Unfall Verjährung Anhörung

Sehr geehrte Damen und Herren,

mein Name ist Michael ich bin 35 Jahre alt und komme aus Niedersachsen.

Ich habe eine Frage an euch, ich hatte am 11.06.2019 einen Unfall, ich war auch leider der Verursacher.

Die Polizei hat eine "Unfallanzeige" geschrieben, dort stehen meine Daten und meine Aussage drauf + die Daten vom Unfallgegner, ich habe angekreuzt, dass ich es nicht zugebe und unterschrieben. Über meiner Unterschrift steht "Ich wurde darauf hingewiesen dass, es mir frei Steht, mich zum Vorwurf zu äußern" Der Polizist hat "UNBAR" und "DEB" angekreuzt.

Nun meine Frage, ich habe am 03.07.2019 einen Anhörungsbogen erhalten, diesen habe ich auch beantwortet, seitdem kam nichts mehr.

Laut einigen Seiten im Internet ist es so dass, wenn die Polizei mir vor Ort den Zettel gegeben hat, dass es eine Anhörung ist, der Anhörungsbogen vom 03.07.2019 unterbricht die Verjährung also nicht mehr, das bedeutet das ganze müsste nun am 10.09.2019 Verjährt sein, liege ich richtig?

Ich hoffe, ihr könnt da etwas Licht ins Dunkeln bringen.

Mit freundlichen Grüßen
Strahl

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Nach der ersten Unterbrechung sind es 6 Monate ... aber Du weißt es anscheinend besser. Deshalb fragst du ja. 🙂

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Hallo Kai, danke für den Tipp!

MvM, leider nicht, es wurde daraus ein "Sie haben beim Rückwärtsfahren andere gefährdet".

Obwohl ich das andere KFZ nur etwas tuschiert habe.

Der Unfallgegner wollte nicht mal die Polizei rufen weil es einfach keinen Grund dazu gab, die Polizisten waren leider direkt vor Ort.

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