Unfall
Hallo zusammen,
mir ist gestern Nacht eine Dame in die Spur reingefahren. ich hab noch versucht zu bremsen und soweit es ging auszuweichen (wäre sonst am Baum/Leitplanke oder beidem geklebt. Das hat aber nicht gereicht und unsere Autos haben sich touchiert, verletzt ist niemand (wenigstens etwas!)...Die Frau sah es natürlich nicht so das sie in meine Spur gefahren ist, nungut ich komm nicht vom Mond und weiß was das nun bedeutet. Die Polizei dir kam hat auch gesagt, wir sollen uns lieber gleich einigen, weil es bei einem Streit vor Gericht eh auf 50:50 aufgeteilt wird.
Jetzt hab ich eine Nacht drüber geschlafen und mir sind paar Fragen gekommen:
1. Kann da von der Polizei noch etwas nachkommen, Bußgeld etc?
2. Kann ich meine Ansprüche durchsetzen oder sollte ich mich mit der dame einigen?
Vielen Dank!
Beste Antwort im Thema
@rg4544
Nach der Argumentation müsste ich auch damit rechnen, das mir jederzeit die Vorfahrt genommen wird. Ich der Fahrschule hab ich auch den Vertrauensgrundsatz gelernt. Demnach kann ich damit rechnen, das andere Führerscheininhaber ihr Fahrzeug bedienen können und die Verkehrsregeln kennen.
Daraus folgt dass, ich mich nicht in jeder Vorfahrtssituation zuerst mit anderen Verkehrsteilnehmern verständigen muss, sondern fahren kann wenn ich Vorfahrt habe und halten muss, wenn ich Vorfahrt gewähren muss.
Ebenso muss man sich darauf verlassen können, das ein andere Verkehrsteilnehmer nicht unvermittelt die Spur wechselt wenn man neben ihm ist.
Nicht mit der Pflicht verwechseln ständig aufmerksam und bremsbereit zu sein um auf unvorhersehbare Ereignisse zu reagieren. Und wenn der TE noch gebremst hat kann man ihm keinen Vorwurf machen.
Ähnliche Themen
44 Antworten
btt
@ TE:
Wie muß man sich die Verengung auf eine Fahrbahn vorstellen; endet da eine Fahrspur oder ist es eine gleichberechtigte Einfädelung ? Und da steht kein Schild ?
@TE:
Während Du noch darüber nachdenkst, wie Du dich verhalten sollst, könnte die Spurwechslerin schon mithilfe eines cleveren Anwalts versuchen, die Sache offiziell so hinzustellen, dass Du sie geschnitten hast.
Zitat:
Original geschrieben von AndyB1971
@TE:
Während Du noch darüber nachdenkst, wie Du dich verhalten sollst, könnte die Spurwechslerin schon mithilfe eines cleveren Anwalts versuchen, die Sache offiziell so hinzustellen, dass Du sie geschnitten hast.
Diese Gefahr besteht, Du solltest also handeln.
Mir wechselte auch mal so ein Spezi von rechts nach links ohne zu blinken.
Bis ich das merkte war es zu spät, ein Ditscher war die Folge. Und wollte dann noch rumprollen.
In so einem Fall ist es gut, wenn Du mit der Schadensmeldung zusammen Fotos einschicken kannst.
Zitat:
Original geschrieben von rg4544
Mr. Moe, ich geb's auf, mit dir zu diskutieren. Du legst dir die Dinge unter massivem Realitätsverlust passend zurecht. Vor Gericht wird dein Rechtsverständnis zusammenbrechen. Ich wünsch' es dir und ich möchte Leuten wie dir im Straßenverkehr möglichst nie begegnen - was aber ein Wunschtraum bleiben wird bis die Kontrollintensität wesentlich verbessert wird.
Ich sehe in diesem Thread nur einen mit Realitätsverlust...
Zitat:
Original geschrieben von rg4544
Du warst nach deinen eigenen Worten rechts hinter ihr, es war Nacht mit entsprechend schwierigen Sichtverhältnissen. Es handelte sich eindeutig um eine unklare Verkehrslage, da du nicht sicher sein konntest, dass sie dich gesehen hat. DU hättest durch ein vorschriftsmäßiges, ganz normales und rücksichtsvolles Fahrverhalten diesen Unfall komplett vermeiden können. Was tust du stattdessen? Du hupst und willst dich rechthaberisch rechts vorbeipressen (verbotenes Rechtsüberholen).
Ich weiß nicht, welchen Text Du gelesen hast, den des TE offensichtlich nicht...
Wo hat er was von rechthaberisch vorbeipressen geschrieben? Er schrieb was von versetzt nebeneinander herfahren, ein auf innerörtlichen mehrspurigen Straßen völlig normaler Vorgang. Verbotenes Rechtsüberholen? Innerorts darf rechts schneller gefahren werden als links, auch ohne Pfeile auf der Fahrbahn...
Meine Meinung: Wenn es so war wie vom TE geschildert und wenn es Zeugen oder eindeutige Spuren geben würde: Schuld eindeutig bei der Unfallgegnerin. Da aber beides anscheinend nicht vorhanden ist, wird es wohl 50:50 ausgehen.
Hallo,
Spuren gab es leider keine zu sehen, Zeugen sind keine stehen geblieben und haben sich (meines Wissens nach) noch nicht bei der Polizei gemeldet, also geh ich davon aus das es auch keine gibt.
Ist die Aussage eines Zeugen, der sich erst im Nachhinein meldet egtl genauso viel wert als wäre er gleich stehen geblieben? Theoretisch könnte ich oder die Unfallgegnerin ja meinem Nachbarn/Kumpel sagen er soll bei der Polizei melden er hätte den Vorgang gesehen!
Wie gesagt anfangs war meine Motorhaube auf Höhe ihres Hecks (also war meine vordere Stoßstange eine Wagenlänge hinter ihrer vorderen Stoßstange). Da ich auf der Innenseite der Kurve war wurde ich relativ gesehen schneller, so daß zum Zeitpunkt der Berührung meine vordere Stoßstange auf Höhe Ihrer hinteren rechten Tür war. An der Stelle berührten wir uns letztlich dann auch. Die 2-spurige Kurve verengt sich übrigens nicht und wird auch nicht 1-spurig. Ich hab also nicht rücksichtslos beim einfädeln "erster" sein wollen, weil man sich ja gar nicht einfädeln braucht. Gehupt hab ich auch nicht um meine Vorfahrt zu beanspruchen sondern um ihr irgendwie deutlich zu machen, hinter/neben dir ist jemand.
Dadurch das man aber nur einen seitlichen Abstand von vllt 50cm hat (ist das bei nebeneinander fahrenden Autos überhaupt so viel?) hat weder bremsen noch ausweichen (meinerseits, ob sie gebremst hat kann ich nicht beurteilen) gereicht um eine Berührung komplett zu verhindern.
Die Schäden sind gemeldet, laut meiner Versicherung wird es auf 50:50 rauslaufen...ja was soll ich sagen....über Kasko abrechnen lohnt sich bei dem Wert wohl nicht. Also bleib ich auf dem Schaden sitzen oder geh vor Gericht und trag dann auch noch die SB der Rechtschutz damit ich von höchstrichterlicher Instanz bescheinigt kriege das man leider nichts genau beweisen kann und man deshalb 50:50 macht...
Was mich noch intressiert: es wurde im Verlauf der Diskussion das Wort "strafrechtlich" benutzt. Wie war das gemeint?
Alkohol+Drogen sind bei mir immer tabu am Steuer (Drogen sowieso immer). Die Gegnerin hatte auch keine Eindruck gemacht betrunken zu sein...die Polizei hat aber auch nicht kontrolliert...
Zitat:
Original geschrieben von marcu90
Als er auf meiner Höhe war entschuldige ich mich, Fertig.
Hallo,
mal eine komische Frage: Wie sieht eigentlich so ein Entschuldigungszeichen aus?
Ich würde sagen, flache Hand nach oben, so ähnlich wie ein Gruß per Hand. Komischerweise gibt es aber nur beleidigende, abwertende Gesten wie Vogel zeigen, Stinkefinger, Scheibenwischer, die in ihrer Bedeutung eindeutig sind- aber wie eine Entschuldigungsgeste aussieht... hmm

Also ich hebe die flache Hand, in der Hoffnung, dass das so auch verstanden wird.
Siehst Du/seht Ihr das auch so?
cheerio
Zitat:
Original geschrieben von tunejunior
Hallo,Was mich noch intressiert: es wurde im Verlauf der Diskussion das Wort "strafrechtlich" benutzt. Wie war das gemeint?
Strafrechtlich ist die Seite der Bußgeldstelle oder Gericht, wie dort bewertet wird.
Davon aber unabhängig ist die zivile Forderung der Beteiligten, die nicht unbedingt so ausfällt, wie es ggf die strafrechliche Seite vorgibt.
Hört mal auf mir Angst zu machen! Was ist denn strafrechtlich relevantes vorgefallen? Nötigung ihrerseits?
Ich seh in meinem Verhalten keine Nötigung, Gefährdung etc.
Zitat:
Original geschrieben von tunejunior
Hört mal auf mir Angst zu machen! Was ist denn strafrechtlich relevantes vorgefallen? Nötigung ihrerseits?
Ich seh in meinem Verhalten keine Nötigung, Gefährdung etc.
Angst wovor? Wenn die Polizei nach eigener Aussage nicht in der Lage ist, den Unfallhergang zu klären, kann auch niemand sagen wer wirklich Schuld hatte. Daher ja die 50:50-Teilung. Also kann auch niemand strafrechtlich belangt werden. Im schlimmsten Fall müsstest Du 35 € bezahlen, das ist so eine Art "Unfallpauschale" nach dem Motto "wenn keiner was falsch gemacht hätte, wäre ja nichts passiert". Die musste ein Bekannter von mir auch mal bezahlen, nachdem er sich mit dem Motorrad lang gemacht hat (ohne Beteiligung anderer Verkehrsteilnehmer oder Beschädigung von Leitpfosten o.ä.).
Zitat:
Original geschrieben von tunejunior
Ist die Aussage eines Zeugen, der sich erst im Nachhinein meldet egtl genauso viel wert als wäre er gleich stehen geblieben?
Bei einem Zeugen kommt es auf die Qualität und Glaubwürdigkeit der Aussage an und nicht auf den Zeitpunkt, zu dem sich der Zeuge meldet.
Zitat:
Theoretisch könnte ich oder die Unfallgegnerin ja meinem Nachbarn/Kumpel sagen er soll bei der Polizei melden er hätte den Vorgang gesehen!
Dann sollte sich dieser Zeuge dabei praktisch nicht erwischen lassen.
Zitat:
Die Schäden sind gemeldet, laut meiner Versicherung wird es auf 50:50 rauslaufen...ja was soll ich sagen....über Kasko abrechnen lohnt sich bei dem Wert wohl nicht. Also bleib ich auf dem Schaden sitzen oder geh vor Gericht und trag dann auch noch die SB der Rechtschutz damit ich von höchstrichterlicher Instanz bescheinigt kriege das man leider nichts genau beweisen kann und man deshalb 50:50 macht...
Schätze ich ähnlich ein. Fest steht lediglich, dass ihr euch gegenseitig in die Kiste gefahren seid. Wer seine Spur ursächlich verlassen hat dürfte ohne Zeugen kaum mehr aufzuklären, zumal die Fahrzeuge sicherlich sofort nach der Kollision zum stehen kamen.
Davon abgesehen erwarte ich keinerlei Sanktionen gegen dich.
Na wenn hier ständig von strafrechtlich gesprochen wird hat das keine beruhigende Wirkung!
Hätte es für die Zukunft einen Wert, eine Cam in's Auto einzubauen? Als Vielfahrer hab ich die Situation öfters das man genötigt, ausgebremst etc. wird ...grob geschätzt hab ich selbst oder beobachte es bei vorausfahrenden Fahrzeugen mind. einmal im Monat eine Situation in der es krachen würde, würde ich bzw.die vor mir fahrenden nicht ausweichen oder eine Vollbremsung machen.
Im Stadtverkehr ist es ja noch weitestgehend harmlos...aber auf der Autobahn ist das dann nicht mehr so witzig...
Haben eigene Videoaufnahmen vor Gericht eine Chance?
Zitat:
Original geschrieben von tunejunior
...(also war meine vordere Stoßstange eine Wagenlänge hinter ihrer vorderen Stoßstange)...
Ach so meintest du das - ich hab die ganze Zeit gedacht, dass dein vorderer Stoßfänger eine Wagenlänge hinter ihrem hinteren Stoßfänger ist.
Zitat:
Original geschrieben von där kapitän
Also ich hebe die flache Hand, in der Hoffnung, dass das so auch verstanden wird.
Siehst Du/seht Ihr das auch so?
Zusätzlich formuliere ich mit den Lippen das Wort Sorry - wird eigentlich, wenn der andere dad sieht, meist verstanden.
Zitat:
Original geschrieben von tunejunior
Hört mal auf mir Angst zu machen! Was ist denn strafrechtlich relevantes vorgefallen? Nötigung ihrerseits?
Ich seh in meinem Verhalten keine Nötigung, Gefährdung etc.
Ggf eine erzwungene Vorfahrt (abbremsen und den anderen Verkehrteilnehmer einscheren lassen, Rücksichtnahme).
Zitat:
Original geschrieben von marcu90
Zitat:
Original geschrieben von tunejunior
...(also war meine vordere Stoßstange eine Wagenlänge hinter ihrer vorderen Stoßstange)...
Ach so meintest du das - ich hab die ganze Zeit gedacht, dass dein vorderer Stoßfänger eine Wagenlänge hinter ihrem hinteren Stoßfänger ist.
Wie gut, dass der TE nicht aus Schreck oder gar absichtlich, weil er einen Überfall, Geiselnahme o.ä. vermutete, in dem Moment der Touchierens einfach nach links gelenkt hat. Da wäre die Heldin zu 90% mit ihrem Auto filmreif abgetanzt. Ggf. wären auch noch ein paar spektakuläre Überschläge zu beobachten gewesen.