Unfall Schadenshöhe - grobe Einschätzung möglich?

Opel Corsa D

meine Tochter hat leider mit unserem Corsa D einen Unfall verursacht. Beim Linksabbiegen wurde ein entgegenkommendes Kfz "übersehen".

Corsa D, 3 türig, Navi, Bj. 8/2011, 1. Hand, scheckheftgepflegt, keine Vorschäden, 1,4 ltr. mit 87 PS, Schaltwagen,
metallic, ca. 47 000 KM gelaufen


Schaden auf dem ersten Blick, Front und vorne links,
Hauptscheinwerfer, Nebelscheinwerfer, Schürze, Kennzeichen, Kühlergrill, Blenden, mehr erkenne ich auf dem dunklen + schlechten Handyfoto noch nicht, vermutlich Halterungen dahinter, Motor läuft, vermutlich keine Flüssigkeiten ausgetreten (regnete stark), Kfz fahrbereit.

jemand eine Idee, in welcher Größenordnung sich der Schaden "mindestens" belaufen wird?
grober Verkaufswert vor Unfall?

Es besteht eine Vollkasko mit 300 SB. Zum Glück ist niemand verletzt.
An dem Gegenfahrzeug (Corsa E) ist die gesamte Seite hinter der Fahrertür sehr stark eingedrückt. Vermute Tempo so um 30 km/h

Danke vorab.

45 Antworten

Zitat:

[erhältst Du von der Versicherung maximal 2.600€ wenn Du den Wagen unfallbeschädigt verkaufst.
Mehr gibt es nur wenn das Fahrzeug repariert wird. Hier gibt es für Schäden eine 125%-Regelung bei den Reparaturkosten.

1.
Warum werden nicht die Kosten aus dem Versicherungsgutachten 1:1 (ohne Steuer) übernommen und was bedeutet bitte konkret die 125 % Regelung?

2. Lt. Werkstatt erfolgt auf den UPE Preis ein Aufschlag von 18 %, Verbringungskosten zum Lackierer. ies wurde im Kostenvoranschlag nicht berücksichtigt.

Werden diese (Mehr-) Kosten bei einer Instandsetzung von der Versicherung übernommen?

1. -

2. Ich denke nicht, immerhin gibt es die Möglichkeit, dass du den Wagen in einer Werkstatt machen lässt die direkt eine Lackiererei beinhaltet (vor Ort)... warum sollte die Versicherung für Kosten aufkommen wenn du entscheidest dass der Wagen bei einem FOH gemacht werden soll/muss... kannst mit einem Rabatt code von Firma X ja auch nicht verlangen, dass Firma Y diesen annimmt... also soweit ich es in Erinnerung habe bleibt man auf den überführungskosten Sitzen, ist meine ich per Spedition... kannst das quasi mit einem Paket gleichstellen... warum soll man die Versandkosten tragen wenn du es genau so gut abholen könntest...

nur mal informativ...
Trotz Großraum Ruhrgebiet...

Der Opel-Händler im Ort hat vor ca. 3 Jahren geschlossen. Es lohnte nicht mehr. Die Konkurrenz aus Korea + Japan wurde immer größer...
Der größte Opel Händler im Revier, die Firma van Eupen, hat vor ca. 1/2 Jahr geschlossen.
Die nächst erreichbaren Opel Händler in östlicher oder westlicher Richtung sind beide ca. 14 km entfernt und haben keine eigene Lackiererei.
Die Anzahl der Opel Betriebe hat sich in den letzten 10 Jahren in unserer Region deutlich reduziert!

Das mit der Werkstatt + Lackiererei gibt es soweit ich weiß von Opel direkt nicht, "meine" Opel Niederlassung teilt sich eine Lackiererei mit 2-3 weiteren Autohäusern und ist im gleichen Ort, nur nicht auf dem gleichen Gelände... das mit dem Gelände war auf eine Freie Werkstatt bezogen, kenne das von meiner Reperatur so eine ist z.b. in Aachen 5-10min zur Niederlande entfernt... das der weg für dich nicht in Frage kommt ist schon klar und verständlich aber du solltest dir darüber im klaren sein, dass die Versicherung dir nur das nötigste gibt... oder hast du irgendwas zu verschenken und gibst freiwillig mehr 😁

Meinte mit dem Post, dass die Versicherung dafür nicht aufkommen wird sollte die Reperatur im kompletten Summe X kosten und die Überführung kostet 200€ oder so... ist es im Rahmen der Summe was die Versicherung gibt, kein Problem. Ist es aber drüber.... 2600€ - 19% Mwst. Wären ja 2.106€ ... (bei auszahlung) darum wurde ja gesagt, dass es kostengünstiger wäre wenn man es mit Sachen vom Verwerter machen würde... so hast du die Möglichkeit die Sachen privat zu besorgen und kannst sie zum Lackierer fahren... Transporter kostet bis 89€ wenn du kein Fahrzeug in der Größe zur Verfügung haben solltest... naja, mit trocknen dauerte halt etwas weiß nicht ob du ggf. X2 den Wagen bräuchtest... steht denn nun fest, ob der Wagen weiter privat benutzt wird? Weil dann wäre das ja wirklich kostengünstiger als zum FOH zu laufen für ein Stück Papier... und mal unter uns... das es nicht nur korrupte Polizisten gibt ist ja hoffentlich klar... für summe X stellen dir manche Firmen alles aus... kennt man ja auch vom TÜV Gutachter (im Bezug auf Eintragungen) die drücken dann anstatt 1 ... 2 Augen zu...

Du musst letztendlich wissen wie du es machst,
Wenn die Versicherung 2600€ zahlen würde, und das machen lassen kostet genau soviel musst du die Überfahrt selber bezahlen... frag doch einfach mal bei deiner Versicherung nach? Habe eben auch noch mit meiner telefoniert...

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Zitat:

@The blue cloud schrieb am 1. März 2020 um 08:02:52 Uhr:



1.
Warum werden nicht die Kosten aus dem Versicherungsgutachten 1:1 (ohne Steuer) übernommen und was bedeutet bitte konkret die 125 % Regelung?

2. Lt. Werkstatt erfolgt auf den UPE Preis ein Aufschlag von 18 %, Verbringungskosten zum Lackierer. ies wurde im Kostenvoranschlag nicht berücksichtigt.

Werden diese (Mehr-) Kosten bei einer Instandsetzung von der Versicherung übernommen?

zu 1. Laut Gutachten beträgt der Zeitwert 6.500€ und der Restwert 3.900€. Die Versicherung stellt Dich nicht besser als zum Zeitwert.
Würde der Schaden z.B. 4.100€ netto betragen und Du den Wagen zum Restwert veräußern, so betrüge die Summe 8.000€ und Du hättest 1.500€ Gewinn am selbstverschuldeten Unfall gemacht. Dieses wird jedoch so nicht abgerechnet.
Sonst könnte jeder mit VK noch schnell einen größeren Schaden verursachen und somit einen höheren Erlös erzielen, statt den Wagen unfallfrei zu verkaufen.

Wenn der der gesamte Schaden, bei einem Zeitwert von z.B. 10.000€, die Summe von 12.500€ nicht übersteigt, so kannst Du den theoretischen wirtschaftlichen Totalschaden reparieren lassen, da die 125% Zeitwert nicht überschritten werden. Dieses gilt nur bei Reparatur. Ohne Reparatur wird max. die Differenz zwischen Zeitwert und Restwert ausgezahlt.

zu 2. Hier solltest Du noch einmal Kontakt mit dem Gutachter aufnehmen. Die Transportkosten werden in der Regel übernommen. In Köln und Leverkusen repariert z.B. keine Werkstatt bzw. Niederlassung von Mercedes selbst, diese werden allesamt im separaten Lack- und Karosseriezentrum durchgeführt. Auch hier werden die Verbringungskosten erstattet.

P.S. Ich hätte keinen Gutachter der Versicherung akzeptiert, sondern einen meines Vertrauens.
Kann jedoch seitens der Versicherung bei sogenannten Rabattrettern auch vorgegeben sein.

Meines Wissens sind die Möglichkeiten der Begutachtung bei einem Vollkaskoschaden sehr begrenzt. Ich glaube nicht, dass ein eigener Gutachter genommen werden kann. Nun ist es aber eh zu spät und trotz jahrzehntelangem Fahrens bin ich im Bereich Unfall (Gott sei Dank) unerfahren!
Dass eine Privatreparatur deutlich kostengünstiger ist, mehr als bekannt, kommt allerdings nicht in Betracht!
Da der Wagen beim Opel-Händler seit Tagen steht, auch der Gutachter die heiligen Hallen und Arbeitsbühnen benutzt hat, wird im Falle eines Verkaufs oder Fremdreparatur sicherlich auch ein Betrag anfallen.

Die obigen Ausführungen will + kann ich nicht verstehen....

" mal unter uns... das es nicht nur korrupte Polizisten gibt ist ja hoffentlich klar... für summe X stellen dir manche Firmen alles aus... kennt man ja auch vom TÜV Gutachter (im Bezug auf Eintragungen) die drücken dann anstatt 1 ... 2 Augen zu...

Schauen wir mal, was der Nachmittag bringt und welche Entscheidungen getroffen werden...

Meines Wissens ist es auch so das wenn im Reparaturfall ein größerer Schaden festgestellt wird und die Werkstatt mit der Summe nicht auskommt kann die Werkstatt nach verhandeln. Du als Privatmann hast bei Auszahlung der Summe dann keine Chance mehr.

Zunächst ist doch zu klären ob ein VK-Versicherungstaif mit freier Werkstattwahl oder mit Werkstattbindung (Auswahl durch Versicherer) gewählt wurde. Wenn letzteres wird die Versicherung eine Werkstatt beauftragen die dann auch das Fahrzeug kostenlos verbringen wird. ... dabei ist es dann nichtmal unwahrscheinlich das es eh der selbe Karosseriebetrieb sein wird mit dem der FOH auch so zusammenarbeitet.

Man muss dabei auch beachten das es ein Unterschied ist ob es sich um einen Haftplicht oder Kaskoschaden handelt. Bei einem Haftpflichtschaden geht die Verbringung i.d.R. nicht zu Lasten den geschädigten Halters. Beim Kaskoschaden muss man halt seinen Versicherungsvertrag und die dazu geltenen Versicherungsbedingungen kennen.

https://www.iww.de/.../...-verbringungskosten-bei-kaskoschaeden-f99921

Zitat:

@Kiseku schrieb am 1. März 2020 um 11:57:24 Uhr:


... und mal unter uns... das es nicht nur korrupte Polizisten gibt ist ja hoffentlich klar... für summe X stellen dir manche Firmen alles aus... kennt man ja auch vom TÜV Gutachter (im Bezug auf Eintragungen) die drücken dann anstatt 1 ... 2 Augen zu...

Don't drink and post. Weder von polizeilicher Aufnahme noch von HU-Vorführung war hier die Rede.

Zitat:

@Astradruide schrieb am 1. März 2020 um 14:48:27 Uhr:



Zitat:

@Kiseku schrieb am 1. März 2020 um 11:57:24 Uhr:


... und mal unter uns... das es nicht nur korrupte Polizisten gibt ist ja hoffentlich klar... für summe X stellen dir manche Firmen alles aus... kennt man ja auch vom TÜV Gutachter (im Bezug auf Eintragungen) die drücken dann anstatt 1 ... 2 Augen zu...

Don't drink and post. Weder von polizeilicher Aufnahme noch von HU-Vorführung war hier die Rede.

War nur ein Beispiel 😁
Gibt genug Leute die ein Auge zudrücken wenn das Geld stimmt...

Würde ich dir in dein Auto fahren und sag keine Polizei und lade dich ein mit zur nächsten Kasse zu kommen um dir 20.000€ zu geben wäre dir dieser Weg doch auch lieber... dann kannst du der Versicherung nichts davon sagen, dir ein Neuwagen anschaffen und keine der Parteien hätte ein Problem... Geld regelt heutzutage alles, die 20k sind jetzt natürlich für das bsp. Hoch daher gesagt...

Btw. Du hast i.d.R immer die Möglichkeit einen Unabhängigen Gutachter hinzu zu ziehen... wenn da Unterschiede von 1000€+ sind wird vermutlich per Anwalt irgendwas passieren... ist aber eigentlich unnötig weil der Wagen zum Verkauf "angeboten" wird um zu sehen wieviel er noch Wert wäre... da dürfen in dem Zusammenhang aber nur Firmen drauf bieten und keine privat Personen... war bei meinem Audi so... da wurden einem mehrere Preise mitgeteilt und an den höchsten wurde es durch die Versicherung dann irgendwie mit eigenem Einverständnis verkauft... (wirt. Total schaden...) sowas ist nichts für schwache Nerven... verstehe aber auch nicht warum deine Versicherung dem ganzen nicht vernünftig nach geht... ich hatte schon meinen Leihwagen bevor der total Schaden überhaupt von der Straße entfernt wurde... das ganze ging noch keine 7 Tage da war das alles schon fertig &' über die Bühne...

Danke für die Rechtsprechung zu den Verbringungskosten.

Falls der Versicherungsvertrag keine "freie Werkstattwahl" beinhalten würde, hätte ich dies explizit erwähnt.

Das sollte auch kein direkter Vorwurf o.ä. sein sondern diente auch der Allgemeinen Information im Kontext für die Allgemeinheit die mitliest oder hier hinstolpert. Letztendlich ist es aber Offtopic das eigentlich ins Versicherung Forum gehört.

... aber oft entwickelt es sich einfach so 😉

Die Würfel sind am Montag gefallen. Es erfolgt eine Instandsetzung beim FOH.

... und behalten?

Zitat:

@The blue cloud schrieb am 3. März 2020 um 16:43:25 Uhr:


Die Würfel sind am Montag gefallen. Es erfolgt eine Instandsetzung beim FOH.

Das einzig sinnvolle. (Meiner Meinung nach)

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