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Unfall Restwert Wiederbeschaffungswert Kriterien

Themenstarteram 14. April 2016 um 16:17

Moin MT'ler,

nach zwei besch.... Wochen und noch schlechteren Nachrichten versuche ich hier mal mein Glück.

Nach einem Unfall bei dem mir eine Dame ins Auto gefahren ist , und ich zu unrechter weise noch die Schuld bekommen habe, kommt jetzt noch das dicke Ende .

Ich muss in den sauren Apfel beißen und das ganze über meine VK abwickeln ??

Der beauftragte Sachverständige der VHV hat (wie auch von vielen vorhergesagt) das Auto kaputtgerechnet.

Kurze Eckdaten grob

Reparatur 9000€

Wiederbeschaffungswert 14500€

Als Grundlage wurde ein vergleichsfahrzeug genommen was wesentliche Extras nicht hat wie bei meinem Auto wie z.B. AHK Panoramadach Bang u Olufsen PDC vorne und keine Sportsitze . Für 15900€

Und ein zweites Hell Blau metallic mit brauner Ausstattung (augenkrebs pur) ohne AHK PDC vorne Bang und Olufsen usw für 16900€

Beide Fahrzeuge haben 10000 km mehr auf der Uhr wie meiner.

Abzüglich ca 2000€ für altschäden.

Weiß irgendjemand ob die das dürfen? bzw kennt jemand BGH Urteile hierüber was ein vergleichbares Fahrzeug sein darf?

Außerdem wurden teile wie Lenkgetriebe etc aufgeschrieben die augenscheinlich i O sind und keinerlei Auffälligkeiten aufweisen.

Warte brennend auf das Gutachten um genau zu sehen was die da gemacht haben.

Ich habe dein Eindruck das der Gutachter zu Gunsten der Versicherung den WIederbeschaffungswert runtergezogen hat und die repRaturkosten absichtlich in die Höhe getrieben hat.

Wer hat damit schonmal Erfahrungen gehabt.

Ich sehe schon das Ende kommen

Wbw 14500€

Schaden 9000€

Händler gefunden der das Auto für 10000€ kauft

Rest 4500€

Abzüglich MwSt 3600€

Abzüglich SB 300€

3300€

Realistisch liegt ein vergleichbares Fahrzeug bei ca 18 - 19 K

Zu mindest mit den Extras die mir wichtig waren und sind wie z.B. Leder Sportsitze Xenon Panorama BuO navi AHK PDC v u hi da ich kein räumliches sehen habe Klima und Automatik.

Weiß jemand ob ich bei einer Wiederbeschaffung Anspruch darauf habe? Auch eine konservative Farbgebung wäre mir wichtig. Bisher daytonagrau perleffekt und innen schwarz und nicht wie diese kasperbude in babyblau met mit brauner Ausstattung ??

Beste Antwort im Thema
am 14. April 2016 um 17:15

dann lass doch reparieren...

41 weitere Antworten
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41 Antworten
am 14. April 2016 um 17:15

dann lass doch reparieren...

Themenstarteram 14. April 2016 um 17:18

Lesen, verstehen, antworten.

Du kannst doch die veranschlagten 9000 für die Reparatur nehmen, lässt du in einer Werkstatt Instandsetzen gibt es auch die Umsatzsteuer! ... und wenn du ihn selbst für 10.000 verscherbeln kannst haste ca. 16 tde für eine neubeschaffung.. warte daß Gutachten ab unterschreib nix das Auto lass bei dir stehen! Das gehört ja nicht der Versicherung. . .und nimm deine adac rechtschutz und geh zum Anwalt wegen der Schuldfrage ...

Themenstarteram 14. April 2016 um 17:57

@sel69

Das was du umschreibst ist bei fiktiver Abrechnung die Theorie. Die Praxis sieht so aus das ich die 9000 nie sehen werde.

 

Das Grundproblem liegt beim WIederbeschaffungswert .

 

Wenn der Gutachter diesen realistisch veranlagt hätte würde ich das Geld nehmen und der Versicherung das Auto überlassen.

Mich hat das Auto trotz eigenleistung der Reparatur ca 16k gekostet ( bin gelernter Karosseriebauer ) und es war für mich ok da vergleichbare Fahrzeuge ca 19k gekostet haben.

 

Mir geht es gerade wie in meinem ersten Post geschrieben um Vergleichsfahrzeuge zur Ermittlung des WIederbeschaffungswertes die meines Erachtens nichts mit meinem PKW zu tun haben.

 

Eine Reparatur kommt für mich nur in frage wenn die V mich auf diesem Wege über den Tisch ziehen will.

 

Ansonsten geht das Auto weg...

So wie ich lese schon vorher Unfallfahrzeug? Das drückt den wbw!

Deine aufgezählten Extras sind einem normalen Gebrauchtwagenkäufer keinen Euro wert.

Die wollen zwar Alle viele teuren Extras in ihren Kisten aber keinen Euro dafür zahlen, deswegen beeinflussen die Extras die Preise kaum. Sie beeinflußen eher die Zeit die die Kiste bis zum Verkauf rumsteht.

Themenstarteram 14. April 2016 um 19:07

Lieber Admin!

Lösche bitte meinen Beitrag !

Es gab Zeiten da gab es bei MT noch konstruktive Antworten . Scheinbar tummelt sich immer mehr Schwachsinn von sich gebendes Publikum hier rum.

 

Mann Mann Mann ...

 

Selten so viel Mist gelesen ! Da mag man nicht einmal mehr versuchen zu erklären !

Dann schreib doch einfach nicht mehr hier...;)

(Oder mach einen zweiten Account, mit dem Du Dir Recht gibst...:D)

Wenn du es besser weist frag doch nicht oo

Zitat:

@vanguardboy schrieb am 14. April 2016 um 21:33:24 Uhr:

Wenn du es besser weist frag doch nicht oo

Was ist oo? :)r

Wenn du die Wahrheit nicht verkraftest, dann frag doch einfach nicht mehr. Bei einem Unfall geht man selten als glücklicher heraus.

Themenstarteram 14. April 2016 um 21:11

.....dg

am 14. April 2016 um 22:23

dg?

am 15. April 2016 um 6:51

Wo ist das Problem?

Es gibt ja vertraglich geregelte Möglichkeiten, die man ausschöpfen kann, wenn man mit einem Gutachten nicht einverstanden ist.

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