Unfall, was tun mit Versicherung?

Hi Leute!

Kurze Vorgeschichte:
Letzte Woche ist ein Freund einer Frau hinten draufgefahren. Bei ihm waren Scheinwerfer usw. kaputt bei der Frau (Golf III) hat man nichts gesehen. Sie war in der Werkstatt, hat ihren Wagen anschauen lassen und es war angeblich nichts verzogen oder so. Einen Tag später ruft der Sohn von der Geschädigten an, das Auto sei komplett verzogen und er wolle den Schaden über die Versicherung laufen lassen. Er meinte er sei nochmal in der Werkstatt gewesen....

Jetzt zur eigentlichen Frage:

Mein Kumpel ist irgendwie bei 120% oder so in der Versicherung. Er bezahlt zur Zeit vierteljährlich ca. 250 Euro Haftpflicht. Wenn er das über die Versicherung machen lässt, würde er auf 155% hochgestuft werden und würde VIERTELJÄHRLCIH ca. 1000 EURO bezahlen!!
Den Schaden selbst bezahlen wollte er nicht (bzw. kann er nicht, keine Ahnung)....
Und die hohen Versicherungsbeiträge ebenfalls nicht.

Was würdet ihr tun bzw. was würdet ihr empfehlen?

Mir ist folgendes eingefallen, ich weiß aber nicht, ob das in Ordnung ist ("moralisch" sicherlich nicht!!).
Also: Er könnte sein Auto auf seine Mutter anmelden. Sie ist so zwischen 70-100% (weiß nicht genau). Dann würde doch der Zweitwagen bei 140% eigestuft werden. Die Beiträge wären dann bei ca. 350 Euro vierteljährlich.

Ist das möglich?

Achso, er ist schon über 23 Jahre alt. (Hat den Führerschein aber erst später gemacht, deshalb war er noch so hoch in der Versicherung).

21 Antworten

Also wie du auf 750€ Differenz bei 35% Diff. kommst frag ich mich mal als erstes. Das kann nicht stimmen.

Jetzt zum verwerflichen.
Es ist Umgehung eines Schadens und nicht nur moralisch verwerflich. Wenn das rauskommt kann es Ärger geben. Die Zweitwagenregelung sieht eine Einstufung von SF2 vor, da alle Fahrer über 23 sind.

Christo

Also wie man auf den Wert kommt, weiß ich auch nicht....kann nur soviel sagen: Wir haben mal im Tarifrechner bei 140% (120 waren nicht möglich) die Daten eingegeben --> 344 Euro
Dann das gleiche mit 155% --> 807 Euro

Weil er das nicht glauben wollte, hat er bei der Versicherung angerufen und die meinten es wären so an die 1000 Euro...

Versteh ich zwar auch nicht, aber naja....

D.h. das wäre also strafbar, wenn man das so macht?

Aber überleg doch mal. Angenommen die Mutter kauft sich ein Auto und der Sohn fährt damit, geht das nicht?

Zitat:

Original geschrieben von xbf


Weil er das nicht glauben wollte, hat er bei der Versicherung angerufen und die meinten es wären so an die 1000 Euro...

Reden wir hier über eine Direktversicherung namens D....., welche schadenträchtige Kunden mit horenden Beiträge fernhält ?

Zitat:

Original geschrieben von xbf


Aber überleg doch mal. Angenommen die Mutter kauft sich ein Auto und der Sohn fährt damit, geht das nicht?

Da brauche ich nicht überlegen, bei meinem Bruder habe ich das auch gemacht ( wie verwerflich ), aber ich würde damit nicht hausieren gehen. Zudem war das Fahrzeug 5 Monate stillgelegt.

Bei einer Neueinstufung bei Neukauf, also Zulassung auf VN = Versicherungbeginn, wird keine Versicherung zwingend vermuten, dass dort ein Vorvertrag bestehen könnte.

Anders bei einem Fahrzeug, welches seit 1 Jahr im Besitz des VN´s ist und mitten im Jahr plötzlich den Versicherer wechselt, da liegt der Verdacht nahe.

Machen kann man es, mit den Konsequenzen muss man dann auch leben.

Gott78

Da hast Du Recht! Also ich habe ihm gesagt, er soll den Schaden selbst bezahlen!

Dass die Reperatur an seinem Auto fast mehr kosten würde als das Auto beim Kauf (kostete 800 Euro), wollte er ein anderes kaufen (ebenfalls in der Preisklasse denk ich).

Deshalb habe ich gedacht, dass er es dann auf seine Mutter anmelden könnte. Also das wäre NICHT das gleiche Auto!

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Achso und nein, es ist nicht die Versicherung D.........:-)!

Was meinst Du dazu? (zum Post vorher)

Zitat:

Original geschrieben von xbf


Was meinst Du dazu? (zum Post vorher)

Als Kunde mit wenig Geld und den Möglichkeiten die er hat, wie mein Bruder 😉.

Er soll mit dem Verteter sprechen wo das Auto der Mutter versichert ist.

Christo

Ok, vielen Dank für Deine Hilfe!!

Meinem letzten ‚Unfallgegner‘ (ich hatte im Dunkeln beim Rückwärtsfahren mit meinen Renault Trafic seinen schwarzen Chrysler Voyager gerammt und beschädigt) habe ich meine Versicherungsnummer und den Namen meiner Versicherung gegeben und dann war gut; Polizei war auch da.

Nach ein paar Wochen habe ich meine Versicherung mal angerufen und gefragt, ob es sich lohnen könnte, den Schaden selbst zu zahlen, um den SF-Rabatt nicht zu verlieren ...

Zitat:

Original geschrieben von J.Ripper


Nach ein paar Wochen habe ich meine Versicherung mal angerufen und gefragt, ob es sich lohnen könnte, den Schaden selbst zu zahlen, um den SF-Rabatt nicht zu verlieren ...

BTW , den Telefonanruf hättest Du dir sparen können , genau dieser Betrag steht auf deiner letzten Beitragsrechnung.

Gruß
capri

@capri:
Inwiefern - bei dir wird gleich angedruckt, bis wieweit sich das lohnen würde?
Interessiert mich jetzt mal - bei mir kommt das immer nur, wenn der Unfall reguliert wurde und ich die Abrechnung bekomme - dort steht das dann, auf der normalen Rechnung nicht.

Aber ist an sich net schlecht, das vorher zu wissen *gg*

Grüße
Schreddi

@schreddi
So ist es , folgendes steht bei mir jedesmal auf der jährlichen Beitragsrechnung automatisch mit drauf :

Computerservice: Wenn Sie im laufenden Kalenderjahr nur einen KFZ-Haftpflichschaden melden , lohnt es sich bei dem zur Zeit gültigen Beitragssatz , Tarif und Fahrzeug , einen Schaden bis zu 787,00 € selbst zu bezahlen.

Geil net ? 🙂 🙂 🙂 🙂 🙂

Gruß
capri

Mmmh, das ist an sich ganz gut.

Grüße
Schreddi

Ganz gut ? Das ist absolut OBERHAMMER MEGAGEIL *bg*

Gruß
capri

Wenn ich solche Berechnungen sehe, so frage ich mich oft:
Auf wieviel Jahre wird das gerechnet?

Es gibt da Berechnungen, die ermitteln die Prämiendifferenz auf 25 Jahre ...

... und drucken das womöglich unter eine SF 2 Police. 🙄

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