Unfall mit selbstverschulden, Auto erst 3 Monate alt bei 650 km! wie gehts weiter???????
Themenstarter
hallo an alle,
bin durch Zufall über recherchieren zu Euch gestoßen.
Seit gestern bin ich total down und brauche mal Euren Rat.
Mein Fiesta ist erst ca.3 Monate alt und hat knapp 650km. erst drauf. Ich wohne in einer Einbahnstraße und wir haben hier große Parkplatzprobleme, nach etlichen Runden hab ich dann hinten einen Parkplatz entdeckt und wollte diesen nicht verpassen, so bin halt rückwärts gefahren, um zu diesem Parkplatz zu kommen, ich weiß nicht, wie es passieren konnte, und es hat gekracht! Auseiner Einfahrt ist ein Auto rausgefahren und wir sind zusammengestoßen! Es ging alles so schnell in sekindenbruchteilen, hätte der Gegner beim Rausfahren vielleicht gehupt oder langsamer rausgefahren ich weiß es nicht, auf jeden Fall stand ich auch unter Schock, und wir haben auch keine POLIZEI gerufen, ich bin nicht drauf gekommen, der Mann kam auf mich zu, wollte meine Daten gleich haben, ich hatte meine 2 Kinder noch im Auto, Alter 5 JAhre und 11 Monate, die Kleine fing an zu weinen, es ging alles so schnell! Der Mann wohnt 3 Häuser weiter, er wollte wie gesagt aus seiner Einfahrt rausfahren und ich bin rückwärts gefahren.
Nun beschäftigen mich einige Sachen..........bitte gibt mir Ratschläge wer sich auskennt.
1. Es wurde keine Polizei gerufen, hätte ich das tun sollen, hat das jetzt Auswirkungen auf meine Versicherung.
2. Heute ist leider Sonntag, ich werde morgen gleich zur Versicherung gehen und den Unfall melden, was wird passieren???
Ich habe eine Vollkaskoversicherung! Kann ich dann schnellstmöglich mein Auto bei Ford abgeben und reparieren lassen oder gibt es erstmal andere Wege, die meine Versicherung prüfen wird???
3. Ich habe von der Neuwagenregelung gehört, trifft dies auch auf mich zu????????? wenn ja, auch wenn ich selber schuld am Unfall war????
4. Ich habe ja Vollkasko mit dem KAuf des neuen Fahrzeugs abgeschlossen, gibt es da einen Frist, ab wann man einen Versicherungsschutz hat???? Ich meine, wenn man z.B. heute Vollkasko hat und nächste Woche Unfall baut, hat man dann trotzdem vollen Schutz???
DAs Auto ist seit dem 26.06.09 zugelassen.
Wert 17.500 €
ich hab ihn mir mit Liebe zusammengestellt.
Schaden kann ich nicht einschätzen, mein Bruder meinte 4000-5000 bestimmt! Es sieht einfach schlimm !
Vielen Dank für Eure Antworten!
44 Antworten
Noch was hab ich vergessen: Egal, wie eindeutig das ganze ist oder scheint, nie sofort eine eigene Schuld zugeben! Nur das sagen, was unstrittig ist. Ja, Du bist rückwärts gefahren, Punkt. Ob Du dadurch Schuld bist, sollen die Versicherungen klären. Denn je nachdem, wie fix er aus der Einfahrt kam und ob er geschaut hat, ist er mit Schuld. Und eine Teilschuld für den Unfallgegner senkt die Schadenssumme, die Du bzw. Deine Versicherung zu tragen hat. Das kann zumindest für einen möglichen Schadensrückkauf (Du bezahlst selbst, um die Hochstufung zu vermeiden) wichtig sein.
Sag der Versicherung und ggf. dem Anwalt von der Rechtsschutz auf jeden Fall, dass Du den anderen trotz des Rückwärtsschauen nicht gesehen hast. Er muss also zu schnell gewesen sein. Es sei denn, Du bist schneller als Schrittgeschwindigkeit rückwärts gefahren.
Ob das jetzt im Nachhinein noch sinnvoll ist, Fotos zu machen, wage ich mal zu bezweifeln. Setz Dich lieber hin und schreib auf, was Deiner Erinnerung nach am anderen Fahrzeug kaputt war. Und versuch abzuschätzen, wie schnell Du warst, als es gekracht hat.
LG, Tina
Hi,
hier war natürlich niemand von uns dabei. Daher ist es immer schwierig das zu beurteilen.
Aber das womöglich zügige Rückwärtsfahren in einer Einbahnstraße ist so ein grobes Fehlverhalten das der andere Verkehrsteilnehmer mit sowas net rechnen muß.
Wie gesagt das ist aber wirklich von der Örtlichkeit und vor allem den Geschwindigkeiten und Anstoßpunkten abhänig.
Anhand der Schäden an beiden Fahrzeugen kann man die gefahrenen Geschwindigkeiten von dir und dem anderen aber sehr genau ermitteln. Ach der Anstoßpunkt ist sehr interessant. Ist dein Schaden z.B. direkt am Heck oder mehr Seitlich?
Bei einer vermuteten Schadenshöhe von 4-5t€ war das wohl irgentjemand schneller unterwegs mehr als Schrittgewindigkeit.
Gruß Tobias
wie weit war sie denn noch beim Zurücksetzen von der Parklücke entfernt? Ich denke, dass ist auch wichtig. Wenn sie nämlich in unmittelbarer Nähe war, dann ist es doch okay.
Ich darf doch in einer Einbahnstraße Rückwärts in eine Parklücke einfahren oder seit wann ist das verboten 😕
meines Wissens darf nämlich kurze Strecken zum Einparken in Einbahnstraßen auch Rückwärts gefahren werden.
Dann sähe die Schuldfrage oder Teilschuldfrage nämlich ganz anders aus 😉
Wiki sagt dazu:
In Einbahnstraßen ist das rückwärts Fahren außer das kurze Stück zum rückwärts Einparken verboten.
Wenn das kurze Stück hierbei jedoch die ganze Strasse rückwärts zurück fahren war, war es wohl doch verboten. Aber Wer sollte nachweisen können wie lang man zurück gefahren ist?
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Danke Puschel 🙂
Meinte ich doch *g*
Ich musste nämlich früher inner Fahrschule viel Rückwärts einparken (und kann es noch immer nicht richtig 😁) und das war hier immer in der Altstadt, wo nur Einbahnstraßen sind 🙄
Also meiner Meinung nach brauchst du erst mal keinen Anwalt einschalten - was soll der denn machen?
Denn dein Anteil der Schuld ist sicherlich so hoch, dass du den Schaden nicht selber (ohne Versicherung) bezahlen wirst.
Es kann dir damit vermutlich egal sein, wie sich die Verteilung der Schuld verhält. Das werden die Versicherungen untereinader regeln - und wenn die sich nicht einigen, geht es vor Gericht...da stellt auch deine Versicherung den Anwalt.
Melde es erst mal der Versicherung und warte ab was dabei heraus kommt.
Die werden dir mittelien wie sich das Schuldverhältnis verteilt, wie hoch der Schaden ist und ob du selber zahlen möchtest...
Falls da was schlechtes für dich rauskommt, kannst du immer noch zum Anwalt gehen...
Zitat:
Original geschrieben von Peliwau
Also meiner Meinung nach brauchst du erst mal keinen Anwalt einschalten - was soll der denn machen?
Denn dein Anteil der Schuld ist sicherlich so hoch, dass du den Schaden nicht selber (ohne Versicherung) bezahlen wirst.Es kann dir damit vermutlich egal sein, wie sich die Verteilung der Schuld verhält. Das werden die Versicherungen untereinader regeln - und wenn die sich nicht einigen, geht es vor Gericht...da stellt auch deine Versicherung den Anwalt.
Melde es erst mal der Versicherung und warte ab was dabei heraus kommt.
Die werden dir mittelien wie sich das Schuldverhältnis verteilt, wie hoch der Schaden ist und ob du selber zahlen möchtest...
Falls da was schlechtes für dich rauskommt, kannst du immer noch zum Anwalt gehen...
Also ich werde auf jeden Fall keinen Anwalt einschalten, ich bin schon meiner Schuld bewußt, die Parklücke war schon einige Meter entfernt, ich hätte schon noch eine Runde drehen müssen, aber da ich davor schon 5 Runden hinter mir hatte, und immernoch keinen Parkplatz gefunden hatte, hab ich diesen FEHLER gemacht und dachte, fährst du ein Paar Meter rückwärts und nimmst diesen Parkplatz, wenn ich jetzt überlege, würde ich 10 Runden machen, um diesen Unfall rückgängig machen zu können.
Aber geschehen ist geschehen, ich kann nichts mehr ändern.
Mir gehts wirklich nicht darum, dem Gegner Schuld zuzuschreiben, ich bin MEGATRAURIG, mir gehts nur um mein Auto, welches noch nicht mal 3 Monate alt ist und so ein Schaden schon hat.
Ich werde morgen zur Versicherung gehen und alles schilern, wie es gewese ist, ich berichte dann was dabei rausgekommen ist.
Und mein Auto werde ich dann so schnell wie möglich, am besten gleich morgen, wenn das die versicherung erlaubt, bei Ford Lauber abgeben, ich hätte nicht gedacht, daß ein Auto mir so viel Herzschmerzen bereiten könnte.
L.G.
🙁 Ich kann Dich verstehen ist wirklich ärgerlich nach so kurzer Zeit, mit meinem ersten Fofi hatte ich das auch nach 3 Monaten...da hätte ich auch fast am Unfallort heulen können 😉
Drück Dir die Daumen das alles schnell geklärt und repariert wird 🙂
Definiere doch mal bitte "einige Meter" Reden wir von 20m oder 100m? Weil 20m sind 3-4 Autolängen. Ohne jetzt genau zu wissen wie weit man rückwärts in deiner Situation hätte fahren dürfen wäre die Entfernung schon wichtig. War ein kreuzung oder einmündende Straße dabei als du rückwärts gefahren bist?
Solche Unfaelle sind halt irgendwie "typische Stadtunfaelle" die irgendwann einfach passieren. Nervig und schade ist hier nur, dass es mit einem totalen Neuwagen passiert ist.
Zur weiteren Vorgehensweise wurde hier ja genug erklaert. Wenn du eine Vollkasko hast, bist du eh relativ "safe". Nur wenn es zu den Gutachtern geht, solltest du auf jedenfall auch einen Gutachter von dir / deiner Versicherung verlangen.
Bist du ueber die Rueck- und Innenspiegel rueckwaerts gefahren, oder indem du hinten rausgeschaut hast?
Ps,
laesst du jetzt von der Werkstatt PDC hinten nachruesten? 😉
Das allerwichtigste ist hier, dass eine Vollkaskoversicherung besteht. Die zahlt erstmal den kompletten Schaden (abzüglich Selbstbeteiligung) und dem Fiesta geht's wieder gut.
Ich bin ab und zu im Versicherungsforum unterwegs - der allgemeine Tenor ist: Polizei rufen und Anwalt einschalten. Wobei der Anwalt wichtiger ist wenn du nicht Schuld bist - und hier trifft dich leider der Hauptteil der Schuld :-)
Jetzt einfach ruhig bleiben - genau für solche Fälle sind Versicherungen da. Aber melden solltest du es schleunigst.
Ansonsten: Deine Kiddis und du sind fit - scheiß auf den Fiesta :-)
Zitat:
Original geschrieben von TitaniumFocus
Das allerwichtigste ist hier, dass eine Vollkaskoversicherung besteht. Die zahlt erstmal den kompletten Schaden (abzüglich Selbstbeteiligung) und dem Fiesta geht's wieder gut.
Aber nur wenn der Unfall nicht grob fahrlässig verursacht wurde. Und das bewusste Rückwärtsfahren in einer Einbahnstrasse kann von einer knausrigen Versicherung (ja billig billig billig sollen die Beiträge sein...) durchaus als grobe Fahrlässigkeit gewertet werden. Und dann zahlt die keinen Cent.
Also vorsichtig sein welche Angaben man macht...
Zitat:
Original geschrieben von Onkel August
Aber nur wenn der Unfall nicht grob fahrlässig verursacht wurde. Und das bewusste Rückwärtsfahren in einer Einbahnstrasse kann von einer knausrigen Versicherung (ja billig billig billig sollen die Beiträge sein...) durchaus als grobe Fahrlässigkeit gewertet werden. Und dann zahlt die keinen Cent.Zitat:
Original geschrieben von TitaniumFocus
Das allerwichtigste ist hier, dass eine Vollkaskoversicherung besteht. Die zahlt erstmal den kompletten Schaden (abzüglich Selbstbeteiligung) und dem Fiesta geht's wieder gut.Also vorsichtig sein welche Angaben man macht...
Gut also wenn man auf das "Verzicht der Einrede bei grober Fahrlässigkeit" geachtet hat.
Ich war auch lange auf einen billig-Anbieter wie Huk, Cosmos oder ähnliches aus. Ich hab mich mit dem Thema aber eingehend beschäftigt und bin so dermaßen froh, dass ich für ein Paar Euronen mehr die Abspecktarife vermeiden konnte :-)
So ein Paar Sachen, bei denen IMMER gesparrt wird:
- Einrede bei grober Fahrlässigkeit
- Mallorca-Police
- Wildunfälle
- Marderbissfolgeschäden
- Konditionen beim Rabattretter
- Vergünstigungn nur im ersten Abrechnungsjahr!
In jedem Fall ist aber auch eine schlechte Vesicherung besser als garkeine :-) (für die grobe Fahrlässigkeit könnte es in diesem Fall aber wirklich ärger geben...)
Zitat:
Original geschrieben von Onkel August
Aber nur wenn der Unfall nicht grob fahrlässig verursacht wurde. Und das bewusste Rückwärtsfahren in einer Einbahnstrasse kann von einer knausrigen Versicherung (ja billig billig billig sollen die Beiträge sein...) durchaus als grobe Fahrlässigkeit gewertet werden. Und dann zahlt die keinen Cent.Zitat:
Original geschrieben von TitaniumFocus
Das allerwichtigste ist hier, dass eine Vollkaskoversicherung besteht. Die zahlt erstmal den kompletten Schaden (abzüglich Selbstbeteiligung) und dem Fiesta geht's wieder gut.Also vorsichtig sein welche Angaben man macht...
Das ist aber stark abhängig von der Versicherung. Hier gibt es einige, die bei grober Fahrlässigkeit nicht zahlen. Daher auf die Versicherungsbedingungen achten (sollte man sowieso bei Abschluss). Es gibt aber auch viele Versicherungen, die auf die Prüfung, ob grobe Fahrlässigkeit vorliegt, verzichten und generell zahlen. Die sind in der Regel etwas teurer und was anderes würde ich auch nicht abschließen.