Unfall mit selbstverschulden, Auto erst 3 Monate alt bei 650 km! wie gehts weiter???????

Ford Fiesta Mk7 (JA8)

Themenstarter
hallo an alle,

bin durch Zufall über recherchieren zu Euch gestoßen.

Seit gestern bin ich total down und brauche mal Euren Rat.

Mein Fiesta ist erst ca.3 Monate alt und hat knapp 650km. erst drauf. Ich wohne in einer Einbahnstraße und wir haben hier große Parkplatzprobleme, nach etlichen Runden hab ich dann hinten einen Parkplatz entdeckt und wollte diesen nicht verpassen, so bin halt rückwärts gefahren, um zu diesem Parkplatz zu kommen, ich weiß nicht, wie es passieren konnte, und es hat gekracht! Auseiner Einfahrt ist ein Auto rausgefahren und wir sind zusammengestoßen! Es ging alles so schnell in sekindenbruchteilen, hätte der Gegner beim Rausfahren vielleicht gehupt oder langsamer rausgefahren ich weiß es nicht, auf jeden Fall stand ich auch unter Schock, und wir haben auch keine POLIZEI gerufen, ich bin nicht drauf gekommen, der Mann kam auf mich zu, wollte meine Daten gleich haben, ich hatte meine 2 Kinder noch im Auto, Alter 5 JAhre und 11 Monate, die Kleine fing an zu weinen, es ging alles so schnell! Der Mann wohnt 3 Häuser weiter, er wollte wie gesagt aus seiner Einfahrt rausfahren und ich bin rückwärts gefahren.

 

Nun beschäftigen mich einige Sachen..........bitte gibt mir Ratschläge wer sich auskennt.

 

1. Es wurde keine Polizei gerufen, hätte ich das tun sollen, hat das jetzt Auswirkungen auf meine Versicherung.

2. Heute ist leider Sonntag, ich werde morgen gleich zur Versicherung gehen und den Unfall melden, was wird passieren???

Ich habe eine Vollkaskoversicherung! Kann ich dann schnellstmöglich mein Auto bei Ford abgeben und reparieren lassen oder gibt es erstmal andere Wege, die meine Versicherung prüfen wird???

3. Ich habe von der Neuwagenregelung gehört, trifft dies auch auf mich zu????????? wenn ja, auch wenn ich selber schuld am Unfall war????

4. Ich habe ja Vollkasko mit dem KAuf des neuen Fahrzeugs abgeschlossen, gibt es da einen Frist, ab wann man einen Versicherungsschutz hat???? Ich meine, wenn man z.B. heute Vollkasko hat und nächste Woche Unfall baut, hat man dann trotzdem vollen Schutz???

 

DAs Auto ist seit dem 26.06.09 zugelassen.

Wert 17.500 €

ich hab ihn mir mit Liebe zusammengestellt.

Schaden kann ich nicht einschätzen, mein Bruder meinte 4000-5000 bestimmt! Es sieht einfach schlimm !

 

Vielen Dank für Eure Antworten!

44 Antworten

Jetzt ist mir aber mulmig im Magen geworden.....:S

Ja, ich bin rückwärts in einer Einbahnstraße gefahren, ist das jetzt grobe Fahrlässigkeit, wie Ihr ja auch schon gesagt habt, und es könnte sein, daß meine Vollkasko dafür nicht aufkommt???????????????????? Ich werde meine Angaben so machen, wie es passiert ist, oh mannnnn, jetzt macht mir keine Angst.

Ich bin jahrelang schon bei der Öffentlichen versichert, seit ich meinen Führerschein habe und mein erstes Auto auf mich zugelassen habe. Also Öffentliche ist ja nicht irgendso eine Billigversicherung.

Aber die Vollkasko ist doch dafür da, daß wenn ich SCHULD bin, sie für mich einspringt!

Als Anwohnerin könnte dir dein Verhalten nicht nur als grobe Fahrlässigkeit, sondern auch als Vorsatz ausgelegt werden. Eine der entscheidenden Kriterien für die Bewertung wird die zurückgelegte Strecke bzw. die Distanz zur anvisierten Parklücke sein, es könnte nämlich auch genau so gut Fahrlässigkeit sein (mangelnde Sorgfalt beim Rückwärtsfahren).

Jetzt macht Sie doch nicht noch mehr verrückt 😁
Frag erstmal bei der Versicherung an, was Phase ist 🙂

Drück Dir die Daumen *toi toi toi*

LG Puschel

da gebe ich puschel recht

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Zitat:

Original geschrieben von elanaz


Aber die Vollkasko ist doch dafür da, daß wenn ich SCHULD bin, sie für mich einspringt!

Es ist ein weit verbreiteter Irrtum anzunehmen die Vollkasko würde für alles und immer zahlen. Bei Vorsatz zahlt sie nichts, das ist klar, aber auch bei grober Fahrlässigkeit kann sie die Zahlung verweigern, wenn im Vertrag nicht der "Verzicht der Einrede bei grober Fahrlässigkeit" vereinbart wurde (wurde hier eine Seite vorher schon erwähnt). Ob diese Klausel bei dir gilt steht in deinen Versicherungsunterlagen/Versicherungsschein. Das berühmte Kleingedruckte...

Beispiel: Wenn du z.B. eine rote Ampel überfährst und dabei einen Unfall verursachst gilt das in der Regel bereits als "grob fahrlässig" und die Vollkaskoversicherung kann die Zahlung verweigern. Eine grössere Strecke in einer Einbahnstrasse rückwärts zu fahren, obwohl man als Anwohner genau weiss daß das eine Einbahnstrasse ist, fällt vermutlich auch unter "grob fahrlässig" aber das kann dir genau wohl nur ein Anwalt beantworten. Vielleicht war es ja auch gar keine so weite Strecke, nur zwei, drei Meter zum Einparken, versuche dich nochmal genau daran zu erinnern 😁

Zitat:

Original geschrieben von Puschel09


Jetzt macht Sie doch nicht noch mehr verrückt 😁
Frag erstmal bei der Versicherung an, was Phase ist 🙂

Drück Dir die Daumen *toi toi toi*

LG Puschel

Vielen Dank Puschel.....

Ich habe ebend bei meiner Versicherung angerufen und den Unfall gemeldet, ich werde heut nachmittag sowieso persönlich hinfahren,

um den Bogen auszufüllen und das Auto muß wohl auch begutachtet werden und dann kanns auch schon in die Werkstatt hat sie gesagt.

Meinen Schaden wird von der Kasko geregelt das geht dann ganz zügig hat sie gesagt, wenn ich heute hingehe den Bogen ausfülle und der Gutachter am Fahrzeug war, ist dann mein Anteil der Geschichte wohl erledigt. Es war jetzt überhaupt keine rede von grober Fahrlässigkeit etc.

ich habe auch meine Vertragsbestimmungen durchgelesen, *Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit* dies umfaßt etliche Punkte aber von Rückwärtsfahren /bzw. Parken in einer Einbahnstraße ist nicht die Rede! Sonst hätte mir die Dame am Telefon auch schon etwas gesagt oder?

Den Herrn Nachbarn hab ich auch heut morgen getroffen, er kam gleich auf mich zu und fragte, ob ich den Unfall schon gemeldet habe, er hat wohl gleich um 8.00 schon bei meiner Vers. angerufen, zu ihm kommt auch ein Gutachter, er hat auch gesagt, daß er nur nach rechts geschaut hat und rausgefahren ist, und da war ich auch schon mit meinem Auto.

Mit meiner Versicherung haben wir uns auch darüber unterhalten, ob dem Gegner auch eine Mitschuld trifft, aber ich hätte dadurch keine Vorteile, ob ich jetzt zu 100% Schuld bin oder 70 - 80 %, das bringt nur Ärger unter den Versicherungen, ich bin ja auch meiner Schuld bewußt.
Am besten und schnellsten geht es über die Bühne, wenn wir es über die Kasko laufen lassen, so die Aussage.

Bis gestern war ich soo depremierend über den Zustand meines Neuwagens, aber heute ist mir echt mulmig geworden, da hier einige Kommentare darüber gefallen sind, daß mein Schutz aufgrund von grober Fahrlässigkeit entfallen kann.
Aber wie gesagt sowas hab ich in den Vertragsbestimmungen nicht gelesen und am Telefon war auch nicht die Rede davon, und ich denke und hoffe nicht daß heut Nachmittag beim persönlichen Gespräch was anderes rauskommt.

Ich bin froh, wenn die Sache schnellmöglich vorbei ist.

Alles wird gut und dann kannst Du wieder mit Deinen Kids die Gegend in dem Fofi unsicher machen 🙂😁

Zitat:

Original geschrieben von radlking



Zitat:

Original geschrieben von elanaz


Aber die Vollkasko ist doch dafür da, daß wenn ich SCHULD bin, sie für mich einspringt!
Es ist ein weit verbreiteter Irrtum anzunehmen die Vollkasko würde für alles und immer zahlen. Bei Vorsatz zahlt sie nichts, das ist klar, aber auch bei grober Fahrlässigkeit kann sie die Zahlung verweigern, wenn im Vertrag nicht der "Verzicht der Einrede bei grober Fahrlässigkeit" vereinbart wurde (wurde hier eine Seite vorher schon erwähnt). Ob diese Klausel bei dir gilt steht in deinen Versicherungsunterlagen/Versicherungsschein. Das berühmte Kleingedruckte...

Beispiel: Wenn du z.B. eine rote Ampel überfährst und dabei einen Unfall verursachst gilt das in der Regel bereits als "grob fahrlässig" und die Vollkaskoversicherung kann die Zahlung verweigern. Eine grössere Strecke in einer Einbahnstrasse rückwärts zu fahren, obwohl man als Anwohner genau weiss daß das eine Einbahnstrasse ist, fällt vermutlich auch unter "grob fahrlässig" aber das kann dir genau wohl nur ein Anwalt beantworten. Vielleicht war es ja auch gar keine so weite Strecke, nur zwei, drei Meter zum Einparken, versuche dich nochmal genau daran zu erinnern 😁

Ja, ich weiß,daß die Vollkasko nicht für alles und immer zahlt!

Wie gesagt, ich hab die Sache am Telefon geschildert, es wurde aufgenommen und nun will ich mich auch nicht verrückt machen, ich werde neut nachmittag hinfahren und alles nochmal schildern.

Es war ja auch nicht eine soooo weite Strecke radking, ich weiß zwar nicht, ob da auch eine Regelung gibt, in metern meine ich, in wie fern ich in einer Einbahnstraße rückwärts einparken kann. Ich werd noch verrückt echt!

Nein nicht mehr verrückt machen lassen jetzt 🙂

Zitat:

Original geschrieben von Puschel09


Alles wird gut und dann kannst Du wieder mit Deinen Kids die Gegend in dem Fofi unsicher machen 🙂😁

Ach, Vielen Dank puschel....

Du kannst drauf Gift nehmen, dass ich ab jetzt 10 mal vorsichtiger fahren werde als sonst, und dass ich wenns sein muß 20 Runden drehen werde, bis ich einen Parkplatz gefunden habe, bevor ich in einer Einbahnstraße rückwärts einparke. 🙂

Genau 🙂 und wenn bei Deinen Fahrten neue Fragen entstehen, weisst Du ja jetzt Wo Du uns alle fragen kannst 😁

Aber bis dahin natürlich eine Unfallfreie fahrt! 🙂

Zitat:

Original geschrieben von Puschel09


Genau 🙂 und wenn bei Deinen Fahrten neue Fragen entstehen, weisst Du ja jetzt Wo Du uns alle fragen kannst 😁

Aber bis dahin natürlich eine Unfallfreie fahrt! 🙂

Ich bin schon froh, daß ich hier auf so eine Seite besser gesagt Fofi Besitzern gestoßen bin 🙂

Ich hoffe alles wird gut verlaufen und dann kann ich hier mit besserer Laune mal vorbeischauen.

Bis dahin ...

Zitat:

Original geschrieben von elanaz


Mit meiner Versicherung haben wir uns auch darüber unterhalten, ob dem Gegner auch eine Mitschuld trifft, aber ich hätte dadurch keine Vorteile, ob ich jetzt zu 100% Schuld bin oder 70 - 80 %, das bringt nur Ärger unter den Versicherungen, ich bin ja auch meiner Schuld bewußt.

Also zuerst mal: Ich freue mich für dich wenn der Unfall schnell, unbürokratisch und ohne finanzielle Nachteile für dich geregelt wird, kann mich noch sehr gut an meinen ersten Unfall erinnern und wie schlecht es mir die erste Zeit danach gegangen ist.

Gut, was mir aber ganz und garnicht gefällt ist dass du (und deine Versicherung) sich so bereitwillig in die Rolle des Schuldigen drängen lässt...

Für mich ist diese Sache ganz und garnicht klar, ich tendiere eher dir den geringeren Teil der Schuld zuzusprechen! Also eher so 30% du, 70% und damit Hauptschuld der Ausfahrende!!

Denn wenn man aus einer Ausfahrt ausfährt hat man die Vorfahrt zu achten und grosse Vorsicht walten zu lassen, und zwar immer und in jedem Fall, man darf auch nicht damit rechnen dass in einer Einbahnstrasse nur aus einer Richtung etwas kommt sondern man MUSS nach BEIDEN Richtungen schauen und darf sich nicht BLIND auf das Schild verlassen. Lernt man in jeder Fahrschule.

Der Typ hat mit Sicherheit aus Gewohnheit nur auf eine Seite geschaut "weil aus der anderen Richtung ja sowieso nie was kommt" und ist dann einfach rausgezogen... Einen Fussgänger oder Radfahrer oder spielendes Kind hätte der auch nicht gesehen und mitgenommen.

Also meiner Meinung nach ist dein Unfallgegner ganz klar der Hauptschuldige! Für die Regelung des Schadens mag das egal sein aber ich finde es einfach blöd wenn man sich so zum quasi alleinigen Sündenbock stempeln lässt.

Hi,

MEINE einschätzung ist folgende:

ihr (die unfallbeteiligten) seit beide schuld. der eine, weil er rückwärts gefahren ist, der andere weil er nicht richtig geschaut hat.
ist der versicherung aber erstmal egal. die VK zahlt und holt sich das geld gegebenenfalls vom unfallgegner wieder.

du hast zwar "fahrlässig" gehandelt aber weder grob noch mit vorsatz, man kann da mal googlen was da der unterschied war. ist aber wichtig das es nur fahrlässig war.
ergo zahlt da die versciherung.

du musst wie du schon geschrieben hast den schaden melden, den bogen ausfüllen und abwarten.
zwischenzeitlich noch das auto in die werkstatt bringen.
ob dir da nun ein ersatzwagen gestellt wird kann ich dir nicht sagen.
das sagt dir deine versicherung.

ansonsten kannste dich über eine höher stufung deiner versicherung ärgern, vll noch über eine eventuelle wertminderung beim wiederverkauf des kfz´s
und solltest aber dich mehr darüber freuen das es nur blechschaden war.
also, dont panic.
wenns vor gericht landen sollte, könnte eventuell noch ein bußgeldbescheid folgen.
aber ich weiß net was es auf rückwärtsfahren in einbahnstrassen gibt :-D

gruß

andreas

Zitat:

Original geschrieben von opelbrummbaer


aber ich weiß net was es auf rückwärtsfahren in einbahnstrassen gibt :-D

Die durch durch Zeichen 215 (Kreisverkehr) oder Zeichen 220 (Einbahnstraße) vorgeschriebene Fahrtrichtung nicht befolgt:

als Kfz-Führer 20 €
als Radfahrer 15 €
mit Behinderung 20 €
mit Gefährdung 25 €
mit Sachbeschädigung 30 €

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