Unfall und Restwert

Mercedes E-Klasse W124

hallo liebe w124 gemeinde,

letzte woche ist jemand beim ausparken in meine fahrertür gefahren, er war daran schuld und hat auch keine anstalten gemacht.

seine versicherung hat angerufen und auch gesagt, sie übernehmen den schaden und nun war ein gutachter da, er meinte die reperatur würde so um die 3000€ liegen, er weiß aber nicht, ob mein auto noch einen so hohen wert hat.

heute kam per email ein restwertangebot fü mein auto:

die daten sind folgende:

Mercedes Benz 300CE
Baujahr 08/1992
Laufleistung 283.699KM

300CE Sportline, 4-Gang Automatik, Sitzheizung, Schiebedach, graues Leder, Fahrer & Beifahrerairbag, Mittelarmlehne, Wurzelholz, Klimaanlage, Scheinwerferreinigungsanlage, Außentemperaturanzeige, elektrisch Höhenverstellbare Lenksäule, 90L Tank, ASR, Alarmanlage, Doppelverschließbare Hecklappe, Feuerlöscher, Schneekettenprogramm, Kopfstützen im Fond, Antenne für Autotelefon, große Batterie, abschließbare Ablagebox, Ausstiegsleuchten, Hecklautsprecher

das sind alle daten vom fahrzeug, dazu kommt noch, motor wurde vor 4 jahren gemacht und letztes jahr wurde noch das getriebe komplett überholt.

es hat auch ein paar kratzer und kelinere roststellen am kotflügel, sonst steht er super da.

so, der restwert liegt laut "cartv.eu" bei 1.122 EUR".

soll das ein witz sein? kann das wirklich sein, oder soll ich damit direkt zum anwalt?

gruss

Beste Antwort im Thema

Zitat:

er meinte die reperatur würde so um die 3000€ liegen,

Sind wir im Meinungsforum? Die Kosten der Reparatur stehen doch im Gutachten...

Zitat:

so, der restwert liegt laut "cartv.eu" bei 1.122 EUR".

Ja und? Im Anhang des Gutachtens oder im Gutachten selbst sollte sich die Firma finden, welche das Angebot abgegeben hat. Und das ist 2 Wochen gültig. Da kannst du anrufen und den Wagen für 1122€ abholen lassen. Mehr ist so ne Kiste nicht wert, wobei mich wundert dass das Auto mit den Eckdaten (280.000 gelaufen, Mopf 1 Coupe) überhaupt 1200€ in kaputt bringen soll. Das wird wohl an der Lederausstattung liegen, wir haben sonst bei solchen Autos eher Restwerte von 400-800€. Bei 190ern und Limos muss man schon wen suchen, der überhaupt noch 150€ bietet ^^

Was ich aber in dem Beitrag hier nicht verstehe ist dein Problem. Hast du überhaupt schon das Gutachten? Restwert ist der Wert den das Auto noch in kaputt hat. Wo ist dein Problem damit? Der ist fix und fertig.

Die Frage ist, wie hoch der Wiederbeschaffungswert ist. Und ob damit ein Totalschaden vor liegt, oder nicht. Wenn es kein Totalschaden ist, Geld ausbezahlen lassen, selbst reparieren, Sachverständigen eine Reparaturbestätigung schreiben lassen, der Versicherung einreichen, Ausfallzeit abrechnen, fertig.
Ob man damit unbedingt zum Anwalt muss, seih dahin gestellt, ein guter Fachanwalt ist empfohlen, aber besser selber machen als nen Pfeifenanwalt...

Was das Thema Unfall an unseren Autos angeht, kann ich nur eine ganz ganz ganz wichtige Empfehlung geben...
Den Sachverständigen im Haftpflichtfall kann man sich aussuchen. Da ist der Knackpunkt einer fairen und guten Abwicklung. Das allerwichtigste ist ein ordentliches Gutachten, wo das Auto richtig bewertet wird und der Rest richtig festgelegt wird. So ein Coupe mit deinen Eckdaten hat einen Wert, der liegt je nach Zustand zwischen 1000-6.000€. Da liegt dann auch der "Bewertungsspielraum" des Sachverständigen.
Wenn man also den gegnerischen Versicherungsgutachter beauftragt, oder irgend eine Flitzpiepe die vor einem gepflegten 300CE steht, der 4-5.000€ mit der Laufleistung und Ausstattung kostet, die Nase schläge mobile auf, gibt Alter und KM ein und schreibt ins Gutachten "gibts für 1200€" dann hat man die Nummer im Prinzip verloren.
Deshalb ist wichtig, dass man einen Sachverständigen hat, der sich mit den Autos auskennt.

Bei unseren Autos ist im Wiederbeschaffungswert viel Spielraum, schon das anklicken einer Klimaanlage kann den Wert um mehrere tausend Euro verschieben... 190D mit Klima, 190D ohne Klima, das sind Welten...
Auch bei dickeren Unfällen die um den Totalschaden rum liegen, kann man einiges machen. Man kann so ein Auto auch offiziell mit gebrauchtteilen in Stand setzen, wenn alle wollen. Wenn der Kunde sagt "wenn das kein Totalschaden wird, bzw. das Auto damit in der 130% Grenze liegt dann schreib ne gebrauchte Haube auf", auch das geht... Das sind aber alles Dinge, die muss man zusammen besprechen, mit dem Sachverständigen. Man muss mit dem Arbeiten, völlig gleich ob man das privat selber repariert, oder in der Werkstatt reparieren lässt.
Auch was den Reparaturweg angeht, setzt man etwas in Stand, oder erneuert man lieber? Nimmt man Geld für Instandsetzung eines Kotflügels oder macht man den gleich neu? Das sind alles Dinge, die muss man besprechen, sprechenden Leuten kann geholfen werden...

Dafür braucht man einen kompetenten Sachverständigen, denn das was im Gutachten steht ist der entscheidende Punkt. Leider tummeln sich auf dem Markt viele Leute, die überhaupt keine Ahnung haben, denn Sachverständiger darf sich jeder nennen. Vorher waren wir Bademeister, ach, ist doof, werden wir KFZ Sachverständiger...

Wenn in der Region Ruhrgebiet / Ruhrgebiet Nord mal jemand einen braucht, der Ahnung von unseren Autos hat und ein faires Gutachten schreibt und einer ordentlichen Organisation angehört, auch Wertgutachten für Versicherungen nach Classic Data, etc. kann er sich an mich wenden, ich gebe dann die Addresse weiter.
Nur, zaubern kann der natürlich auch nicht, wenn ganz platt, dann ganz platt und wenn einer ne durchgerostete tote Verkehrsunsichere Ranzbude hinstellt, kann der auch keinen Wiederbeschaffungswert von 500% drauf schreiben, da muss man realistisch bleiben...

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Zitat:

@Mark-86 schrieb am 18. November 2015 um 10:13:26 Uhr:


Du kannst den sogar soweit ich weis (müsste da aber nochmal nach schauen) "kaputt" lassen und kaputt weiter fahren und nach 6 Monaten den Restwert einfordern...

hehe, sicher nicht - aber ich bin bei der Zürich versichert über Oldi-Tarif.

Die verlangen immer ein Gutachten ausser bei "nur Haftpflicht"

Selbst Vollkasko kostet da eigentlich nicht sehr viel mehr als Teilkasko.

Bisher hab ich aber noch bei keinem Auto ein zweites Kutrzzeitgutachten machen lassen.
Würde aber vielleicht mal Zeit werden, kommt aber auch auf die Wertentwicklung an und die geht eben noch bei 123 und 124. Da steigt nix rasant.
Abner ich habe immerhin einen Wert.
Manchmal erschreckend, manchmal verwunderlich.
Gerade beim 210 hab ich auch eins machen lassen, da bekommt man ja fast nix mehr für angerechnet wenn der verunfallt.

Natürlich hat das Gutachten seinen Nutzen weil dann ist das Auto evtl nicht so schnell ein Totalschaden wenn strikt nach Liste abgerechnet wird. Und wenn die Autos sich eben im Tal der Tränen (am Tiefpunkt )befinden also zwischen wertigen Gebrauchtwagen und gesuchtem Liebhaberauto dann bekommt man nix mehr dafür.
Lohnt aber evtl. nicht für einen Verbrauchswagen 😉

Was möchtest du uns -in deutscher Sprache übersetzt- mit deinem sinnfreien Post mitteilen?

alles und nichts - für manche mag wohl eine Info herauszuziehen sein - so Gott will

Moin Moin !

Zitat:

Doch, es gibt teilweise eine "Wertverbesserung".

Nein ,auch das ist eine Erfindung unseriöser Versicherer, ein Fzg kann logischerweise durch einen Unfall nicht an Wert gewinnen !

Alle vorherigen Schäden werden vom Sachverständigen im Gutachten erfasst und sind im Gutachten berücksichtigt ! Eine "Wertverbesserung" würde somit einen Doppelabzug bedeuten !

MfG Volker

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Zitat:

Alle vorherigen Schäden werden vom Sachverständigen im Gutachten erfasst und sind im Gutachten berücksichtigt ! Eine "Wertverbesserung" würde somit einen Doppelabzug bedeuten !

Ne, doppelt ist nicht. Entweder zieht man "vorschäden" konkret ab, oder man beurteilt eine Wertverbesserung, weil z.B. wenn eine Motorhaube lackiert wurde die vorher Steinschläge hatte, nebst allem was drumherum liegt, ein Auto ohne Steinschläge mehr wert ist als ein zernageltes Auto. Das gibt man entweder unter "Vorschäden" rein, wobei das ja kein Schaden sondern altersbedingter Verschleiß ist, oder man hängt es hinter als "Wertverbesserung".

Irgendwo muss man das abziehen, ob vorher oder hinterher ist egal, aber auf jdn. Fall IM GUTACHTEN. Das die VS das nicht hinterher eigenmächtig abziehen kann, dürfte logisch sein.

Moin Moin !

Zitat:

Irgendwo muss man das abziehen, ob vorher oder hinterher ist egal, aber auf jdn. Fall IM GUTACHTEN. Das die VS das nicht hinterher eigenmächtig abziehen kann, dürfte logisch sein.

Dann hast du dich missverständlich ausgedrückt !

Das läuft unter Vorschäden ! Und natürlich im Gutachten !

Von "Wertverbesserung" dagegen wird gerne anschliessend von Versicherungen gesprochen ,um nochmal die Summe des Schadens laut Gutachten zu kürzen. Und genau das ist nicht rechtens !

Leider Gottes fallen genügend Geschädigte und auch Anwälte darauf rein ,sonst würden es die Versicherungen nicht ständig versuchen.

Man kann es auch anders ausdrücken : Alles ,was die Versicherung an der Summe ,die der Sachverständige im Gutachten ausgerechnet hat, streicht oder kürzt ,ist nicht rechtens ,es sei denn ,dass das Gutachten fehlerhaft ist.Daher empfehle ich immer ,zuerst den Sachverständigen in einem solchen Fall zu befragen,der hat schliesslich das Gutachten erstellt ,kennt sich in rechtlichen Dingen bestens aus ,da genau dieses sein tägliches Brot ist ,und er ist sicherlich nicht erfreut über eine Versicherung ,die sein Gutachten anzweifelt !

MfG Volker

Nene, so einfach ist das nicht.
Gewisse Dinge wie Zulassungskosten, etc. werden nur bezahlt wenn sie angefallen sind.
Auch einen Leihwagen oder Ausfallgeld wenn man auf den LW verzichtet gibt es nur, wenn das Fahrzeug nachweislich repariert wurde, denn wenn es nach einem Unfall noch Verkehrssicher ist und genutzt wird, aber nicht repariert wird, dann fällt es ja nicht aus. Auch die Umsatzsteuer wird abgezogen.

Bei fiktiver Abrechnung wird auch gerne gekürzt, und das völlig zu Recht. Wenn der SV also MB Stundensätze reinschreibt, dann kürzen die Versicherungen idr. auf Ortsübliche Stundenverrechnungssätze. Hier bei uns in der Regionen wird dann sogar noch gerne weit darunter auf Zertifizierte Euro Garant Fachbetriebsstundensätze gekürzt. Auch dies ist bei fiktiver Abrechnung rechtens. Ebenso kann beim Restwert von der Versicherung ein höherer Restwert als im Gutachten steht nachgeschossen werden, wenn die eben jemanden haben, der noch mehr Geld für den Schrotthaufen bietet, dann muss man das halt akzeptieren. (Außer man hat die Kiste leider vorher schon abgemeldet und verkauft).

Es geht eben im Grunde darum, dass man sich nicht bereichert...

Moin Moin !

Zitat:

Es geht eben im Grunde darum, dass man sich nicht bereichert

Das ist richtig , ändert aber nichts an der Tatsache ,dass der Schaden nun einmal entstanden ist.

Und wenn das Fzg aus welchen Gründen auch immer nicht repariert wird ,bleibt der Schaden dennoch bestehen und würde sich z.B. bei einem späteren Verkauf genau so auch bemerkbar machen.

Zitat:

Hier bei uns in der Regionen wird dann sogar noch gerne weit darunter auf Zertifizierte Euro Garant Fachbetriebsstundensätze gekürzt.

Wenn das Fzg repariert wird ,bestimmt der Geschädigte ,wo das gemacht wird.

Bei fikriver Abrechnung sollte man da aber aufpassen ,nicht über das Ohr gehauen zu werden.

Hat bei mir auch mal eine Versicherung versucht , bei einem absoluten Bagatellschaden (Stossfänger vorne ersetzen incl. Lackierung) wollten die die ortsüblichen Verechnungssätze lt. Gutachten auf Sätze einer Werkstatt ,die mit ihnen einen Vertrag hätte , kürzen. Nur wenige 100 m davon entfernt wohnt ein guter Freund von mir, so ergab es sich ,das ich bei der Werkstatt mal vorbei fuhr.

1. Die Werkstatt hat zwar mit etlichen Versicherungen Verträge ,aber nicht mit dieser Versicherung

2. Selbst die Stundensätze (wenn denn ein Vertrag bestünde) stimmten nicht ,die waren 2 Jahre alt.

3. Die Versicherung schrieb " möglicherweise ( !!! ) kann ihr Fzg durch die Werkstatt verbracht werden..."

Angesichts der einfachen Entfernung von 45 km kam der Inhaber aus dem Lachen gar nicht mehr heraus (hatte ich auch gar nicht anders erwartet).

Man sollte also solche Kürzungen genau nachprüfen ! Wenn ich mich richtig erinnere ,wollte die Versicherung dadurch rund 65 E sparen.
Meine Gegenrechnung sah dann folgendes vor: 90 km zusätzliche Fahrleistung mit dem beschädigten PKW ,90 km mit dem Taxi , 2 Tage Ausfallgeld für zu nehmenden Urlaub, zusätzlich mehrere Tage einen Leihwagen.

Ins Bild passte auch ,dass die Versicherung wegen "Wertverbesserung" noch (wenn ich mich recht erinnere) 50 E abgezogen hatte. Im Gutachten waren von den Lackierkosten 30 % abgezogen worden ,da der Stossfänger einen oberflächlichen Lackschaden hatte. Also klarer Fall von Doppelabzug.

Antwort der Versicherung " Die Abzüge sind gerechtfertigt" .
Kaum zu glauben ,aber die haben tatsächlich für diese 4 Worte einen Brief geschickt , mehr stand wirklich nicht drin !

OK ,dachte ich ,dann könnt ihr auch noch einen RA bezahlen und wandte mich an einen solchen , diktierte ihm mehr oder weniger das oben geschriebene und bat ihn ,Klage einzureichen. Gerichtsstand wäre am anderen Ende der Republik gewesen !
Kurze Zeit später (ging wirklich schnell ! ) kam ein Brief vom Gericht , die Klageschrift wäre eingegangen und man habe die Versicherung zur Stellungnahme aufgefordert.
Noch kürzere Zeit später (glaube 2 Tage) kam dann ein Brief von der Versicherung , diesmal 5 Worte :
"Wir haben die Restforderung überwiesen"

MfG Volker

hi,

ich meld mich hier nochmal, die gegnerische versicherung hat mit einen check über 2980€ geschickt. hätte ich ja nie gedacht.

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