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Unfall während der Probezeit, bekommt man da einen Punkt???

Themenstarteram 14. September 2007 um 17:54

ich hatte einen unfall wärend meiner probezeit.. wenn ich das jetz meiner haftpflicht-versicherung(huck coburg) melde, geben die das dann an die polizei weiter? bekomm ich dann einen punkt oder wie ist das und wovon ist das abhägig?es war nass und ich bin in einen zaun gefahren..

BITTE NUR ANTWORTEN WER WIRKLICH SICHER WAS WEIß....

DANKE

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15 Antworten

Hmm... war das die Aktion "ich hab den Bodenkontakt verloren"?

Wenn ja, würd mich mal interessieren: Wem gehört der Zaun? Weiß derjenige, dass Du den beschädigt hast?

Weil mehr als den Zaun wird deine Haftpflicht nicht zahlen... Im Regelfall geben die nix an die Polizei weiter.

Je nachdem wie Du dich verhalten hast, kann man das später als unerlaubtes Entfernen vom Unfallort werten. Bei nem Unfall bei Nässe, der von der Polizei umgehend aufgenommen wird, kann es durchaus sein, dass Du Punkte bekommst - in Normalfall wird das als unangepasste Geschwindigkeit gewertet.

Ohne Dich persönlich anzugreifen - so wie Du hier im Forum auftrittst, bezweifle ich, dass Du die nötige Reife zum Führen eines Kraftfahrzeuges besitzt (Lappen hin oder her)... :rolleyes:

Themenstarteram 14. September 2007 um 21:16

jup das ist die geschichte...

wer kann schon beurteilen ob jemand die nötige reife hat....

ich fahr erst seit 1 monat....

is klar dass ich da nicht die praxiserfahrung wie du habe....

 

 und ich war NICHT zu schnell, das hab ich bei meinem anderen bericht auch schon erwähnt.

 

Ich bin nicht Verpflichtet die Polizei zu rufen bei einem Unfall, die hätten eh nur 75 € genommen und dann die personalien aufgenommen und schnell den zaun und mein auto angeschaut... hab ich schon bei kollegen gesehen.

Ich habe den schaden sofort bei dem besitzer des zauns gemeldet...der lässt den reparieren und ich bekomm die rechnung, die frage ist nur:

wenn ich das an die haftpflicht weiterleite ob die das der Polizei melden und ich einen punkt bekomme, ich bin noch in der probezeit....

die Polizei weiß bis jetz noch nichts.

(Die haftpflicht zahlt sowieso nur den angerichteten schaden, das schon klar, an meinem auto zahlen die eh nichts)

 

 

 

weißt du ob das mit den punkten bei nem unfall abhängig davon ist ob man noch in der probezeit ist oder nicht, sprich bekommt einer der in der probezeit einen unfall baut immer einen punkt?

 

 

Ich glaube, dass ein Unfall an sich noch keine Punkte gibt, sondern nur das, was dazu geführt hat, z.B. zu schnell gefahren, Ablenkung durch Handy, Kippe, Radio, Trunkenheit usw.

Dass du zu schnell warst (auch wenn du etwas anderes behauptest) kann dir aber jetzt schlecht nachgewiesen werden.

 

Punkte gibt es aber glaub immer wenn Personen bei dem Unfall gefährdet und v.a. verletzt werden.

 

ALLE ANGABEN OHNE GEWÄHR !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Themenstarteram 14. September 2007 um 22:06

da waren weit und breit keine passanten und es wurde keiner gefärdet oder verletzt...

danke...

 

So wie Du die Sache nun geschildert hast, brauchst Du nichts mehr zu befürchten (denke ich).

Rechne allerdings mit Hochstufung in der Haftpflicht !

Zitat:

Original geschrieben von florianSaiger

und ich war NICHT zu schnell, das hab ich bei meinem anderen bericht auch schon erwähnt.

wäre deine geschwindigkeit angepasst gewesen, hättest du definitiv NICHT den bodenkontakt bzw. besser gesagt die kontrolle über das fahrzeug verloren!

Zitat:

Original geschrieben von florianSaiger

die hätten eh nur 75 € genommen

da du anscheinend dorthingegend dich informiert hast, was die abkassiert hätten, bestätigt sich der verdacht bei dieser hohen strafe, dass hier "unangepasste geschwindigkeit" die unfallursache war...

Moin,

Nein ... man bekommt nicht dafür, das man einen Unfall hatte Punkte, weder in der Probezeit noch später. Man bekommt nur Punkte dafür, was zum UNFALL führte, wenn dieser Verstoss eben mit Punkten geahndet wird.

Wenn du z.B. einen Unfall verursachst, weil du die Vorfahrt missachtest, dann bekämst du einen Punkt, genauso wie Ich den Punkt in dieser Situation bekäme. Rutscht du auf Glasseis mit Schrittgeschwindigkeit in einen Blumenkübel und zerstörst diesen, würdest du keine Punkte bekommen, es sei denn du begehst die umgangssprachlich sogenannte Unfallflucht (denn dies wäre eine Straftat) oder hast durch dein Verhalten den Verkehr gefährdet (Achtung ! Gummiparagraph ! ).

In deinem Fall, sofern du hier ehrlich geblieben bist, liegt meiner Meinung nach kein Verstoss vor, der Punkte nach sich gezogen hat, eine Unfallflucht liegt hier auch nicht vor. Eine Gefährdung des Verkehres ... KANN ggf. vorgelegen haben, weil dein Fahren in den Zaun muss ja einen Grund gehabt haben. Da du dich mit dem Zauninhaber bereits geeinigt hast ... sehe Ich da auch keine großen Fallstricke vorliegen. Das Dumme ist hier nur, das du sehr naiv an die Sache rangegangen bist. Wenn der Geschädigte hier nun nicht ehrlich zu dir ist ... kann der beinahe den ganzen Zaun auf deine Kosten sanieren lassen. Hättest du die Polizei gerufen, hätten die exakt den Scahden aufgenommen ... und du hättest nur den Schaden begleichen müssen. Toi Toi Toi ... das der Geschädigte hier ehrlich zu dir ist und nicht noch gerne nen 1000er extra hätte.

Ansonsten zu deiner Befürchtung, nein die Versicherung meldet den Schaden NICHT an die Polizei, dazu hat sie keinen Grund, das dürfte sie NUR mit deiner Einwilligung oder auf richterliche Anordnung zwecks z.B. einer Ermittlung. Ansonsten würde sie gegen den Datenschutz verstossen.

MFG Kester

Themenstarteram 16. September 2007 um 15:16

Vielen #dank Rotherbach...

So wie sie das geschildert haben sind sie doch sicher in der Branche tätig, oder?

naja dann brauch ich mir zumindest keine gedanken über eine probezeitverlängerung machen.

 

Was ist denn der Gummiparagraph?

 

 

ps ich habe bilder sowohl vom auto als auch von der unfallstelle gemacht mit datum auf dem bild/datei, da ich die bilder mit der handycam geschossen habe...

 

 

und zu Magirus Bericht mit den 75 €...:

 ich weiß das weil mein dad an ner ampel einen leichten auffahrunfall hatte, dann wurde die polizei gerufen und die hat dann nur dafür gesorgt dass die personalien getauscht wurden und haben sich dafür 75€ bezahlen lassen...

wieso soll ich also bei meinem fall die polizei rufen.....

Zitat:

Original geschrieben von florianSaiger

ich weiß das weil mein dad an ner ampel einen leichten auffahrunfall hatte, dann wurde die polizei gerufen und die hat dann nur dafür gesorgt dass die personalien getauscht wurden und haben sich dafür 75€ bezahlen lassen...

wieso soll ich also bei meinem fall die polizei rufen.....

unfall ist NICHT gleich unfall!

für alles gibts regelsätze bzw. strafen, und dein unfall hat nichts mit dem auffahrunfall an der ampel zu tun! deshaln gibts da dann auch andere strafen für....

 

 

Themenstarteram 16. September 2007 um 15:34

was denn für stafen, ich hab nichts unrechtmäßiges gemacht, das ist mal fakt.das werd ich jetz auch nicht mehr wiederholen....

und was für eine STRAFE soll es denn geben wenn ich in einen zaun fahre...es war keiner gefärdet, keine eprsonen weit und breit und auch kein gegenverkehr....

und die 75 euro sind auch keine strafe, das sind bearbeitungsbebühren die für das kommen und regeln der polizei gezahlt werden müssen...........

Zitat:

Original geschrieben von florianSaiger

was denn für stafen, ich hab nichts unrechtmäßiges gemacht, das ist mal fakt.das werd ich jetz auch nicht mehr wiederholen....

warum bist du dann gegen den Zaun gefahren?

 

zu schnell, rumträumen, sich ablenken lassen, das Auto nicht im Griff haben, mit nem defekten Auto fahren (eines davon muss es ja gewesen sein) ist nicht wirklich rechtmäßig.

 

Das kann ja vorkommen, aber mit einer Woche Fahrpraxis hier im Forum zu behaupten, dass so was ohne Grund passiert, halte ich für sehr mutig.

Hallo!

Ich möchte mal einiges klar stellen. Wenn die Polizei einen Unfall aufnimmt, dann steckt sie dafür nicht €75 ein ( im Bußgeldkatalog stehen alle Verstöße mit Bußgeld- bzw. Verwarngeldhöhe und Punkte ).

Der Bußgeldkatalog gilt bundesweit und ist für jedermann zugänglich - adac etc.

Ja, die €75 sind eine Art Strafe.

Entscheidend ist nicht, was bei einem Unfall passiert ist, und ob man sich mit dem Unfallgegner geeingt hat, sondern welcher Verstoß zum Unfall geführt hat.

Und wenn der Themenstarter schreibt, dass da keiner war, der verletzt oder gefährdet worden ist: Es können auch Sachwerte gefährdet oder schlimmer noch beschädigt werden, unerheblich, ob man das in Zukunft noch mal tun würde.

 

Bei einem Unfall gibt es immer mindestens einen Punkt.

Aber die Ausgangssituation ist doch die, dass der Unfall in der PROBE-zeit passiert ist.

In der Probezeit gilt folgendes: Wenn man einen Verstoß der Kategorie A ( schwerwiegende Zuwiderhandlung , z.b. Unfall, Bußgeld bewährten Verstoß oder Straftat ) oder zwei Verstöße der Kategorie B ( weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung, z.b. Verstöße, die mit Verwarngeld geahndet werden, also unter 40 Euro aber auch Straftaten möglich) dann muss man zur Nachschulung und die Probezeit wird verlängert...

Allzeit Gute Fahrt und vor allem keine Unfälle!!!

 

Hallo florianSaiger,

zunächst einmal ist man definitiv nicht verpflichtet, sich selbst anzuzeigen. So, nun kommt es darauf an, ob der Geschädigte mit einer Regelung ohne polizeiliche Aufnahme einverstanden ist. Wenn ja, kannst Du Dich mit ihm über die Schadensregulierung selbst einigen. Dann erfährt auch die Polizei nichts von dem Unfall. Falls die Polizei durch den Geschädigten hinzugezogen wird, wird dies dann (nach Deiner Schilderung) als sogenannter Kleinunfall aufgenommen. Hier ist eine mündliche Verwarnung (wenn eine geringe Schuld vorliegt) oder eine Verwarnung mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 35,-- Euro möglich. Dazu muß der Grund des Unfalles aber ein banaler sein, z.B. im Winter bei Glatteis und geringer Geschwindigkeit in den Zaun gerutscht, oder bei plötzlich auftretendem Aquaplaning das Fahrzeug nicht mehr lenkbar. Vorraussetzung ist allerdings immer, dass Du mit der Witterung angepasster Geschwindigkeit unterwegs warst. Bei dieser Form gibt es auch keine Punkte und es ist egal, ob Probezeit oder nicht. Nur bei einem erheblichen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung (z.B. Rotlichtverstoß mit Verkehrsunfall oder Unfallflucht, aber auch eine nachgewiesene erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung mit Verkehrsunfall) kann dazu führen, dass eine Nachschulung fällig wird. Dann wird die Polizei der Führerscheinbehörde eine Mitteilung zukommen lassen.

So - ich hoffe, ich konnte Dich beruhigen. Besser ist allerdings, man hält sich an die StVO und hat keinen Unfall. Sowas kosten nur unnötig Geld und man gefährdet nicht nur sich, sondern auch noch andere Verkehrsteilnehmer.

Gute Fahrt noch und immer Augen auf!!!

Themenstarteram 19. September 2007 um 15:36

oh mann jeder schreibt etwas anderes..... wer ist sich denn mit der rechts-lage vollkommen sicher????

einmal heißt es auf jeden fall einen punkt, einmal nicht.

ALSO ich schildere nochmal:

Unfall... keine Personen in der Nähe, Maschendrahtzaun beschädigt.

Geschädigtem sofort gemeldet und Bilder des Zauns sowie meines Autos gemacht.

Polizei nicht gerufen.

Was ist wenn ich das jezt meiner Versicherung melde und die den Schaden übernimmt?

Melden die das weiter an die Polizeit???

Und habe ich irgendwelche Geldbußen oder Punkte zu befürchten?

Bitte nur schreiben wer sich WIRKLICH sicher ist...

Danke schon mal im vorraus.

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