Unfall, wirtschaftlicher Totalschaden, gehe ich leer aus?
Hallo Leute,
Heute früh hat's gescheppert, Schuldfrage war eindeutig - ich nicht. Kotflügel zerknautscht und die Tür hat auch etwas abbekommen. Habe der Dame angeboten, es ohne Versicherung zu regeln (selbst neuen Kotflügel ranbauen, Tür polieren und gut ist), aber sie dankte und wollte Alles über ihre Versicherung machen, auch wegen Vollkasko.
Meine alte Karre hatte bereits im Jahr 2014 einen wirtschaftlichen Totalschaden, der Restwert lag danach bei gerade mal 420€.
Kann ich beim Wert des Wagens, der mittlerweile bei 0€ liegen dürfte, überhaupt noch einen Schadenersatz erwarten?
Mischkolino
Beste Antwort im Thema
Ja, Danke für den Tip, RSV ist sogar vorhanden. Aber -ehrlich gesagt- will ich nicht noch Gewinn auf Kosten Anderer aus der alten Karre rausschlagen. Bin froh, daß der Schaden unkompliziert und schnell abgewickelt wurde.
Ich ärgere mich ja auch jedes Jahr über die Jahresrechnung der Haftpflichtversicherung, wo ich trotz stetig sinkender SFK den gleichen oder sogar höheren Betrag zahlen muß: "Der Schadensverlauf in Ihrer Regionalklasse hat ergeben, ..." Und das weil viele wegen jedem Mist zum Anwalt rennen.
94 Antworten
Zitat:
@Schubbie schrieb am 23. Januar 2019 um 17:13:35 Uhr:
[...] zumal wohl auch über den Vorschaden hinweggesehen wurde. [...]
Ja. Weil er nicht mehr im HIS gespeichert ist 😎, wie ich jetzt erfahren habe. Der jetzige Schaden bleibt bis zum 31.12.2024, 23:59:59 Uhr gespeichert. Es sei denn, ich beherzige die auf den vorangegangenen Seiten schon gemachten Vorschläge und melde die erfolgte Reparatur der Versicherung. Allerdings mag ich nicht recht glauben, daß ein Foto vom neuen Kotflügel und der aktuellen Tageszeitung reicht. Die wollen sicherlich die Rechnung einer Fachwerkstatt sehen. Erneute Begutachtung nach Reparatur wäre eventuell noch 'ne Möglichkeit.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 23. Januar 2019 um 17:27:09 Uhr:
Der NA gehört zu dem Aufwand, der zur fachgerechten Beseitigung des Schadens notwendig ist. [...]
Wer oder was ist der, die oder das NA?
NutzungsAusfall
Zitat:
@Schubbie schrieb am 23. Januar 2019 um 21:33:56 Uhr:
NutzungsAusfall
Ah so.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 23. Januar 2019 um 17:27:09 Uhr:
Der NA gehört zu dem Aufwand, der zur fachgerechten Beseitigung des Schadens notwendig ist. Dabei ist es egal ob dieser Schaden fiktiv oder konkret (auf Rechnungsnachweis) repariert wird. Es nicht zu verlangen ist halt unklug. Auf die Prämienentwicklung hat das keinen Einfluss. Und da heutzutage fast keine Haftpflichtregulierung so abläuft, wie das eigentlich sein sollte, sollte man seine Rechte durchsetzen. Ist halt meine Sichtweise.
Ja o.k., ich behalte das für den nächsten Crash im Hinterkopf. Dieses Mal war ich vielleicht unklug, aber für mich ist der Schaden jetzt abgewickelt.
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Richtig.
Du kannst den Erstgutachter mit einer Bestätigung der fachgerechten Reparatur beauftragen. Die Kosten kannst Du ebenfalls erstattet verlangen.