Unfall vom Händler vertuscht - Schadenersatz für übernächsten Eigentümer?

folgender Fall: ich habe einen Gebrauchtwagen aus zweiter Hand privat gekauft, der Vorbesitzer hatte das Fahrzeug von einem großen VW Autohaus gekauft. Angabe im Kaufvertrag war unfallfrei sowohl für die Zeit des Vorbesitzers als auch davor, soweit bekannt. Jetzt hat sich rausgestellt, dass der Wagen hinten links am Radlauf gespachtelt wurde, ein Anruf der VB beim Händler bestätigte das: auf einmal wusste der Händler von dem Schaden, während auf dem Kaufvertrag angekreuzt ist "kein Schaden laut Vorbesitzer" und "kein Schaden auf andere Art und Weise bekannt".

In meinen Augen ein ganz klarer Fall von arglistiger Täuschung, die allerdings nur dem Händler angelastet werden kann, nicht aber der VB von der ich den Wagen gekauft habe. Nun ist die Frage, ob ich irgendwelche Ansprüche gegenüber dem Händler stellen kann? Ein Rücktritt vom Kaufvertrag wäre ja nur der VB möglich, die den Wagen dort auch gekauft hat, oder?

Beste Antwort im Thema

mein lieber Schmatzi,

jetzt mal Klartext, was anderes begreift du ja offensichtlich nicht.

Dein ganzes ergoogeltes juristisches Getöse hier ist schlicht und ergreifend für den Arsch.

Du hast null aber auch absolut null Plan sowohl von Zivilrechtlichen, als auch von Strafrechtlichen Belangen aber haust hier auf die Kacke, das es nur so spritzt!

Du fragst hier um Rat, bekommst Informationen und Hinweise über die du wirklich mal nachdenken sollest.

Aber was machst du ?

alle Doof hier alle keine Ahnung nur ich kenn mich aus.

Ich sage dir, du bekommst hier von niemanden auch nur eine Cent, im Leben nicht.

Aber manche Leute (Besserwisser und das bist du, nichts anderes, Leider) werden nur aus Schaden Klug.

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Für Dich ist es am einfachsten, an 2 heranzutreten. Aber mach wie du meinst. Es geht letztlich beides.

Ich denke, wenn das vor Gericht gehen sollte, dann wird es keine große Wertminderung geben.
Ich würde zunächst mal überlegen, ob der Schaden, unter Berücksichtigung des Fahrzeugalters und des Kaufpreises, so bemerkenswert ist, dass es sich überhaupt lohnt, deswegen zu reklamieren.
Vielleicht denkst du mal darüber nach, ob du das Auto nicht gekauft hättest, wenn dir der Schaden bekannt gewesen wäre.

Diese Katze und Maus Spiel wird mir jetzt echt zu Doof hier.

Mein Letzer Beitrag hier und dann war es das, ich habe echt besseres zu tun....😠

Wenn im Kaufvertrag als Verkäufer die Vorbesitzerin steht, dann ist es ein Vermittlungsgeschäft und das VW Autohaus ist außen vor, da sich die Angaben zur Unfallfreiheit auf der Aussage der Verkäuferin beziehen. In diesem Fall ist das Autohaus auch nicht verpflichtet diese Angaben zu überprüfen.

Grobe Fahrlässigkeit oder sonstigen Bullshit kann man hier vergessen.

Ist mir jetzt auch echt zu Blöde hier laufend die Tasachen zu hinterfragen und keine ordentlichen Angaben zu bekommen. So ein Kindergarten muss ich mir nicht antun.

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 12. August 2019 um 20:32:31 Uhr:


Diese Katze und Maus Spiel wird mir jetzt echt zu Doof hier.

Mein Letzer Beitrag hier und dann war es das, ich habe echt besseres zu tun....😠

Wenn im Kaufvertrag als Verkäufer die Vorbesitzerin steht, dann ist es ein Vermittlungsgeschäft und das VW Autohaus ist außen vor, da sich die Angaben zur Unfallfreiheit auf der Aussage der Verkäuferin beziehen. In diesem Fall ist das Autohaus auch nicht verpflichtet diese Angaben zu überprüfen.

Grobe Fahrlässigkeit oder sonstigen Bullshit kann man hier vergessen.

Ist mir jetzt auch echt zu Blöde hier laufend die Tasachen zu hinterfragen und keine ordentlichen Angaben zu bekommen. So ein Kindergarten muss ich mir nicht antun.

Du hast dich einfach völlig in irgendwas verrannt und liest nicht mehr das was wichtig ist. Zum 5. Mal: VW hat mit dem kauf zwischen 2 und 3 gar nichts zu tun! Null, nada, nichts. Kein vermittler oder sonst irgendwas.

2 hat das auto 2014 von VW gekauft und VW hat das auto fälschlicherweise als unfallfrei verkauft mit der o.g. formulierung.

2 wusste nachweislich nichts von dem unfall und hat auch keine eigenschaft unfallfrei an 3 zugesichert, somit ist 2 aus dem schneider.

Die einzige frage ist, hätte VW die unfallfreiheit mit vertretbarem aufwand nachprüfen müssen oder dürfen die einfach so sagen "der vorbesitzer hat nichts von einem unfall erzählt, daher unfallfrei". Das kann eigentlich nicht sein

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neue Infos, siehe nächsten post.

Zitat:

@schmatzi18 schrieb am 12. August 2019 um 20:38:45 Uhr:



Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 12. August 2019 um 20:32:31 Uhr:


Diese Katze und Maus Spiel wird mir jetzt echt zu Doof hier.

Mein Letzer Beitrag hier und dann war es das, ich habe echt besseres zu tun....😠

Wenn im Kaufvertrag als Verkäufer die Vorbesitzerin steht, dann ist es ein Vermittlungsgeschäft und das VW Autohaus ist außen vor, da sich die Angaben zur Unfallfreiheit auf der Aussage der Verkäuferin beziehen. In diesem Fall ist das Autohaus auch nicht verpflichtet diese Angaben zu überprüfen.

Grobe Fahrlässigkeit oder sonstigen Bullshit kann man hier vergessen.

Ist mir jetzt auch echt zu Blöde hier laufend die Tasachen zu hinterfragen und keine ordentlichen Angaben zu bekommen. So ein Kindergarten muss ich mir nicht antun.

Du hast dich einfach völlig in irgendwas verrannt und liest nicht mehr das was wichtig ist. Zum 5. Mal: VW hat mit dem kauf zwischen 2 und 3 gar nichts zu tun! Null, nada, nichts. Kein vermittler oder sonst irgendwas.

2 hat das auto 2014 von VW gekauft und VW hat das auto fälschlicherweise als unfallfrei verkauft mit der o.g. formulierung.

2 wusste nachweislich nichts von dem unfall und hat auch keine eigenschaft unfallfrei an 3 zugesichert, somit ist 2 aus dem schneider.

Die einzige frage ist, hätte VW die unfallfreiheit mit vertretbarem aufwand nachprüfen müssen oder dürfen die einfach so sagen "der vorbesitzer hat nichts von einem unfall erzählt, daher unfallfrei". Das kann eigentlich nicht sein

Es gibt keinen Vertrag zwischen Nr.1 und 3.
Nr. 3 hat wohl auch laut Vertrag auch kein unfallfreies Auto gekauft.
mMn sollte Nr. 2 mal bei VW anklopfen und den „Gewinn“ an Nr. 3 durchreichen bzw. 50/50.

Ich gehe davon aus, dass der schaden in der history verzeichnet ist. 2 hat heute bei VW angerufen und die hätten einen schaden an besagter stelle auf nachfrage bestätigt. Konnte leider selbst noch nicht nachschauen, kommt aber noch. Meiner menschenkenntnis nach zu urteilen wusste 2 nichts davon, sonst hätte sie mir das gesagt.

Und das was du in absatz 1 sagst ist höchstrichterlich nicht so entschieden worden. Auch das habe ich schon mindestens 4 mal gesagt, es gibt keine zugesicherte eigenschaft "das fahrzeug ist unfallfrei" von 2 an mich, sondern lediglich die wissensmitteilung dass kein vorschaden bekannt ist und kein schaden eingetreten ist, während 2 eigentümer war. Wie soll es 2 auch wissen, wenn VW den schaden verschwiegen/nicht auf unfallfreiheit geprüft hat.

Ggü. 2 bestehen somit defintiv keine ansprüche, unter der voraussetzung sie wussten nichts von dem schaden. Ansprüche würden in meinen augen von 2 and VW bestehen, jetzt ist die frage ob die durch den verkauf an 3 übergehen und ob die nach so langer zeit überhaupt durchsetzbar sind.

„ davon ausgehen“ ?!
Wer schreibt der bleibt, Schriftliches ist zu bevorzugen.

Wenn ein Kaufvertrag nach ADAC-Muster ausgefertigt wurde, in dem steht, dass, soweit dem Verkäufer bekannt, keine Unfallschäden vorhanden waren, dann haftet der private Verkäufer nicht für Unfallschäden, die er nicht kannte.

Zitat:

@onzlaught schrieb am 12. August 2019 um 21:04:30 Uhr:


„ davon ausgehen“ ?!
Wer schreibt der bleibt, Schriftliches ist zu bevorzugen.

Wie gesagt, werde ich zeitnah prüfen. Aber die auskunft von VW an 2 belegt meine these zu 99%.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 12. August 2019 um 21:06:10 Uhr:


Wenn ein Kaufvertrag nach ADAC-Muster ausgefertigt wurde, in dem steht, dass, soweit dem Verkäufer bekannt, keine Unfallschäden vorhanden waren, dann haftet der private Verkäufer nicht für Unfallschäden, die er nicht kannte.

So ist es, daher bitte keine weiteren vorschläge 3 soll sich an 2 wenden bzgl. Schadenersatz 😉

Um 20:20 Uhr hatte ich etwas geschrieben.
Könntest du bitte dazu Stellung beziehen.

Zitat:

@schmatzi18 schrieb am 12. August 2019 um 21:10:28 Uhr:



Zitat:

@Oetteken schrieb am 12. August 2019 um 21:06:10 Uhr:


Wenn ein Kaufvertrag nach ADAC-Muster ausgefertigt wurde, in dem steht, dass, soweit dem Verkäufer bekannt, keine Unfallschäden vorhanden waren, dann haftet der private Verkäufer nicht für Unfallschäden, die er nicht kannte.

So ist es, daher bitte keine weiteren vorschläge 3 soll sich an 2 wenden bzgl. Schadenersatz 😉

Dann hat 3 nie die Eigenschaft „unfallfrei“ erworben. Worauf dann Ansprüche begründen?
Die einzigen Ansprüche sehe ich bei Nr. 2 ggü. VW.

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