Unfall mit Motorschaden

Hallo,

wir hatten diese Woche einen Unfall.
Auf der AB haben wir einen Stein erwischt, der die Ölwanne beschädigt hatte.
Die HUK-Coburg hat auch gleich eine Reparaturfreigabe gegeben.
Heute wissen wir, dass ein Motorschaden vorliegt.

Die HUK schickt am Montag einen Gutachter zu BMW, erst dann wird entschieden.
Bezahlen die den Motorschaden?
Warum schicken die einen Gutachter und lassen nicht BMW den Schaden schätzen?
Die HUK hat gesagt die wollen nur den Schaden schätzen?
Ist das wahr oder wollen die vll. ne Lücke finden um den Schaden doch nicht zu bezahlen?

Grüße Andre

58 Antworten

Hallo Delle,

Zitat:

Sie ist auch nicht Bestandteil der AKB ( habe ich zumindest noch nirgendwo gelesen) und dürfte dann dem zu Folge auch nicht Bestandteil der Vertragsgrundlage zwischen dem Versicherungsnehmer und der Versicherung sein.

Hmmm. Die Abrechnung des Aggregats-WBW ist eigentlich keine Theorie, sondern Teil jeden Vertrags, der § 13 in der oben zitierten Form beinhaltet. Und das dürften viele sein...

Es stimmt, dass eine derartige Abrechnung im Bereich der PKW-Kasko relativ selten vorkommt, da bei Unfallschäden eben nicht so häufig ein komplettes Aggregat zerstört wird, ohne dass der Wagen insgesamt zum Totalschaden wird. Der Fall des TE wäre aber m. E. eignetlich ein solcher Fall gewesen.

Häufiger wird  aber im Bereich LKW-Kasko so abgerechnet:

Bestes Beispiel ist der fest verbundene (und damit mitversicherte) Kofferaufbau am LKW.

Fahrer verschätzt sich bei der Durchfahrtshöhe und rammt den Koffer gegen eine Brücke oder ein Tor.

Koffer kaputt.

Niemand käme hier auf die Idee, einen Totalschaden des LKW zu kalkulieren, weil  dieser ja in der Regel noch einen ganz erheblichen Wert hat. Andereseits kann man aber auch nicht für einen Koffer, der vielleicht noch einen WBW von 10.000 EUR hat, eine 15.000 EUR Reparatur kalkulieren, nur weil der gesamte LKW eben deutlich mehr als 15.000 EUR wert ist.

Folge: Es wird der WBW des Koffers ermittelt und ersetzt.

Gleiches gilt  z.B. bei landwirtschaftlichen Zugmaschinen , wenn die Gabel beschädigt wurde.

Zitat:

Diese Aggregatetheorie ist aber isoliert zu den Abzügen NFA zu betrachten.

 Sehe ich ganz genau so. Das sind zwei paar Stiefel.

Schöne Grüße

Hafi

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545
 Hmmm. Die Abrechnung des Aggregats-WBW ist eigentlich keine Theorie, sondern Teil jeden Vertrags, der § 13 in der oben zitierten Form beinhaltet. Und das dürften viele sein...
 

Hallo Hafi,

das sehe ich aber doch etwas anders. Im Nutzfahrzeugbereich mag deine Theorie stimmen und auch profund zu belegen sein.  Hier ist das Basisfahrzeug und der Aufbau als getrenntes Aggregat zu sehen und dem zu Folge kann hier auch (unter Umständen) von einer  getrennten  Ermittung vom Aufbau und  Basisfahrzeug  ausgegangen werden. Aber auch nicht in pauschalisierter Form.

Aber, hier sprechen wir von einem PKW, der zum Schadenzeitpunkt 3 bis 4 (?) Jahre alt gewesen ist.

Hier kann man doch unmöglich davon ausgehen, dass Antriebsaggregat losgelöst vom Fahrzeug zu betrachten. Der Motor wurde ja auch nicht zerstört, aus technisch/- wirtschaftlichen Erwägungen unter Berücksichtigung des vorliegenden Schadenbides wurde  hier ein AT- Motor (verbiligter neuer Motor unter Berücksichtigung der Verwendung von Resousen) vom Sachverständigen vorgegeben.

Eine, wie bereits angesprochene Wertverbesserung wird hier mit Sicherheit nicht eintreten, die Lebensdauer und die Laufleistung der Aggregate in Relation zur  "Lebensdauer"  der heutigen Fahrzeuge ist Diamentral.

Im übrigen in Kasko ohne Bewandtnis.

Das Gegenteil wäre hier wohl der Fall. Der potenzielle Käufer (der Markt) würde hier die Frage stellen, warum nach so einer relativ geringen Laufleistung ein "neuer" Motor  eingebaut wurde...

Wenn die *** hier Abzüge NFA vornehmen würde, dann würde Delle für den TE als Auschussmitglied hier förmlich das Sachverständigenverfahren nach §14 der AKB einleiten.

Und ich wette mit dir um eine Flasche Moët & Chandon, dass die Versicherung nicht einmal  einen  Sachverständigen finden würde, der (freiwillig) bereit wäre, dass Sachverständigenverfahren mit mir überhaupt zu eröffnen.   

Wetten ?? schlägst du ein ??

Gruß Delle

Also ich bekomme einen neuen Motor, der wurde in München bestellt.
Das ist kein gebrauchter

AT-Motor bedeutet das dein alter Motor im gegenzug nach münchen gesendet wird, und dort geprüft wird welche teile davon noch für andere Motoren gebraucht werden kann. Also aus 3 mach 1 oder so 😉 Das heist das sich an deinem neuen Motor durchaus auch "gebraucht teile" befinden können. Was das im einzelnen ist kann man nicht sagen, aber die teile werden selbstverständlich genauestens geprüft.
 
Und garantie bekommste ja auch 😉
 
grüße
Steini 

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Achso!
Wieder was gelernt.

Das mit der Garantie war auch der aussschlagebende Punkt, warum ich das Auto reparieren lassen 🙂

Grüße Andre

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler



Aber, hier sprechen wir von einem PKW, der zum Schadenzeitpunkt 3 bis 4 (?) Jahre alt gewesen ist.
 
Hier kann man doch unmöglich davon ausgehen, dass Antriebsaggregat losgelöst vom Fahrzeug zu betrachten. Der Motor wurde ja auch nicht zerstört, aus technisch/- wirtschaftlichen Erwägungen unter Berücksichtigung des vorliegenden Schadenbides wurde  hier ein AT- Motor (verbiligter neuer Motor unter Berücksichtigung der Verwendung von Resousen) vom Sachverständigen vorgegeben.
   

Unter dem in den AKB verwandten Begriff der Fahrzeugteile sind nicht nur Teile wie Stoßstange oder Kotflügel zu verstehen, sondern auch sogenannte Aggregate. Das sind aus verschiedenen Teilen bestehende Baugruppen, die im Lieferprogramm des Herstellers als Einheit unter einer Bestellnummer enthalten sind und eine gewisse Selbständigkeit besitzen, wie z.B. Motor, Getriebe, komplettes Fahrerhaus, komplette Achse, Thermoaufbau ...........

Werden Aggregate so schwer beschädigt, dass eine Reparatur teurer kommt als ein neues Aggregat, so beschränkt sich die Entschädigung auf den Wiederbeschaffungswert eines gleichwertigen, gebrauchten Aggregats, vorausgesetzt, dass dieses im Handel erhältlich ist.

 Ob der Versicherer davon gebraucht macht, bleibt ihm letztlich überlassen. Hier hat sich der Versicherer offensichtlich nicht einmal entsprechende Gedanken gemacht und das ist gut so und im übrigen - zumindest bei guten Versicherungsgesellschaften - auch der Normalfall, wenn auch einige das nicht glauben möchten.

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx



Ob der Versicherer davon gebraucht macht, bleibt ihm letztlich überlassen. Hier hat sich der Versicherer offensichtlich nicht einmal entsprechende Gedanken gemacht und das ist gut so und im übrigen - zumindest bei guten Versicherungsgesellschaften - auch der Normalfall, wenn auch einige das nicht glauben möchten.

Was wäre eig. der Betrag der Rückzahlung gewesen?

Der neue Motor kostet genau! 7000€.

Hätte man im Fall der Fälle nur die Wertsteigerung bezahlen müssen, oder die Differenz zwischen dem Wert des alten Motors und der 7000€?

Grüße Andre
(Schönes WE!)

auf die Antwort bin ich jetzt gespannt.....

Leut,Leut,Leut...
 
Also, das ist jetzt wirklich nur theoretisch und hat mit dem Faden nichts mehr zu tun.
 
Aber zu erstatten wäre eben der Wert eines vergleichbaren Motors.
Einfach der WBW des Aggregats. Dieser würde vom Sachverständigen ermittelt.
Und bevor jetzt einer schreibt, dass die Werkstatt ja nicht bei e*ay gebrauchte Motoren kaufen kann: nein, das muss sie auch nicht. Es ist ein theoretischer Wert, genau wie der WBW bei einem Totalschaden am Fahrzeug.
Da muss man ja auch nicht genau das gleiche Auto kaufen.
 
Und nochmal: das ganz hat absolut nichts mit dem Abzug nfa zu tun und also auch nicht damit, dass die guten Versicherer auf neu für alt Abzüge verzichten.
Das ist einfach etwas ganz anderes!
 
Bei einem Totalschaden am Fahrzeug spricht ja auch niemand von einer Neupreisentschädigung abzüglich nfa
😁
 
Schöne Grüße
Hafi

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545
Leut,Leut,Leut...
 
Also, das ist jetzt wirklich nur theoretisch und hat mit dem Faden nichts mehr zu tun.
 
Aber zu erstatten wäre eben der Wert eines vergleichbaren Motors.
Einfach der WBW des Aggregats. Dieser würde vom Sachverständigen ermittelt.
Und bevor jetzt einer schreibt, dass die Werkstatt ja nicht bei e*ay gebrauchte Motoren kaufen kann: nein, das muss sie auch nicht. Es ist ein theoretischer Wert, genau wie der WBW bei einem Totalschaden am Fahrzeug.
Da muss man ja auch nicht genau das gleiche Auto kaufen.
 
Und nochmal: das ganz hat absolut nichts mit dem Abzug nfa zu tun und also auch nicht damit, dass die guten Versicherer auf neu für alt Abzüge verzichten.
Das ist einfach etwas ganz anderes!
 
Bei einem Totalschaden am Fahrzeug spricht ja auch niemand von einer Neupreisentschädigung abzüglich nfa
😁
 

Stimmt eigentlich. darum ging es ja auch, um Abzüge NFA, wo er Recht hat, da hat er Recht...... 🙂

Aggregatetheorie = Schwanz gibt`s 😛 Hähä....

Zitat:

Original geschrieben von steini111


AT-Motor bedeutet das dein alter Motor im gegenzug nach münchen gesendet wird, und dort geprüft wird welche teile davon noch für andere Motoren gebraucht werden kann. Also aus 3 mach 1 oder so 😉 Das heist das sich an deinem neuen Motor durchaus auch "gebraucht teile" befinden können. Was das im einzelnen ist kann man nicht sagen, aber die teile werden selbstverständlich genauestens geprüft.
 
Und garantie bekommste ja auch 😉
 
grüße
Steini 

Na ja nicht ganz, so macht das nur ein Hobbyschrauber. Bei einem AT-Motor handelt es sich normalerweise um einen ab Werk überholten Motor und da werden keine gebrauchten Teile 1:1 übernommen, sondern alle Verschleißteile werden überarbeitet oder erneuert, z.B. Kurbelwelle geschliffen + neue Lager, Block bohren + neue Kolben usw.

Was mich eher wundert ist das bei einem Lagerschaden der Motor komplett getauscht wurde, günstiger und angemessener wäre ein schleifen der Welle und neue Lagerschalen. Da hätte evtl. sogar der Motor drin bleiben können.

Gruß Micha

Zitat:

Original geschrieben von chappi



Na ja nicht ganz, so macht das nur ein Hobbyschrauber. Bei einem AT-Motor handelt es sich normalerweise um einen ab Werk überholten Motor und da werden keine gebrauchten Teile 1:1 übernommen, sondern alle Verschleißteile werden überarbeitet oder erneuert, z.B. Kurbelwelle geschliffen + neue Lager, Block bohren + neue Kolben usw.

deswegen ja auch die "" bei gebraucht 😉 aber hast natürlich recht!

Zitat:

Was mich eher wundert ist das bei einem Lagerschaden der Motor komplett getauscht wurde, günstiger und angemessener wäre ein schleifen der Welle und neue Lagerschalen. Da hätte evtl. sogar der Motor drin bleiben können.
 
Gruß Micha

Tja, die Frage kann nur der Gutachter des TE seiner Versicherung beantworten 😉

grüße
Steini

So Neuer Motor ist eingebaut und das Auto abgeholt 🙂
300€ SB und gut wars...

Grüße an Alle & DANKE!
Andre

danke fuer die mitteilung ueber den ausgang. machen die wenigsten

gute fahrt! gruss

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