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unfall wegen automatischer vollbremsung?

hey leute ich brauche mal eure hilfe...
und zwar hatte ich gestern einen auffahrunfall und das kam so
ich bin mit meinem twingo auf einer landstraße mit einer geschwindigkeitsbegrenzung von 70 km\h
also bin ich brav mit 70 und genug abstand hinter einem Q7 gefahren plötzlich bremste der audi erst sehr stark ab dadurch bin ich ihm ein gutes stück näher gekommen und im nächsten moment macht er eine vollbremsung, ich natürlich auch voll in die eisen aber letztendlich bin ich auf der nassen straße in in rein gerutscht :-/ der audi fahrer steigt aus und wahr total verwirrt weil sein auto die bremsaktion wohl komplett selbstständig gemacht hat????
dann haben wir die polizei gerufen und dehnen hat er es auch genau so erklärt. Dann hieß es zu erst das seine versicherrung das wohl zahlen müsse und dann wohl mit audi abrechnen muss.
und heut früh kam ein anruf der polizei das nun anscheinend doch ich schuld sein soll warum auch immer??? ich kann ja nicht wissen das der bei freier straße den anker wirft und das so ein panzer viel schneller steht als mein twingo is ja wohl auch klar....
jetzt zu meiner frage, kann mir wirklich die volle schuld an dem unfall angehängt werden? oder hab ich evtl sogar ne chance meinen schaden ersetzt zu bekommen???
währe toll wenn mir jemand eine antwort gebn könnte
mfg Secrex

Beste Antwort im Thema
@SauRausLasser sabbelte am 25. Oktober 2014 um 08:07:29 Uhr:

Zitat:

So einfach ist es nicht.

Wenn der Fahrer...

1. Sein Auto jedes Jahr in die Inspektion schickt
2. Vor Fahrtantritt mal kurz ums Auto geht
3. Beim Einschalten der Zündung auf Warnlämpchen oder Meldungen im BC achtet
4. Nach dem losfahren kurz auf die Bremse tritt um diese zu checken

ist er seiner Pflicht vollumfänglich nachgekommen. Es ist dem Fahrer nicht zuzumuten vor jeder Fahrt sein Auto zur Volldiagnose mit dem Hänger in die Werks... blablub

Soso...

Was man hier alles lernen kann.

Im konkreten Fall des TE würde das also bedeuten, dass der Fahrer des Q7, der natürlich alles, was Du oben aufgelistet hast, getan hat, keinerlei Haftung für sein Fahrzeug übernehmen müsste.

Wenn man sich jetzt also vorstellt, die selbe Situation hätte sich bei 150 auf der BAB ereignet und 3 Leute wären tot, hätte der Q7 Fahrer damit nichts am Hut, weil ja kein Lämpchen geleuchtet hat.

Alles klar.

Zitat:

So einfach dem Kunden alle Verantwortung zuschustern, wie der durchschnittliche Versicherungsangestellte sich das in seinen feuchten Träumen vorstellt, ist es dann doch nicht.

Aber Hauptsache auf dicke Hose gemacht.

Leider vollkommen am Thema vorbei, denn der Versicherer würde ja genau dann eintreten müssen, wenn sein Kunde haftbar ist.

Gott, wie einfältig...

Naja, wenn's Dir hilft. Bitte gerne.

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Noch ein Grund mehr, den doppelten Abstand einzuhalten ! Und da liegt deine Schuld ! Denn du mußt zu jederzeit dein Fahrzeug unter Kontrolle haben !

Ich selbst Hab auch solche Assitenten, habe aber über keine Fehlfunktion zu berichten .

Was machst du bei Wildwechsel, wenn der Vordermann Not bremsen muss ?(egal ob per Assistent System oder der Fahrer selbst) ist aber die gleiche Situation.

@SauRausLasser sabbelte am 25. Oktober 2014 um 08:07:29 Uhr:

Zitat:

So einfach ist es nicht.

Wenn der Fahrer...

1. Sein Auto jedes Jahr in die Inspektion schickt
2. Vor Fahrtantritt mal kurz ums Auto geht
3. Beim Einschalten der Zündung auf Warnlämpchen oder Meldungen im BC achtet
4. Nach dem losfahren kurz auf die Bremse tritt um diese zu checken

ist er seiner Pflicht vollumfänglich nachgekommen. Es ist dem Fahrer nicht zuzumuten vor jeder Fahrt sein Auto zur Volldiagnose mit dem Hänger in die Werks... blablub

Soso...

Was man hier alles lernen kann.

Im konkreten Fall des TE würde das also bedeuten, dass der Fahrer des Q7, der natürlich alles, was Du oben aufgelistet hast, getan hat, keinerlei Haftung für sein Fahrzeug übernehmen müsste.

Wenn man sich jetzt also vorstellt, die selbe Situation hätte sich bei 150 auf der BAB ereignet und 3 Leute wären tot, hätte der Q7 Fahrer damit nichts am Hut, weil ja kein Lämpchen geleuchtet hat.

Alles klar.

Zitat:

So einfach dem Kunden alle Verantwortung zuschustern, wie der durchschnittliche Versicherungsangestellte sich das in seinen feuchten Träumen vorstellt, ist es dann doch nicht.

Aber Hauptsache auf dicke Hose gemacht.

Leider vollkommen am Thema vorbei, denn der Versicherer würde ja genau dann eintreten müssen, wenn sein Kunde haftbar ist.

Gott, wie einfältig...

Naja, wenn's Dir hilft. Bitte gerne.

Erst mal danke für die zahlreichen antworten und Sorry das ich erst jetzt zurück schreibe hab grad viel um die ohren...
Also ja ich hab eine rechtsschutz vers. Und hab auch am montag nen termin bei einem anwalt.
Mein versicherrungs berater hat gemeint wenn der fahrer vor mir grundlos gebremst hätte währe es seine schuld gewesen aber dadurch das es wohl sein auto von selbst wahr wird das komplizierter. Ist da wirklich was dran? Weil es könnte ja gut sein das er die kupplung treten wollte weil er das auto nicht gewohnt ist oder so und dann auf die bremse ist wegen automatik. Wenn das so währe geht der unfall doch auf ihn oder?
Weil abstand hatte ich ja viel ich bin im ja nur näher gekommen als er gebremst hatt, man kann doch nicht verlangen das jemand ohne bremsassistent nen kilometer abstand hinter einem halten muss der sowas hat oder?
Und noch eine frage: wenn wir von teilschuld reden bedeuted das dann das jeder auf seinem schaden sitzen bleibt oder?
Ich muss morgen nachmittag zu den cops und ejne aussage machen und halte euch dann auf dem laufenden
Gruß sandro

Mhm ok aber er hat auch gesagt das er sich nich perfekt damit auskennt und mich drum zu nem anwalt geschickt

Zitat:

@secrex schrieb am 25. Oktober 2014 um 14:19:06 Uhr:


Mein versicherrungs berater hat gemeint wenn der fahrer vor mir grundlos gebremst hätte währe es seine schuld gewesen aber dadurch das es wohl sein auto von selbst wahr wird das komplizierter. Ist da wirklich was dran?

Zitat:

@germania47 schrieb am 25. Oktober 2014 um 14:53:21 Uhr:


@ secrex Dein Versicherungsberater mag sich vielleicht mit Verträgen auskennen.
Die Antwort, hinsichtlich der Haftungsfrage, hat ihn jedenfalls disqualifiziert.

Hallo germania,

hmm, mal unterstellt (!), der Q7 hätte ohne ein Zutun seines Fahrers objektiv unnötig, quasi aus heiterem Himmel, autonom eine 2-stufige Notbremsung (erst stark, dann voll) hingelegt:

Wie hätte dann eine fachkundige Auskunft des Versicherungsberaters zur Haftungsfrage gelautet? 😕

Hallo Elk-en, kurze Antwort:
Mithaftung des Q7 1/3 bis eher 50 %. Habe ich aus Deiner Fragestellung eine kleine Spitze entnommen?

Zitat:

@Hafi545 schrieb am 25. Oktober 2014 um 09:20:50 Uhr:


Wenn man sich jetzt also vorstellt, die selbe Situation hätte sich bei 150 auf der BAB ereignet und 3 Leute wären tot, hätte der Q7 Fahrer damit nichts am Hut, weil ja kein Lämpchen geleuchtet hat.

Unter der Voraussetzung,

"hmm, mal unterstellt (!), der Q7 hätte ohne ein Zutun seines Fahrers objektiv unnötig, quasi aus heiterem Himmel, autonom eine 2-stufige Notbremsung (erst stark, dann voll) hingelegt:"

an Dich - in strafrechtlicher Hinsicht - die Frage:

Bist Du etwa der Ansicht, dass der Fahrer des Q7 trotzdem vorsätzlich/fahrlässig den Tod von drei Menschen (mit-)verschuldet hätte?

Gemäß § 823 BGB hat derjenige, der eine Sache oder Person fahrlässig oder vorsätzlich geschädigt hat, für den entstandenen Schaden aufzukommen.
Ich kann bei dieser Konstellation kein Verschulden sehen.
Aber eindeutig eine Haftung aus der Betriebsgefahr nach § 7 STVG.

Zitat:

@germania47 schrieb am 25. Oktober 2014 um 17:12:07 Uhr:


Hallo Elk-en, kurze Antwort:
Mithaftung des Q7 1/3 bis eher 50 %. Habe ich aus Deiner Fragestellung eine kleine Spitze entnommen?

Offenbar hast Du eine kleine Spitze entnommen, ja; enthalten war meinerseits in der Fragestellung allerdings keine. 🙂

Bitte etwas ausführlicher:

Mit welcher Begründung (Mitverschulden/Betriebsgefahr) wären 1/3 bis 50% Mithaftung angemessen?

Zitat:

@Elk_EN schrieb am 25. Oktober 2014 um 17:25:02 Uhr:



Zitat:

@germania47 schrieb am 25. Oktober 2014 um 17:12:07 Uhr:


Hallo Elk-en, kurze Antwort:
Mithaftung des Q7 1/3 bis eher 50 %. Habe ich aus Deiner Fragestellung eine kleine Spitze entnommen?
Offenbar hast Du eine kleine Spitze entnommen, ja; enthalten war meinerseits in der Fragestellung allerdings keine. 🙂

Bitte etwas ausführlicher:

Mit welcher Begründung (Mitverschulden/Betriebsgefahr) wären 1/3 bis 50% Mithaftung angemessen?

Na gut, nunmehr ein Haftungsschema:

Der Auffahrende hat nach § 3.1 STVO seine Geschwindigkeit so einzurichten, dass er innerhalb einer übersehbaren Strecke halten kann.

Gemäß § 4 STVO ist der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug so einzuhalten, dass hinter ihm gehalten werden kann, auch wenn plötzlich abgebremst wird. Der Vorausfahrende darf nicht ohne Grund abbremsen.

Der Auffahrende haftet außerdem noch aus der Betriebsgefahr. (§ 7 STVG)

Der Q7 haftet, wie bereits ausgeführt nicht aus Verschulden, da sein Fahrzeug auf Grund eines Systemfehlers plötzlich abgebremst hat.
Folglich haftet der TE aus Verschulden und der Betriebsgefahr und der Q7 nur aus der Betriebsgefahr des Fahrzeuges.

Mir ist schon bewusst, dass der vom Gesetzgeber verordnete halbe Tachowert als Abstand teilweise nur in der Theorie zu praktizieren ist.
Die Rechtsprechung berücksichtigt diese Tatsache nicht.
Ausführlich genug?
Grüße von Klaus

Mal so meine Gedanken zum Fall des TE und etwas was wäre wenn.

Hier hat der Q7-Fahrer mitgeteilt dass sein AUDI von allein eine Vollbremsung hinlegte, kann sein dass er darum eine geringe Teilschuld trägt.

Aber: wenn ich in nem PKW hinter einem so großen KFZ herfahre sehe ich nicht hindurch u. muss gefahrlos anhalten können, egal warum und wie der bremst.

Meines Wissens ist eine Schuld des grundlos vollbremsenden "Vordermanns" rechtens wenn man damit nicht rechnen kann, z.B. beim anfahren und beschleunigen beim Ampelstart.

Auf die Unfallsituation des TE trifft das nicht zu, also m.M. trägt er die Alleinschuld.

Zitat:

@germania47 schrieb am 25. Oktober 2014 um 17:43:21 Uhr:


Der Q7 haftet, wie bereits ausgeführt nicht aus Verschulden, da sein Fahrzeug auf Grund eines Systemfehlers plötzlich abgebremst hat.
Folglich haftet der TE aus Verschulden und der Betriebsgefahr und der Q7 nur aus der Betriebsgefahr des Fahrzeuges.

Soweit kann ich grundsätzlich folgen.

Aber:
Nach diesen fachkundigen Grundsätzen würdest Du - ein Mann ein Wort! - nun dem vorausfahrenden Q7, auf den aufgefahren wurde, allein aus der BG (!) eine Mithaftung von 1/3 bis 50% (!) aufbürden?

Wow!
Warum?

Ein ebenso großes/schnelles/schweres SUV anstelle des Q7 ohne (fahrerunabhängig agierenden) Notbremsassistenten könnte ja zum Vergleich gar nicht autonom eine Vollbremsung hinlegen.
Ist etwa die Betriebsgefahr von Fahrzeugen wie der Q7 mit Notbremsassistenen (und evtl. Systemfehler) derart hoch anzusetzen?

Zitat:

@germania47 schrieb am 25. Oktober 2014 um 17:43:21 Uhr:


Mir ist schon bewusst, dass der vom Gesetzgeber verordnete halbe Tachowert als Abstand teilweise nur in der Theorie zu praktizieren ist.
Die Rechtsprechung berücksichtigt diese Tatsache nicht.

Das stimmt so nicht.

Nach herrschender Meinung in der Rechtssprechung sollte auf Schnellstraßen der Sicherheitsabstand nicht geringer als der in einer Zeit von 1,5 s zurückgelegte Weg sein. "Halber Tacho" wären aber 1,8 s, bzw. nach "Faustformel 2 s ("21, 22"😉.
Darüberhinaus ist auch noch der sog. Gefährdungsabstand von Belang. Er liegt vor, wenn der Abstand geringer ist, als die in 0,8 s zurückgelegte Strecke.

Btw gibt es ACC-Systeme, die dem Fahrer die Vorgabe eines zum Vorausfahrenden einzuhaltenden Abstands von 1 s gestatten. 😉
Noch doller ist der "Road-Train" aus dem Sartre-Projekt. Hier betrug - auf öffentlichen Straßen - der Sicherheitsabstand der Fahrzeuge bei konstant 85 km/h ganze 6 m (rund 1/4-Sekunde)! 😎

Hi,

beim Road Train ist der Unterschied aber das da wiederrum kein Mensch ist der den Abstand halten muß bzw. bremsen muß.

Die reaktionszeit des Menschen ist ja oft schon fast ne Sekunde. Deutlich weniger schaft man nur wenn man sehr konzentriert ist und jung noch dazu 😉

Bis man da die Bremslicher registiert und reagiert hängt man schon drauf ohne den Fuß überhaupt auf dem Bremspedal hat. Ein Automatisches System reagiert sofort und dann reicht eine viertel Sekunde eben aus.

Gruß Tobias

Aber: wenn ich in nem PKW hinter einem so großen KFZ herfahre sehe ich nicht hindurch u. muss gefahrlos anhalten können, egal warum und wie der bremst.

Aber die straße auf der das passiert ist gieng leicht bergab und und einer übersichtliche rechtskurve bei der man gut sehen kann was vor einem ist oder eben nicht ein gutes stück vor dem q7 wahr ein traktor weswegen ich eh schon vom gas bin und mich bremsbereit gemacht habe

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