Unfall was ist nun zutun? Wie sich verhalten?

VW Golf 1 (17, 155)

Hi

heute hat es doch ein Frau gewagt in meinen kleinen Liebling zufahren bei ausparken wozu auch nach hinten gucken. Und voll gegen meinen Radkasten hinten Fahrerseite ist jetzt nicht viel dran aber trotzdem erstmal Polizei geholt.

Besonders nachdem der "Ausländische Freund" der Frau mir 100 Euro anbieten wollte.

Kann mir mal jemand sagen was dei Reperatur kostet? Und was man da am besten machen soll? Hab mal was davon gehört das man sich das Geld auch auszahlen lassen kann stimmt das?

Also der Radkasten ist über der Plastikabdeckung etwas verbeult und etwas lack ist ab. Aber seht selber.

http://img44.imageshack.us/img44/3446/img02786hm.jpg
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Und wie sieht das aus mit dem Wert meines Wagen spielt der eine Rolle? Wenn ja wo liegt der denn ca?

cu

23 Antworten

Ist doch kein Problem.

Du fährst zu VW und lässt da den Schaden reparieren, ist ja dein gutes Recht.

Aber von so Dingen wie auszahlen lassen, halte ich persönlich rein gar nix. ...

Das ist aber ne andere Geschichte.

Geh in die Fachwerkstatt, hol dir da nen Kostenvoranschlag, hol dir das "go" von der Versicherung deines Gegners und lass den Wagen dann dort reparieren und alle sind glücklich.

Ja siehste so soll es ja auch laufen.

Die frage ist nur wird das Geld reichen um das zu Reparieren oder Bekomme ich fast nix das das Auto zu alt ist.

Da habe ich mal gehört es wäre besser zu einem Gutachter zufahren und schätzen weil der dann noch andere Sachen wie (Alus, El.Fenster, ZV und so was) mit einrechnet.

Oder darf man erste bei großen schäden zum Gutachter gehen?

Das war meine Frage. Nachher sagen diue Restwert deswagen 200 Euro und die bei der Werkstatt wollen 250 haben dann habe ich 50 euro weniger und rennerei. Das ist das Problem.

Zitat:

Original geschrieben von XXCrashXX2


Ja siehste so soll es ja auch laufen.

Die frage ist nur wird das Geld reichen um das zu Reparieren oder Bekomme ich fast nix das das Auto zu alt ist.

Da habe ich mal gehört es wäre besser zu einem Gutachter zufahren und schätzen weil der dann noch andere Sachen wie (Alus, El.Fenster, ZV und so was) mit einrechnet.

Oder darf man erste bei großen schäden zum Gutachter gehen?

Das war meine Frage. Nachher sagen diue Restwert deswagen 200 Euro und die bei der Werkstatt wollen 250 haben dann habe ich 50 euro weniger und rennerei. Das ist das Problem.

Du hast doch nen Diesel, da ist der Restwert ja wohl noch etwas höher als 200 Euro!

Laß einfach nen Kostenvoranschlag von der Werkstatt machen und gut ist.
Gutachten würd ich vorläufig mal noch keines machen lassen, erst wenn die Versicherung dumm tun sollte, kostet nämlich allein schon 350 bis 400 Euro.

Falls du es wirklich reparieren läßt, steht dir für die Zeit wo der Wagen in der Werkstatt ist ein Ersatzwagen oder wahlweise Geld zu!

Zitat:

Original geschrieben von XXCrashXX2


Ja siehste so soll es ja auch laufen.

Die frage ist nur wird das Geld reichen um das zu Reparieren oder Bekomme ich fast nix das das Auto zu alt ist.

Da habe ich mal gehört es wäre besser zu einem Gutachter zufahren und schätzen weil der dann noch andere Sachen wie (Alus, El.Fenster, ZV und so was) mit einrechnet.

Oder darf man erste bei großen schäden zum Gutachter gehen?

Das war meine Frage. Nachher sagen diue Restwert deswagen 200 Euro und die bei der Werkstatt wollen 250 haben dann habe ich 50 euro weniger und rennerei. Das ist das Problem.

Na das klingt ja schon anders, als in deinem ersten Posting:

Zitat:

... Hab mal was davon gehört das man sich das Geld auch auszahlen lassen kann stimmt das? ...

Das klang eher in die Richtung "Teuren Schadne bescheinigen lassen, Kohle nehmen und gut"

Aber normalerweise sollte der Schaden eigentlich noch in dem Bereich liegen, dass sich eine Reparatur lohnt.

Alufelgen werden meist nicht in die Berechnung einbezogen, da diese auch ohne Probleme an einen äquivalenten Ersatzgolf montiert werden könnten 😉

Fahr doch einfach mal in die Werkstatt, wenn du wirklich den Schaden dort auch machen lassen willst, dann geh in ne freie Werkstatt, die sind günstiger und wollen nicth gleich den Wagen zu einem Totalschaden schreiben. Dann wird das auch alles kein Problem werden.

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hallo =)

also ich hab echt glück gehabt 😉
mein golf is BJ 87 und mir wurde damals ne RS stoßstange geklaut vor der haustür, haben echt alles mit genomen sogar die schrauben von der halterung und viel schlimmer sogar nummernschild.. alles wech...
ich gleich zur versicherung und alles gemeldet erst aba zur den grünen!

habe dann alle quittungen die ich für neue schilder und so weiter hatte eingereicht!
und hab dann genug wiederbekommen 😁

sagen wir es mal so ^^
es hätte für ne neue Rally front gereicht..
aber bei VW gekauft 😉

mir is vor kurzem ein mädel ebenfalls beim rückwärtsfahren vorne reingerummst. als sie dann frech wurde und meinte ich sei schuld gewesen und hätte ihr doch platz machen müssen (was dazu geführt hätte, dass ich mal eben auf ne stark befahrene fahrbahn hätte ziehen müssen), hab ich die polizei gerufen, was widerrum mit einem "hast du die bullen gerufen?? ich hab doch noch probezeit! *heul*" zur kenntnis genommen wurde. naja... vor der polizei hatse dann zugegeben, dass SIE den unfall verursacht hat.

dann am nächsten morgen zu vw und nen kostenvoranschlag machen lassen.
da sich von der anderen partei niemand gemeldet hat, haben wir dann da angerufen und gefragt, ob die versicherung bescheid weiss.diesmal war der vater dran, der offensichtlich nicht so gut deutsch spricht wie seine tochter: "ja ... ja .... versicherung gesagt bescheid..."
daraufhin dann nach der schadensnummer erkundigt.
"nix nummer bekommen ... is doch nur kleines schaden"

wenn er keine schadensnummer bekommen hat, hatter der versicherung also nichtmal bescheid gegeben.

also bin ich mit dem unfallbericht,dem kostenvoranschlag und der rechnung für den kostenvoranschlag zum rechtsanwalt und hab dem die vollmacht übertragen.

man hätte das alles einfacher haben können, aber nun kommen zu den reparaturen (ca. 650€) und der rechnung des kostenvoranschlags (75€) nochmal die anwaltsgebühren, die seine versicherung tragen muss.

Zitat:

Original geschrieben von Reality


Na das klingt ja schon anders, als in deinem ersten Posting:

 

Das klang eher in die Richtung "Teuren Schadne bescheinigen lassen, Kohle nehmen und gut"

Öhm, und selbst wenn es so wäre ist das völlig legitim! Nach dem momentan (noch) gültigen Recht ist es nun mal so daß Du einen Anspruch darauf hast, daß Dein Unfallgegner bzw. dessen Versicherung den Betrag zahlen muß der entsteht, wenn der durch den Unfall verursachte Schaden fachmännisch behoben und der Wagen in den Ursprungszustand zurückgebracht wird. Wenn Du dann das Geld nimmst und den schaden günstig selber behebst oder sogar gar nicht ist das Dein gutes Recht! Einige mögen das vielleicht als moralisch verwerflich ansehen, aber es ist absolut legal und rechtens. Der einzige unterschied zwischen Auszahlung nach Kostenvoranschlag und Übernahme der Rechnung besteht darin, daß beim Auszahlen nach Kostenvoranschlag die Mehrwertsteuer nicht mitbezahlt wird...

@ veiL
völlig richtig so, und nur so, denn wer sch...e (schaden) verzapft, soll ihn auch wieder ausbügeln (lassen), sonst bekommen wir wirklich hier noch türkische verhältnisse, und das ist ja nicht sinn der sache, das der stärkere recht hat, nur, weil er stärker ist

grüße

Mahlzeit!

Der einfache Weg:

Frag in der Werkstatt was es ca. kostet und hol Dir das Geld
von den Leuten.

Der etwas kompliziertere Weg, auch teurer für den
Verursacher, natürlich ist das keine Rechtsberatung:

Geh zu nem Gutachter. Das ist Dein Recht, den Gutachter
kannst Du frei wählen und die Versicherung des Gegners muß
ihn bezahlen.
Kosten für Kostenvoranschläge muß sie nicht bezahlen, d.h.
darauf bleibst Du evtl. sitzen wenn die Versicherung zickt.

Im gutachten stehen dann die geschätzten Reparaturkosten
und die geschätzte Ausfallzeit für die Du Anspruch auf einen
Ersatzwagen (oder Geld) hast.
Übersteigen die Reparaturkosten den Zeitwert ist es ein
wirtschaftlicher Totalschaden (glaub ich aber bei dem Bisschen
nicht), Du bekommst Zeitwert - Restwert ausbezahlt.

Beim Restwert aufpassen, viele Versicherungen versuchen
Dein Auto an einen Ihrer eigenen Teilehökerer oder Schrottis
loszuwerden, die machen dann Angebote die deutlich über
dem Restwert des Gutachters liegen, Du mußt diese Angebote
zwar nicht annehmen und kannst Dein Auto behalten oder
auch billiger an jemanden anderen verkaufen aber da Du eine
Schadensminderungspflicht hast gilt das Angebot des
Versicherungsverwerters als Restwert, die Versicherung muß
also weniger bezahlen.

Wenn Du Dir auf Gutachten das Geld auszahlen lässt dann
bekommst Du nur die Mwst. mit bezahlt wenn Du nachweisen
kannst daß sie angefallen ist, also mit den Belegen der
Werkstatt oder wenn Du es selbst machst mit den Kassen-
zetteln von Lack etc. wo die Mwst. mit draufsteht.

Bei Zeitwert - Restwert steht Dir die Mwst. zu falls Du nicht
selbstständig (oder Mwst.abzugsberechtigt, heißt das so?)
bist.

Machen Versicherung des Gegners oder der Gegner selbst
Zicken ab zum Anwalt, das darfst Du und die gegnerische
Versicherung muß ihn zahlen.

Da ich ein gebranntes Kind beim Ärgern mit Versicherungen
bei älteren Autos bin drohe ich der Versicherung und dem
Gegner sofort mit dem Anwalt und geh auch bei der kleinsten
Zickerei hin, ich hab mich schon oft genug mit sowas rumge-
ärgert, der Anwalt bekommt wenigstens Geld dafür.

Wenn Du dem Unfallgegner klarmachst daß ein Gutachter
sicher > 300 Euros kostet, der Anwalt auch Geld will und er
die Reparatur so oder so bezahlen muß kannst Du Dich viel
leichter mir ihm auf einen Preis einigen, das spart ihm Geld
(oder Schadesfreiheitsrabatt) und Dir Ärger und uns allen
Versicherungsbeiträge.

ciao, Jockel

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