Unfall - Rechtslage?
Hallo zusammen,
gestern hatte ich einen Unfall mit meinem neuen A4-Avant (2,7 TDI) - nach 500 km auf dem Tacho :-(
Zum Glück ist niemanden was passiert, aber beide Autos sind gut beschädigt. Bei mir haben beide Frontairbags ausgelöst, die Front ist stark beschädigt (siehe Foto)
Meine Frage zu eurer Einschätzung der Rechtslage:
Ich fuhr auf einer 4-Spurige Strasse im Stadtgebiet Rüsselsheimauf auf der linken Spur auf eine Kreuzung zu. Die Ampel zeigte Rot, so dass ich das KFZ abbremste. Ca. 50 Meter vor der Kreuzung sprang diese auf gelb und dann auf grün. Ich fuhr bei Grün in die Kreuzung ein, als von links ein Opel Zafira kam. Trotz sofortiger Vollbremsung und Ausweischmanöver meinerseits konnte ein Unfall nicht vermieden werden. Eine hinter mir fahrene Zeugin kann den Unfallhergang wie von mir geschildert bestätigen. Laut Aussage der Unfallgegnerin musste diese nach Einfahrt in die Kreuzung warten, da ein vor ihr fahrendes Auto rechts abbiegen wollte und daher ihre Fahrspur blockierte. Als dieses Auto losfuhr sei sie ebenfalls losgefahren.
Polizei hat den Unfall aufgenommen, aber keine Wertung der Schuldfrage vorgenommen. Meiner Ansicht nach hätte die Unfallgegnerin gemäß §11 STVO ("Stockt der Verkehr, so darf trotz Vorfahrt oder grünem Lichtzeichen niemand in die Kreuzung oder Einmündung einfahren, wenn er auf ihr warten müßte"😉 die Hauptschuld. Seht ihr das auch so?
Inwieweit liegt denn bei mir ein Mitschuld - kennst sich da jemand aus (ggf. aus vergleichbaren Fällen)?
Hier mal ein Bild:
27 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von heckpet
Polizei hat den Unfall aufgenommen, aber keine Wertung der Schuldfrage vorgenommen. Meiner Ansicht nach hätte die Unfallgegnerin gemäß §11 STVO ("Stockt der Verkehr, so darf trotz Vorfahrt oder grünem Lichtzeichen niemand in die Kreuzung oder Einmündung einfahren, wenn er auf ihr warten müßte"😉 die Hauptschuld. Seht ihr das auch so?
Inwieweit liegt denn bei mir ein Mitschuld - kennst sich da jemand aus (ggf. aus vergleichbaren Fällen)?
Ob §11 hier anzuwenden ist, halte ich für höchst fraglich. Sinn und Zweck von §11 dürfte es sein, das Blockieren der Querfahrbahn in einer insgesamt stockenden Verkehrslage zu verbieten, da derartige Situationen regelmäßig dazu führen, daß Kreuzungen über die DAuer kompletter Ampelphasen hin lahmgelegt sind.
In der hier im vorliegenden Fall diskutierten Situation hat "der Verkehr" aber nicht gestockt, sondern der Vorausfahrende Rechtsabbieger musste absehbar kurz warten, um bevorrechtigte Fußgänger oder Radfahrer passieren zu lassen.
Es entspricht auch der allgemein üblichen Praxis im Straßenverkehr, sich als Geradeausfahrer oder REchtsabbieger unmittelbar hinter einem Vorausfahrenden Rechtsabbieger einzureihen, anstatt vor der Ampel zu warten.
Wenn der Unfallgegenerin hier ein Vorwurf zu machen ist, dann bestenfalls weil sie die Kreuzung nicht mit der gebotenen Vorsicht geräumt hat.
Im übrigen rate ich davon ab, hier vorsorglich einen Anwalt aufzusuchen, falls gar kein eigener Schaden entstanden ist. Wenn es sich um einen Firmenwagen handelt, und der Arbeitgeber den Schaden zahlt, ist der Fahrer lediglich ein möglicher Zeuge, falls sich die Versicherungen nicht über die SChadensquote einigen wollen.
Oliver
Zitat:
Original geschrieben von 3dition
Zur Betriebsgefahr: Wenn dir ein noch nicht haftbar zu machendes Kind dein geparktes Auto beschädigt, biste evtl. der Dumme, weil du diese Gefahr durch den Betrieb eingehst. Sollte ein solches Kind auf dein Auto klettern, rumtrampeln und sich beim runterfallen verletzen, haftest du evtl. auch!
Entschuldige, aber das ist Quatsch. Die Gefährdungshaftung ergibt sich bei Unfällen zwischen PKW und z.B. einem Fahrradfahrer, der Dir die Vorfahrt nimmt. Da wirst Du aufgrund der Betriebsgefahr des PKW eine Mitschuld bekommen, es sei denn, der Unfall war für Dich unvermeidbar.
Wenn ein Kind Dein Auto demoliert, dann bist Du nicht der Dumme aufgrund der Betriebsgefahr, sondern weil das Kind zivilrechtlich nicht haftet. Das würde es aber auch nicht, wenn es eine Hauswand beschädigt, und da gibt es keine Betriebsgefahr. Und wenn das Kind von einem geparkten Auto runterfällt, ist es ein eigenes Pech.
Übrigens spielt die Gefährdungshaftung bei Unfällen zwischen PKW praktisch nie eine Rolle, da auf beiden Seiten eine Betriebsgefahr bestand.
Ich würde nach der Schilderung noch immer davon ausgehen, dass der PO keine nennenswerte Mitschuld bekommt, denn die andere Fahrerin stand ja nicht mal auf der Kreuzung, sondern auf der linken Seite hinter einem Auto, das (aus Sicht der Opel-Fahrerin) rechts abgebogen ist und dem OP quasi entgegen kam. Da gab die offenbar kräftig Kitt und fuhr dem OP von links davor. Der kann sich hingegen grundsätzlich ja erstmal auf die grüne Ampel verlassen, zumal die Kreuzung zuvor ja offensichtlich frei war.
Unter normalen Umständen sollte da nicht viel passieren. Soweit der Wagen tatsächlich einem Dritten gehört, wäre ich mit einem Gang zum Anwalt in der Tat vorsichtig, denn der kann bezüglich des Autos nichts regeln, und ob es sonst was zu regeln gibt, ergab sich aus dem Ursprungsposting nicht.
Grüße
Jan
Selbst wenn die Ampel aus gewesen WÄRE und sie da zwei Stunden gestanden HÄTTE, dann müsste die Unfallgegnerinn immer noch rechts vor links beachten und offensichtlich wart ihr beide am rollen.
Ab zum Anwalt, mein Tip.
Zitat:
Original geschrieben von Benziner
Ab zum Anwalt, mein Tip.
Nochmal der Hinweis: Das ist ein Firmenwagen, gehört dem OP also nicht. Soweit er keine Verwarnung oder dergleichen bekommen hat, hat er keinen Schaden, den er geltend machen könnte. Wofür soll er da zum Anwalt?
Er kann den Schaden am PKW nicht für seinen Arbeitgeber geltend machen, soweit der den Anspruch nicht abtritt, und das wird er wohl nicht machen, warum sollte er auch.
Grüße
Jan
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@hoinzi: natürlich regelt die betriebsgefahr nicht, dass ich der dumme bin, wenn ein noch nicht deliktfähiges kind mein auto demoliert. was ich meinte war, dass man als halter aufgrund der betriebsgefahr für verletzungen bei z.b. auf anhängern oder autos herumkletternden kinder aufkommen muss, wenn die sich dabei verletzen. selbst wenn das fzg ordnungsgemäß abgestellt ist und du km-weit weg bist... und das find ich 😠
Zitat:
Original geschrieben von hoinzi
Nochmal der Hinweis: Das ist ein Firmenwagen, gehört dem OP also nicht. Soweit er keine Verwarnung oder dergleichen bekommen hat, hat er keinen Schaden, den er geltend machen könnte. Wofür soll er da zum Anwalt?Zitat:
Original geschrieben von Benziner
Ab zum Anwalt, mein Tip.Er kann den Schaden am PKW nicht für seinen Arbeitgeber geltend machen, soweit der den Anspruch nicht abtritt, und das wird er wohl nicht machen, warum sollte er auch.
Grüße
Jan
Nunja, wenn der Schaden nicht oder nur teilweise von der gegnerischen Versicherung übernommen wird (Mitschuld von mir), dann kann es sein, dass eine Selbstbeteiligung meinerseits (1.000 Euro) fällig wird. Aber ich werde tatsächlich erstmal abwarten, Anwalt kann ich mir ja immer noch nehmen.
Hier übrigens die Meldung aus dem Polizeibericht der heutigen Tageszeitung:
Zitat:
Eine 41 Jahre alte Autofahrerin hat am Donnerstag gegen 12.45 Uhr an der Kreuzung Rugby-Ring anhalten müssen, als sie auf der Darmstädter Straße stadtauswärts unterwegs war, weil ein Fahrzeug vor ihr nach rechts abbiegen wollten, zunächst aber einen Fußgänger die Straße überqueren ließ. Die Autofahrerin war jedoch bereits so weit in die Kreuzung hineingefahren, dass sie die Ampel nicht mehr sehen konnte. Als für sie die Kreuzung frei war und sie diese überqueren wollte, kam es zum Zusammenstoß mit einem Personenwagen, welcher den Rugby-Ring, aus Richtung Bischofsheim kommend, bei Grün befuhr. An den beiden Fahrzeugen entstand nach Mitteilung der Polizei ein Schaden von rund 9000 Euro
Die 9.000 Euro sind aber eher optimistisch geschätzt, der Händler geht alleine bei meinem A4 von einem Schaden > 10.000 Euro aus.
Hallo,
ich gehe einfach mal davon aus (rein gefühlsmäßig), dass du keine ohne nur eine äußerst geringe Teilschuld erhalten würdest. Aber da wir hier ja keine Rechtsberatung abgeben dürfen und alle hier genannten Aussagen nur auf Schätzung der jeweiligen User basieren, ist das alles wohl nur Vermutung.
Interessant wäre es aber sicher, wenn du uns auf dem laufenden hältst, wie die Sache ausgeht.
Was mich eigentlich viel mehr wundert ist die Tatsache, dass hier tatsächlich die Airbags ausgelöst haben. Denn so arg sieht der Schaden gar nicht aus...
Gruß Jürgen
Zitat:
Was mich eigentlich viel mehr wundert ist die Tatsache, dass hier tatsächlich die Airbags ausgelöst haben. Denn so arg sieht der Schaden gar nicht aus...
Nicht? 😮
Die Crashsensoren hinter der Stoßstange dürften zweifelsohne ein "Feuer frei" gemeldet haben 😉
Der Wagen ist ja nun auch ganz nett zur Seite gerückt, ich denke mal da saß auch ganz schön Energie hinter, die sicherlich auch so im Innenraum spürbar war. Das die Airbags in dieser Situation auslösen finde ich eigentlich verständlich.
Beim Opel ist der Einschlagpunkt ja "nur" seitlich, nicht vorne, das sie da nicht ausgelöst haben, finde ich auch nachvollziehbar.
Zitat:
Original geschrieben von Designs
Was mich eigentlich viel mehr wundert ist die Tatsache, dass hier tatsächlich die Airbags ausgelöst haben. Denn so arg sieht der Schaden gar nicht aus...
Was sagte der Polizist:
"Das ist halt Audi-Qualität, bei ähnlichen Unfällen mit Opel haben wir den Airbag noch nie gesehen"
🙂
Zitat:
Original geschrieben von 3dition
@hoinzi: natürlich regelt die betriebsgefahr nicht, dass ich der dumme bin, wenn ein noch nicht deliktfähiges kind mein auto demoliert. was ich meinte war, dass man als halter aufgrund der betriebsgefahr für verletzungen bei z.b. auf anhängern oder autos herumkletternden kinder aufkommen muss, wenn die sich dabei verletzen. selbst wenn das fzg ordnungsgemäß abgestellt ist und du km-weit weg bist... und das find ich 😠
Eigentlich nicht, denn ein ordnungsgemäß abgestelltes Fahrzeug befindet sich nicht in Betrieb und daher gibt es bei einem parkenden Auto auch keine Betriebsgefahr. Ein parkendes Fahrzeug ist aus haftungsrechtlicher Sicht genauso gefährlich wie ein gleich großer Pappkarton, nämlich erst mal gar nicht. Für eine Betriebsgefahr ist schon eine Nutzung des Fahrzeugs erforderlich.
Was Du meist ist bestenfalls eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht, wobei auch das bei einem normalen Anhänger wohl eher nicht in Betracht kommt.
Grüße
Jan
Hallo zusammen,
Update:
Der Schaden beläuft sich auf 14.000 Euro (Neuwert 50.000 Euro). Die Leasinggesellschaft hat das OK zum Aufbau gegeben, alternativ wäre auch ein Neuwagen möglich.
Habe mich jetzt für die Reparatur entschieden und zwar aus folgenden Gründen:
- Ein neuer A4 (8K) würde in gleicher Ausstattung ca. 54.000 Euro kosten und liegt damit weit über der Obergrenze von 50.000 Euro welche meine Firma vorgibt. Leider habe ich hier keinen Spielraum nach oben und müsste dann irgendwas weglassen - kann mich aber nicht entscheiden, was 🙂
- Ein finanzieller Verlust entsteht mir nicht, etwaige Wertverluste muss ich nicht tragen (Leasingrate ändert sich nicht)
- Der Wagen ist in spätestens 14 Tagen wieder fahrbereit und ich muss nicht wieder Monate auf einen neuen warten (das Warten fällt mir immer schwer 🙂 )
Schuldfrage scheint laut Leasing und Versicherung erstmal klar (wohl keine Schuld bei mir), im worst case (Alleinschuld bei mir) würde ich auf 1.000 Euro Selbstbeteiligung sitzen bleiben.
Zusatzfrage:
Warum hat eigentlich der Beifahrerairbag ausgelöst obwohl niemend auf dem Sitz sass und dieser auch nicht mit einer Tasche belastet war? Bin bisher davon ausgegangen, dass dies selektiv gesteuert wird.
Zitat:
Original geschrieben von darkchylde
Nicht? 😮Zitat:
Was mich eigentlich viel mehr wundert ist die Tatsache, dass hier tatsächlich die Airbags ausgelöst haben. Denn so arg sieht der Schaden gar nicht aus...
Die Crashsensoren hinter der Stoßstange dürften zweifelsohne ein "Feuer frei" gemeldet haben 😉
Der Wagen ist ja nun auch ganz nett zur Seite gerückt, ich denke mal da saß auch ganz schön Energie hinter, die sicherlich auch so im Innenraum spürbar war. Das die Airbags in dieser Situation auslösen finde ich eigentlich verständlich.
Beim Opel ist der Einschlagpunkt ja "nur" seitlich, nicht vorne, das sie da nicht ausgelöst haben, finde ich auch nachvollziehbar.
Nein, finde ich nicht. Auch der Audi wurde ja vorne links getroffen und hatte keinen Frontalaufprall. Ich denke nicht, dass hier Gefahr bestand, dass der Fahrer mit der Nase im Lenkrad eintaucht. Wenn dann lasse ich mir bestenfalls eine Aktivierung des Seitenairbags eingehen.. Dann bleibt aber noch die Frage des Beifahrerairbags...😕
@heckpet
Danke für die Info.. An deiner Stelle hätte ich mich vermutlich genauso entschieden. Wäre es ein Privatwagen hätte ich wohl die Variante eines Neuwagens gewählt.
Gruß Jürgen
Zitat:
Original geschrieben von heckpet
Hallo zusammen,
[...]Zusatzfrage:
Warum hat eigentlich der Beifahrerairbag ausgelöst obwohl niemend auf dem Sitz sass und dieser auch nicht mit einer Tasche belastet war? Bin bisher davon ausgegangen, dass dies selektiv gesteuert wird.
Hängt nicht an dem Sensor. Der ist nur für die Gurtkontrolle (und das bei neueren modellen auch nicht mehr). Sonst würde ja bei jedem, der sich den Stecker unter dem Sitz rauszieht, um die blöde Gurtwarnung zu umgehen, der Airbag nicht mehr auslösen.
Gruß,
Matthias