Unfall

Mercedes E-Klasse W124

Hi
Folgender Sachverhalt:

Fahrer verursachte einen Unfall auf der Autobahn bei dem sein Fahrzeug stark beschädigt wurde.

Abschleppunternehmen wurde gerufen und das Fahrzeug auf das Gundstück des Abschleppers verbracht, samt Unfallfahrer, dort wurde dem Fahrer unterbreitet das das Fahrzeug Totalschaden sei.

Der Abschlepper bot dem Unfallfahrer großzügig an die Verschrottungsgebühr zu übernehmen, es würden auch keine Standgebühren anfallen, er müsse nur ein Schriftstück unterschreiben das das Fahrzeug Eigentum des Abschleppers wird und dem Abschlepper den
KFZ-Brief später per Post zu zusenden.

Ist das so üblich und auch Rechtens?

Das Fahrzeug ist noch nicht zerlegt worden? steht seperat eingezäunt

Könnte man das Fahzeug zurückbekommen?

KFZ-Brief ist noch beim Unfallfahrer.

Was meint Ihr dazu?

MfG sensor

Beste Antwort im Thema

Moin aus HB,

das machen die Schrottis gerne . Bei meinem Unfall vor 3 Monaten habe ich das abgelehnt und den Wagen 24 Stunden
später abgeholt , mann war der sauer.

Abert wenn du unterschrieben hast , und dann noch ohnre Zeugen , hast du schlechte Karten.

Mfg Hartmut aus HB.

20 weitere Antworten
20 Antworten

Hätte den Wagen auch Kostenlos abgeholt. 😁

Da hat der Schrotthändler aber ein verdammt gutes Geschäft gemacht, wenn der den Schlachtet sind da nochmal locker >4 T€ drin.

Zitat:

Original geschrieben von pepe889900


Hätte den Wagen auch Kostenlos abgeholt. 😁

Da hat der Schrotthändler aber ein verdammt gutes Geschäft gemacht, wenn der den Schlachtet sind da nochmal locker >4 T€ drin.

Stimmt, aber mal im Ernst das Auto ist nicht, bzw. kaum mehr hinzubiegen. In manchen östlichen Ländern würde man einfach eine neue Nase und n neues Heck dranschweißen (notfalls auch von nem Lada)...neue Räder druf und schei* auf die Spur, solange da was rollt perfekt...

Naja schade für deinen Bekannten hätte er selber noch ein wenig Geld aus dem Auto holen können.

Gruß

hi sensor

beim ersten foto fragt man sich seit wann es w210 ohne heck gibt. 😰

frage erübrigt sich dann  beim 2. bild. 

danach hätte ich allerdings auch keine probs den an einen verschrotter abzugeben - der heckschaden ist  wohl das grössere übel und dafür ist doch nicht der eigner verantwortlich ?

als laie würd ich da von totalschaden ausgehen- allerdings auch annehmen, dass der eigner, wenn er zum unfallzeitpunkt drin saß, nach dem unfall nicht voll geschäftsfähig war. gratulier ihm, wenn er keine weiteren gesundheitlichen folgen erllitt .

mike

Moin!

Wie schon erwähnt wurde hat der Kasten für den normalen Nutzer nur noch schrottwert. Quasi Kilopreis. Falls es jemandem entgangen sein sollte: Das Hauptgeschäft eines Verwerters liegt darin Schrottfahrzeuge zu zerlegen und die noch verwertbaren Teile zu verhökern.
Das machen die seit Menschengedenken und werden auch nicht mit Katzenkacke beworfen. Okay, jetzt ist ein Bekannter der Eigentümer. Und? Wollte der sich den Wagen vor die Haustür stellen, ihn dort zerlegen und alles bei Xbay verbimmeln?
Wohl kaum. Da die Reparatur sich höchstens bei einem 300SLR lohnen würde sind solche Gedanken hinfällig. Mit Distanz betrachtet handelt es sich also um einen normalen Vorgang.

Zum Naturell eines normalen deutschen Autoverwerters: Um bis heute überlebt zu haben mußß man da schon ganz gut abgewichst sein. Ein solcher läßt sich bei einem bestehenden Vertrag, und sollte dieser auch nur mündlich sein, sicherlich nicht durch einen "bösen Brief vom Anwalt" ins Bockshorn jagen. Damit wischt der sich höchstens das Zweitgesicht ab.

bis neulich

dirch

Ähnliche Themen

ich würde es zuerst selber versuchen, dann das schreiben vom anwalt... und wenn beides nix bringt, ein paar MAN IN BLACK vorbeischicken

Das Thema ist jetzt schon drei Wochen alt,
da ist das Auto garantiert schon in seine Einzelteile zerlegt,
der unverwertbare Rest verschrottet.
Mit Zurückholen wird da nix mehr sein.

Deine Antwort
Ähnliche Themen