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Unfall Restwert Wiederbeschaffungswert Kriterien

Moin MT'ler,
nach zwei besch.... Wochen und noch schlechteren Nachrichten versuche ich hier mal mein Glück.

Nach einem Unfall bei dem mir eine Dame ins Auto gefahren ist , und ich zu unrechter weise noch die Schuld bekommen habe, kommt jetzt noch das dicke Ende .

Ich muss in den sauren Apfel beißen und das ganze über meine VK abwickeln ??

Der beauftragte Sachverständige der VHV hat (wie auch von vielen vorhergesagt) das Auto kaputtgerechnet.

Kurze Eckdaten grob

Reparatur 9000€
Wiederbeschaffungswert 14500€

Als Grundlage wurde ein vergleichsfahrzeug genommen was wesentliche Extras nicht hat wie bei meinem Auto wie z.B. AHK Panoramadach Bang u Olufsen PDC vorne und keine Sportsitze . Für 15900€

Und ein zweites Hell Blau metallic mit brauner Ausstattung (augenkrebs pur) ohne AHK PDC vorne Bang und Olufsen usw für 16900€

Beide Fahrzeuge haben 10000 km mehr auf der Uhr wie meiner.

Abzüglich ca 2000€ für altschäden.

Weiß irgendjemand ob die das dürfen? bzw kennt jemand BGH Urteile hierüber was ein vergleichbares Fahrzeug sein darf?

Außerdem wurden teile wie Lenkgetriebe etc aufgeschrieben die augenscheinlich i O sind und keinerlei Auffälligkeiten aufweisen.

Warte brennend auf das Gutachten um genau zu sehen was die da gemacht haben.

Ich habe dein Eindruck das der Gutachter zu Gunsten der Versicherung den WIederbeschaffungswert runtergezogen hat und die repRaturkosten absichtlich in die Höhe getrieben hat.

Wer hat damit schonmal Erfahrungen gehabt.

Ich sehe schon das Ende kommen

Wbw 14500€
Schaden 9000€
Händler gefunden der das Auto für 10000€ kauft
Rest 4500€
Abzüglich MwSt 3600€
Abzüglich SB 300€
3300€

Realistisch liegt ein vergleichbares Fahrzeug bei ca 18 - 19 K
Zu mindest mit den Extras die mir wichtig waren und sind wie z.B. Leder Sportsitze Xenon Panorama BuO navi AHK PDC v u hi da ich kein räumliches sehen habe Klima und Automatik.
Weiß jemand ob ich bei einer Wiederbeschaffung Anspruch darauf habe? Auch eine konservative Farbgebung wäre mir wichtig. Bisher daytonagrau perleffekt und innen schwarz und nicht wie diese kasperbude in babyblau met mit brauner Ausstattung ??

Beste Antwort im Thema

dann lass doch reparieren...

41 weitere Antworten
41 Antworten

Zitat:

@ToniDoit schrieb am 14. April 2016 um 21:07:17 Uhr:



Es gab Zeiten da gab es bei MT noch konstruktive Antworten . Scheinbar tummelt sich immer mehr Schwachsinn von sich gebendes Publikum hier rum.

Mann Mann Mann ...

Selten so viel Mist gelesen ! Da mag man nicht einmal mehr versuchen zu erklären !

Warum so aggressiv?
Du bekommst nicht die Antwort, die Du hören willst und schon sind alle inkompetent, doof und schwachsinnig?
Wenn Du alles besser weisst, warum fragst Du dann?
Du hast selbst einen gekauften Unfallwagen wieder zusammengebastelt, das hat der Gutachter eben gemerkt und entsprechend berücksichtigt.
Du schreibst zwar fleissig über Ausstattungsmerkmale die vergleichbare Fahrzeuge nicht haben, ignorierts (oder verschweigst) gleichzeitig aber, dass diese keine selbst hergeschusterten EX-Unfaller (wie deiner) sind.
Wenn dir das alles zu kompliziert ist, dann lass das Auto einfach reparieren und gut ist.
Nicht immer springt der große Reibach bei einem Unfall heraus.

Für solche Fälle gibt es, sofern man sich nicht vorher gütlich einigt das Sachverständigenverfahren. Schau mal in die AKB zu deinem Versicherungsvertrag:
A.2.17 Meinungsverschiedenheit über die Schadenhöhe (Sachverständigenverfahren)
Diesen Abschnitt, insbesondere den letzten Absatz solltest du sehr genau lesen.

Der Wiederbeschaffungswert ist der Wert deines Autos bei einem seriösen Händler. Dabei muss es sich "wertbezogen" um ein absolut vergleichbares Fahrzeug handeln. Eine wirklich wertmindernde Farbe ist dabei ebenso zu berücksichtigen wie unterschiedliche Ausstattungen, Laufleistungen und Alt- und Vorschäden!

Speziell die "Alt- und Vorschäden" werden den TE wohl nun eingeholt haben.

Jetzt mal Butter bei die Fisch. Was willst du? Wo ist das Problem das Auto in die Werkstatt zu geben und zu sagen "mach fettich, VK zahlt"? Ist doch das beste was dir passieren kann, und das fertige Auto verkaufst du dann für deine 19000€. 😉

Zitat:

Ob jetzt Hell Blau eine wertmindernde Farbe ist, wage ich jetzt mal zu bezweifeln 😁

Vor 15 Jahren waren z.B. rot (uni) und weiß Farben bei denen die Autos fast schon unverkäuflich (zu einem normalen Preis) waren. Das waren damals einwandfrei wertmindernde Farben. Heute sind diese beiden Farbtöne, mit den heutigen Effekten, wieder sehr modern.

Zitat:

@KSV schrieb am 15. April 2016 um 09:55:05 Uhr:


Für solche Fälle gibt es, sofern man sich nicht vorher gütlich einigt das Sachverständigenverfahren. Schau mal in die AKB zu deinem Versicherungsvertrag:
A.2.17 Meinungsverschiedenheit über die Schadenhöhe (Sachverständigenverfahren)
Diesen Abschnitt, insbesondere den letzten Absatz solltest du sehr genau lesen.

Der Wiederbeschaffungswert ist der Wert deines Autos bei einem seriösen Händler. Dabei muss es sich "wertbezogen" um ein absolut vergleichbares Fahrzeug handeln. Eine wirklich wertmindernde Farbe ist dabei ebenso zu berücksichtigen wie unterschiedliche Ausstattungen, Laufleistungen und Alt- und Vorschäden!

Zitat:

@MaxMueler schrieb am 15. April 2016 um 10:38:56 Uhr:



Zitat:

@ToniDoit schrieb am 14. April 2016 um 18:17:07 Uhr:


Und ein zweites Hell Blau metallic mit brauner Ausstattung (augenkrebs pur) ohne AHK PDC vorne Bang und Olufsen usw für 16900€

Ob jetzt Hell Blau eine wertmindernde Farbe ist, wage ich jetzt mal zu bezweifeln 😁

Wieder einmal ein äusserst hilfreicher Kommentar.🙂🙁

Zitat:

@KSV schrieb am 15. April 2016 um 09:55:05 Uhr:


Für solche Fälle gibt es, sofern man sich nicht vorher gütlich einigt das Sachverständigenverfahren. Schau mal in die AKB zu deinem Versicherungsvertrag:
A.2.17 Meinungsverschiedenheit über die Schadenhöhe (Sachverständigenverfahren)
Diesen Abschnitt, insbesondere den letzten Absatz solltest du sehr genau lesen.

Der Wiederbeschaffungswert ist der Wert deines Autos bei einem seriösen Händler. Dabei muss es sich "wertbezogen" um ein absolut vergleichbares Fahrzeug handeln. Eine wirklich wertmindernde Farbe ist dabei ebenso zu berücksichtigen wie unterschiedliche Ausstattungen, Laufleistungen und Alt- und Vorschäden!

Danke für die fachlich kompetente Antwort.

Einen 2.17 habe ich in meiner AKB nicht. Bei mir ist dies unter L geregelt. Mir fällt als Laie aber kein nennenswerter Punkt auf.

Das Gutachten habe ich nunmehr vorliegen.
WBW 14400€ incl Abzug für altschäden.
Reparaturkosten 9200€
Restweraufkäufer 10400€

Wie ich bereits vermutet habe . Kaputtgerechnet.

Würde es tatsächlich ein gleichwertiges Fahrzeug geben der unfallfrei ist und 17000 € kostet würde ich ohne mit der Wimper zu zucken zuschlagen.

Nun werde ich mich kurzfristig mit der Versicherung kurzschließen dann ggf zum Anwalt und als allerletzte Lösung reparieren lassen.

Mit dem vergleichbaren Fahrzeug werde ich auf diesem Wege ebenfalls versuchen zu klären.
Ich kann mir nicht vorstellen das 10000km mehr und Sachen wie Panoramadach AHK und PDC vorne irrelevant sind. Über BuO und sportsitze lasse ich mit mir ja gerne streiten.

Lass dir dochmal einen kv für die Reparatur von einer freien Werkstatt erstellen, wäre ja interessant ob die auf 9200 kommen oder schätzt du selbst die Reparatur so hoch ein?

Zitat:

@ToniDoit schrieb am 18. April 2016 um 13:21:07 Uhr:



Würde es tatsächlich ein gleichwertiges Fahrzeug geben der unfallfrei ist und 17000 € kostet würde ich ohne mit der Wimper zu zucken zuschlagen.

Weshalb glaubst Du, nun ein Anrecht auf ein unfallfreies Fahrzeug zu haben?
Auch dein Fahrzeug war doch schon vor diesem Unfall ein Unfallwagen.

@TE
Schnapp dir das Gutachten der VHV, dass dir so gar nicht passt und such einen Kfz-Sachverständigen deiner Wahl auf. Dem legst du das Gutachten vor, informierst ihn umfangreich über den Vorschauen (geh davon aus, dass der VHV das Gutachten zum Vorschaden vorliegen wird) und hör dir an, was an dem Gutachten falsch ist. Ein guter Sachverständiger wird dir nicht gleich eine dicke Rechnung ausstellen, dich in deiner Meinung bestätigen oder dich davon überzeugen, dass du selbst daneben liegst. Ist der WBW weitaus höher als die 14.500 Euro leite das von KSV schon erwähnte Sachverständigenverfahren ein. Dazu brauchst du keinen Anwalt und die Kosten eines Anwaltes werden auch nicht übernommen.

Zitat:

@xAKBx schrieb am 18. April 2016 um 17:47:21 Uhr:


@TE
Schnapp dir das Gutachten der VHV, dass dir so gar nicht passt und such einen Kfz-Sachverständigen deiner Wahl auf. Dem legst du das Gutachten vor, informierst ihn umfangreich über den Vorschauen (geh davon aus, dass der VHV das Gutachten zum Vorschaden vorliegen wird) und hör dir an, was an dem Gutachten falsch ist. Ein guter Sachverständiger wird dir nicht gleich eine dicke Rechnung ausstellen, dich in deiner Meinung bestätigen oder dich davon überzeugen, dass du selbst daneben liegst. Ist der WBW weitaus höher als die 14.500 Euro leite das von KSV schon erwähnte Sachverständigenverfahren ein. Dazu brauchst du keinen Anwalt und die Kosten eines Anwaltes werden auch nicht übernommen.

Sehr gut, das wäre der optimale Anfang des Lösungsweges.

Zitat:

Einen 2.17 habe ich in meiner AKB nicht. Bei mir ist dies unter L geregelt. Mir fällt als Laie aber kein nennenswerter Punkt auf.

Damit war das gemeint:
A.2.17.4 Die Kosten des Sachverständigenverfahrens sind im Verhältnis des Obsiegens
zum Unterliegen von uns bzw. von Ihnen zu tragen.

Hallo Forum Gemeinde!
Ich klinke mich mal hier ein, um keinen neuen Thread aufzumachen.
Hatte kürzlich einen Autofall, bei dem mir jemand in die Seite gefahren ist.
Laut Gutachter: Wiederbeschaffung € 7.900, Reparaturkosten netto € 6.300, Restwert inkl. Umsatzsteuer € 4.250.

So wie ich das jetzt verstanden habe, müsste ich von der gegnerischen Versicherung den Wiederbeschaffungswert abzgl. des Restwerts erstattet bekommen.
In obigem Fall wären das € 3.650.
Dachte zuerst, dann wäre der Fall erledigt.

Jetzt habe ich aber noch gehört:
Wenn ich den Wagen dann reparieren lasse, bekomme ich zusätzlich die Reparaturkosten netto erstattet. Ist das so korrekt?
Wenn ja, muss ich damit zu einem Fachhändler oder geht jede Autowerkstatt? In welchem Umfang muss die Reparatur erfolgen? Darf vom Schaden nichts mehr zu sehen sein? Mir würde es ggf. reichen, wenn die Dellen nicht mehr ganz so stark sichtbar sind.

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