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Unfall, wer hat Schuld?

Moin,

ich hatte heute einen Unfall mit einem Auto (ich war mit einem Roller unterwegs). Dabei ist mir nicht klar wie die Schuldfrage beantwortet werden kann. Ich weiß das ich nicht gut gehandelt habe, aber bin der Meinung das ich nicht zu 100% Schuld bin.

Folgende Situation:

30er Zone, ich fahre hinter dem besagtem Auto. Das Auto will rechts auf ein Grundstück einbiegen, dass weiß ich nicht. Das Auto vor mir blinkt NICHT und verlangsamt. Dabei zieht es links rüber, in Richtung einer Parklücke. Ich denke (kein Blinker nach Rechts) das der Fahrer links in die Parklücke einfahren möchte. Deswegen behalte ich meine Geschwindigkeit bei und setze zu einem Überholmanöver rechts am Auto vorbei an. Als ich auf Hälfte des Autos bin zieht es scharf nach rechts rüber und erwischt mich mit der vorderen rechten Ecke am Heck. Ich falle hin etc...
Was meint Ihr?

LG

118 Antworten

Wenn man den Rollerfahrer im Rückspiegel sieht, besser gesagt beobachtet, wird man leicht rechtzeitig erkennen, ob er anhält oder weiterfährt. Dafür reicht natürlich nicht ein flüchtiger Blick, sondern da muss man einmal öfter hinsehen.

Zitat:

@nogel schrieb am 1. Februar 2022 um 16:04:58 Uhr:


Der Autofahrer hat beim Herannahen an die Einfahrt nach hinten zu sehen, dann hätte er den Roller gesehen. Und vor dem Einbiegen nochmals rundum abzusichern. Hätte er das getan, hätte er den Roller neben sich gesehen und wäre gar nicht abgebogen.

Und woher weisst du, dass der PKW-Fahrer nicht kurz vor dem Einbiegen nach hinten sah und den Roller dort vorfand. Und dieser Roller dann kurz nach dem Blick beschleunigte und neben den PKW fuhr?

Sehe ich einen anderen Verkehrsteilnehmer hinter mir, dann erwarte ich nicht, dass er im nächsten Moment verbotswidrig rechts neben mir auf meiner Fahrspur(!) ist. Die Gefährdung wurde bereits durch den Blick zuvor (weniger als 1 Sekunde vor dem Einlenken) ausgeschlossen.

Mein Beispiel hast du nicht verstanden... nicht der Ransende gerfährdet mich in dem Beispiel. Ich als 30km/h Fahrender in der 30er Zone gefährde den 250km/h-Raser nach deiner Auffassung durch mein Einbiegen; weil ich nicht berücksichtigte, dass der mit 250 Sachen rechts an mir vorbei fährt. (Reduktio ad Absurdum -> Extrem überzeichnetes Beispiel)

Der Gefährdungsausschluss ist nicht nur in §5 StVO... er ist auch in §9 StVO zu finden. Wortwörtlich. Im Moment des Überholens wird der Überholte zum "nachfolgenden Verkehr" (Der "Treffer" war zudem hintem am Roller). Wenn man nun unbedingt auf den Gefährdungsausschluss abstellen möchte, dann haben beide diesen "Fehler" begangen. Nur ist dies beim Rollerfahrer offensichtlich (sonst wäre der Unfall nicht passiert) und beim PKW-Fahrer nicht unbedingt belegbar.

Es wird hier, sollte es vor Gericht gehen, auf die Würdigung der Gesamtumstände ankommen. Mit gutem Anwalt ist hier einiges rauszuholen... für beide Seiten.

Zitat:

@Catwiezle schrieb am 1. Februar 2022 um 18:55:10 Uhr:


Wenn man den Rollerfahrer im Rückspiegel sieht, besser gesagt beobachtet, wird man leicht rechtzeitig erkennen, ob er anhält oder weiterfährt. Dafür reicht natürlich nicht ein flüchtiger Blick, sondern da muss man einmal öfter hinsehen.

In der Situation gleichzeitg Gegenverkehr, Fußgänger und Radfahrer auf dem Geh-/Radweg im Blick behalten und dann auch noch ständig den Rollerfahrer beobachten und auch noch das Fahrzeug steuern... Hut ab. Mehr als 7 Informationen gleichzeitig kann das menschliche Gehirn nicht bewusst verarbeiten. (Die Zahl 7 stammt aus der Fachliteratur; dort wird man schon wissen, wie die Zahl zustande kommt).

Niemand rechnet damit, dass man auf seiner eigenen Fahrspur rechts von einem Roller überholt wird, dem es vorn dran zu gemütlich zugeht. Allein aufgrund dessen, dass man annimmt, dass niemand so blöd ist sein eigenes Wohlergehen durch eine solche Aktion zu gefährden, wird ein "Idealfahrer" nicht davon ausgehen, dass ein Zweirad in so einem Moment zwischen Randstein und eigenem Fahrzeug durchzieht.

Ich wünschte wir werden irgendwann erfahren, wie es letztendlich ausgeht; ich fürchte nur, die Rückmeldung wird ausbleiben. Ich halte hier fast jeglichen Ausgang für möglich; glaube jedoch dass zumindest eine Teilhaftung an beiden kleben bleibt.

Jetzt verdreh doch nicht auf Teufel-komm-raus den ganzen Sachverhalt.

Der Autofahrer hatte einen Roller hinter sich und vor dem Abbiegevorgang (bei dem er alles falsch gemacht hat, was man falsch machen kann) hätte er zwei mal abchecken müssen, wo dieser gerade ist.

Hat er nicht --> Unfall.

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Zitat:

@WeissNicht schrieb am 1. Februar 2022 um 19:01:16 Uhr:


Der Gefährdungsausschluss ist nicht nur in §5 StVO... er ist auch in §9 StVO zu finden. Wortwörtlich. Im Moment des Überholens wird der Überholte zum "nachfolgenden Verkehr"

Nicht zutreffend.

§9 StVO fordert den Gefährdungsausschluß vom Überholenden, wenn dieser zum Überholen ausschert. Und der "nachfolgende Verkehr" ist der, der sich vor dem Ausscheren hinter dem Überholer befindet, und nicht derjenige, der gerade überholt werden soll.


"(4) Wer zum Überholen ausscheren will, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist"

Schieb dem Autofahrer nicht die Alleinschuld immer zu - die hat er (mEn) nicht. Mindestens den selben Anteil an dem Unfall trägt der Rollerfahrer, der den Unfall ebenso einfachst hätte vermeiden können: "Das Überholen ist unzulässig: bei unklarer Verkehrslage". Und klar war die Lage ja nicht, außer in der irrigen Annahme des Rollerfahrers, der meinte dass der PKW ja links verbotswidrig irgendwo einparken will - wohingegen das Einbiegen rechts in eine Einfahrt ja geradezu selten und nahezu nie vorkommend eben nicht in Betracht gezogen wurde ... (?)

Ich sehe wenig Chance für 100% Schuld beim Autofahrer. Und alles mit Mitschuld des Rollerfahrers bringt wenig in die Kasse als dass sich lohnt zu streiten

Ich weiß nicht, ob ich es schon 5 mal oder 10 mal gesagt habe:

JA (!) der Rollerfahrer hat sicher eine Mitschuld.

Aber die tritt in genau diesem Fall total in den Hintergrund, wo der Verordnungsgeber durch die beiden magischen Worte "Gefährdung ausschließen" dem Autofahrer die "höchste Sorfaltspflicht" auferlegt.

Das sind nun mal die Regeln vor Gericht.

Und das ist auch kausal zu begründen: hätte der Autofahrer die geforderte "höchste Sorgfalt" walten lassen, so wäre es zu keinem Unfall gekommen, OBWOHL sich der Rollerfahrer falsch verhalten hat.

Zitat:

@nogel schrieb am 1. Februar 2022 um 19:45:07 Uhr:


Jetzt verdreh doch nicht auf Teufel-komm-raus den ganzen Sachverhalt.

Der Autofahrer hatte einen Roller hinter sich und vor dem Abbiegevorgang (bei dem er alles falsch gemacht hat, was man falsch machen kann) hätte er zwei mal abchecken müssen, wo dieser gerade ist.

Hat er nicht --> Unfall.

Ok, mein Spekulatius:
Der Autofahrer hat sich direkt vor dem Einlenken zweimal vergewissert, dass der Roller hinter ihm ist und just in dem Moment, wo der PKW einlenkt schiesst der Roller neben ihn. Der Pkw-Fahrer hatte in dem Moment alles menschenmögliche getan um den Unfall zu vermeiden.
Oder schaust du beim Einlenken nach hinten? Normalerweise schaut man in die Richtung, wo man hin möchte.. gerade in solch heiklen Momenten, wo es auf Präzision ankommt (enge Einfahrt).

Niemand weiss, wie oft der PKW-Fahrer sich umsah und den Roller beobachtete. Gesichert ist nur, dass der PKW-Fahrer nicht damit rechnete, dasss der Roller verbotswidrig neben ihn zieht. Denn hätte er damit gerechnet, wäre dere Unfall wohl zu vermeiden gewesen.

Wir haben nur eine Seite der Medallie (die des Rollerfahrers). Die andere Seite ist uns gänzlich unbekannt.

Es ist sehr wahrscheinlich, dass der PKW-Fahrer möglicherweise gar nicht geschaut hat... aber das ist nicht beweisbar.

Randbemerkung: Es gibt nicht nur 45km/h Moped-Roller. Es gibt auch größere mit ordentlicher Beschleunigung; welche schneller neben den PKW ziehen können als einem lieb ist.

Zitat:

@nogel schrieb am 1. Februar 2022 um 19:45:07 Uhr:


Jetzt verdreh doch nicht auf Teufel-komm-raus den ganzen Sachverhalt.

Der Autofahrer hatte einen Roller hinter sich und vor dem Abbiegevorgang (bei dem er alles falsch gemacht hat, was man falsch machen kann) hätte er zwei mal abchecken müssen, wo dieser gerade ist.

Hat er nicht --> Unfall.

Wie lang nimmst Du denn den Rollerfahrer ins Visier?

Nach vorne sollte man beim fahren vielleicht auch noch gucken?
Oder ist der Fahrer vor Dir Schuld,dass Du ihm ins Heck knallst, weil Du ja dauerhaften Blickkontakt zum Rollerfahrer halten musstest. Könnt ja sein,dass der irgendwann mal spontan an der Schlange vorbei ziehen will.
Der Rollerfahrer hat da nicht vorbei zu fahren.

Ehrlich gesagt, ich finde die Ausführungen hier, dass der Autofahrer den Unfall nicht verhindern hätte können, schon gruselig.

Ich bin alle 1 bis 2 Wochen in der selben Situation wie der Autofahrer. Ich muss rechts abbiegen in eine Tiefgarageneinfahrt und weil die nicht im rechten Winkel auf die Straße mündet, muss ich fast in die Gegenrichtung abbiegen. Dazu hole ich stark nach links aus (auf die Gegenfahrbahn), um dann in die Tiefgarage zu fahren. Für mich ist es überhaupt kein Problem, auszuschließen, dass rechts kein Radfahrer, kein PKW, kein Roller vorbeifährt und auch kein Fußgänger vorbeiläuft.

Mehr möchte ich eigentlich nicht dazu schreiben, denn Fahrschulen gibt es viele in jeder Stadt.

Ach doch noch drei Punkte:

  • Nicht nur ich sehe das so restriktiv, sondern auch der Gesetzgeber, denn nicht umsonst hat er für Abbiegen mit Ausholen und Unfallfolge extra einen Tatbestand im Bußgeldkatalog geschaffen (100,- €, 1 Punkt, A-Verstoß).
  • Bei meiner Abbiegeaktion in die Tiefgarage wird natürlich der Blinker genutzt.
  • Ich sehe nicht die ganze Schuld in dem Fall vom TE beim Autofahrer. Der TE wird keinesfalls schuldfrei aus der Sache rauskommen. Ich sehe die Quotelung von 25:75 bis zu 75:25, abhängig, wie die Situation war (z.B. wie weit der PKW tatsächlich nach links ausgeholt hat). Mir geht nur diese ständig Aussage hier gegen den Strich, der Autofahrer hätte den Unfall nicht verhindern können.

Gruß

Uwe

Können wir mal ein Bild von der Straße bekommen, auf der das passiert ist?

Der TE ist schon lange raus. Jetzt tauschen die "Verkehrsrechtler" sich aus. Da werden unbestimmte Rechtsdefinitionen als Legaldefinition dargestellt oder anderen Themenbereichen zugeordnet. Und auch wenn es Straßenverkehrsordnung heißt, wurde dieses Gesetz durch den Gesetzgeber verabschiedet.
Und jetzt googelt mal schön.

Zitat:

@F.Kannenberg schrieb am 2. Februar 2022 um 00:58:47 Uhr:


Und auch wenn es Straßenverkehrsordnung heißt, wurde dieses Gesetz durch den Gesetzgeber verabschiedet.

Nö. Wir haben in Deutschland die Gewaltenteilung: Legislative, Judikative und Exekutive. Die Gesetzgebung erfolgt durch die Legislative. Eine Verordnung wird von der Exekutive erlassen; das sind zwei Paar Schuhe und daher wird eine Verordnung niemals durch den Gesetzgeber verabschiedet...

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