Unfall S212
Hallo Leute,
hatte heute morgen das Vergnügen mit einem ungarischen LKW, der dessen Anhänger mich an der Ampel streifte. Das Ergebnis ist im Bild zu erkennen. Polizei war vor Ort, Versicherung informiert. Da man mir mangels Zeit in der örtlichen Mercedes-Werkstatt keine Audienz anbieten konnte, hier meine Frage:
Ist sowas sinnvoll reparierbar, teuer vermutlich sowieso? Wie heißt diese defekte Säule hinten am Heck im Fachjargon?
Danke Euch
Beste Antwort im Thema
Man zählt die Säulen vom Dach von vorne an mit A beginnend, also ist das die D-Säule.
Viel Spaß mit der Versicherung, mein Schwiegervater hatte das Vergnügen mit einem polnischen LKW (und einer deutschen Versicherungsgesellschaft) und es dauerte über 1.5 Jahre, bis das Geld gekommen ist. Natürlich mit Anwalt und allem Schnickschnack, ohne geht da garnix. 😠
178 Antworten
Zitat:
Es muss auch irgendwo einen Zahlendreher geben, einmal sind es 10000eur netto, dann 13000 brutto!
Bestimmt verschrieben, aber was ist richtig?
Richtig: 13.000 mit Mwst. Muss erstmal mit dem RA Rücksprache halten, schwanke noch, einfach "reparieren" zu lassen oder mir - und das wird mühevoll - einen vergleichbaren S212 Mopf Euro 6 mit ähnlicher Ausstattung (mit entsprechendem Aufpreis und Garantie) zu kaufen, fahre ja noch einen sog. "Euro 5 - Stinker" und verpeste die Umwelt ... aber ist ein andres Thema.
Zitat:
@elke1001 schrieb am 25. Januar 2019 um 14:50:15 Uhr:
Zitat:
Es muss auch irgendwo einen Zahlendreher geben, einmal sind es 10000eur netto, dann 13000 brutto!
Bestimmt verschrieben, aber was ist richtig?Richtig: 13.000 mit Mwst. Muss erstmal mit dem RA Rücksprache halten, schwanke noch, einfach "reparieren" zu lassen oder mir - und das wird mühevoll - einen vergleichbaren S212 Mopf Euro 6 mit ähnlicher Ausstattung (mit entsprechendem Aufpreis und Garantie) zu kaufen, fahre ja noch einen sog. "Euro 5 - Stinker" und verpeste die Umwelt ... aber ist ein andres Thema.
Meine Meinung: Auszahlen lassen und einen neuen kaufen... repariert bleib repariert!
Egal, welche Abrechnungsmethode jetzt wie zur Anwendung kommt: soviel Geld wie jetzt wirst Du im Falle einer Reparatur bei einem künftigen Verkauf oder einer Inzahlungnahme nicht wieder bekommen.
Lass Dir vom Anwalt sagen mit welcher Methode Du am meisten Geld bekommst und überleg dann, ob es nicht ein guter Zeitpunkt ist einen Euro5 Diesel "loszuwerden".
Wenn es Dich finanziell nicht komplett zum falschen Zeitpunkt trifft, dann weg damit wäre meine Entscheidung.
Der Trennungsschmerz vergeht innerhalb weniger Tage im "Neuen". 😁
Viel Erfolg.
Gruß
Hagelschaden
Wichtig wÄre dann aber auch die Entscheidung hier zu posten!!
Denke es sind hier einige so neugierig wie ich 😛
Ähnliche Themen
Schon wegen der Abgasthematik ist ein Verkauf ratsam.
Warte immer noch aufs Gutachten :-( und habe somit Zeit für Gedankenspiele:
Angenommen, ich finde eine Euro 6 - E-Klasse (Diesel) mit rund 70.000 km aus 2014 als 350er oder 300er für rund 28.000 Euro mit guter Ausstattung, dann lege also 12.000 Euro auf die letztlich 16.000 der Versicherungsauszahlung für die Reparatur des alten Euro 5 E220 mit 135.000 km drauf. Habe dann einen neueren Euro 6, ggf. 2 Jahre Garantie...gegenüber einen "verunfallten" Euro 5 mit höherer Laufleistung. Frage: Was ist aus eurer Sicht sinnvoller, oder mit welcher Option "verbrennt" man perspektivisch mehr Geld?
PS: Ich fahre nicht zu oft in Fahrverbotszonen, kann das aber für die Zukunft nicht ausschließen, da ich am Rand eines Ballungsraumes wohne.
LG
Wenn du den finanziellen Spielraum hast, dann wäre wohl die Variante die beste das Geld zu nehmen und in einen neueren zu investieren.
Die Idee ist sicherlich nicht grundverkehrt - aber muss es denn unbedingt ein Diesel sein,welchen unser schöner deutscher Staat sowieso gerade auf dem "Kieker" hat ???
Für 28000 Euronen bekommst Du mit Sicherheit auch einen schönen Benziner - oder rasselst Du so viele KM im Jahr runter ?
P.S.
Uns Benzinerfahrer lassen sie (zumindest im Moment noch !!!) weitestgehend in Ruhe,mit ihren Sche..ß Fahrverbotszonen !!!
Natürlich kann es auch ein Benziner sein, aber das Angebot ist momentan kleiner ... und wer weiß schon, was da noch kommt, um den Absatz anzukurbeln.
Und Diesel sind im Moment auch nicht so gefragt und somit vergleichsweise günstiger als Benziner die genau aus dem Grund den @Migoela genannt hat auch Teurer wegen höherer Nachfrage und weil es gerade beim E wohl eher mehr Diesel als Benziner gibt (schon bei den Neubestellungen)...zumindest bei den Baujahren die jetzt als Gebrauchte auf dem Markt sind.
Ich würde auch das Geld nehmen und mir etwas Neues leisten. Allerdings würde ich es mir 3mal überlegen, einen Diesel zu kaufen. Aber das hängt natürlich von der Kilometerleistung / Jahr ab
Gruß
Wolli
Zitat:
@elke1001 schrieb am 29. Januar 2019 um 10:06:28 Uhr:
..dann lege also 12.000 Euro auf die letztlich 16.000 der Versicherungsauszahlung für die Reparatur des alten Euro 5 E220 mit 135.000 km drauf.
Woher kommt diese Summe bzw. wie setzt sich diese Zahl zusammen? Hat die dein Anwalt oder die gegnerische Versicherung diese Summe bestätigt?
Zum Geldverbrennen: wenn Du nach einem 220 / 250 Diesel Ausschau hälst wirst Du vermutlich günstiger einkaufen können und in Summe weniger Geldverbrennen.
Wie auch immer, haben ja schon mehrere User geschrieben, reparieren würde ich den Euro5 wenn irgendwie möglich / machbar auf keinen Fall.
Zur Not miete einen Wagen für 2-4 Wochen, dann hast Du mehr Zeit.
Gruß
Hagelschaden
@Hagelschaden: Nein, bestätigt noch nicht. Nur im Gutachten wird 16.000 Euro als Wiederbeschaffungswert und 4.500 als Restwert (bin ich da eigentlich an den Restwertkäufer gebunden?) genannt. Wenn ich das richtig verstanden habe, muss ich zur fiktiven Auszahlung wie folgt rechnen: (Wiederbeschaffung - Restwert) - %Mwst der Differenz. Den Restwert erhalte ich vom Resteverwerter und die mwst erhalte ich bei Vorlage Kaufvertrag, oder liege ich da falsch?
PS: Weiß denn jemand, ob mir die Haftpflichtversicherung bei Auszahlung des Schadens / fiktiver Abrechnung auch eine Nutzungsausfallentschädigung für eine bestimmte Dauer der Suche nach einem Neuen zahlt? Termin mit RA ist leider noch etwas hin...
@elke1001: Der Bieter, der den Restwert im rahmen der Versteigerung quasi mit festgelegt hat, ist 4 Wochen an sein Gebot gebunden.
Du kannst verkaufen an wen du willst...erfahrungsgemäß wirst du woanders allerdings kein besseres Angebot bekommen.
Zitat:
@elke1001 schrieb am 29. Januar 2019 um 13:18:36 Uhr:
... oder liege ich da falsch?PS: Weiß denn jemand, ob mir die Haftpflichtversicherung bei Auszahlung des Schadens / fiktiver Abrechnung auch eine Nutzungsausfallentschädigung für eine bestimmte Dauer der Suche nach einem Neuen zahlt? Termin mit RA ist leider noch etwas hin...
Du solltest wirklich das Gutachten abwarten und die Regulierung nach Abstimmung mit dem Rechtsanwalt dann durch den RA durchführen lassen. Im Gutachten steht auch ein Passus Wiederbeschaffungsdauer. Das sollte der Zeitraum für Nutzungsausfall sein wenn Du keinen Leihwagen nimmst.
Gruß
Hagelschaden