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unfall wegen automatischer vollbremsung?

Themenstarteram 23. Oktober 2014 um 22:09

hey leute ich brauche mal eure hilfe...

und zwar hatte ich gestern einen auffahrunfall und das kam so

ich bin mit meinem twingo auf einer landstraße mit einer geschwindigkeitsbegrenzung von 70 km\h

also bin ich brav mit 70 und genug abstand hinter einem Q7 gefahren plötzlich bremste der audi erst sehr stark ab dadurch bin ich ihm ein gutes stück näher gekommen und im nächsten moment macht er eine vollbremsung, ich natürlich auch voll in die eisen aber letztendlich bin ich auf der nassen straße in in rein gerutscht :-/ der audi fahrer steigt aus und wahr total verwirrt weil sein auto die bremsaktion wohl komplett selbstständig gemacht hat????

dann haben wir die polizei gerufen und dehnen hat er es auch genau so erklärt. Dann hieß es zu erst das seine versicherrung das wohl zahlen müsse und dann wohl mit audi abrechnen muss.

und heut früh kam ein anruf der polizei das nun anscheinend doch ich schuld sein soll warum auch immer??? ich kann ja nicht wissen das der bei freier straße den anker wirft und das so ein panzer viel schneller steht als mein twingo is ja wohl auch klar....

jetzt zu meiner frage, kann mir wirklich die volle schuld an dem unfall angehängt werden? oder hab ich evtl sogar ne chance meinen schaden ersetzt zu bekommen???

währe toll wenn mir jemand eine antwort gebn könnte

mfg Secrex

Beste Antwort im Thema

@SauRausLasser sabbelte am 25. Oktober 2014 um 08:07:29 Uhr:

Zitat:

So einfach ist es nicht.

Wenn der Fahrer...

1. Sein Auto jedes Jahr in die Inspektion schickt

2. Vor Fahrtantritt mal kurz ums Auto geht

3. Beim Einschalten der Zündung auf Warnlämpchen oder Meldungen im BC achtet

4. Nach dem losfahren kurz auf die Bremse tritt um diese zu checken

ist er seiner Pflicht vollumfänglich nachgekommen. Es ist dem Fahrer nicht zuzumuten vor jeder Fahrt sein Auto zur Volldiagnose mit dem Hänger in die Werks... blablub

Soso...

Was man hier alles lernen kann.

Im konkreten Fall des TE würde das also bedeuten, dass der Fahrer des Q7, der natürlich alles, was Du oben aufgelistet hast, getan hat, keinerlei Haftung für sein Fahrzeug übernehmen müsste.

Wenn man sich jetzt also vorstellt, die selbe Situation hätte sich bei 150 auf der BAB ereignet und 3 Leute wären tot, hätte der Q7 Fahrer damit nichts am Hut, weil ja kein Lämpchen geleuchtet hat.

Alles klar.

Zitat:

So einfach dem Kunden alle Verantwortung zuschustern, wie der durchschnittliche Versicherungsangestellte sich das in seinen feuchten Träumen vorstellt, ist es dann doch nicht.

Aber Hauptsache auf dicke Hose gemacht.

Leider vollkommen am Thema vorbei, denn der Versicherer würde ja genau dann eintreten müssen, wenn sein Kunde haftbar ist.

Gott, wie einfältig...

Naja, wenn's Dir hilft. Bitte gerne.

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Zitat:

@Turbotobi28 schrieb am 24. Oktober 2014 um 09:52:25 Uhr:

Das ist ja momentan eins der großen Rechtlichen Probleme das z.b. für das völlig autonom fahrende Fahrzeug geklärt werden muß. Wer haftet wenn so ein Robotauto einen Unfall baut.

Ich glaube nicht, dass das ein großes rechtliches Problem ist welches geklärt werden müsste.

So ein Auto wird ja sicherlich weiterhin ein Lenkrad, ein Brems- und ein Gaspedal haben.

Verantwortlich und damit haftpflichtig ist der Fahrer, da dieser jederzeit eigreifen können muß.

Oder kam es schon vor, dass der Hersteller eines Einparkassistenten beim Parkschaden haftbar gemacht wurde?

Zitat:

@Matsches schrieb am 24. Oktober 2014 um 13:06:34 Uhr:

Verantwortlich und damit haftpflichtig ist der Fahrer, da dieser jederzeit eigreifen können muß.

Eingreifen und eine Bremsung des Bremsassis verhindern kannst du aber nicht.

Gruß Metalhead

am 24. Oktober 2014 um 11:19

Vollgas geben? :D

Zitat:

@LillyLyn schrieb am 24. Oktober 2014 um 13:19:55 Uhr:

Vollgas geben? :D

Bringt nix, die Bremse ist immer stärker ausgelegt. :D

Gruß Metalhead

Im Moment sicher Richtig,aber wie gesagt es wird der Zeitpunkt kommen wo die Fahrzeuge vollständig allein fahren dürfen. Der Fahrer eben nicht mehr unbedingt hinter dem Lenkrad sitzen muß sondern es sich hinten bequem machen kann (und darf)

Beim LKW wird das evtl. schon in 10 Jahren soweit sein,da steht auch eine starke Lobby dahinter.

Oder das Autonome Fahrzeug von Google, da gibt es keine möglichkeit mehr für den Fahrer einzugreifen außer einem Notaus.

Sicher Zukunftsmusik, aber eben auch nicht mehr sooo weit weg ;)

Gruß Tobias

Das sind drei Paar Stiefel, von denen Du redest.

1. Heute bereits verfügbare Assistenzsysteme:

Diese haben eine Zulassung, für sie gilt das ganz normale Recht des Landes in dem sie eingesetzt werden, alles kalter Kaffee und kein rechtliches Problem. Siehe oben.

2. Autonome Fahrzeuge

Die gibt es heute allenfalls als Prototypen. Sie haben Zulassungen im Rahmen von Einzelabnahmen etc. Haften wird aber, sobald sie sich im öffentlichen Verkehrsraum befinden, ebenfalls derjenige, der sie betreibt.

Auch hier kein großes Problem, das es zu lösen gilt.

Und die dritte Variante, nämlich was eines Tages versicherungstechnisch passieren wird, falls solche Fahrzeuge tatsächlich einmal serienreif werden sollten, ist dermaßen was von SciFi, dass sich damit heute noch keine Versicherung ernsthaft beschäftigen muss.

Wo Du allerdings recht hast ist, dass man aus Sicht der Versicherer tatsächlich überlegen muss, wie ein Produkt "Kfz Versicherung" in 15 oder 20 Jahren aussehen wird, weil sich die Rahmenbedingungen auch technisch immer mehr verändern.

Ich glaube auch, dass es das Produkt, so wie wir es heute kennen, in 20 Jahren nicht mehr geben wird. Auch wenn es keine vollständig autonomen Fahrzeuge geben sollte.

Zitat:

@Hafi545 schrieb am 24. Oktober 2014 um 14:37:15 Uhr:

 

2. Autonome Fahrzeuge

Die gibt es heute allenfalls als Prototypen. Sie haben Zulassungen im Rahmen von Einzelabnahmen etc. Haften wird aber, sobald sie sich im öffentlichen Verkehrsraum befinden, ebenfalls derjenige, der sie betreibt.

Auch hier kein großes Problem, das es zu lösen gilt.

Dafür, dass das "kein großes Problem" sein soll, beschäftigen sich aber ganz schön viele Leute mit dieser Thematik. :)

Klick

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 24. Oktober 2014 um 13:18:37 Uhr:

Eingreifen und eine Bremsung des Bremsassis verhindern kannst du aber nicht.

Ich bin mir ziemlich sicher, daß eine durch Kamera, Radar oder was auch immer eingeleitete automatische Bremsung durch die Betätigung des Gaspedals abgebrochen werden kann / können muß.

Zitat:

@digibär schrieb am 24. Oktober 2014 um 20:13:30 Uhr:

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 24. Oktober 2014 um 13:18:37 Uhr:

Eingreifen und eine Bremsung des Bremsassis verhindern kannst du aber nicht.

Ich bin mir ziemlich sicher, daß eine durch Kamera, Radar oder was auch immer eingeleitete automatische Bremsung durch die Betätigung des Gaspedals abgebrochen werden kann / können muß.

Ist bei meinem A4 so, aber erst bremst er nicht voll, aber stark. Nochmal Gasgeben unterdrückt das Bremsen.

@Elk_EN: Na, da Du ja sicher ganz genau gelesen hast, was Du da raus recherchiert hast, gibst Du mir sicher Recht: Ein Würzburger Jurist, der sich im Rahmen eines Projekts mit der Zukunft beschäftigt, ist alles andere als ein Indiz für ein großes juristisches Problem.

Zur geltenden Rechtslage sagt der Artikel fast wörtlich das, was ich oben geschrieben habe. Insofern freut es mich, dass Du Dir die Mühe gemacht hast, die Richtigkeit meines Beitrags zu belegen. Danke dafür. :D

Zitat:

Ich bin mir ziemlich sicher, daß eine durch Kamera, Radar oder was auch immer eingeleitete automatische Bremsung durch die Betätigung des Gaspedals abgebrochen werden kann / können muß.

Ich war bisher jedes Mal froh, wenn der Assi gebremst hat, was drin war.

Auf die Idee, das abzubrechen, wäre ich nie gekommen und hätte auch keine Zeit dafür gehabt. ;)

Zitat:

@Hafi545 schrieb am 24. Oktober 2014 um 21:11:40 Uhr:

Na, da Du ja sicher ganz genau gelesen hast, was Du da raus recherchiert hast, gibst Du mir sicher Recht: Ein Würzburger Jurist, der sich im Rahmen eines Projekts mit der Zukunft beschäftigt, ist alles andere als ein Indiz für ein großes juristisches Problem.

Ja, ich habe den Artikel genau gelesen. Und genau deshalb gebe ich Dir nicht recht. :D

Zitat:

@Hafi545 schrieb am 24. Oktober 2014 um 21:11:40 Uhr:

Zur geltenden Rechtslage sagt der Artikel fast wörtlich das, was ich oben geschrieben habe. Insofern freut es mich, dass Du Dir die Mühe gemacht hadt, die Richtigkeit meines Beitrags zu belegen. Danke dafür. :D

Nicht wirklich. ;)

Um die geltende Rechtslage ging es Turbotobi, den Du et al kritisiertest, ja gerade nicht:

Zitat:

@Turbotobi28 schrieb am 24. Oktober 2014 um 09:52:25 Uhr:

Das ist ja momentan eins der großen Rechtlichen Probleme das z.b. für das völlig autonom fahrende Fahrzeug geklärt werden muß. Wer haftet wenn so ein Robotauto einen Unfall baut.

Denn nach geltendem Recht sind autonome Fahrzeuge im allgemeinen gar nicht zulassungsfähig. Offensichtlich sind durchaus einige rechtliche Probleme zu klären, bis autonome Fahrzeuge überhaupt erst zugelassen werden könnten:

Zitat:

Der fundamentale Wandel der Technik mache deshalb Anpassungen des rechtlichen Rahmens zwingend erforderlich – und das EU-weit. Mit ein paar Wochen Arbeit ist es dafür nicht getan. Hilgendorf ist sich sicher: Bis die ersten Roboterfahrzeuge über europäische Straßen fahren werden, ist noch sehr viel juristische Arbeit zu leisten.

 

Turbotobi gebe ich recht! ;):D

 

ps

Wenn Du meinst, dass es da keine größeren rechtlichen Probleme gibt, kannst Du dich ja mit Herrn Hilgendorf in Verbindung setzen und ihm verklaren, dass sein Wirken und das seiner Forschungsstelle unsinnig ist! ;):D

Netter Versuch. :D

Nochmal: solange ich nicht in der NJW oder ähnlichen Publikationen regelmäßig Auseinandersetzungen mit dem Thema finde, ist es eine Frage, mit der man sich im Rahmen einer Forschungsarbeit Gedanken machen kann, aber sicher kein großes juristisches Problem.

Forschungsthemen gibt es Hunderte. Nur weil Du jemanden ergoogelt hast, der sich um dieses Thema kümmert, wird die Ansicht nicht richtiger.

Aber wenn Du es so beherrschend findest, ist das Dein gutes Recht.

Kannst ja gelegentlich berichten, wie die Sache sich entwickelt. :D

Zitat:

@Hafi545 schrieb am 24. Oktober 2014 um 22:13:47 Uhr:

 

Nochmal: solange ich nicht in der NJW oder ähnlichen Publikationen regelmäßig Auseinandersetzungen mit dem Thema finde, ist es eine Frage, mit der man sich im Rahmen einer Forschungsarbeit Gedanken machen kann, aber sicher kein großes juristisches Problem.

...

Kannst ja gelegentlich berichten, wie die Sache sich entwickelt. :D

Es stand schon in der NJW:

Klick

:D:p

Zitat:

@Hafi545 schrieb am 24. Oktober 2014 um 10:09:49 Uhr:

Nö, das ist rechtlich gar kein Problem, denn für den ordnungsgemäßen Zustand des Fahrzeugs ist der Fahrer verantwortlich, egal, ob er eine Kutsche mit Handbremse oder eine S Klasse mit Pre Safe der neuesten Generation bewegt.

So einfach ist es nicht.

Wenn der Fahrer...

1. Sein Auto jedes Jahr in die Inspektion schickt

2. Vor Fahrtantritt mal kurz ums Auto geht

3. Beim Einschalten der Zündung auf Warnlämpchen oder Meldungen im BC achtet

4. Nach dem losfahren kurz auf die Bremse tritt um diese zu checken

ist er seiner Pflicht vollumfänglich nachgekommen. Es ist dem Fahrer nicht zuzumuten vor jeder Fahrt sein Auto zur Volldiagnose mit dem Hänger in die Werkstatt zu transportieren.

Verhältnismäßigkeit ist hier das Stichwort. Findet übrigens auch in anderen Bereichen Anwendung wo es dann ums Strafrecht geht (z.B. Fürsorgepflicht von Vorgesetzten).

So einfach dem Kunden alle Verantwortung zuschustern, wie der durchschnittliche Versicherungsangestellte sich das in seinen feuchten Träumen vorstellt, ist es dann doch nicht.

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