Unfall mit Motorschaden
Hallo,
wir hatten diese Woche einen Unfall.
Auf der AB haben wir einen Stein erwischt, der die Ölwanne beschädigt hatte.
Die HUK-Coburg hat auch gleich eine Reparaturfreigabe gegeben.
Heute wissen wir, dass ein Motorschaden vorliegt.
Die HUK schickt am Montag einen Gutachter zu BMW, erst dann wird entschieden.
Bezahlen die den Motorschaden?
Warum schicken die einen Gutachter und lassen nicht BMW den Schaden schätzen?
Die HUK hat gesagt die wollen nur den Schaden schätzen?
Ist das wahr oder wollen die vll. ne Lücke finden um den Schaden doch nicht zu bezahlen?
Grüße Andre
58 Antworten
Hallo Armada,
freu Dich nicht zu früh. Dir winken noch Abzüge "Neu für Alt". Diese Abzüge bestimmt der Gutachter. Die Abzüge dürfen nur auf das erneuerte Material, nicht jedoch auf die Lohnkosten angewendet werden.
Die Abzüge richten sich nach der Laufleistung Deines beschädigten Motors und sind im Gutachten der DEKRA ausgewiesen.
Gruss HCING
Zitat:
Zitat:
Original geschrieben von HCING
Die Abzüge dürfen nur auf das erneuerte Material, nicht jedoch auf die Lohnkosten angewendet werden.
Die Abzüge richten sich nach der Laufleistung Deines beschädigten Motors und sind im Gutachten der DEKRA ausgewiesen.
Da erzähle mal lieber den Grünkitteln. Ich glaube nicht, dass die hier einen Unterschied machen.....
Was ich da schon so alles gesehen habe, stimmt mich nicht unbedingt froh.
Aber der TE wird sicher berichten, wenn da noch was kommen sollte. Hat er ja bisher auch so gemacht.
Gruss Delle
Zitat:
Original geschrieben von HCING
Hallo Armada,freu Dich nicht zu früh. Dir winken noch Abzüge "Neu für Alt". Diese Abzüge bestimmt der Gutachter. Die Abzüge dürfen nur auf das erneuerte Material, nicht jedoch auf die Lohnkosten angewendet werden.
Die Abzüge richten sich nach der Laufleistung Deines beschädigten Motors und sind im Gutachten der DEKRA ausgewiesen.
Gruss HCING
Das glaube ich nicht, ich habe das Gutachten hier in meiner Hand.
Dort ist kein Abzug beschrieben.
Gruß Andre
Hallo Armada,
keine Versicherung vergisst Abzüge "Neu für Alt", wenn sie nicht explizit in den Versicherungsbedingungen ausgeschlossen wurden.
Schau mal in Deinen Bedingungen unter § 13 AKB nach.
Gruss HCING
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Ich hab auf die Schnelle mal nach den AKB der H** gegoogelt
Dort ist in § 13 die ganz "normale" Formulierung zu finden, nach der der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs oder seiner Teile erstattet wird.
Heißt, dass für Aggregate, für die ein Markt besteht, der Betrag zu erstatten ist, der für den Erweb eines gleichwertigen Teils erforderlich ist.
Also: (theoretischer) Kaufpreis für ein gebrauchtes Aggregat in vergleichbarem Zustand.
Normalerweise ermittelt den aber der SV. Der SB kann das nur schlecht beurteilen.
Wenn dazu wirklich nichts im Gutachten steht, wäre das m.E. ein ordentliches Versäumnis des SV.
Wenn´s dem SB nicht auffällt, könnte der TE ein richtig gutes Geschäft machen....
Bitte schreib uns, wie es weitergeht!!!
hafi
Hallo,
der "Abzug neu für alt" kommt je nach AKB bei Neuwagen erst nach 6, 12 oder gar 24 Monaten zum Tragen. 😉
Zitat:
Original geschrieben von madcruiser
Hallo,
der "Abzug neu für alt" kommt je nach AKB bei Neuwagen erst nach 6, 12 oder gar 24 Monaten zum Tragen. 😉
In der Signatur(Link) des TE steht was von MJ 2003 also evtl. EZ 2004.... das ist weit weg von 24mon 😉
grüße
Steini
Hallo Zusammen!
Habe gerade mit der Versicherung telefoniert.
Es gibt bei der HUK keine Alt-Neu-Abzüge bei Kaskoschäden.
Ich darf damit die Rep. beauftragen.
Gruß Andre
Zitat:
Original geschrieben von armada
Hallo Zusammen!
Habe gerade mit der Versicherung telefoniert.
Es gibt bei der HUK keine Alt-Neu-Abzüge bei Kaskoschäden.
Ich darf damit die Rep. beauftragen.
Gruß Andre
😰 da schimpf mal noch einer auf die HUK 😁 😉
Dann viel Spass mit dem neuen motor...und schön einfahren 😉
grüße
Steini
Zitat:
Original geschrieben von steini111
😰 da schimpf mal noch einer auf die HUK 😁 😉
Dann viel Spass mit dem neuen motor...und schön einfahren 😉
grüße
Steini
Ja das hab ich mir auch gedacht.
Bin froh das es so gelaufen ist.
Da lohnt es sich doch bei einer namhaften Versicherung zu sein.
Gruß Andre
Hallo Armada,
ich halte Deine Lobenshymnen auf die HUK für verfrüht. Wenn eine Versicherung, die Gesellschaft ist egal, die Möglichkeit hat laut vereinbarten Bedingungen Geld zu sparen, dann glaube mir - setzt sie es in die Tat um.
Du darfst davon ausgehen, dass wenn Dein Motor eine höhere Laufleistung als 1 KM hat, die HUK dir Abzüge Neu für Alt macht. Wenn dies im Gutachten der DEKRA nicht vermerkt ist, dann hat der Mann im grünen Kittel es verschlafen oder vergessen.
Halte uns doch bitte auf dem Laufenden, wenn die HUK doch noch Abzüge vornimmt. Ich bin mir sicher, dass diese Geschichte noch nicht zu Ende ist.
Gruss HCING
Zitat:
Original geschrieben von HCING
Wenn eine Versicherung, die Gesellschaft ist egal, die Möglichkeit hat laut vereinbarten Bedingungen Geld zu sparen, dann glaube mir - setzt sie es in die Tat um.
Das traf mal zu Zeiten zu, als ein Fahrzeug nach 5 Jahren oder 100.000 km reif für den Schrottplatz war. Heutzutage sieht man das schon ein wenig differenzierter, selbst bei einem Motorersatz. Der TE hat hier auch nicht von einem neuen sondern von einem AT-Motor gesprochen.
Auch ist oftmals von Bedeutung, ob man bei der Versicherungsgesellschaft nur eine Kraftfahrzeugversicherung hat oder ob man dort Kunde (mit weiteren Versicherungsverträgen) ist.
Würde es euch was nützen das Gutachten anzuschauen?
Ich kann es morgen einscannen und anhängen.
Gruß Andre
Zitat:
Original geschrieben von armada
Würde es euch was nützen das Gutachten anzuschauen?
Ich kann es morgen einscannen und anhängen.
Gruß Andre
Ja, natürlich, aber mit den Texten und nicht nur mit der Kalkulation und der Zusammenfassung. Aber wenn die HUK hier keine Abzüge vornehmen will, sehe erst einmal keinen Handlungsbedarf...
Zitat:
Original geschrieben von HCING
Du darfst davon ausgehen, dass wenn Dein Motor eine höhere Laufleistung als 1 KM hat, die HUK dir Abzüge Neu für Alt macht. Wenn dies im Gutachten der DEKRA nicht vermerkt ist, dann hat der Mann im grünen Kittel es verschlafen oder vergessen.
Nun mach doch den armen TE nicht unnötig nervös.
In ganz vielen derzeit noch aktuellen AKBs wird das so formuliert:
Der Abzug beschränkt sich .... bis zum Schluss des vierten ....auf die Erstzulassung des Fahrzeugs folgenden Kalenderjahres auf Bereifung, Batterie und Lackierung.
Das bedeutet bei Bj. 2003 und Schaden noch in 2007 keinen Abzug auf den Motor. Die Laufleistung spielt dabei absolut keine Rolle.