Unfall: Von wegen schöne Weihnachten, wer hat Rat zwecks Schaden

VW Golf 1 (17, 155)

Hallo zusammen,

jetzt hat es auch micht erwischt. Mein erster Unfall. Mir wurde die Vorfahrt genommen und die Fahrerseite zerdellt. Ich habe sofort der Gegnerischen und meiner Versicherung den Schaden gemeldet, Schadensnummer ist aufgeschrieben. Die Polizei war auch vor Ort und die alte Dame im dicken BMW als Verursacherin notiert.
Kann mir einer von euch sagen wie ein Gutachter den Schaden bewerten würde? Ich hänge sehr an meinem Golf, verschrotten kommt nicht in Frage, da in einem super Zustand. Hat auch erst neu TÜV bekommen. Allein die Arbeitsstunden für den Einbau einer Standheizung, Anlage ich möcht gar nicht dran denken.
Ich weis, dass es schwer ist so etwas einzuschätzen ein kurzes Feedback würde mir reichen.

Im Voraus schon mal vielen Dank und ein frohes und ruhiges Weihnachtsfest wünsche ich Euch.

PS: Baujahr 1991, 1.8l 90Ps

Unfall
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....wie ich schon sagte (Erfahrung aus 5 Unfällen) - bis du deine Kohle hast ist ein Jahr rum!!!!! HAND DRAUF!

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Iss gut, du hast recht! Komisch nur, das es in 2 Fällen bisher genauso gelaufen ist, wenn der Anwalt mich so falsch beraten hat. Iss wahrscheinlich ne Pfeife und deswegen sollte ich mir wohl ne´n neuen suchen....

Zitat:

Original geschrieben von Heizölgaser


Komm, jetzt machste aber einen! Der Anwalt setzt sich sofort mit der Versicherung in Verbindung die entweder einen Gutachter schickt oder den Voranschlag der Werkstatt anerkennt. Die Werkstatt rechnet bei Reparatur in der Regel direkt mit der Versicherung ab. Da die meisten Werkstätten auch einen Leihwagenservice anbieten, gehen diese Kosten ebenfalls direkt über die Versicherung. Für einen Anwalt im Fall das ich Geschädigter bin, habe ich noch nie auch nur einen Cent vorlegen müssen! Wo ist also dein Problem?

Hallo Heizölgaser,

ich würde aber niemals einen u n g e p r ü f t e n Kostenvoranschlag einer Werkstatt zur Schadensabwicklung an die Versicherung weiterleiten, geschweige denn die Kfz-Werkstatt mit der Abwicklung des Unfallschadens beauftragen!!!

Mfg

wie gehabt

Hallo zusammen,

hier mal ein kleines Zwischenupdate. Mitlerweile liegt das Gutachten bei der gegnerischen Versicherung vor. Laut Gutachten ist der Wagen 1400Euro Wert. Jetzt kam heute das Schreiben von der gegnerischen Versichung mit der Aussage, dass meine Unfallschilderung in wesentlichen Punkten von der meiner Unfallgegnerin abweicht und jetzt erst mal die polizeiliche Ermittlungsakte angefordert werden muss. Oh man ich hab es satt immer diese Warterei aber was will man machen.

Viele Grüße

....wie ich schon sagte (Erfahrung aus 5 Unfällen) - bis du deine Kohle hast ist ein Jahr rum!!!!! HAND DRAUF!

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da hast du recht....aber nur weil ich ende 2009 meinen unfall hatte und nun schon 2010...aber sonst hat man auch mal glück und die zahlen schnell....kommt auf die versicherung an. hab oft genug aufa arbeit autos wo se nach paar tagen schon zahlen und manschmal muss man denen mit der inkasso moskau drohen..xD

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