unfall mit personenschaden verzweifelt
Mir ist letzte Tage etwas furchtbares passiert.
Ich bin mit dem Auto meiner Eltern mit Freunden auf dem Weg nach Hause gewesen. Dann passierte es und ein Motorrad mit 2 Personen beladen krachte frontal in das Auto meiner Eltern. Meine Mitfahrer und ich haben das Motorrad nicht gesehn, obwohl ich vorher in die Richtung geschaut habe. Es kam hinter parkenden Autos hervorgeschossen, die mir die Sicht versperrten. Der Rest war wie ein Filmriss... ich konnte nicht glauben was passiert ist... Ich war sicher dass kein Auto kam... Das Motorrad war auf der Vorfahrtsstraße... hatte also kaum Schuld. Gott sei Dank waren die beiden nicht schwer verletzt und wir konnten sofort den Rettungswagen rufen. Trotzdem habe ich jetzt riesen Schuldgefühle und weiß nicht was ich machen soll... das ganze kommt mir so fremd vor... habe die beiden den Tag danach direkt im Krankenhaus besucht und wollte mit Ihnen reden... Bin erstmal froh, dass die beiden wieder auf die Beine kommen... Ich konnte nur mit einer Person reden und mich entschuldigen, aber der Fahrer wollte mich nicht sehen und ich bin einfach verzweifelt... die beiden kommen jedoch schon wieder auf die Beine... aber ich habe 2 Menschen verletzt und muss immer an den Unfall denken...
Das ist aber noch lange nicht alles... das Auto ist nicht auf mich versichert und ich habe es nur genommen, weil ich unbedingt zu meinen Freunden wollte... jetzt ist erstmal ein Sachschaden von ca. 20000 Euro entstanden und die Polizei hat mich als grob fahrlässigen "Jugendlichen" hingestellt...
Jetzt kommen also unmengen an Kosten auf mich zu... da ich auch noch Schmerzensgeld, Abschleppkosten, Krankenhausaufenthalt und Operation etc. bezahlen muss... Es könnte also gut sein, dass ich viele Jahre auf den Kosten sitzen bleibe.... ich weiß nicht was ich tun soll... was wird aus meiner Zukunft?? Ich werde natürlich versuchen den beiden soviel zur Seite zu stehn wie ich kann... und mich um Sachen kümmern, die sie erstmal nicht erledigen können... Die beiden werden also in nicht all zu langer Zeit wieder relativ normal leben können...
aber ich habe Angst wie es weiter geht...wie werden die Leute über mich denken...ich gehe noch zur Schule...was ist mit einem Studium usw...
allein mit dem Erlebnis habe ich schwer zu kämpfen und ich bekomme einfach nicht die schlimmen Bilder aus meinem Kopf...
Bitte helft mir weiter!
... vllt hatte jmd. von euch ja ein ähnliches Erlebnis in seinem Leben...
Beste Antwort im Thema
Mir ist letzte Tage etwas furchtbares passiert.
Ich bin mit dem Auto meiner Eltern mit Freunden auf dem Weg nach Hause gewesen. Dann passierte es und ein Motorrad mit 2 Personen beladen krachte frontal in das Auto meiner Eltern. Meine Mitfahrer und ich haben das Motorrad nicht gesehn, obwohl ich vorher in die Richtung geschaut habe. Es kam hinter parkenden Autos hervorgeschossen, die mir die Sicht versperrten. Der Rest war wie ein Filmriss... ich konnte nicht glauben was passiert ist... Ich war sicher dass kein Auto kam... Das Motorrad war auf der Vorfahrtsstraße... hatte also kaum Schuld. Gott sei Dank waren die beiden nicht schwer verletzt und wir konnten sofort den Rettungswagen rufen. Trotzdem habe ich jetzt riesen Schuldgefühle und weiß nicht was ich machen soll... das ganze kommt mir so fremd vor... habe die beiden den Tag danach direkt im Krankenhaus besucht und wollte mit Ihnen reden... Bin erstmal froh, dass die beiden wieder auf die Beine kommen... Ich konnte nur mit einer Person reden und mich entschuldigen, aber der Fahrer wollte mich nicht sehen und ich bin einfach verzweifelt... die beiden kommen jedoch schon wieder auf die Beine... aber ich habe 2 Menschen verletzt und muss immer an den Unfall denken...
Das ist aber noch lange nicht alles... das Auto ist nicht auf mich versichert und ich habe es nur genommen, weil ich unbedingt zu meinen Freunden wollte... jetzt ist erstmal ein Sachschaden von ca. 20000 Euro entstanden und die Polizei hat mich als grob fahrlässigen "Jugendlichen" hingestellt...
Jetzt kommen also unmengen an Kosten auf mich zu... da ich auch noch Schmerzensgeld, Abschleppkosten, Krankenhausaufenthalt und Operation etc. bezahlen muss... Es könnte also gut sein, dass ich viele Jahre auf den Kosten sitzen bleibe.... ich weiß nicht was ich tun soll... was wird aus meiner Zukunft?? Ich werde natürlich versuchen den beiden soviel zur Seite zu stehn wie ich kann... und mich um Sachen kümmern, die sie erstmal nicht erledigen können... Die beiden werden also in nicht all zu langer Zeit wieder relativ normal leben können...
aber ich habe Angst wie es weiter geht...wie werden die Leute über mich denken...ich gehe noch zur Schule...was ist mit einem Studium usw...
allein mit dem Erlebnis habe ich schwer zu kämpfen und ich bekomme einfach nicht die schlimmen Bilder aus meinem Kopf...
Bitte helft mir weiter!
... vllt hatte jmd. von euch ja ein ähnliches Erlebnis in seinem Leben...
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59 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von ToniX20SE
Ansonsten gbt es 50€ zzgl. Bearbeitungsgebühr und 3 Punkte wegen "Mißachtung der Vorfahrt mit Gefährdung"
Eher mit Unfall. Regelsatz: 60 €, 3 Punkte
Zitat:
Original geschrieben von
3.) Vermutlich kommt noch § 315c hinzu - Gefaehrung des StrassenverkehrsAn dem Punkt wird man in der FS-Stelle spaetestens ueberlegen ob man den FS einzieht.
Für § 315c Abs. 1 Nr. 2 StGB ist aber Vorraussetzung, das die Tatbegehung
grob verkehrswidrig und rücksichtsloserfolgt ist.
Zitat:
Original geschrieben von
Wenn sich herausstellt, dass der Themenstarter zum Unfallzeitpunkt unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen, Medikamenten stand (Stichwort "Filmrss"😉, dann ist ihm ein laengeres Fahrverbot mit einer echten MPU sicher.
Man kann den Teufel auch an die Wand malen. Des weiteren sind dafür aus den Schilderungen des TE keine Anhaltspunkte ersichtlich.
Zitat:
Original geschrieben von ml00
Eher mit Unfall. Regelsatz: 60 €, 3 PunkteZitat:
Original geschrieben von ToniX20SE
Ansonsten gbt es 50€ zzgl. Bearbeitungsgebühr und 3 Punkte wegen "Mißachtung der Vorfahrt mit Gefährdung"Für § 315c Abs. 1 Nr. 2 StGB ist aber Vorraussetzung, das die Tatbegehung grob verkehrswidrig und rücksichtslos erfolgt ist.
Wenn sich herausstellt, dass der Themenstarter zum Unfallzeitpunkt unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen, Medikamenten stand (Stichwort "Filmrss"😉, dann ist ihm ein laengeres Fahrverbot mit einer echten MPU sicher.
Man kann den Teufel auch an die Wand malen.Zur Erinnerung:
a) es handelt sich um einen Unfall mit 2 gegnerischen Verletzten in der Probezeit, der von den VPs als Rowdietum aufgenommen wurde
b) der op sprach vom filmriss, deshalb liegt die vermutung nahe, dass er unter dem einfluss fuhr.
Zitat:
Original geschrieben von thorpac
Zur Erinnerung:a) es handelt sich um einen Unfall mit 2 gegnerischen Verletzten in der Probezeit, der von den VPs als Rowdietum aufgenommen wurde
b) der op sprach vom filmriss, deshalb liegt die vermutung nahe, dass er unter dem einfluss fuhr.
Dass das Verhalten von den Geschädigten als "Rowdietum" aufgenommen wird, so es denn tatsächlich so ist, ist völlig irrelevant.
Maßgeblich für das Strafverfahren sind einzig und allein die Tatsachen.
Außerdem schrieb der TE "Der Rest war wie ein Filmriss", was wohl eher auf einen Schock o.ä. deuten dürfte.
Zitat:
Dass das Verhalten von den Geschädigten als "Rowdietum" aufgenommen wird, so es denn tatsächlich so ist, ist völlig irrelevant.
Maßgeblich für das Strafverfahren sind einzig und allein die Tatsachen.
In der Theorie ja.
In der gaengigen Praxis wiegt die Darstellung der Tatsachen im Polizeiprotokoll schwer.
Zitat:
Original geschrieben von där kapitän
Warum denn nicht erzählen in diesem Forum, es kann ja auch eine Hilfe sein.
Jeder geht mit so einer Situation anders um, und der TE schreibt es sich hier eben von der Seele.
Also er hat schon mein Mitgefühl, das ist nicht so prickelnd... mir könnte das genauso passieren. Gibt natürlich nur Weltklasse-Autofahrer hier bei MT, aber ich habe mich auch schon dabei ertappt, wo ich gesagt habe *puuh Schwein gehabt*.
Ganz recht, ich hätt gestern auch meinen Toyota zerlegen können, hat gerade eben so gereicht...
Hab rechtzeitig und stark genug verzögert so dass ich dem Vordermann nicht draufgebrettert bin und bin rechtzeitig wieder runter gekommen, so dass mir der Hintermann nicht draufgebrettert ist...
Hier heißts erstmal abwarten und Tee rauchen...
Zitat:
Original geschrieben von Stefan Payne
Ganz recht, ich hätt gestern auch meinen Toyota zerlegen können, hat gerade eben so gereicht...Zitat:
Original geschrieben von där kapitän
Warum denn nicht erzählen in diesem Forum, es kann ja auch eine Hilfe sein.
Jeder geht mit so einer Situation anders um, und der TE schreibt es sich hier eben von der Seele.
Also er hat schon mein Mitgefühl, das ist nicht so prickelnd... mir könnte das genauso passieren. Gibt natürlich nur Weltklasse-Autofahrer hier bei MT, aber ich habe mich auch schon dabei ertappt, wo ich gesagt habe *puuh Schwein gehabt*.Hab rechtzeitig und stark genug verzögert so dass ich dem Vordermann nicht draufgebrettert bin und bin rechtzeitig wieder runter gekommen, so dass mir der Hintermann nicht draufgebrettert ist...
Hier heißts erstmal abwarten und Tee rauchen...
Eben. In eine derartige Sitouation kann man schneller kommen als man denkt. Auch deswegen habe ich wenig Verständnis fürs Schlechtreden und Schwarzmalen, was hier von einigen Leuten getan wird.
Situation: Auffahrt Autobahn, auf 100 beschleunigt um die große Lücke zu nutzen, da bremst der Idiot von Vordermann, dank BAS und SBC um Sackhaaresbreite an einer Katastrophe vorbei. So schnell geht das.
Zum Themenstarter,
Kopf hoch! Auch wenn es nicht sollte kann das passieren, meiner Frau ist mal was ähnliches passiert und wir haben beide einen Motorradführerschein, sind also eigentlich etwas sensibilisiert von wegen Motorrad und Vorfahrt. (Ich war nicht dabei, aber habs ausführlich erzählt bekommen)
Genau wie du es beschrieben hast, Auto parkt zu nah an der Kreuzung, man schaut, sieht nichts und zieht raus.
Allerdings war meine Frau langsam genug um noch zu bremsen, der Motorradfahrer mit Sozia hat sich aber so erschreckt, dass er vorne dicht zog und sich hinlegte. Gab Prellungen aber Gott sei dank nichts ernstes.
Meine Frau und eine Freundin gleich raus, wollten Krankenwagen und Polizei rufen, der Motorradfahrer wollte aber nicht, ließ sich auch nicht vom Gegenteil überzeugen. (Gab Zeugen dafür). Abends dann ein Anruf der Polizei, er ist nachträglich noch zum Arzt und zur Polizei gegangen (Sein gutes Recht). Gab dann eine "Vernehmung" bei uns im Wohnzimmer.
Es gibt einen Paragraphen bei "Körperverletzung im Straßenverkehr" zur Anwendung kommt (§229 StGB?). Ist man aber bisher unauffällig gewesen, bzw. ist es das erste Mal wird ein Verfahren i.d.R. gegen Zahlung eines Bußgeldes und mit Punkten eingestellt. Sagte der Polizeibeamte und so kam es auch.
Also Kopf hoch, wie gesagt wir fuhren früher selbst und dann passiert einem sowas, Rückblickend weiß ich gar nicht mehr, wie oft ich mit quietschenden Reifen 50cm hinter einer Stoßstange stehen geblieben bin. Bisher einfach Glück gehabt.
Und lass dir keinen Unsinn von wegen Drogen Alkohol oder sonstwas erzählen! Hätte ein Verdacht bestanden, wärst du auf die Polizeidienststelle mitgenommen worden und ein Arzt hätte eine Blutprobe genommen. Da läuft gar nichts im Nachhinein.
Zum Geld. Ohne Vollkasko bleiben deine Eltern tatsächlich auf ihrem Schaden sitzen.
Aber ich glaube nicht, dass der Schaden des Unfallgegners komplett auf dich abgewälzt werden kann. Du hast eine gültige Fahrerlaubnis und darfst ein solches Fahrzeug führen.
Selbst bei grober Fahrlässigkeit sind Regressansprüche gegen den Versicherungsnehmer beschränkt. Anwalt oder in einem Juraforum fragen...
Wird schon, und sie kommen ja auch wieder auf die Beine. Lern was draus, das ist wichtig!
Gibs auch an deine Freunde weiter. Es ist besser aus den Fehlern anderer zu lernen 😉
Zitat:
Original geschrieben von Abbuzze_0
Zum Geld. Ohne Vollkasko bleiben deine Eltern tatsächlich auf ihrem Schaden sitzen.
Naja, möglicherweise könnte man von dem, der zu nah an der Kreuzung stand auch noch einen Teil wiederbekommen.
Wenn man a bisserl weiter denkt, könnte man durchaus behaupten, das derjene welche am Unfall beteiligt war...
Aber da fragst am besten deinen Anwalt...
Zur Versicherung:
Zitat:
KFZ HAFTPFLICHT VERSICHERUNG
Wann zahlt sie nicht?
Wenn ein Unbefugter das Fahrzeug gelenkt hat, oder wenn der Fahrer keinen Führerschein hatte, wenn er unter Alkoholeinfluss stand, wenn das Auto nicht verkehrssicher war oder zweckentfremdet eingesetzt wurde (z.B. gewerbliche Vermietung eines Privat-Pkws).
Ich sehe keinen Grund, warum die Haftpflicht des "eigentlich Versicherten" hier zahlen sollte. Sie wird es JETZT zahlen und sich das Geld dann in Raten vom nicht Versicherten zurückholen. Das ist - angeblich, ich weiß es auch nicht - wohl die gängige Praxis. Oder, es muss ein Kredit aufgenommen werden.
Wünsche dir trotzdem das beste. Jeder macht Fehler, vorzuwerfen ist dir eigentlich nur, dass du das Auto garnicht hättest benutzen dürfen. Der Personenschaden ist soweit ich das sehe, nicht fahrlässig verursacht worden.
Übrigens sollte jetzt auch mal jeder nochmal überlegen, ob er unter alkoholeinfluss fahren will. Trink ein paar Bier, fahr einen Motorradfahrer um, und man ist schnell in derselben Situation, aber zusätzlich noch mit moralischer Schuld.
Hab nochmal gesucht und hier die Aussage eines Anwalts zur maximalen Höhe die die Versicherung zurückfordern kann:
Link RegresshöheZitat:
Regress der Haftpflichtversicherung
Der Kfz-Fahrer, der seine Pflichten aus dem Versicherungsvertrag verletzt (sog. Obliegenheiten), kann von seiner Haftpflichtversicherung in Regress genommen werden. "Regress" bedeutet: Die Versicherung zahlt zwar Schadensersatz an den geschädigten Unfallgegner, holt sich das Gezahlte aber ihrem Versicherungsnehmer wieder.
Typische Pflicht- bzw. Obliegenheitsverletzungen, die sehr häufig zu einem solchen Regress führen, sind:
* alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit und
* UnfallfluchtDer Regress der Haftpflichtversicherung ist gesetzlich auf maximal 5.112,92 € (= 10.000,00 DM) begrenzt. Allerdings soll es nach dem Oberlandesgericht Nürnberg statthaft sein, diesen Maximalbetrag zwei Mal zu fordern, wenn zwei Obliegenheiten gleichzeitig verletzt wurden, z.B. bei einem Verkehrsunfall auf Grund alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit mit anschließender Flucht des Unfallverursachers vom Unfallort.
wichtiger Hinweis: Die Haftpflichtversicherung kann nur dann Regress fordern, wenn sie den Versicherungsvertrag innerhalb eines Monats nach Ihrer Kenntnisnahme von der Pflichtverletzung schriftlich kündigt. Geht dem Versicherungsnehmer innerhalb dieser Frist also eine Kündigung nicht zu, so ist er "aus dem Schneider". Es gibt noch weitere mögliche Ausschlussgründe, die Ihr Rechtsanwalt prüfen wird.
Zitat:
Original geschrieben von AR147
Ich sehe keinen Grund, warum die Haftpflicht des "eigentlich Versicherten" hier zahlen sollte. Sie wird es JETZT zahlen und sich das Geld dann in Raten vom nicht Versicherten zurückholen. Das ist - angeblich, ich weiß es auch nicht - wohl die gängige Praxis. Oder, es muss ein Kredit aufgenommen werden.
Das ist Quatsch.
(1) Wird bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs oder eines Anhängers, der dazu bestimmt ist, von einem Kraftfahrzeug mitgeführt zu werden, ein Mensch getötet, der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Halter verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
Auszug: § 7 StVG
Nach dem PflVersG ist der Halter verpflichtet eine entsprechende Haftpflichtversicherung abzuschließen.
Ebendiese Haftpflichtversicherung hat alle berechtigten Ansprüche zu regulieren. (In den entsprechenden Deckungssummen versteht sich)
Die Regressache wurde ja hier an anderer Stelle schon erörtert.
Bist du schwer von Begriff oder was, die Versicherung des HALTERS wird sich das Geld aber wieder holen. Diese Regelung existiert nur, um den Geschädigten sicher, schnell und unkompliziert auszubezahlen, aber nicht, um jedem zu ermöglichen, versichert oder unversichert, aus der Sache unbeschadet herauszukommen.
Zitat:
Original geschrieben von ml00
Die Regressache wurde ja hier an anderer Stelle schon erörtert.
Wo denn bitte?
Ob die Maximalgrenze von 5100 Euro hier auch gilt, wage ich zu bezweifeln.
Wenn jemand mein Auto klaut und damit einen Unfall baut, zahlt das meine Versicherung auch, aber ich werde weder hochgestuft, noch ist der Dieb damit aus dem Schneider.
Zitat:
Original geschrieben von AR147
Bist du schwer von Begriff oder was, die Versicherung des HALTERS wird sich das Geld aber wieder holen. Diese Regelung existiert nur, um den Geschädigten sicher, schnell und unkompliziert auszubezahlen, aber nicht, um jedem zu ermöglichen, versichert oder unversichert, aus der Sache unbeschadet herauszukommen.
Zitat:
Original geschrieben von AR147
Wo denn bitte?Zitat:
Original geschrieben von ml00
Die Regressache wurde ja hier an anderer Stelle schon erörtert.Ob die Maximalgrenze von 5100 Euro hier auch gilt, wage ich zu bezweifeln.
Wenn jemand mein Auto klaut und damit einen Unfall baut, zahlt das meine Versicherung auch, aber ich werde weder hochgestuft, noch ist der Dieb damit aus dem Schneider.
Mitversichert ist u.a. der Fahrer (
§ 2 Abs. 2 Nr. 3 KfzPflVV, AKB entspr.)
Bei Verletzung einer vereinbarten Obliegenheit (§ 5 Abs. 1 KFZPflVV ) oder wegen Gefahrerhöhung ist die Leistungsfreiheit des Versicherers gegenüber dem Versicherungsnehmer und den mitversicherten Personen auf den Betrag von höchstens je 5.000 Euro beschränkt. (§ 5 Abs. 3 KfzPflVV )
Dies gilt nicht gegenüber einem Fahrer, der das KFZ durch eine strafbare Handlung erlangt hat.
Gut, entschuldige bitte, dann gilt hier diese 5000 Euro Grenze offensichtlich. Aber damit ist dann auch zu rechnen.