Unfall: Von wegen schöne Weihnachten, wer hat Rat zwecks Schaden
Hallo zusammen,
jetzt hat es auch micht erwischt. Mein erster Unfall. Mir wurde die Vorfahrt genommen und die Fahrerseite zerdellt. Ich habe sofort der Gegnerischen und meiner Versicherung den Schaden gemeldet, Schadensnummer ist aufgeschrieben. Die Polizei war auch vor Ort und die alte Dame im dicken BMW als Verursacherin notiert.
Kann mir einer von euch sagen wie ein Gutachter den Schaden bewerten würde? Ich hänge sehr an meinem Golf, verschrotten kommt nicht in Frage, da in einem super Zustand. Hat auch erst neu TÜV bekommen. Allein die Arbeitsstunden für den Einbau einer Standheizung, Anlage ich möcht gar nicht dran denken.
Ich weis, dass es schwer ist so etwas einzuschätzen ein kurzes Feedback würde mir reichen.
Im Voraus schon mal vielen Dank und ein frohes und ruhiges Weihnachtsfest wünsche ich Euch.
PS: Baujahr 1991, 1.8l 90Ps
Beste Antwort im Thema
....wie ich schon sagte (Erfahrung aus 5 Unfällen) - bis du deine Kohle hast ist ein Jahr rum!!!!! HAND DRAUF!
34 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von wie gehabt
warum wird eigentlich so häufig bei Unfallschäden vom Totalschaden oder aber wirtschaftlicher Totalschaden gesprochen - wie hier auch -
ohne den Marktpreis (Wiederbeschaffungspreis) für das augenscheinlich in gutem Zustand befindliche Fahrzeug zu kennen?
weil ein golf2 im
regelfallKEINE 15.000€ sondern max. ~1.500€ wert ist.....und jeder der die werkstattüblichen preise kennt (nur weil die kiste fast 20jahre alt ist, werden NICHT die werkstattpreise von vor 20jahren genommen!) kann sich ausrechnen, das es nicht wirtschaftlich sinnvoll ist, ein fahrzeug für den preis zu reparieren, für den es ein vergleichbares unfallfreies fahrzeug zu kaufen gibt........
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
weil ein golf2 im regelfall KEINE 15.000€ sondern max. ~1.500€ wert ist.....und jeder der die werkstattüblichen preise kennt (nur weil die kiste fast 20jahre alt ist, werden NICHT die werkstattpreise von vor 20jahren genommen!) kann sich ausrechnen, das es nicht wirtschaftlich sinnvoll ist, ein fahrzeug für den preis zu reparieren, für den es ein vergleichbares unfallfreies fahrzeug zu kaufen gibt........Zitat:
Original geschrieben von wie gehabt
warum wird eigentlich so häufig bei Unfallschäden vom Totalschaden oder aber wirtschaftlicher Totalschaden gesprochen - wie hier auch -
ohne den Marktpreis (Wiederbeschaffungspreis) für das augenscheinlich in gutem Zustand befindliche Fahrzeug zu kennen?
Hallo MagirusDeutzUlm,
danke für die Info.
ich denke allerdings, daß es trotzdem bei der Feststellung des Wiederbeschaffungswertes sehr wohl auf sämtliche Fakten des einzelnen Falles ankommt.
Das sich die Preise nicht auf einem Segment wie vor 20 Jahren bewegen ist schließlich eine Selbstverständlichkeit.
Somit sehe ich in jedem Falle eine gewisse Vorsicht geboten, wenn hier im Forum doch so pauschal bei Unfallschäden über die Feststellung bezüglich Totalschaden geurteilt wird.
Meines Erachtens sollte jeder Geschädigte persönlich aktiv werden.
Auch sollte tatsächlich nicht die 130%Klausel
-die ausweislich mehrerer Höchstrichterlicher Rechtsprechung/Urteile keine starre Grenze darstellt -
unbedingt Beachtung finden!
Mfg
wie gehabt
Zitat:
Original geschrieben von wie gehabt
ich denke allerdings, daß es trotzdem bei der Feststellung des Wiederbeschaffungswertes sehr wohl auf sämtliche Fakten des einzelnen Falles ankommt.
der gutachter berechnet dies.....allerdings wirkt sich die austattung/zustand bei solch alten fahrzeugen kaum noch auf den wert aus......es ist mehr oder weniger der reine schrott bzw. materialwert der einem hier ausgezahlt wird.......
Zitat:
Somit sehe ich in jedem Falle eine gewisse Vorsicht geboten, wenn hier im Forum doch so pauschal bei Unfallschäden über die Feststellung bezüglich Totalschaden geurteilt wird.
sobald irgendwas geschweißt werden muss oder größere schäden der karosse auftreten ist die kiste nunmal ein wirtschaftlicher totalschaden im sinne der versicherungen, das wird dir in 99,9999% der fälle jeder gutachter so ausstellen.....
Magirus hat vollkommen recht - im Normallfall reicht es schon, wenn nur eine etwas aufwendiger Lackierarbeit zur Schadensbehebung nötig ist, um den Zeitwert der meisten Golf II zu übersteigen, um zu einem wirtschaftlichem Totalschaden zu führen.
Da ist leider überhaupt nichts vom Geschädigten aktiv zu werden oder der reale Marktwert zu beobachten - die Zeitwertlisten basieren auf den Schwackelisten und da fließen aktuelle Marktdaten ein.... ideelle Werte finden bei Unfällen keinerlei Berücksichtigung.
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Hallo zusammen,
vielen Dank für euer zahlreiches Feedback. Ich werde morgen einen Termin mit einem Gutachter machen vielleicht kann er sich direkt am Dienstag das Auto anschauen. Einen Kotflügel in der gleichen Farbe habe ich schon gefunden den hole ich morgen gleich ab. Was denkt ihr kostet eine neue Tür beim Schrott? Hab im Inet eine für 70Euro gesehen mit Spiegel, Dichtungen ect. die könnte ich auch abholen. Wichtig ist, dass ich nach dem Gutachter gleich die Tür austausche, da regnets rein. Ich versuche für die Reparatur ein Angebot über meine Werkstatt zu bekommen, vielleicht können die dann die Teile einbauen und den hinteren Kotflügel richten. Selbst wenn es nur 600Euro werden, ich denke dafür kann man den Schaden machen lassen.
Ich werde euch auf dem Laufenden halten. Bis dann und viele Grüße.
ich hab'in ner halle noch ne fahrertür rumstehen. die brauch ich nicht und bin froh wenn sie weg ist.
allerdings ist sie rot...
bei dem schaden hast du eigentlich glück gehabt - der schweller sieht ja noch tip-top aus.
kotflügel und tür tauschen, seitenteil richten (lassen) - und schon ist das wildeste gemacht ;-)
Wenn dein Golf wirklich in einem Topzustand war, dann lass ein Gutachten machen. Mein GTI war auch total Schrott aber top Zustand und die von der Versicherung wollten mir 700€ geben.. Also habe ich selber ein Gutachten machen lassen und das wurde obwohl der Wagen wirklich komplett Schrott war (15000€ Wiederinstandsetzung) auf 3000€ geschätzt weil selten und top erhalten und die Versicherung hat sofort alles geblecht 🙂
Also vielleicht hast du Glück
Selbst wenn du alle Teile anschleppst und die Werkstatt den Rest macht, wirst du kaum mit 600€ hinkommen. Das kostet allein die Lackierung der ganzen Seite + Tür! Montage und Ausbeulen kommt dann wohl noch extra....
Hallo,
zum Thema Gutachter ist schon sehr viel Gutes gesagt worden.
Da ich einige Erfahrung von der Versicherungsseite habe, bin ich der Meinung, dass man den Aspekt auch einmal betrachten sollte. Zuerst einmal ist wichtig, bei welcher Gesellschaft die Schadenverursacherin versichert ist. Weisst Du das zufällig? (Hoffentlich fängt die Gesellschaft nicht mit "Ger" an und hört mit "ling" auf!)
Ich habe auch einige Zeit bei einer Versicherung in der Kfz-Schadenabteilung gearbeitet. Was Du bzw. Dein Anwalt auf jeden Fall auch tun solltet ist, eine persönliche Stellungnahme an die Versicherung schicken. Die Sachbearbeiter dort, die komplett die Entscheidungsfreiheit haben, sollen doch wissen, worum es geht. Gutachten sind alle gleich auf gebaut und bewerten nur das offensichtliche und die harten Fakten. Aber woher soll der Sachbearbeiter wissen, warum die 500 Euro mehr haben willst?
Mir ist ein ähnlicher Unfallschaden mal vorgelegt worden und da hat der Geschädigte mehrere Seiten Stellungnahme mit Bildern verfasst, Kopien von Anschaffungsrechnungen einzelner Nachrüstungen beigelegt, Eintragungen vom TÜV nachgewiesen etc. Das war sehr umfangreich und man hat sofort gemerkt, dass derjenige sehr an seinem Fahrzeug hin. Da gab es dann natürlich auch ein wenig mehr Geld.
Und ja, die Sache mit den 130% stimmt. Das sind Härtefallentscheidungen, die bei eben solchen Unfällen mit "alten" Autos gezahlt werden können. Da sie es aber nicht müssen, sollte man sich wirklich gut stellen mit der Versicherung.
Ich hoffe, ich konnte ein wenig helfen.
Tja, also dem kann ich mich nur äußerst begrenzt anschließen... Ich rate hier bewußt zu sofortigem knallhartem Auftreten gegenüber Versicherungen - egal ob das jetzt Gerling ist oder andere - da man ansonsten nur für dumm verkauft wird. Ich habe bisher mehr als 3 Fälle gehabt, wo ich Geschädigter war - glaubt mir ich habe alles gesehen, was Versicherungen an Fouls und Dreckigkeiten drauf haben....
In den ersten beiden Fällen dachte ich noch, biste fair versuchst ohne groß Kosten zu verursachen auf die gütliche Schiene mit der Gesellschaft übereinzukommen. Nach jeweils 10 Monaten Verzögerungstaktik durch nicht Anerkennen des Kostenvoranschlags, des Unfallhergangs und des Restwertes, sowieso Teilzahlungen in Höhe der halben Schadenssumme (!!!!) habe ich dann aufgegeben und doch noch den Anwalt eingeschaltet. Und das nach unendlichem Briefverkehr, Rennerei und tonnenweise Ärger. Ich hab die Schnauze voll - jede Art von entgegenkommen ist für die gnadenlose Schwäche, die voll ausgenutzt wird!
Wenn´s knirscht, ganz entspannt das Auto in die Werkstatt bringen lassen, kurz beim Anwalt vorbei, sich dann in den Mietwagen setzen und in Ruhe auf die Regulierung warten...das Leben kann so einfach sein!
Zitat:
Original geschrieben von Heizölgaser
Wenn´s knirscht, ganz entspannt das Auto in die Werkstatt bringen lassen, kurz beim Anwalt vorbei, sich dann in den Mietwagen setzen und in Ruhe auf die Regulierung warten...das Leben kann so einfach sein!
weder der anwalt, noch die werkstatt und auch nicht der autovermieter tritt für dich in vorleistung wenn sich die vers. querstellt!
Komm, jetzt machste aber einen! Der Anwalt setzt sich sofort mit der Versicherung in Verbindung die entweder einen Gutachter schickt oder den Voranschlag der Werkstatt anerkennt. Die Werkstatt rechnet bei Reparatur in der Regel direkt mit der Versicherung ab. Da die meisten Werkstätten auch einen Leihwagenservice anbieten, gehen diese Kosten ebenfalls direkt über die Versicherung. Für einen Anwalt im Fall das ich Geschädigter bin, habe ich noch nie auch nur einen Cent vorlegen müssen! Wo ist also dein Problem?
Also als Azubi im Karosseriebau kann ich nur heizölgaser zustimmen. übergib die ganze sache an nen anwalt für verkehrsrecht. das kostet dich nichts und du bekommst das optimale da raus. der anwalt holt nen fähigen gutachter dazu und tritt der versicherung so richtig in den po...🙂
mir ist vor paar wochen auch einer reingefahren hinten und bei mir ist stoßstange mit träger und heckblech betroffen. das gibt auch nen wirtschaftlichen totalschaden. definitif. nen kumpel mit seinem gti hat nen änlichen schaden wie ich und der bekam nur ne reparatur. unter anderem weil er nur in die werkstatt gegangen ist und den gutachter der gegnerischen werkstatt ran gelassen hat. ladss nie den gutachter der versicherung ran. die wollen den preis nur drücken O.o
naa...soweit sogut....falls de mehr hilfe brauchst ich kann dir gute nummern von anwälten geben, und über meinen anwalt bzw anwältin kann ich da bestimmt was in deiner nähe besorgen. und es kost dich halt alles nichts da die gegnerische versicherung zahlen muss und du hast keinen stress..🙂
El Loco
Zitat:
Original geschrieben von Heizölgaser
Der Anwalt setzt sich sofort mit der Versicherung in Verbindung die entweder einen Gutachter schickt oder den Voranschlag der Werkstatt anerkennt.
dann hat dich dein anwalt aber schlecht beraten!
denn du hast freie gutachterwahl und musst nicht den der vers. nehmen!
und anerkennen muss die vers. den kva bzw. das gutachten NICHT!
das ist dann der punkt, an dem dein anwalt dich spätestens nach deiner rechtschutzversicherung fragt, damit zumindest er schonmal sein geld bekommt!
Zitat:
Die Werkstatt rechnet bei Reparatur in der Regel direkt mit der Versicherung ab.
sobald die vers. sich querstellt bzw. die zahlung hinauszögert (steht im kleingedruckten der abtretungserklärung) tritt die werkstatt mit ihren ansprüchen an den auftraggeber (also dich) heran!
Zitat:
Wo ist also dein Problem?
ich habe kein problem...ich sehe es nur als ziemlich naiv an, das alles so einfach hinzustellen wie du das hier machst, der schuss kann nämlich schnell nach hinten losgehen!
hier ist ma wieder ein kindergartenterror...xD
geh zum anwalt. der weiss was gut ist und gute anwälte bekommst du über mich und falls Bonn in deiner nähe ist, dann komm direkt in unsere werkstatt, da bekommst du den besten rat. hat mir auch am besten geholfen. mein pers. gutachter und freund meines vaters meinte ein gutachten wäre zu teuer (obwohl versicherung zahlt) und ein kostenvoranschlag würde reichen, was auch nicht stimmt, da es nicht bindend ist und die versicherung ein gutachten eher annimmt und vom anwalt noch eher😉