Unfall mit Motorschaden

Hallo,

wir hatten diese Woche einen Unfall.
Auf der AB haben wir einen Stein erwischt, der die Ölwanne beschädigt hatte.
Die HUK-Coburg hat auch gleich eine Reparaturfreigabe gegeben.
Heute wissen wir, dass ein Motorschaden vorliegt.

Die HUK schickt am Montag einen Gutachter zu BMW, erst dann wird entschieden.
Bezahlen die den Motorschaden?
Warum schicken die einen Gutachter und lassen nicht BMW den Schaden schätzen?
Die HUK hat gesagt die wollen nur den Schaden schätzen?
Ist das wahr oder wollen die vll. ne Lücke finden um den Schaden doch nicht zu bezahlen?

Grüße Andre

58 Antworten

Die HUK nimmt generell keinen Abzug mehr vor. Deshalb wird der TE die Reparaturkosten vollständig erstattet bekommen. Aus dem Ratgeber der HUK24:

"
Unsere besonderen Vorteile, die für beide Kaskoversicherungen gelten:

Mitversicherung grob fahrlässig herbeigeführter Schäden
Ausnahmen: bei Einnahme berauschender Mittel (z.B. Alkohol) und bei grob fahrlässig herbeigeführtem Diebstahl des Fahrzeuges oder seiner Teile.

Kein Abzug "neu für alt"
Keine Kürzungen , wenn bei einer Reparatur ältere Teile durch Neuteile ersetzt werden.

Neuwertersatz
Bei Zerstörung oder Verlust des Fahrzeuges innerhalb der ersten 12 Monate ab Erstzulassung erstatten wir nicht nur den Wiederbeschaffungswert, sondern den (höheren) Neuwert.
"

Hallo Wuge,
 
nur interessehalber: wo hast Du das gefunden?
Ich hab jetzt die Seite der HUK und der HUK24 hoch und runter gelesen, finde aber bei beiden in den Bedingungen (sowohl AKB 2007 als auch 2008) den unveränderten § 13:
§ 13 Ersatzleistung
(1) Der Versicherer ersetzt einen Schaden bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts
des Fahrzeugs oder seiner Teile am Tag des Schadens, soweit in den folgenden
Absätzen nichts anderes bestimmt ist. Wiederbeschaffungswert ist der
Kaufpreis
, den der Versicherungsnehmer aufwenden muss, um ein gleichwertiges
gebrauchtes Fahrzeug oder gleichwertige Teile zu erwerben.
 
Da es beim TE nicht um einen zerbeulten Kotflügel  ging, sondern um den Austausch eines selbständigen Aggregats, müsste m.E. der WBW für einen vergleichbaren Motor (plus Umbau) abgerechnet werden.
 
Aber wie gesagt: wenn´s die HUK zahlt, umso besser...
😁
Hafi

Zitat:

Original geschrieben von Wuge


Die HUK nimmt generell keinen Abzug mehr vor. Deshalb wird der TE die Reparaturkosten vollständig erstattet bekommen. Aus dem Ratgeber der HUK24:

"
Unsere besonderen Vorteile, die für beide Kaskoversicherungen gelten:

Mitversicherung grob fahrlässig herbeigeführter Schäden
Ausnahmen: bei Einnahme berauschender Mittel (z.B. Alkohol) und bei grob fahrlässig herbeigeführtem Diebstahl des Fahrzeuges oder seiner Teile.

Kein Abzug "neu für alt"
Keine Kürzungen , wenn bei einer Reparatur ältere Teile durch Neuteile ersetzt werden.

Neuwertersatz
Bei Zerstörung oder Verlust des Fahrzeuges innerhalb der ersten 12 Monate ab Erstzulassung erstatten wir nicht nur den Wiederbeschaffungswert, sondern den (höheren) Neuwert.
"

Genau das hat mir auch der SB am Telefon gesagt.

Die HUK-Coburg nimmt keine Abzüge vor bei Kasko-Schäden.

Grüße Andre

Zitat:

Original geschrieben von armada


Die HUK-Coburg nimmt keine Abzüge vor bei Kasko-Schäden.

soweit repariert wird ist eine wichtige Ergänzung.

Ausgenommen sind von dieser Regel Fahrzeugzubehörteile.

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Ich bin gespannt, wann die HUK auf die Aggregate-Theorie kommt.

Ein AT-Motor stellt eine Wertverbesserung für das Gesamtfahrzeug dar. Der Betrag der Wertsteigerung ist dann als Position Neu für Alt in Abzug zu bringen.

Dies wäre doch ein gelungener Textbaustein für die Cobolde aus Coburg!

Gruss HCING

Zitat:

Original geschrieben von HCING


Ich bin gespannt, wann die HUK auf die Aggregate-Theorie kommt.
 
Ein AT-Motor stellt eine Wertverbesserung für das Gesamtfahrzeug dar. Der Betrag der Wertsteigerung ist dann als Position Neu für Alt in Abzug zu bringen.
 
Dies wäre doch ein gelungener Textbaustein für die Cobolde aus Coburg!
 
Gruss HCING

 Man man man, lass es doch gut sein. Der TE hat die Zusage und fertig, auch wenn du anscheinen die Coburger gar nicht magst. Oder ist da noch was anderes? Langsam könnte man ja glauben das du dem TE den neuen Motor nicht gönnst! 🙄

grüße

Steini

Selbst wenn ich habe hier das Schreiben von der Versicherung mit einem Gutachten.
Telefonisch habe ich jetzt 2mal mir versichern lassen, dass es keine Abzüge mehr gibt.

Im Nachhinein kann die Versicherung nicht von mir noch den Betrag x verlangen.
Oder irre ich mich da?

Gruß Andre

du irrst nicht.....

Hier mal Auszüge aus dem HUK-Coburg schreiben mit Gutachten (Dekra):

Besichtigung:
Das Fahrzeug/Objekt wurde am 12.12.2007 bei BMW NL besichtigt.
Das Fahrzeug befand sich zum Zeitpunkt der 1. Besichtigung im beschädigten Zustand.
Bei der Besichtigung war Herr S***** zugegen.

Am 03.01.2008 wurde bei BMW NL eine weitere Besichtigung durchgeführt.
Das Fahrzeug befand sich zum Zeitpunkt der 2. Besichtigung im teildemontierten Zustand.
Die beschädigten Teile wurden besichtigt. Die Werkstattunterlagen wurden gesehen.
Bei der Besichtigung war Herr *****zugegen.
Das Fahrzeug wurde auf einer Hebebühne von unten besichtigt.
Für die Identifikation des Fahrzeuges stand der Fahrzeugschein zur Verfügung.
Die abgelesene FZ.-Identnummerwurde mit den zur Verfügung stehenden Unterlagen verglichen.
Von dem Fahrzeug wurden digitale Fotos gefertigt.

Zustand:
Gesamtzustand dem Alter und Laufleistung entsprechend. Pflegezustand
gepflegt.

Vorschäden:
Bei der Besichtigung sind, soweit ohne weitergehende Untersuchung
erkennbar, keine reparierten oder unreparierten Vorschäden festgestellt
worden.

Schaden:
Das Fahrzeug wurde im Frontbereich beschädigt.
Beim Fahrzeug soll durch das Unfallgeschehen ein Schaden am Motor entstanden sein.
Bei der 1. Besichtigung wurde ein starkes Klappergeräusch aus dem Motor festgestellt.
Da von außen keine Feststellung über Größe und Umfang des Schadens gemacht werden konnte, wurde eine Teilzerlegung durchgeführt.
Nach Abnahme der Pleuellagerschalen konnte ein Lagerschaden an allen Lagern festgestellt werden.
Der Schaden ist auf das Unfallereignis zurück zuführen !

Reparaturkosten:
Die Reparaturkosten wurden nach dem System Audatex ermittelt. Aus der
in der Anlage beigefügten EDV-Schadenkalkulation Nr 1382 vom
11.01.2008 sind der Reparaturweg sowie die Lohn- und Ersatzteilkosten im
Detail zu entnehmen. Folgende Reparaturkosten wurden ermittelt:

Lohnkosten ohne MwSt. 1.295,25 EUR
Ersatzteilkosten ohne MwSt. 7.210,07 EUR
Gesamtkosten ohne MwSt. 8.505,32 EUR
19.0% MwSt. 1.616,01 EUR
Gesamtkosten inkl. MwSt. 10.121,33 EUR

Hinweise zur Kalkulation:
Die Kalkulation basiert auf den Stundenverrechnungssätzen der Werkstatt,
in welcher das Fahrzeug besichtigt wurde. Der Kalkulation liegen die
unverbindlichen Preisempfehlungen des Herstellers (UPE) zu Grunde.

und das sind die gesamten Texte zum Gutachten ? 😕

Im Großen und ganzen schon.
Was noch fehlt ist
- Daten zum Auto (Ausstattung, EZ, KM-Stand)
- Schlußwort vom Gutachter
- Restwert (Repariert und Unrepariert)
- Käufer für das Unfallfahrzeug
- Reparaturkosten im Detail

Gruß Andre

Da der SV hier in seinem Gutachten nicht auf Abzüge NFA eingeht, kannst du das Buch nun schließen 😁
 
Nun ganz bestimmt....
 
Gute Nacht
 
 

Zitat:

Original geschrieben von HCING
Ich bin gespannt, wann die HUK auf die Aggregate-Theorie kommt.
 
Ein AT-Motor stellt eine Wertverbesserung für das Gesamtfahrzeug dar. Der Betrag der Wertsteigerung ist dann als Position Neu für Alt in Abzug zu bringen.
 
Dies wäre doch ein gelungener Textbaustein für die Cobolde aus Coburg!
 

Abzüge NFA unterliegen vertragsrechtlichen Grundlagen der jeweils gültigen AKB des in Rede stehenden Versicherer. Diese werden prozentual ausgewiesen und beziehen sich auf die dann gegenständlichen Ersatzteile und nicht den Arbeitslohn, wie du schon richtig ausgeführt hat.

Mit einer Wertverbesserung in Relation auf den Gesamtzustand des Fahrzeuges hat das in der Kasko allerdings keine Bewandtnis.

Diese wird in runden Beträgen ermittelt, angegeben und nicht prozentual ausgewiesen.

Diese, aus dem Maschinenbau stammende und eigentlich nur von der A****** Versicherung favorisierten und angewendeten Aggegatetheorie ist insbesondere in den Kommentaren zur AKB höchst umstritten.

Hierbei wird nämlich davon ausgegangen, das nur der "Wert" des einzelnen Aggregates also der Wiederbeschaffungswert zu berücksichtigen ist- soweit für das beschädigte Aggregat ein Gebrauchtmarkt besteht-

Diese Aggregatetheorie ist aber isoliert zu den Abzügen NFA zu betrachten.

Sie ist auch nicht Bestandteil der AKB ( habe ich zumindest noch nirgendwo gelesen) und dürfte dann dem zu Folge auch nicht Bestandteil  der Vertragsgrundlage zwischen dem Versicherungsnehmer und der Versicherung sein.

Und was nicht im Vertrag steht, hat auch keine Gültikeit. 😁

Was sagt uns das?

Ganz einfach und auf den Punkt gebracht:

Aggregatetheorie= Schwanz gibt`s  Nullo, Niente, is nicht......😛😎😛

Also, Bange machen gilt nicht.... 🙂

Gruss Delle

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545


Hallo Wuge,
 
nur interessehalber: wo hast Du das gefunden?

Wie schon gesagt, es steht im Ratgeber! Einfach in der Suche mal "abzug neu alt" eingeben und dann das oberste Suchergebnis anklicken 🙂

Hallo Jungs 🙂

Hab gerade ein Anruf vom Freundlichen (BMW) bekommen.
- Der Motor wird gerade eingebaut.

Er hatte noch eine Frage wg. den Kosten.
=> Ich: Hmm...Die Versicherung zahlt.

Also anruf bei der HUK!

Ich: Hallo, Das Auto steht bei BMW und wird repariert wie wird das mit dem Kosten geklärt?
SB: Einfach Abtretungserklärung unterschreiben, BMW soll die Rechnung an die HUK-Coburg schicken.
Ich: Weitere Kosten tretten nicht auf?
SB: Nein, es gibt keine Kosten die noch im Nachhinein verrechnet werden.
Ich: Super! Danke 🙂

Morgen wird die Kostenabtretungserklärung unterschrieben und gut ist 🙂

Gruß Andre

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