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Unfall S212

Mercedes

Hallo Leute,

hatte heute morgen das Vergnügen mit einem ungarischen LKW, der dessen Anhänger mich an der Ampel streifte. Das Ergebnis ist im Bild zu erkennen. Polizei war vor Ort, Versicherung informiert. Da man mir mangels Zeit in der örtlichen Mercedes-Werkstatt keine Audienz anbieten konnte, hier meine Frage:

Ist sowas sinnvoll reparierbar, teuer vermutlich sowieso? Wie heißt diese defekte Säule hinten am Heck im Fachjargon?

Danke Euch

Unfall
Beste Antwort im Thema

Man zählt die Säulen vom Dach von vorne an mit A beginnend, also ist das die D-Säule.

Viel Spaß mit der Versicherung, mein Schwiegervater hatte das Vergnügen mit einem polnischen LKW (und einer deutschen Versicherungsgesellschaft) und es dauerte über 1.5 Jahre, bis das Geld gekommen ist. Natürlich mit Anwalt und allem Schnickschnack, ohne geht da garnix. 😠

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Ob der Wagen "Reparaturwürdig" (Gutachter deutsch) ist wird
der Gutachter feststellen, ich gehe aber fest davon aus.
Übrigens da der Unfall in D geschah, gillt hier deutsches Recht
egal von wo der Gegner kommt.

Dem TE viel Gück.

Zitat:

@Monochromatic schrieb am 16. Januar 2019 um 13:54:54 Uhr:



Zitat:

@j.slr schrieb am 16. Januar 2019 um 12:54:06 Uhr:


Wie kommst du da drauf? Der kalkuliert mit den gleichen Daten wie MB.

Ein VorMopf hat schon ein gewisses Alter. Nur weil es ein Benz ist, hat man nicht automatisch ein Recht auf Reparatur bei MB. Da werden ortsübliche Preise von Karosseriebauern mit „normalen“ Stundensätzen als Referenz herangezogen, die dann nicht unbedingt die Seitenscheibe pauschal erneuern und 30€ für das Abklemmen vom Batterie-Massekabel nehmen.

Natürlich hat er das Recht, als Haftpflichtgeschädigter, sein Fzg dort reparieren zu lassen wo er will und wenn es bei RR wäre.
Und was "normal" ist, bestimmst nicht du, sondern jeder Geschädigte selbst, nur weil in dir eine Buchhalterseele schlummert.
Das du auch sonst wenig von dem verstehst was du hier schreibst, zeigt mir deine Einlassung zum Massekabel.
Und vergiss nicht, das es jede Menge Leute gibt, die deinen Job für 60% von deinem Gehalt machen würden, vielleicht sogar noch weniger.............

Meine Unfälle werden von M-B oder mir selbst instandgesetzt, wenn ich einen hätte...........😉

@elke1001
...bei meiner Antwort bezog sich ... die Türe hinten...auf das einlackieren.
Und zwar, wenn ein komplett neues Seitenteil eingesetzt wird...wenn es gerichtet werden sollte, was meiner Meinung nach eher nix wird...komme ich als Lackierer mit "nur" der Seitenwand zum einlackieren hin.
Und die 2te Seitenwand auf der anderen...nicht beschädigten Seite...wird nur eventuell die Farbe angepasst...einlackiert, wenn die Farbe der neuen lackierten HK nicht passen sollte.
Ich hoffe, das es jetzt besser für den Laien verständlich ist...

Gruß

@Ich kann alles schrieb am 16. Januar 2019 um 15:38:23 Uhr:

Zitat:

Natürlich hat er das Recht, als Haftpflichtgeschädigter, sein Fzg dort reparieren zu lassen wo er will und wenn es bei RR wäre.

Natürlich kannst du machen, was du willst. Trotzdem muss es die gegnerische Versicherung noch lange nicht zahlen. Gerade bei älteren Fahrzeugen. Darum kümmert sich ein Gutachter und kein MB-Schrauberknecht.

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Hatte ich ganz vergessen, na klar hat der TE das Recht den Wagen
bei MB reparieren zu lassen, was aber nicht heißen soll das es ebenso
gute Karosserie und Lackier Fachwerkstätten gibt. Meistens gibt MB
die Fahrzeuge zum lackieren sowieso aus dem Haus.

Zitat:

@lausitzerMB320 schrieb am 16. Januar 2019 um 15:46:58 Uhr:


@elke1001
...bei meiner Antwort bezog sich ... die Türe hinten...auf das einlackieren.
Und zwar, wenn ein komplett neues Seitenteil eingesetzt wird...wenn es gerichtet werden sollte, was meiner Meinung nach eher nix wird...komme ich als Lackierer mit "nur" der Seitenwand zum einlackieren hin.
Und die 2te Seitenwand auf der anderen...nicht beschädigten Seite...wird nur eventuell die Farbe angepasst...einlackiert, wenn die Farbe der neuen lackierten HK nicht passen sollte.
Ich hoffe, das es jetzt besser für den Laien verständlich ist...

Gruß

Die Beschädigung geht schon ein gutes Stück in den Kotflügel rein, wenn du genau hinsiehst. Das Risiko zum Farbunterschied würde ich nicht eingehen, ausser man macht gern Arbeiten 2x.
Die rechte Seitenwand zum Lackangleich lackieren halte ich jetzt für zu gewagt, würde ich nicht anziehen, vielleicht bei Designofarben.............

Ein Lackierermeister wagt es einen Mechaniker zu wiedersprechen... unglaublich!
Was die heut zu Tage für einen Scheiß abliefern...auch MB braucht sich da nicht ausnehmen...glaubst du gar nicht.
Im Endeffekt wird es so gerichtet, wie der Betrag es hergibt...und wenn es im Text lautet...nix einlackieren, dann wird hart auf Kante lackiert....egal, ob's passt.

Gruß

Zitat:

@Monochromatic schrieb am 16. Januar 2019 um 16:02:17 Uhr:


@Ich kann alles schrieb am 16. Januar 2019 um 15:38:23 Uhr:

Zitat:

@Monochromatic schrieb am 16. Januar 2019 um 16:02:17 Uhr:



Zitat:

Natürlich hat er das Recht, als Haftpflichtgeschädigter, sein Fzg dort reparieren zu lassen wo er will und wenn es bei RR wäre.

Natürlich kannst du machen, was du willst. Trotzdem muss es die gegnerische Versicherung noch lange nicht zahlen. Gerade bei älteren Fahrzeugen. Darum kümmert sich ein Gutachter und kein MB-Schrauberknecht.

Was hast du für verquere Gedanken, die Versicherung wird die Werkstatt bezahlen die ich mir als Geschädigter aussuche. Die da kein Mitspracherecht! Es ist auch vollkommen egal wie alt ein Fzg ist, für die Werkstattwahl.
Und der GA kümmert sich um sein Gutachten und sonst nix und was soll das jetzt mit dem M-B Schrauberknecht?
denkst du weil ich einen Unfall inst kann, ich würde "dort" schrauben?? 😁😁

Kompensierst du Inkompetenz?? 😁
Hör mal wenn du Hilfe brauchst sach bescheid, ich kann jemand für dich anrufen. 😉

Zitat:

@lausitzerMB320 schrieb am 16. Januar 2019 um 16:36:57 Uhr:


Ein Lackierermeister wagt es einen Mechaniker zu wiedersprechen... unglaublich!Was die heut zu Tage für einen Scheiß abliefern...auch MB braucht sich da nicht ausnehmen...glaubst du gar nicht.
Im Endeffekt wird es so gerichtet, wie der Betrag es hergibt...und wenn es im Text lautet...nix einlackieren, dann wird hart auf Kante lackiert....egal, ob's passt.

Gruß

Das verstehe ich jetzt nicht...........😕
denkst du ich wäre Mechaniker?

Vergiss nicht das geht hier um einen Haftpfl-Schaden, direkt angrenzende Flächen Einlackieren ist kein Problem!

Wenn ich die Farbe zu fast 100% hinbekomme, wird "hart" auf Kante lackiert...bei "manchen" Hersteller ist das sogar heute noch möglich, das man nicht einlackieren muss/braucht.
Das nehme ich mir in meiner 25 jährigen Erfahrung mit sowas raus....und bin auch bis jetzt bei noch keinem angeeckt.
Was der Gutachter aufschreibt, gilt meist...hab schon genug Fälle gehabt, bei dem einen musste weniger gemacht werden, beim nächsten eventuell mehr...

Gruß

Zitat:

@Ich kann alles schrieb am 16. Januar 2019 um 16:46:12 Uhr:


Was hast du für verquere Gedanken, die Versicherung wird die Werkstatt bezahlen die ich mir als Geschädigter aussuche. Die da kein Mitspracherecht! Es ist auch vollkommen egal wie alt ein Fzg ist, für die Werkstattwahl.

Die freie Werkstattwahl hast du natürlich. Ich habe deine Auflistung angezweifelt und auf den Gutachter verwiesen. Den brauchst du, um eine Forderung begründen zu können. Ein Gutachten ist kein Wunschzettel.

Du bist leicht zu triggern - Kein Problem. Aber Pöbeleien wirken selten kompetent.

Ich muss hier für „Ich kann alles“ eine Lanze brechen. Was er hier schreibt stimmt und ich bewundere seine Geduld.
Wenn auch aus unerfindlichen Gründen andere, anderer Meinung sind.
Ich kann nur aus Erfahrung sagen, auf dessen Aussagen kann man sehr viel Wert legen, da er zu den wenigen echten Profis hier im Forum gehört, und sehr Kompetent ist.

Den Gutachter kann ich selber als Geschädigter wählen, und der rechnet mit Mercedes Werkstattsatz und Material, das wär ja noch schöner wenn es anders wäre 😉
Nur der von einer Versicherung geschickter Gutachter rechnet anders, getreu „wes Brot ich ess, dess Lied ich sing“
Aber den muss ich nicht mal in die Nähe meines Autos lassen.

Ich habe mittlerweile ein paar unverschuldete (!) Unfälle mit Anwalt abgerechnet. Grundsätzlich ist es so wie von "ich kann alles" beschrieben, dennoch ist es bei fiktiver Abrechnung nicht ausgeschlossen, dass die Versicherungen auf freie Werkstätten verweisen können. Es gibt dafür aber klare Kriterien, es gibt da ein BGH Urteil zu dem Thema.
Kein Verweis auf freie Werkstätten u.a. : Bis zu 3 Jahre altes Fahrzeug oder älteres Fahrzeug, welches bisher nur in markengebundener Werkstatt gewartet/repariert wurde.

Schon die bisherigen Punkte zeigen, dass man im Falle eines Verkehrsunfalles (Bagatellschäden ausgenommen) grundsätzlich einen Fachanwalt für Verkehrsrecht hinzuziehen sollte. Der kennt die ganzen Methoden der Versicherungen die Entschädigungen wortreich und unzulässigerweise kürzen zu wollen.
Es ist doch immer das gleiche Spiel: Verrechnungssätze der Werkstatt werden gekürzt, Reparaturdauer oder Dauer für die Wiederbeschaffung zu knapp kalkuliert, Wiederbeschaffungswert zu niedrig, Abzug neu für alt fehlerhaft usw. usw.
Im Idealfall kennt der Anwalt auch einen fähigen Gutachter mit dem er vor Gericht gute Erfahrungen gemacht hat.

Die Versicherungen haben Spezialisten in der Schadensregulierung, da stellt ein Anwalt nur Waffengleichheit her. 😁

@canini50
Die gegnerische Versicherung kann natürlich das Fahrzeug bzw. den Schaden begutachten. Du kannst aber einen eigenen Gutachter zusätzlich auf deren Kosten beauftragen.

Gruß
Hagelschaden

Ist vielleicht etwas unglücklich ausgedrückt, was ich meine ist tatsächlich muss ich kein Versicherungsgutachten bzw. Gutachter akzeptieren ohne akuten Grund. Habe freie Gutachterwahl, die sind ja alle unabhängig, wenn ich ein Gutachten von einen eigenen Gutachter habe, muss die Versicherung schon trifftige Gründe haben (Betrug) für ein 2. Gutachter/en von ihnen bestellt/geschickt. Aber ohne RA würde ich auch niemals was machen, die ziehen einen über die Ohren was geht.

Noch mal zu meinem Schaden: Also freie Werkstattwahl habe ich schon mal nicht. VK mit Werkstattbindung. Denke aber nicht unbedingt zum großen Nachteil, weil die mich zu einer MB-NL verwiesen haben. Mal sehen, was die sagen zum Gesamtbild.

Übrigens festgestellt, dass zusätzlich auch die schwenkbare AHK was abbekommen haben muss, die LED des AHK-Bedienrads im Kofferraum (weiß nicht wie das heisst) leuchtet rot und es tut sich nichts beim drehen :-( Mechanisch scheint aber alles ok, sie löst sich halt nur nicht nach unten.

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