:

Ist hier so nicht anwendbar, da es ja schon um einen weiteren Schaden geht. Damals hatte das Auto einen Restwert von 420€, ist nie (offiziell) repariert worden und dürfte daher im Wert nicht gestiegen sein. Was natürlich sein kann, dass das keiner weiß, nicht jeder wirtschaftliche Totalschaden wird gespeichert.

Aber ich denke mal, auch ohne die Vergangenheit hat das Auto einen Wiederbeschaffungswert im dreistelligen, knapp vierstelligen Bereich. Da wäre ich mit Gutachten vorsichtig. Melde den Schaden der gegnerischen Versicherung, wenn die einen Gutachter schicken will, lehnst Du ab und nimmst deinen eigenen. Wenn die nur ein KVA haben will, lässt Du einen machen.

Hintergrund ist einfach, hat die Kiste wirklich nur einen Wiederbeschaffungsswert von 800€ und du lässt für 600€ ein Gutachten machen, auf eigene Faust, könnte sich die Versicherung da (zu Recht) querstellen.

[...]

Danke Dir. Daß von dem damaligen Schaden niemand mehr etwas weiß, glaube ich nicht. Die Schadensabwicklung durch die Versicherung wurde noch am Unfallort per App in die Wege geleitet. Der Gutachter der Versicherung (bei der ich auch Kunde bin), hat mich noch gestern versucht telefonisch zu erreichen, habe ich aber leider verpasst. Also gehts am Montag weiter.

Ich zähle jetzt darauf:

Zitat:

@weiss-blau schrieb am 12. Januar 2019 um 00:27:38 Uhr:

[...] Stichwort auch Wiederherstellung des Zustandes vor Schadenseintritt.

Mehr will ich auch gar nicht.

Zitat:

@Mischkolino schrieb am 12. Januar 2019 um 11:17:26 Uhr:

Ja, Montag kontaktiere ich den DEKRA Stützpunkt ...

Grrrrr.

Ganz ganz schlechte Erfahrung mit diesem Verein gemacht. Ich würde nicht denjenigen die Schadenshöhe bestimmen lassen der ihn am Ende zahlen muss.

Aber welcher Gutachter auch immer: Nimm das Gutachten vom Schaden aus 2014 mit.

Themenstarteram 12. Januar 2019 um 11:05

Zitat:

@TomD. schrieb am 12. Januar 2019 um 09:21:41 Uhr:

Wie oft kann man eigentlich einen wirtschaftlichen Totalschaden abrechnen...?

Diese Frage ging mir auch durch den Kopf.

Themenstarteram 12. Januar 2019 um 11:20

Zitat:

@Mark-86 schrieb am 12. Januar 2019 um 11:01:56 Uhr:

Die erste Frage ist erstmal, ob der Totalschaden von damals der Versicherung überhaupt bekannt ist. Das werden die schon mitteilen.

Die nächste Frage wäre, ob das Fahrzeug nach dem Totalschaden wirklich GAR NICHT repariert wurde, oder zumindest Teilinstandgesetzt wurde. Das man dass nicht beweisen kann, glaube ich nicht, denn das Fahrzeug ist ja da... Ist ja nicht weg... Eine Rechnung o.ä. ist dafür nicht unbedingt erforderlich.

Dann ist in den letzten 4 Jahren ja auch sicherlich was am Fahrzeug gemacht worden, Instandhaltungen, etc. die durchaus zu einer Wertverbesserung führen könnten, auch wird ein Auto ggfls. mal wieder mehr wert, durch neue Reifen oder neuen TÜV, so dass der Wiederbeschaffungswert von damals m.E. nicht mehr angesetzt werden kann... [...]

Meines Wissens haben die Versicherungen eine gemeinsame Datenbank mit den abgeschlossenen Fällen. Das wurde damals eingeführt, um u.a. den bandenmäßigen Versicherungsbetrug und das beabsichtigte "Draufhalten" zur Urlaubsgeldbeschaffung:) zu beenden.

Der damalige Schaden wurde nicht, auch nicht teilrepariert. In den letzten Jahren wurde der Wagen im Grunde nur noch betriebs- und sicherheitstechnisch i.O. gehalten. Eine Wertsteigerung ist garantiert nicht eingetreten, außer der A6 4B ist mittlerweile zum Kultwagen avanciert :D

Danke.

Der damalige Restwert war ein Händler EK, der WBW ist ein Händler VK.

Der WBW muss somit neu berechnet werden.

Tu dir selbst einen Gefallen und beauftrage einen eigenen Gutachter, auch wenn’s die gleiche Versicherung wie deine ist.

Du würdest damit definitiv besser fahren...

Themenstarteram 12. Januar 2019 um 11:36

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 12. Januar 2019 um 11:27:54 Uhr:

[...] Wenn Du fiktiv abrechnen und selbst schrauben möchtest, solltest Du dringlichst lieber einen eigenen Gutachter beauftragen und dem auch sagen, was Du real machen willst. Damit fährst Du besser. Und nach der Instandsetzung den gleichen Gutachter die vollständige fachgerechte Reparatur bestätigen lassen. ;)

Zitat:

@weiss-blau schrieb am 12. Januar 2019 um 12:03:11 Uhr:

[...] Ich würde nicht denjenigen die Schadenshöhe bestimmen lassen der ihn am Ende zahlen muss. [...]

Zitat:

@cartuner84 schrieb am 12. Januar 2019 um 12:35:59 Uhr:

[...] Tu dir selbst einen Gefallen und beauftrage einen eigenen Gutachter, auch wenn’s die gleiche Versicherung wie deine ist.

Du würdest damit definitiv besser fahren...

Danke für die Tips. Hm..., also eigentlich habe ich mit den Gutachtern dieser Versicherung gute Erfahrungen gemacht. War mal selbst Kunde und habe über meine Teilkasko einen Einbruchsschaden dort begutachten lassen. Es kam ein doppelt so hoher Betrag heraus als beim (vorläufig mündlichen) Angebot einer versicherungsunabhängigen Fachwerkstatt.

O.k., habe ja noch etwas Bedenkzeit...

Also, ich fände es vom Gerechtigkeitsempfinden her einfach inakzeptabel, wenn jemand unschuldig auf seinem Schaden sitzen bleibt, nur weil das Fahrzeug älter ist.

Ich hab mal irgendwann von einer Faustformel gehört a' la "Restwert = jeder Monat Resttüv 100€"... Ist da was dran?

Sind eben fundierte Erfahrungswerte. Die Versicherung gibt als Auftraggeber einige Einschränkungen vor. Deinerseits kann über die angesprochene zeitwertgerechte Reparatur mit gebrauchten Teilen ein anderer Berechnungsmodus erreicht werden, der für Dich das bessere Ergebnis hergibt.

Zitat:

@Daemonarch schrieb am 12. Januar 2019 um 12:57:44 Uhr:

Also, ich fände es vom Gerechtigkeitsempfinden her einfach inakzeptabel, wenn jemand unschuldig auf seinem Schaden sitzen bleibt, nur weil das Fahrzeug älter ist.

Ich hab mal irgendwann von einer Faustformel gehört a' la "Restwert = jeder Monat Resttüv 100€"... Ist da was dran?

Ich glaub nicht, dass ein Gutachter oder eine Werkstatt von so einer fadenscheinigen Formel ausgehen.

Da dem TE das Ersetzen der Tuer und des Kotflügels ausreichen würde, was hindert ihn, seine Vorstellung der Werkstatt/Gutachter mitzuteilen ? Ich meine, mehr als -,,Nein, so geht das nicht,,- kann er ja nicht bekommen.

 

Das Auto behält ja einen Restwert, auch wenn es ein wirtschaftlicher Totalschaden ist. Das sagt ja nur aus, dass die Reparatur in einen Makelosen Zustand, zumindest an der betroffenen Stelle, teurer wäre, als das Auto an Wert hat. Damals wirst du ja dann vermutlich die Summe ohne MwSt. ausgezahlt bekommen haben, da du keine Reparaturrechnungen eingereicht hast. Die AHK wurde gewechselt, für das Material hättest du dann glaube ich die MwSt. bekommen können.

Nur weil man also einen wirtschaftlichen Totalschaden hat, ist es nun nicht so, dass es gar keinen Wert mehr hat. Es fährt, hat TÜV und ist verkehrssicher. Du hast halt damals eine "Entschädigung" bekommen, die vermutlich über deinem tatsächlichem Wertverlust lag, da die Versicherung Neupreise zahlt.

 

Ich hatte mit meinem Alten Fahrzeug gerade nach kleiner Restaurierung einen Wildunfall. Der Wagen war auch nicht viel wert. Scheinwerfer, Motorhaube, Stoßstange und Kotflügel mussten neu. Meine Versicherung stellte einen Gutachter und der schrieb auf, dass ich rund 3000DM bekomme, da ansonsten ein wirtschaftlicher Totalschaden. Ich habe der Versicherung mitgeteilt, dass ich selbst reparieren werde und 2850DM erhalten, ohne dass ich irgendwo gezielter nachgehakt habe. Die Teile konnte ich mir in Wagenfarbe von einem "Schlachter" für 200DM holen und hatte ein paar Stunden Arbeit. Ich denke, dass es bei dir in ähnliche Richtung laufen wird, du allerdings einen erheblich geringeren Restwert haben wirst.

Kotflügel neu mit lackieren und lackieren der Tür dürfte insgesamt bei ca. 1300,-€ liegen.

Was nun allerdings anders ist als früher, die Versicherungen müssen sparen, daher wird immer gleich zu einem Anwalt geraten. Bei der zu erwartenden Summe kann man aber vermutlich die Kirche im Dorf lassen und freut sich, dass vermutlich ein paar Kröten hängen bleiben. Wegen vielleicht 100 - 200,-€ mehr wird es den Aufwand nicht wert sein und der Anwalt die Kosten für die Versicherung in die Höhe treiben, woraus irgendwann mal höhere Beiträge resultieren werden.

Themenstarteram 12. Januar 2019 um 12:10

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 12. Januar 2019 um 13:02:31 Uhr:

[...] Die Versicherung gibt als Auftraggeber einige Einschränkungen vor. [...]

Die Dame der Versicherung sagte mir Irgendwas von 80% bei ihrem Gutachter. Ich habe es aber nicht richtig verstanden aufgrund ihres Dialekts und des Verkehrslärms. Auch war ich noch etwas benommen vom Schreck.

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