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Unfall... Versicherung usw.

Themenstarteram 4. Juni 2006 um 12:38

Moin Mädels..

Ich hatte gestern mitm Motorrad einen Unfall. Wir waren in einer größeren Gruppe unterwegs und mein Hintermann hats mit dem Bremsen nicht so wirklich hinbekommen und ist mir (ich fuhr noch ca. 10 km/h) mit ca. 30 km/h rein gerutscht. Also er hat überbremst und nach einem sssehhhhr langen quietschen ist das Vorderrad ist weg gerutscht und er ist dann in mich rein geflogen.

An meinem Motorrad ist die rechte Seite ziemlich heftig Demoliert.

Fußrastenanlage abgerissen, der Auspuff ist ein Klumpen, gleiches mit dem Krümmer, Verkleidung ist vorne gerissen und hinten zerkratzt, Lenkeranschlag nach rechts ist kaputt, Bremshebel ist verbogen, Kupplungskorb zerkratzt, gleiches gilt für die Sitzbank, eine etwas längere Delle im Tank ist auch entstanden usw... usw...

Die Maschine steht jetzt bei Honda vor verschlossenen Toren und ich bin schwer traurig. :(

Naja es geht eigentlich darum wie das jetzt mit den Versicherungen zu klären ist. Ich hab dem Unfallgegner meine Versicherungsdaten geben damit die Versicherungen untereinander Verständigen können aber wie läufts dann weiter?

Vielleicht hat da ja wer Erfahrungen und kann mir da etwas weiter helfen...

Danke und Grüße!

Achja, vielleicht sollte ich noch sagen das ich den 'Gegner' persönlich kenne was das ganze schon einfacher aber auch ärgerlicher macht...

Und für alle die keine Angst vor kaputten Motorrädern haben:

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26 Antworten
am 4. Juni 2006 um 13:57

Hi,

im Normalfall (da dein Unfallgegner ja schuld zu sein scheint) muss er sich bei deiner Versicherung melden.

Die entscheidet dann, ob du nen Gutachter bezahlt bekommst, oder ob die ihren "Hauseigenen" schicken.

Wenn das Gutachten fertig ist, kannst dich entscheiden ob du das Geld (mit diversen Abzügen) ausgezahlt bekommen möchtest, oder ob du sie reparieren lassen möchtest.

Also viel wirst mit der Versicherung nicht zu tun haben, aber es kann auch mal länger dauern bis der Geldhahn aufgeht;)

So war es zumindest bei!

Naja, auf jedenfall tuts mir für dich leid, das du nicht fahren kannst fürs erste.

Aber das wird schon wieder

am 4. Juni 2006 um 14:25

Ich möchte hier ja niemandem zu nahe treten, aber irgendwie könnte es passieren das das ein Totalschaden ist, oder?

Ich meine eine CB500 ist nicht das wertvollste Bike und wenn der Rahmen verzogen ist, was ich mir ganz gut vorstellen könnte, werden die Reperaturkosten den Restwert der Maschine übersteigen, oder?

Zahlt dann die Versicherung nicht nur noch den Restwert aus?

Oder gibt es soetwas nicht wenn man UnfallOPFER ist?

am 4. Juni 2006 um 14:29

Wenn Du nach Gutachten über die Versicherung abrechnen willst bekommst Du die Mehrwertsteuer nicht ausbezahlt !!

Solltest Du also den Schaden privat reparieren , und die entsprechenden Teile kaufen , legste dabei drauf .

Es sei denn , Du verwendest Gebrauchtteile .

Themenstarteram 4. Juni 2006 um 14:39

Danke erstemal für die Antworten.

Und ja, er hat die Alleinschuld an dem Unfall.

Also die Reperatur wird von Honda gemacht, soviel steht fest. Das tue ich mir nicht an da selber dran rum zu Schrauben.

Den Totalschaden möchte ich eigentlich ausschließen.. eine 2001er CB mit nichtmal 12500km liegt immernoch knapp bei 3 tausend Euro und sooo heftig das der Rahmen sich verzieht war der Aufschlag nicht, möchte ich behaupten.

Aber erstmal abwarten.

am 4. Juni 2006 um 15:25

Na dann....

ich hoffe das Du bald wieder mit der Maschine fährst ,

und sich die Schadensregulierung schnell erledigt.

am 4. Juni 2006 um 15:48

Hi,

misch mich hier ins Forum ungern ein - aber da's ne Versicherungsfrage scheint, tu ichs doch einfach mal ;)

Wichtig v.a. der Hinweis, nicht unbedingt auf den Gutachter der gegnerischen Versicherung zu bauen - hol dir einen eigenen (meinetwegen den üblichen, den deine Werkstatt nimmt) - das steht dir auch zu.

Im Gutachten steht, wie schon geschrieben, alles relevante.

Ob Totalschaden oder nicht, ob reparaturwürdig oder nicht. Hierfür ist entscheiden, ob die Reparaturkosten (siehe Gutachten) 130% des Wiederbeschaffungsaufwandes (Wiederbeschaffungswert [du sagtest 3.000€] minus Restwert [Schrottwert Maschine]) nicht übertreffen -bis dahin steht dir ne Reparatur zu, sonst wird nach Totalschaden abgerechnet.

Wie gesagt - MwSt nur bei Vorlage Rechnung - das gilt auch für Gebrauchtteile, für Eigenleistung bei Reparatur wirds da eher schwierig - da kannste nur fordern und schaun, was kommt.

Aber das haste ja eh nich vor - somit dürfte für dich das Gutachten die zentrale Anspruchsgrundlage werden.

Dann auch bald wieder gute Fahrt - und gut, dass wenigstens kein Personenschaden entstanden ist.

Grüße

Schreddi

PS: Wenn persönlich bekannt, geht ja auch Abwicklung ohne Versicherung - aber ist nicht unbedingt empfehlenswert, falls später mal was auftaucht.

Dein Bekannter kann ja später den Schaden auch der Versicherung zurückbezahlen und wird nicht gestuft - da sollte man allerdings bei der eignenen Vwersicheurng nachfragen, die werden ihm da ne Summe sagen können, bis wohin sich das selber zahlen lohnt.

am 4. Juni 2006 um 19:18

jaja, die versicherungen....

verlass dich mal lieber nicht auf eine zügige regulierung - ich erfahre das gerade auch am eigenen leib. ich hatte anfang oktober `05 nen crash - is bis jetzt noch nicht reguliert trotz mich daran keine schuld traf. also hab ich das erst mal aus der eigenen tasche vorschießen müssen, damit ich wieder 2 räder unterm hintern hab. natürlich hab ich das motorrad wieder aufgebaut (also die werkstatt hat das gemacht), da ich mir sonst ins eigene fleisch geschnitten hätte - bin auch noch unter der "130%"grenze geblieben, knapp jedenfalls. gutachter war auch da, ein unabhängiger aus der region. das motorrad wurde im netz in so einer restwertbörse zur schau gestellt mit der genauen beschreibung der mängel - so wurde der restwert festgestellt (so eine art ebay für profis). jetzt muss ich hoffen, dass der advocat den ich anheuern musste der versicherung so schnell wie möglich die kohle aus der tasche zieht.

mal sehn wann das ist....

Auch mein Senf dazu:

Versicherungen regeln den Schaden nicht untereinander!

Wer Geld haben möchte, muß dies bei der gegnerischen Versicherung einfordern. Das gilt sowohl für den Schadenersatz, als auch für das Schmerzensgeld.

Ob die Versicherung zahlt, hängt zunächst einmal vom Unfallhergang selbst ab und vor allem auch von der Schilderung ihres Kunden! Wird hier Bockmist erzählt oder ist die Schuldfrage gar nicht so eindeutig, kann man mit einer Regulierung nicht rechnen.

Wer utopische Forderungen stellt, wird auch Pech haben ....

Vorgehensweise:

Da das Moped schon beim Händler steht, würde ich diesen zunächst unverbindlich schätzen lassen, was die Reparatur kosten wird. Dann mit der gegnerischen Versicherung Kontakt aufnehmen und klären, ob ein Schadengutachten notwendig ist. Natürlich kann man selbst einen Gutachter beauftragen, wenn der Schaden eine bestimmte Höhe übersteigt, aber den bezahlt man unter Umständen erst einmal selbst. Wirklich wichtig ist das Gutachten nur, wenn man ein wirklich hochwertiges Moped hat oder dieses als Schrott verkaufen will.

Dann gehst du zum Arzt und läßt deine Prellungen feststellen. Hier kann dann die Versicherung direkt Auskunft einholen - mit deinem Einverständnis natürlich - woraufhin du dein Schmerzensgeld forderst.

pfisti

Hallo,

man darf nicht vergessen das wir es hier mit einem Motorrad zu tun haben und das im Unfallrecht anders gehandhabt wird wie ein Auto.

Ein motorradfahrer hat immer den Anspruch sein Motorrad soweit zu reparieren wie es vor dem Unfall war.

Darüber gibt es seit eineigen Jahren ein Grundsatzurteil! fragt nur nicht wo und welches, aber Advocard und der Anwalt hilft ;-) .

Wichtig ist das es nicht den Punkt wie beim Auto mit den 130% gibt sondern das Motorrad auch einen Ideelen Wert darstellt und daher wieder instandgesetzt werden kann.

das kann man selbst (auch mit Neuteilen ) machen nur dann ohne Mehrwertsteuer oder man läßt schrauben.

Gruß an alle "Grünen"!

dann will ich auch mal. dieses grundsatzurteil kannte von meinem anwalt bis zur versicherugn keiner. ich wollte das bei meiner GPX so haben... die haben gegrinst und gesagt das ist nen wirtschaftlicher totalschaden und basta... was man dann selbst draus macht ist dir überlassen...

übrigens zu den 3000 € die sind ganz schnell erreicht. also wenn ich dein mopped sehe sage ich einfachmal totalschaden. Allein dein auspuff hat kratzer abbekommen. und ich kenn nur die orginal preise von Kawa und die wollten bei meinem unfall weit über 1000€ für neuen auspuff ;) und verkleidungsteile sind auch teuer...

übrigens steht dir ein anwalt zu wenn du ein unfall hattest, den die gegnerische versicherung zahlt (du darfst ihn dir natürlich aussuchen). Und Gutachter nimm nie den von der Versicherung. Such dir nen eigenen. zahlt auch alles die versicherung. (die wollen dir auf jedenfall ihren eigenen aufschwatzen)

Wenn es zum besipiel daran geht das motorrad zu schätzen wie viel wert es war gibt es immer ein bereich... der sachverständige der versicherung wird eher für seinen arbeitgeber schätzen ein freier eher für dich...

am 5. Juni 2006 um 11:45

Mein Beileid :(.

Sieht für mich auch nach nem sehr hohen Schaden aus.

Alleine Auspuff, Tank, Motorseitendeckel… das sind alles sehr teure Neuteile.

Abgerissener Lenkeranschlag ist eh kritisch (betrachten manche schon als Totalschaden, also gilt der Rahmen vielleicht auch als Schrott).

Hoffen wir, dass es eine für dich zufriedenstellende Lösung wird.

Themenstarteram 5. Juni 2006 um 11:59

Das macht ja alles Hoffung... scheisse sowas. grml

Kann man echt nur Hoffen das es nicht so wild wird...

Ich hab für mich mal ne kleine Aufstellung gemacht und bin bis jetzt bei knapp über 1500€ allerdings sind das nur die 'großen' Teile, also keine Schrauben, Dichtungen, evtl. Kabel und Schläuche und so... und ich hab keine Ahung was das mit dem Lenkeranschlag kostet...

Naja morgen um 9Uhr bin ich beim HH und dann weiß ich mehr, hoff ich.

Dann halt uns mal auf dem laufenden .

Wie sieht das eigentlich mit einem Ersatzfahrzeug aus? wie beim Auto ??

am 5. Juni 2006 um 13:22

Hi,

@Toby:

Na immer mit der Ruhe - noch ist doch gar nix weiter passiert (zum Glück, gelle?)

Lass wie schon gesagt, ein Gutachten anfertigen - bei einem derartigen Schaden brachste auch nicht erst vorher bei der Vrsicherung anzufragen - schaden kanns natürlich dennoch nicht.

Ein Grundsatzurteil, welches ein Motorrad immer für reparaturwürdig erklärt, gibt es nicht, das wäre auch Irrsinn.

Zur Leihwagengeschichte - eher nicht, einen Versuch isses aber immer wert. Im Grunde soll das Leihfahrzeug ja als "Ersatz" für ein notwendiges Vehikel dienen- nicht etwa für ein "Fahrhobby".

"Schmerzensgeldforderung" - schönes Wort und immer gut in den Raum gestellt - heutzutage aber lang nicht mehr einfach so zu realisieren.

Das bedarf doch meist zumindest einer Arbeitsunfähigkeit und da langt lange nimmer ein kleines Unwohlsein.

Allgemein wär es vielleicht auch angebracht, den Schaden durch solche Sache nicht noch mehr auszudehen - das gibt dem Schädiger (weil Bekannter) immer die Möglichkeit, den Schaden zurückzukaufen. (wobei, bei >1.000 € wirds wohl eh nix damit)

Und mal ehrlich - wegen sowas Schmerzensgeld?

Zum Anwalt:

Nunja - bei unklarer Schuldfrage vielleicht - aber hier? Oder gehts nur darum, den maximalen Betrag herauszuholen? Dann vielleicht...

Oder eben wenn es wie bei schlimmsalabim hinausgezögert wird.

Im Normalfall:

Ab zum Händler - gegnerische Versicheurng anrufen ob Schaden schon gemeldet, wenn nicht, dann selber machen - dort bereits sagen, dass Gutachter schon bestellt und dann Gutachten abwarten.

Grüße

Schreddi

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