Unfall vom Händler vertuscht - Schadenersatz für übernächsten Eigentümer?

folgender Fall: ich habe einen Gebrauchtwagen aus zweiter Hand privat gekauft, der Vorbesitzer hatte das Fahrzeug von einem großen VW Autohaus gekauft. Angabe im Kaufvertrag war unfallfrei sowohl für die Zeit des Vorbesitzers als auch davor, soweit bekannt. Jetzt hat sich rausgestellt, dass der Wagen hinten links am Radlauf gespachtelt wurde, ein Anruf der VB beim Händler bestätigte das: auf einmal wusste der Händler von dem Schaden, während auf dem Kaufvertrag angekreuzt ist "kein Schaden laut Vorbesitzer" und "kein Schaden auf andere Art und Weise bekannt".

In meinen Augen ein ganz klarer Fall von arglistiger Täuschung, die allerdings nur dem Händler angelastet werden kann, nicht aber der VB von der ich den Wagen gekauft habe. Nun ist die Frage, ob ich irgendwelche Ansprüche gegenüber dem Händler stellen kann? Ein Rücktritt vom Kaufvertrag wäre ja nur der VB möglich, die den Wagen dort auch gekauft hat, oder?

Beste Antwort im Thema

mein lieber Schmatzi,

jetzt mal Klartext, was anderes begreift du ja offensichtlich nicht.

Dein ganzes ergoogeltes juristisches Getöse hier ist schlicht und ergreifend für den Arsch.

Du hast null aber auch absolut null Plan sowohl von Zivilrechtlichen, als auch von Strafrechtlichen Belangen aber haust hier auf die Kacke, das es nur so spritzt!

Du fragst hier um Rat, bekommst Informationen und Hinweise über die du wirklich mal nachdenken sollest.

Aber was machst du ?

alle Doof hier alle keine Ahnung nur ich kenn mich aus.

Ich sage dir, du bekommst hier von niemanden auch nur eine Cent, im Leben nicht.

Aber manche Leute (Besserwisser und das bist du, nichts anderes, Leider) werden nur aus Schaden Klug.

153 weitere Antworten
153 Antworten

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 12. August 2019 um 19:33:10 Uhr:


schmatzi hat nicht gut formuöiert. Er hat von privat gekauft. Der davor hat von Fauweh gekauft. ....

Ich habe von privat gekauft, die VK von der ich das auto habe, hat es bei VW gebraucht aus 1. Hand gekauft. Steht aber auch so im 1. Beitrag

hängt im übrigen auch damit zusammen, was im Kaufvertrag zwischen Autohaus und Vorbesitzer steht.

Und den kennt hier keiner 😉

Was wäre denn, wenn da auch ein Kreuz bei "Unfallfreiheit" steht?

Wäre nicht das erste mal, wenn so etwas "überlesen" wird

Ein bild davon hab ich oben gepostet. Das ist der kaufvertrag zwischen VW und 2. Hand (ich bin jetzt 3.)

@schmatzi18
Ich habe von privat gekauft, die VK von der ich das auto habe, hat es bei VW gebraucht aus 1. Hand gekauft. Steht aber auch so im 1. Beitrag

also, das geht ja nun nicht. Wenn du vom Autohaus gekauft hast, dann kannst du nicht von Privat gekauft haben. Das Autrohaus ist ein Händler, dem zu Folge hast du auch einen Kaufvertrag von "Handel an Privat"

Wer steht denn da nun als Verkäufer im Vetrag? das AH oder die Vorbersitzerin?

Das ist ganz wichtig !!

Ähnliche Themen

Bitte lies nochmal richtig 😉

1. Hand baut unfall, lässt reparieren, gibt auto i. Zahlung bei VW
2. Hand kauft auto bei VW (2014), VW sagt kein unfall bekannt
3. Hand (ich) kaufe Auto privat von 2.

Zitat:

@schmatzi18 schrieb am 12. August 2019 um 19:45:55 Uhr:

Bitte lies nochmal richtig 😉

ixh habe das schon richtig gelesen. Dein Bild zeigt nur die Angaben zur Unfallfreiheit, das hat aber nichts mit den Käufer und dem Verkäufer zu tun.

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 12. August 2019 um 19:47:45 Uhr:


ixh habe das schon richtig gelesen. Dein Bild zeigt nur die Angaben zur Unfallfreiheit, das hat aber nichts mit den Käufer und dem Verkäufer zu tun.

Das bild zeigt die angaben aus dem original kaufvertrag von VW mit 2

Zitat:

@schmatzi18 schrieb am 12. August 2019 um 19:45:55 Uhr:

Bitte lies nochmal richtig 😉

1. Hand baut unfall, lässt reparieren, gibt auto i. Zahlung bei VW
2. Hand kauft auto bei VW (2014), VW sagt kein unfall bekannt
3. Hand (ich) kaufe Auto privat von 2.

aha, also hast du doch Privat gekauft. Vom 2 Besitzer. Und VW ist der Vermittler.

Nein! Vw hat mit dem geschäft zwischen 2 und 3 gar nichts zu tun

Ich weiß langsam echt nicht wie ichs noch erklären soll 😁

Schreib doch einfach Klartext , Schmatzi.

Nenne den Erstkäufer und das Kaufdatum, dann das Autohaus, dann die Zweitkäuferin mit Datum, dann Dich mit Kaufdatum, vielleicht auch mal das Modell und Baujahr des Wagens.

Kannst Ihnen auch Fantasynames geben, aber 1,2,3 ? Na ja.

Zitat:

@schmatzi18 schrieb am 12. August 2019 um 19:45:55 Uhr:


Bitte lies nochmal richtig 😉

1. Hand baut unfall, lässt reparieren, gibt auto i. Zahlung bei VW
2. Hand kauft auto bei VW (2014), VW sagt kein unfall bekannt
3. Hand (ich) kaufe Auto privat von 2.

Hab ich doch bereits. Das einzige was noch fehlt ist die jahresangabe zu 3. Das ist 2019

Ähnliche Themen