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Unfall und Auszahlung Schaden

Opel Corsa D
Themenstarteram 23. Juli 2020 um 14:10

Hallo Zusammen,

da ich mich gerade nicht sicher fühle, auch nicht richtig vom Anwalt beraten, wollte ich mal nach eurer Meinung fragen.

Es geht um folgenden Punkt: Vorletzte Woche ist jemand beim ausparken auf das Auto meiner Frau gefahren. Das Auto hat einen größeren Schaden an der Beifahrertür (Tür geht von aussen auch nicht mehr auf). Die Dame, die auf das Auto von meiner Frau draufgefahren ist, hat 100% Schuld und dies auch schon zugegeben. Soweit alles in Ordnung.

Ich habe das Auto zum Gutachter gebracht und folgendes kam heraus:

Reparaturkosten netto 2924,52 Euro

Reparaturkosten brutto 3392,44 Euro

Wiederbeschaffungswert: 3450 Euro

Restwert: 1155 Euro

Der Gutachter sprach davon, dass es noch kein wirtschaftlicher Totalschaden wäre. Nach langen Gesprächen mit meiner Frau haben wir uns gedacht, dass wir die Reparaturkosten Netto auszahlen lassen und das Auto anderweitig reparieren lassen (Nur die Tür, damit die wieder aufgeht, da es sonst keine Straßenzulassung hat). Wir kennen unser eigenes Auto seit Jahren und wissen, dass es bisher ein sehr stabiles Auto war, ohne großartige Reparaturen. Klar will man aber das Geld mitnehmen, da das Auto nicht mehr viel Wert ist. Das Auto steht übrigens aktuell bei einem Autohaus, wo das Gutachten errichtet wurde.

Die gegnerische Versicherung hat unserem Anwalt aber nun folgendes mitgeteilt:

Es wurde ein Abkäufer gefunden, der 1450 Euro bietet. Da der Wiederbeschaffungswert sich auf 3450 Euro beziffert, zahlt die Versicherung direkt an uns "nur" 2000 Euro. Im Gegenzug möchte die Versicherung aber auch Fotos von der Reparatur des Fahrzeugs sehen und hat eine "Weiterbenutzungserklärung" rausgeschickt. Wenn wir das Auto innerhalb von 6 Monaten veräußern, kann die gegnerische Versicherung das Geld zurückverlangen.

Jetzt habe ich folgende Fragen:

- Ist es rechtens, dass von 2924 Euro Reparaturkosten (Gutachten), die Versicherung nur 2000 Euro auszahlt?

- Gibt es eventuell noch Punkte, die man der gegnerischen Versicherung anzählen kann?

- Warum muss ich eine Weiterbenutzungserklärung abgeben? Sowas habe ich noch nie gehört. Ich kann doch entscheiden, wann und wo ich das Auto verkaufe. Ich mein wir haben es sowieso nicht vor zu verkaufen, da das Auto bisher stabil ist, aber trotzdem möchte ich dahingehend nichts unterschreiben. Noch nie sowas gehört.

- Kann ich auf die gegnerische Versicherung zugehen und denen sagen, dass wir mehr verlangen oder wir sonst das Auto reparieren lassen (Was ca. 1500 Euro Mehrkosten für die Versicherung bedeutet).

Überlegung unsererseits:

- Geld auszahlen lassen und die Tür beim bekannten KFZler um die Ecke für ca. 300-400 Euro reparieren lassen. Klar wird es nicht so aussehen, wie es mal vorher war, aber das Auto soll von A nach B fahren.

Übrigens handelt es sich bei der gegnerischen Versicherung um meine eigene Versicherung, wo ich mein Erstfahrzeug Vollkasko versichert habe (Tiguan).

Grüße

Neuling

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19 Antworten

Das ist ne gute Masche aber das dürfen die nicht. Du kannst abwinken. Zumal diese methode von wegen jemand würde es für die summe abkaufen, daher zahlen wir nur 2000€ aus nicht zulässig ist. Frag doch mal deinen Gutachter, den du beauftragt hast bzw . Deinen Anwalt , den du sicherlich mit dem Unfall schon beauftragt hattest. Er kann dir genau sagen, warum das so ist oder nicht

Themenstarteram 23. Juli 2020 um 14:28

Leider ist mein Anwalt nicht der beste, glaube ich. Ich werde auch nie wieder einen Anwalt nehmen, den mir mein Autohaus empfohlen hat, sondern beim nächsten mal nach einem guten im Internet recherchieren.

Der Anwalt gibt nur alles 1zu1 weiter per Mail an mich von der gegnerischen Versicherung und daher wollte ich auf Erfahrungswerte bei MotorTalk horchen, da es mir auch nicht ganz so plausibel erscheint.

Danke dir für deinen Beitrag.

gehört eigentlich ins Versicherungsforum ... Gegnerische Versicherung anrufen und klar Unterstreichen "Abrechnung lt. Gutachten (Netto) zzgl. x Tagessätze Leihfahrzeug lt. Gutachten." ... Alternativ: die VS übernimmt das Fahrzeug für 3450€ und veräussert es selbst an den "Interessenten".

Bist Du in einem automobilclub holst Du Dir gegebenenfalls dort rat. Sollte ja Standardleistung in dem Fall sein.

Themenstarteram 23. Juli 2020 um 15:04

Das Leihfahrzeug kriege ich nicht, meint mein Anwalt. Auch den Nutzungsausfall kriege ich nicht ausbezahlt (Lt. Gutachter 23 Euro am Tag, Reparaturdauer 3 Tage). Um den Nutzungsaufall zu erhalten, muss ich nachweisen, dass meine Frau auf das Auto angewiesen war und nun mit Bahn / Bus zur Arbeit fahren musste. Wenn ich einen Leihwagen will, muss ich das Auto reparieren lassen.

Sie fährt aktuell mein Auto, da ich seit Monaten im Homeoffice bin und dafür gibts keine Kohle. Das war auch so ein Punkt, wo ich es einfach hingenommen habe, aber im nachhinein denke, dass eventuell nicht ganz stimmt.

Bin leider kein Mitglied in einem Automobilclub. Wenn ich es in einem falschen Forum eröffnet habe, tut es mir leid, dementsprechend bitte ich die Moderatoren meinen Thread zu verschieben. Danke.

Übrigens wird die gegnerische Versicherung bei einem Anruf sagen, dass die mit mir nicht kommunizieren, da ich einen Anwalt eingeschaltet habe und alles über den Anwalt geht. Den Fall hatte ich schonmal.

Falschen Anwalt erwischt. Es hat die VS nicht zu interessieren ob Du im Homeoffice bist, ihr ein 2. Auto besitzt etc. pp.. Auch hat sie nicht zu interessieren wofür man im allgemeinen noch eine Auto braucht (Familiäre Verpfl., Ehrenamt, Hobby, Einkaufen). Den Nutzungsaufalls haben sie somit auch zu tragen ... egal ob man sich offiziell ein Leihauto nimmt, von Freunden leiht oder Bus/Bahn/Taxi fährt.

Die Weiternutzungserklräung hat sie, imho, nur zu interessieren wenn man einen wirtschaftlichen Totalschaden so abrechnet, denn dann hätte sie evtl. das berechtigte interesse das Fahrezug zu übernehmen und selbst weiterzuveräussern.

Hier sind einige auf dem Holzweg, es hat sich so viel geändert im Versicherungswesen. Hoffe es gibt eine ehrliche Aufklärung wie es ausgegangen ist

Themenstarteram 23. Juli 2020 um 15:41

Zitat:

@Astradruide schrieb am 23. Juli 2020 um 17:19:29 Uhr:

Falschen Anwalt erwischt. Es hat die VS nicht zu interessieren ob Du im Homeoffice bist, ihr ein 2. Auto besitzt etc. pp.. Auch hat sie nicht zu interessieren wofür man im allgemeinen noch eine Auto braucht (Familiäre Verpfl., Ehrenamt, Hobby, Einkaufen). Den Nutzungsaufalls haben sie somit auch zu tragen ... egal ob man sich offiziell ein Leihauto nimmt, von Freunden leiht oder Bus/Bahn/Taxi fährt.

Die Weiternutzungserklräung hat sie, imho, nur zu interessieren wenn man einen wirtschaftlichen Totalschaden so abrechnet, denn dann hätte sie evtl. das berechtigte interesse das Fahrezug zu übernehmen und selbst weiterzuveräussern.

Ja aber den Nutzungsausfall kriegt man doch nur erstattet, wenn man das Auto reparieren lässt oder nicht? Bei einer fiktiven Auszahlung gibt es auch keinen Nutzungsausfall. Dies hat mir mein Anwalt so deutlich mitgeteilt und er meinte selbst wenn ich es reparieren lasse, muss ich nachweisen können, wie meine Frau zur Arbeit gekommen ist. Wenn Sie meinen Wagen genommen hat, dann gab es keinen Nutzungsausfall.

Ich habe die Ausgangszahlen ja beim Erstellen des Threads reingeschrieben. Ich werde auch hier ehrlich berichten, was am Ende als Summe rauskam.

Themenstarteram 23. Juli 2020 um 16:34

Mal noch eine Frage, die mir gerade einfällt. Was ist, wenn ich mir ein anderes Fahrzeug hole und die 3450 Euro von der Versicherung akzeptiere (2000 Euro direkt, 1450 Euro vom Abkäufer).

Muss das "neue" Gebrauchtfahrzeug gleichwertig sein (Opel Corsa D 1.2) oder kann ich mir auch für 6-7000 Euro einen z.B. Audi A3 holen?

Wer zahlt die ganzen Kosten rund um Ab- und Anmeldung, Überführungskennzeichen, Benzin für Abholung Auto / Besichtigungstermine?

Dann könnte ich auch den Nutzungsausfall von 14 Tagen beantragen, denke ich.

Zitat:

@Vectrabo schrieb am 23. Juli 2020 um 17:24:40 Uhr:

Hier sind einige auf dem Holzweg, es hat sich so viel geändert im Versicherungswesen.

Es liegt an Dir aufzuzeigen wo das holz liegt.

Zitat:

Hoffe es gibt eine ehrliche Aufklärung wie es ausgegangen ist

Wie es ausgeht heißt nicht den Rechtsanspruch richtig auszunutzen. Am Ende steht das Abwägen der VS im Raum was es kostet wenn der Geschädigte das Fahrzeug in eine Fachwerkstatt bringt und einen Leihwagen nimmt gegenüber der geforderten Alternative.

Im Raum stehem 3392€ + Leihwagenkosten . als Rechtsanspruch ... alles was drunter geht ist im Sinne der Versicherung, die aber oft erstmal ein paar Schlappe Trümpfe aus dem Hut zieht. Anwalt ist da eigentlich erst der 2. Anlauf ... ich habe ihn dafür nie gebraucht.

@Pokerfan_02 es ist am Ende egal ob Du Dir als nächstes eine Ferrari, eine Saturnrakete oder ein Monatsticket kaufst. Dein Eigentum wurde beschädigt und den Schaden hat die gegnerische Versicherung zu kompensieren. Du könntest genausogut das Auto regulär reparieren lassen - ist ja kein wirtsch. Totalschaden - und es anschl. einfach verkaufen.

@Astradruide du weißt alles besser warum übernimmst du den Fall nicht.

Scheinst ja hier der Chef zu sein, tolles Forum wo man nur angemacht wird, sei Stolz drauf

@Pokerfan_02 deine Vorstellungen was die Versicherung alles bezahlen soll sind Klasse.

Ich lass mich Überraschen dein neuer Fachmann mach das schon

Vorab, aus welchem Landkreis kommst du ??

(Zur ggf. Empfehlung eines Juristen)

Hm...

Also prinzipiell kann dein Anwalt das Mandt sogar abgeben wenn du solche Alleingänge machst und ohne Absprache bei der gegnerischen Versicherung anrufst... hat es schon alles gegeben...

Meine bisherigen Schäden waren zwar nur total Schäden welche alle über 40.000€ lagen, kann dir aber soviel sagen, dass du ein Recht auf einen Leihwagen hast was deine Versicherung bezahlt und sich beim Unfall Verursacher bzw. dessen Versicherung zurück holen wird.

Solltest du dich gegen eine Reparatur bzw. Für eine Auszahlung entscheiden steht dir kein sog. Nutzungsausfall mehr zu... ist alles recht kompliziert gehalten und kommt sich auch auf den konkreten Fall an, da jeder Fall als Einzelfall gewertet wird.

Lässt du den Wagen reparieren, so steht dir für diese Zeit ein Leihwagen als Nutzungsausfall zu. Ebenfalls kannst du dir den Nutzungsausfall auszahlen lassen, solltest du kein Leihwagen in Anspruch nehmen. Gilt jedoch nur für Die Zeit der Reparatur... (gibt natürlich auch Einzelfälle... bei Totalschaden während Leasing bekommst du den Leihwagen schon nach Hause gebracht wenn man den alten Wagen danach direkt mitnimmt...

Zum Thema Ab und Ummeldung...

Solltest du bei dem Autohaus, wo er grade verweilt ein Fahrzeug kaufen so wird er dort stehen bleiben und die An/Ab/Ummeldung erfolgt über sie vor Ort... bei einem Totalschaden werden deine Kennzeichen btw. Gesperrt, da müsste man über eine Ummeldung garnicht mehr reden sondern nur eine Abmeldung...

Abschließend zum potentiellen neuen...

Du verkaufst, bekommst Geld dafür und kannst dir davon kaufen was du willst... wofür Unterführung ? Der Wagen wird meistens von Firmen aufgekauft welche mit Anhänger kommen oder ihre eigenen Kennzeichen mitbringen... wie der Wagen weg kommt oder zum Kunden kommt kann dir egal sein wenn der Vertrag unterzeichnet ist und du dein Geld hast... wenn du dir irgendwo was neues kaufen fährst zahlst du natürlich die Kosten zu diesem Standort selbst... für Aufpreis wird das Fahrzeug mit Kennzeichen für den abholtag fertig gemacht...

Wie oben bereits gesagt wurde, für sowas am besten mal im Versicherungsforum vorbei schauen...

Zitat:

@Vectrabo schrieb am 23. Juli 2020 um 22:08:12 Uhr:

@Astradruide du weißt alles besser warum übernimmst du den Fall nicht.

Scheinst ja hier der Chef zu sein, tolles Forum wo man nur angemacht wird, sei Stolz drauf

Lies Dir den Thread nochmal chronologisch durch. Du hast in die Runde geworfen das wir/ich Holzweg sind. ... kann man (auch) als Anmache verstehen!

 

Meine Reaktion" war völlig sachlich ... und ist sie immer noch. ... Zugleich gibt sie den Sachverhalt wieder wie ich es selbst schon (wiederholt) gehandhabt habe.

Da ich aber nicht jährlich solche Fälle habe kann sich zwischenzeitlich ja was geändert haben. Es lag an Dir aufzuzeigen was falsch ist bzw. "was geht" - statt Anmache.

Soweit nichts weiter zur Sache kommt - EOD.

@Astradruide habe schon viel gelesen aber wenn ich schreibe das ich der Meinung bin das die Aussagen der Leute nicht richtig sind und mit auf dem Holzweg als Umschreibung nutze und du das als Anmache empfindest dann besten Dank und mach dein Ding. Habe schon gesehen das nur deine Meinung zählt und du immer Recht hast.

Für mich ist das Erledigt werde mich im Forum zurück halten, ein Forum ist nicht dafür da Leute Platt zu machen sondern Erfahrungen auszutauschen.

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