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Unfall vom Händler vertuscht - Schadenersatz für übernächsten Eigentümer?

Themenstarteram 12. August 2019 um 14:21

folgender Fall: ich habe einen Gebrauchtwagen aus zweiter Hand privat gekauft, der Vorbesitzer hatte das Fahrzeug von einem großen VW Autohaus gekauft. Angabe im Kaufvertrag war unfallfrei sowohl für die Zeit des Vorbesitzers als auch davor, soweit bekannt. Jetzt hat sich rausgestellt, dass der Wagen hinten links am Radlauf gespachtelt wurde, ein Anruf der VB beim Händler bestätigte das: auf einmal wusste der Händler von dem Schaden, während auf dem Kaufvertrag angekreuzt ist "kein Schaden laut Vorbesitzer" und "kein Schaden auf andere Art und Weise bekannt".

In meinen Augen ein ganz klarer Fall von arglistiger Täuschung, die allerdings nur dem Händler angelastet werden kann, nicht aber der VB von der ich den Wagen gekauft habe. Nun ist die Frage, ob ich irgendwelche Ansprüche gegenüber dem Händler stellen kann? Ein Rücktritt vom Kaufvertrag wäre ja nur der VB möglich, die den Wagen dort auch gekauft hat, oder?

Beste Antwort im Thema

mein lieber Schmatzi,

jetzt mal Klartext, was anderes begreift du ja offensichtlich nicht.

Dein ganzes ergoogeltes juristisches Getöse hier ist schlicht und ergreifend für den Arsch.

Du hast null aber auch absolut null Plan sowohl von Zivilrechtlichen, als auch von Strafrechtlichen Belangen aber haust hier auf die Kacke, das es nur so spritzt!

Du fragst hier um Rat, bekommst Informationen und Hinweise über die du wirklich mal nachdenken sollest.

Aber was machst du ?

alle Doof hier alle keine Ahnung nur ich kenn mich aus.

Ich sage dir, du bekommst hier von niemanden auch nur eine Cent, im Leben nicht.

Aber manche Leute (Besserwisser und das bist du, nichts anderes, Leider) werden nur aus Schaden Klug.

 

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Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 12. August 2019 um 19:05:37 Uhr:

Rücktritt vom Kaufvertrag oder Kaufpreisminderung aus oben genannten Grund.

Für die Berechnung der Nutzung gibt es eine Formel, die habe ich aber gerade nicht zur Hand.

Eventuell kann dir da jemand anders hier helfen. Sonst lass ich mir die Morgen mal raussuchen.

Bei der Wandlung meines Audi betrug der Eigenanteil pro angefangene 1.000 KM 0,5% vom reinen Kaufpreis.

btw.

Habe ich ohne RA durchziehen können.

Themenstarteram 12. August 2019 um 17:12

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 12. August 2019 um 19:11:03 Uhr:

@schmatzi18

Es kommt ja immer auf die formulierung an. Es wurde nicht zugesichert dass das fahrzeug unfallfrei ist, sondern dass dem händler keine schäden bekannt waren. Wäre für ihn dennoch ein leichtes gewesen das nachzuprüfen, daher in meinen augen grob fahrlässig.

[/quote

das ist aber keine "grobe Fahrlässigkeit" wenn er schreibt, dass Ihm keine bekannt waren.

Ganz sicher nicht.

Ist der händler ( großes vw autohaus) nicht verpflichtet, die unfallfreiheit zu prüfen, bevor er ein auto verkauft, anstatt die einfach ins blaue hinein zu behaupten aufgrund der aussage des 1. Besitzers?

Angenommen der schaden steht in der historie, wäre das innerhalb von 5minuten zu prüfen gewesen. Genauso durch eine lackdickenmessung. Beides wurde entweder nicht gemacht oder eben doch und der schaden wurde verschwiegen, was sich nicht beweisen lassen dürfte.

Wann verjährt das eigentlich? Könnte das schon erreicht sein?

Themenstarteram 12. August 2019 um 17:15

Zitat:

@germania47 schrieb am 12. August 2019 um 19:11:34 Uhr:

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 12. August 2019 um 19:05:37 Uhr:

Rücktritt vom Kaufvertrag oder Kaufpreisminderung aus oben genannten Grund.

Für die Berechnung der Nutzung gibt es eine Formel, die habe ich aber gerade nicht zur Hand.

Eventuell kann dir da jemand anders hier helfen. Sonst lass ich mir die Morgen mal raussuchen.

Bei der Wandlung meines Audi betrug der Eigenanteil pro angefangene 1.000 KM 0,5% vom reinen Kaufpreis.

btw.

Habe ich ohne RA durchziehen können.

Wie war da der sachverhalt?

@schmatzi18

Ist der händler ( großes vw autohaus) nicht verpflichtet, die unfallfreiheit zu prüfen, bevor er ein auto verkauft, anstatt die einfach ins blaue hinein zu behaupten aufgrund der aussage des 1. Besitzers?

Ja, in einem gewissen zumutbaren Umfang schon. Aber dennoch liegt ganz sicher keine "grobe Fahrlässigkeit vor.

Wer ist denn hier überhaupt der Verkäufer (im Kaufvertrag)?

Das Autohaus?

Oder ist das Autohaus nur der Vermittler?

Themenstarteram 12. August 2019 um 17:18

VK war das Autohaus

Zitat:

@schmatzi18 schrieb am 12. August 2019 um 19:18:33 Uhr:

VK war das Autohaus

OK, dann auch dein Ansprechpartner.

Jetzt bitte nicht schlagen: aber gilt ein gespachtelter und lackierter Radlauf denn schon als Unfall? Wenn ich also den Radlauf meines Wagens ab Garagentor streife und den Schaden reparieren lasse, fahre ich anschließend einen Unfallwagen?

Zitat:

@Harig58 schrieb am 12. August 2019 um 19:21:38 Uhr:

Jetzt bitte nicht schlagen: aber gilt ein gespachtelter und lackierter Radlauf denn schon als Unfall? Wenn ich also den Radlauf meines Wagens ab Garagentor streife und den Schaden reparieren lasse, fahre ich anschließend einen Unfallwagen?

Ja, dass ist ein zu offenbarender Schaden, es ist egal, ob du am Garagentor "hängen" geblieben bist, oder wie der Schaden sonst enstanden ist. So etwas muss immer angegeben werden und zwar ungefragt. Sonst läufst du Gefahr, dass der Käufer wandelt oder den Kaufpreis mindert, kann er sich im übrigen aussuchen.

@schmatzi18

Es war ein Neuwagen, dessen Lenkungsprobleme nach dem 3. Tauschen des Lenkgetriebes.nicht beseitigt wurden.

Google mal „Rasterlenkung Audi“.

Berlin Paul sagt die Private Verkäuferin ist Schmatzis Ansprechpartner....

Schmatzi hat das Auto also kürzlich für 4k von einer Frau privat gekauft.

 

Dellenzähler sagt, daß VW Autohaus von dem diese Frau das Auto im Jahr 2014 für 12 k gekauft hat, ist Schmatzis Ansorechpartner....?

 

Wer hat recht?

schmatzi hat nicht gut formuöiert. Er hat von privat gekauft. Der davor hat von Fauweh gekauft. ....

Zitat:

@Mopedmongo schrieb am 12. August 2019 um 19:30:25 Uhr:

Berlin Paul sagt die Private Verkäuferin ist Schmatzis Ansorechpartner!

Dellenzähler sagt, daß VW Autohaus von dem diese Frau das Auto 2014 gekauft hat, ist Schmatzis Ansorechpartner....?

Wer hat recht?

nein, das ist so nicht richtig !

Natürlich kann sich Schmatzi auch an die Verkäuferin wenden.

Er kann sich das aussuchen.

Autohaus ist aber einfacher.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 12. August 2019 um 19:33:10 Uhr:

schmatzi hat nicht gut formuöiert. Er hat von privat gekauft. Der davor hat von Fauweh gekauft. ....

Daher ja auch meine Frage, wer im Kaufvertrag steht.

(Vermittlungsgeschäft)

OK. Danke. Das wollte ich bloß wissen.

PS: welcher KV ?

Der für 12 k von 2014?

Oder der neue für 4 k von vermutlich 2018 oder 19?

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