Unfall verschwiegen beim kauf
Hallo leute,
habe mal ne frage wer hat schon mal erfahrungen mit verschwiegenene unfällen gehabt?
ich habe im sommer 09 einen opel vectra c 1,9cdti gekauft.. Bin soweit ganz zufrieden. Nur ist mir jetzt nachdem ich xenon nachgerüstet habe aufgefallen das der warscheinlich einen front und Heckschaden hatte. Ich habe vorne im motorraum hinter dem linken scheinwerfer Reflektorscherben entdeckt. und beim genauer hinsehn sind vorne am kühlergrill verschiedene schrauben drin. vorne links ist die stoßstange etwas nach aussen und der rechte kotflügel wurde an der ecke von der stoßstange mit farbstift beigepinselt. das was ich schon vorher entdeckt habe ist das hinten die linken rückleuchten bis vor kurzem geschliffen haben , und die stoßstange beilackiert worden ist. im Serviceheft ist der hintere schaden entdeckt worden und auch angekreutzt. Ich habe mein verkäufer auf den hinteren schaden hingewiesen und er meinte nur er wüsste von nix.
Was kan ich tun.. wollte den vecci ungern abgeben. Wer hat schon mal mit sowas erfahungen gemacht? Ich bin bischen entäuscht. da der vecci 14.900€ gekostet hat und dann noch das mit dem unfall..
danke schonmal..
lg flo
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Opelundsonsznichts
Aufgrund welcher Rechtsprechung? Als Quelle akzeptiere ich aber nur Gerichtsurteile, kein Wischi-Waschi-Gelaber. Nenn mir mal ein Aktenzeichen...
Guck hier, ganz besonders der Absatz (2)
http://dejure.org/gesetze/BGB/434.htmlGruss
Mirko
39 Antworten
nicht zu früh abspeisen lassen, notfalls ein Gutachten erstellen, kostet nicht viel und dann mit Glück bekommst du ein schönes verspätetes Weihnachstgeschenk 😁
Gruss
Mirko
Moin, moin,
und das 2-3cm abstehen der Stoßstange vorne ist dir beim Kauf nicht aufgefallen 😕
mfg
Ich rechne dir trotzdem wenig Chancen aus !
Unfallfrei bedeutet nicht , dass das Fahrzeug keinen Unfall haben darf , sondern , dass das Fahrzeug in keinen Unfall verwickelt war , der zu einer Reparatur des Rahmens (egal ob da geschweisst , gezogen oder geschnitten wurde) geführt hatte!
Also der Austausch von Stossstangen , Kotflügeln oder Türen ist erlaubt und beeinflusst nicht die Unfallfreiheit!
Wie gesagt bin ich auch auf diese Masche reingefallen und bin Sturm gelaufen .......aber alles vergeblich.......der Händler hatte recht bekommen......weil mein Fahrzeug damals auf keiner Richtbank war und auch nichts am Rahmen gemacht werden musste!
Halte uns aber mal auf den Laufenden........wir sind alle gespannt , wie die Geschichte für dich ausgeht!
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Zitat:
Original geschrieben von REDFOX0815
Ich rechne dir trotzdem wenig Chancen aus !Unfallfrei bedeutet nicht , dass das Fahrzeug keinen Unfall haben darf , sondern , dass das Fahrzeug in keinen Unfall verwickelt war , der zu einer Reparatur des Rahmens (egal ob da geschweisst , gezogen oder geschnitten wurde) geführt hatte!
Also der Austausch von Stossstangen , Kotflügeln oder Türen ist erlaubt und beeinflusst nicht die Unfallfreiheit!
Wie gesagt bin ich auch auf diese Masche reingefallen und bin Sturm gelaufen .......aber alles vergeblich.......der Händler hatte recht bekommen......weil mein Fahrzeug damals auf keiner Richtbank war und auch nichts am Rahmen gemacht werden musste!
Halte uns aber mal auf den Laufenden........wir sind alle gespannt , wie die Geschichte für dich ausgeht!
Das überrascht mich jetzt doch einigermaßen.
Wenn man sich mehr oder weniger aktuelle Urteile unserer deutschen Gerichte anschaut, sprechen die eindeutig eine andere Sprache:
Nach Ansicht der Richter stellt der Eintrag „unfallfrei“ im Bestellformular eine Beschaffenheitsvereinbarung dar, die allenfalls Bagatellschäden durchgehen lässt, also leichte unbedeutende Kratzer. Aber selbst kleinere Blechschäden, ohne dass von einem Unfallfahrzeug im engeren Sinne gesprochen werden müsste, sind bereits als erheblich anzusehen und rechtfertigen ohne weiteres die Rückgabe des Autos. (Thüringer OLG, Az.: 1 U 535/06, SVR 2008, 301).
Und bei dir haben Richter so entschieden?
vg
vectra-c-le
@djcroatia:
Auf meinem Unfallgutachten steht ein Sachverständigenhonorar von knapp 500€ drauf für die Begutachtung des Fahrzeuges, Erstellen des Gutachtens, 8 Foto´s und das alles in 3facher Ausführung. Als günstig würde ich das nicht bezeichnen.
Ein Bagatellschaden ist übrigends ein Schaden unter 700€.
Hört sich hier jedoch nach etwas mehr an.
Gruß Benny
Vielleicht hätte ich noch erwähnen sollen , das mein Fall bereits mindestens 10 Jahre zurück liegt!
Hat es denn in letzter Zeit so viele Änderungen gegeben?
Zitat:
Original geschrieben von REDFOX0815
Vielleicht hätte ich noch erwähnen sollen , das mein Fall bereits mindestens 10 Jahre zurück liegt!Hat es denn in letzter Zeit so viele Änderungen gegeben?
scheinbar schon ...
Und das gute daran, es ist auf jedenfall verbraucherfreundlicher geworden.
Ein Schritt in die richtige Richtung!
guck mal hier: ab "Freilich schließt nicht jede äußerliche Beschädigung eines Gebrauchtwagens dessen Unfallfreiheit aus." da steht eigentlich alles ganz gut beschreiben.
Danke! War aber schwer zu lesen......bei dem Untergrund!😁 (zuviel rot) 😉
Also direkt ist es mir net aufgefallen ehrlich. hätte vorher das auto mir noch genauer anschauen sollen..
ich ruf mal die tage mein verkäufer an und werde mit ihm mal sprechen.. ich halte euch natürlich auf dem laufenden..
danke schon mal für die vielen antworten.
Hallo jungs und Mädels,
Habe gestern mit meinem opelhändler gesprochen und ihm die sachlage erklärt.. Er meinte ich soll morgen vorbeikommen . Er möchte sich das Auto anschauen um zu entscheiden ob der einen unfallschaden oder nur ein Blechschaden hatte. Nur mal noch mal zum mitschreiben.
Ich habe am auto gefunden: Scherben im motorraum( Vermutlich Lampe)-Linke Stoßstange ca. 2-3 mm abstehend. Die 4 schrauben am Kühlergrill sind mit verschiedenen Schrauben fest-der rechte kotflügel ist mit Lackstift gemalt worden- und Die linke lampe muss ich mit etwas druck festschrauben,was auch net normal ist. Und dann spricht der von BLechschaden.. ?? Ich bin gespannt morgen..
ICh halte euch mal auf dem laufenden..
lg flo.
PS: die fotos setz ich ml die tage rein..
Zitat:
Original geschrieben von djcroatia
Jeder Unfall- und Blechschaden muss dir vom Verkäufer genannt werden und das ohne Nachfragen von deiner Seite. Der Verkäufer muss dir ausdrücklich sagen, wie z.B. Motorhaube neu lackiert wegen Steinschlägen, Seitenscheiben gewechselt wegen Glasbruch.
Aufgrund welcher Rechtsprechung? Als Quelle akzeptiere ich aber nur Gerichtsurteile, kein Wischi-Waschi-Gelaber. Nenn mir mal ein Aktenzeichen...
Aktenzahl sag ich dir jetzt keine, aber bei meinem Vorgänger-Auto war mal ein Streifschaden (Parkschaden durch bekannten Gegner) und da habe ich dann per Anwalt nicht nur Reparatur sondern auch Wertminderung aufgrund eines offenbarungspflichtigen Schadens eingeklagt und zugesprochen bekommen.
Was war? Kleine Delle an der Hintertür und Streifspuren, also Tür ausklopfen und neu lackieren.
Moin moin,
also die Schraube in Bild 5 ist die richtige, auf Bild leider nicht zu erkennen. Bei Dello hier in Hamburg spricht man erst ab 500€ von einen vorschaden.