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Unfall wegen unklarer Verkehrssituation

Themenstarteram 30. Mai 2017 um 11:53

Guten Tag zusammen,

ich brauche ein wenig Entscheidungshilfe. Ich hoffe, Ihr könnt mir diese geben. Folgendes ist passiert.

Ich hatte einen Verkehrsunfall.

Beide Autos waren in gleicher Fahrtrichtung unterwegs. Durch eine Vollsperrung auf der Autobahn, mussten wir auf die Landstraße ausweichen. Ich bin einigermaßen Ortskundig, das andere Fahrzeug hatte ein Ortsfremdes Kennzeichen. Auf einer längeren geraden Strecke setzte das voran fahrende Fahrzeug den Blinker nach links (Ortseinfahrt) fuhr aber nach rechts in eine Bushaltebucht raus. (ich habe für mir gedacht, dass er nicht weiß, wohin er will, möchte in die Karte, aufs Navi, Handy, was auch immer schauen, und hat falsch den blinker gesetzt) Ich wurde langsamer, bin auf die freie Gegenfahrbahn ausgewichen und wollte überholen und der andere Verkehrsteilnehmer wollte nur auf der Straße wenden und zog, ohne nochmal in den Spiegel zu schauen oder einen Schulterblick (so gestand er es auch der Polizei) mit voller Wucht bei mir in die Seite.

Fazit: Laut Polizei bin ich Schuld. Unklare Verkehrssituation, ich hätte halten müssen.

Beide Fahrzeuge hinüber, er bekommt eine Strafe von 35€ weil er nicht in den Spiegel geschaut hat und mich erwartet ein däftiges Bußgeld.

Ich bin mir cht nicht sicher, ob ich einen Anwalt aufsuchen soll, da die Polizei ja gesagt hat, ich wäre Schuld. So sehe ich das nicht. Zumindest mal auf keinen Fall alleinige Schuld. Aber selbst bei Teilschuld 50:50 muss ich doch die Selbstbeteiligung bezahlen und werde nächstes Jahr höher eingestuft.

Also sollte ich es machen? Der Schaden wird wohl, laut Versicherung komplett bezahlt. Aber trotzdem. Ist es wirklich so, dass ich voll schuld bin?

Vielen Dank im voraus

Gruß

Florian

Beste Antwort im Thema

Ich verweise auf § 9 (5) StVO:

Zitat:

(5) Wer ein Fahrzeug führt, muss sich beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren darüber hinaus so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen.

Das wäre der (mindeste) Ansatz für einen Verkehrsrechtsanwalt, den du, lieber TE, jetzt bitte schleunigst aufsuchst. 50:50 sollten drin sein. Wenn du jetzt nix tust, stehst du ansonsten mit dem kompletten Schaden und einem Bußgeld (m. E. ebenfalls nicht gerechfertigt) da.

Im übrigen entscheidet die Polizei keinesfalls über Schuld oder Unschuld.

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An deiner Stelle würde ich umgehend einen Termin bei deinen Anwalt machen.

Die Schuld sehe ich hier, zumind. nicht vollumfänglich, nicht bei dir.

am 30. Mai 2017 um 12:01

Hier bleibt wahrscheinlich nur der Weg über einen Fachanwalt für Verkehrsrecht. Aus meinem Gefühl heraus, als juristischer Laie, sehe ich auch den überwiegenden Anteil der Schuld bei dir, da du ein Fahrzeug überholt hast, dass den Blinker nach links gesetzt hatte und die Verkehrssituation unklar war. In diesem Fall, so glaube ich als Laie zumindest, wird man die vorhalten, dass du hättest dein Fahrzeug anhalten oder zumindest deutlich verlangsamen müssen.

ich schließe mich meinem Vorredner an, rein moralisch gesehen hat dein Unfallgegner m.E. 100 % Schuld,

wo gibt es denn so etwas, links blinken, nach rechts fahren und dann ohne rücksicht auf Verluste wieder einen

Haken nach links zu machen.

Ich hoffe, Du hast eine Rechtsschutzversicherung, dann auf jeden Fall einen Anwalt aufsuchen.

Ich drücke Dir fest beide Däumchen !!!

am 30. Mai 2017 um 12:05

Zitat:

@trollfahrer schrieb am 30. Mai 2017 um 14:03:05 Uhr:

ich schließe mich meinem Vorredner an, rein moralisch gesehen hat dein Unfallgegner m.E. 100 % Schuld,

Da ich der genannte Vorredner bin, möchte ich nochmal klarstellen das ich dies nicht so sehe. Es wird eine Teilschuld bei beiden Lenkern geben. Welche Prozentwerte dabei herauskommen muss wohl am Ende ein Gericht entscheiden, die Polizei ist zum Glück nur Executive und nicht die Judikative.

Auch sehe ich moralisch die Schuld nicht zwangsläufig beim wendenden Fahrzeug, er hat mit dem Blinker angekündigt nach links fahren zu wollen und ist dennoch nach rechts gefahren. Er hat damit eine absolut unklare Verkehrslage erzeugt und der ortskundige folgende Lenker hätte nicht überholen dürfen. Auch gibt es in der Schilderung im ersten Beitrag kleine Unschärfen, die es aus der ferne sehr schwer machen die Situation richtig einzuschätzen. Warum musst das Fahrzeuge auf die Gegenfahrbahn ausweichen, wo doch nach der Schilderung der vorausfahrende Personenkraftwagen komplett in die Bushaltestelle gefahren war? Oder, so kann man suspizieren, dass das vorausfahrende Fahrzeug die ursprüngliche Fahrspur noch nicht komplett verlassen hat und nur zum Wenden etwas nach rechts ausgeholt hat? Hier sind Details offen die einer genaueren Klärung Bedarf und man sollte nicht vergessen, man hört hier immer nur eine Partei und niemals eine objektive Schilderung des Sachverhaltes.

hallo scrambl, ich denke auch, dass der te die hauptschuld trifft, ich sprach aber eben von der moralischen

schuld, recht haben und recht bekommen sind aber bekanntlich unterschiedliche dinge,

und vor gericht und auf hoher see ist man hilflos ausgeliefert, man weiß nie, wie die herren in den

roben urteilen werden, deshalb drück ich dem te weiter die däumchen

Wird 50/50d - Der andere kann nichts dafür, du siehst schon das der nicht aus der Gegend kommt + sich nicht sicher ist, warte doch einfach ab was er macht? Ob er wendet oder abbiegt, wieso willst du dir diese 2 Sekunden im Leben ersparen in dem du auf die Gegenspur fährst?

Er hat geblinkt, auch wenn falsch, du hast zuachten.

 

Typisch deutsch - er hat doch geblinkt. War da nicht was von Rückspiegel und Schulterblick? Oder ist das im Smartphonezeitalter einfach nicht mehr angebracht. Gibt es dafür schon eine App?

 

Natürlich war hier eine unklare Verkehrssituation, in der ein Überholen nicht zulässig ist. War es ein Überholen? Oder ein Vorbeifahren an dem Fahrzeug, welches sich bereits (fast?) vollständig auf der Bushaltestelle befand?

Zahlen werden beide, wie aufgeteilt wird, entscheidet letztlich ein Gericht, wenn man sich nicht einigen kann.

Wie andere schon bemerkt haben wirds das vermutlich auf beidseitiges zahlen hinauslaufen.

Aber ganz ernsthaft schon beim durchlesen hab ich mir bei der konstellation blinkt links und fährt rechts in Haltestelle gedacht dass der jetzt umdreht.

Das ist doch recht typisches Verhalten für jemanden der Wenden will und eine absolut unklare Situation um einfach vorbeizufahren.

am 30. Mai 2017 um 14:12

Vorbeifahren ist es erst dann, wenn sich das Fahrzeug komplett in der Bushaltestelle befunden hat und dann wäre ein ausweichen, wie vom Lenker des passierenden Fahrzeug geschildert, nicht notwendig gewesen.

Es ist eine allgemeiner Grundtenor in diesem Forum, dass risikoreiches Fahren goutiert und der zurückhaltende auf Sicherheit bedachte Fahrer verspottet wird. Hier waren beide Lenker äußerst risikoreich unterwegs, beide haben Verkehrsregeln oder zumindest die unausgesprochenen Regeln des Straßenverkehrs ignoriert. Letztendlich wird keiner der Lenker, wie schon geschrieben, die alleinige Schuld tragen müssen und es wird zu einer Aufteilung der Schuld kommen. Weitere Auskünfte sollte jeder gute Fachanwalt für Verkehrsrecht geben können.

Ich verweise auf § 9 (5) StVO:

Zitat:

(5) Wer ein Fahrzeug führt, muss sich beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren darüber hinaus so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen.

Das wäre der (mindeste) Ansatz für einen Verkehrsrechtsanwalt, den du, lieber TE, jetzt bitte schleunigst aufsuchst. 50:50 sollten drin sein. Wenn du jetzt nix tust, stehst du ansonsten mit dem kompletten Schaden und einem Bußgeld (m. E. ebenfalls nicht gerechfertigt) da.

Im übrigen entscheidet die Polizei keinesfalls über Schuld oder Unschuld.

am 30. Mai 2017 um 14:25

Das einzig sinnvolle, das man dir raten kann, ist ein Gang zum Anwalt. Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, gibt es da überhaupt nichts zu überlegen. Da es m.M. nach auf eine Teilschuld hinausläuft, sehe ich deine alleinige Schuld nicht gegeben.

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