Unfall mit Motorradfahrer nach "Vorfahrsmissachtung"
Nabend,
hatte heute einen Unfall. Ich schildere einfach mal kurz die Situation: Ich möchte nach links auf die Vorfahrtsstraße einbiegen, halte vorschriftsmäßig an dem Stopschild, warte bis der Verkehr ein gefahrloses Einfahren ermöglicht, nun ist aber auf der linken Seite eine rech unübersichtliche Straßensenke sowie Bäume usw. wodurch ich einen Motorradfahrer nicht gesehen habe. Mit eben diesem bin ich dann auch kolidiert.
Polizei usw hat dann alles aufgenommen und wird wohl gegen mich eine "Anzeige wegen fahrlässiger Korperverletzung" einleiten.
Gesagt sei dabei das der Motorradfahrer eine erheblich höhere Geschwindigkeit draufhatte als die erlaubten 50km/h, sowie dass ich weniger als 40cm auf seiner Fahrbahn stand als der Unfall passierte und er einfach wegen der erhöhten Geschwindigkeit nicht ausweichen konnte...
Bin ich jetzt der schuldige? Kenne mich leider so garnicht damit aus :-(
Hab mal nen sehr sporadisches Bild angehängt um die Situation zu veranschaulichen
Beste Antwort im Thema
Lieber Ghiz, Du bist hier in ein Forum geraten, in dem es keine Leute gibt, die Fehler selbst begehen. Deshalb haben diese Leute auch hier null Verständnis für Deine Situation, genauso wie sie die auch nicht in dem vergleichbaren Thread hatten.
Wenn Du meinen Rat hören möchtest: Suche Dir einen guten Rechtsanwalt. Den wirst Du bei der Schwere des Unfalls sowieso brauchen. Hier wirst Du für solche Dinge sowieso niemand finden, der Dir handfeste juristische Ratschläge geben kann.
Es tut mir leid für Dich und vor allem auch für den verletzten Motorradfahrer. Aber das ist eben ein Unfall, wie er alltäglich irgendwo passieren kann.
141 Antworten
Nur vielleicht mal zur Erinnerung. Wir reden hier über ein Stoppschild. Da gibt es in der Regel eine Haltelinie und eine Sichtlinie. Gegebenenfalls muss man an beiden Linien anhalten. Stoppschilder werden eigentlich nur an besonders gefährlichen Einmündungen eingerichtet.
Wer will da eigentlich den Mopedfahrer bei diesen Unfallspuren schuldig sprechen. Wenn die Skizze stimmt, und davon gehe ich aus, hat sich das Motorrad nach dem Zusammenprall ca. 2,5m zur Straßenmitte bewegt.
Daraus folgt, dass die Bewegungsenergie des Autos welche auf das Motorrad durch den Zusammenstoß übertragen wurde, nicht unerheblich war. Von der Richtungsenergie des Motorrads wurde jedoch nichts nach dem Unfall umgesetzt, sonst müsste das Motorrad noch über die Straße gerutscht sein. Das bedeutet, dass man diese beim Zusammenprall vernachlässigen kann.
Ach so, bevor ich es vergesse. Ich fahre ein Moped ohne ABS. Dennoch wirst du bei mir bei einer Vollbremsung bestenfalls nur eine kurze Blockierspur der Reifen auf der Straße finden. Ich hab nämlich keine Lust, mit blockierenden Rädern eine unkontrollierbare Fuhre zu bekommen und mach beim Blockieren die betreffende Bremse wieder ein bisschen auf.
Gruß Frank
Zitat:
Original geschrieben von Frank170664
Wer will da eigentlich den Mopedfahrer bei diesen Unfallspuren schuldig sprechen.
Keine Ahnung. Hier im Thread, sofern ich ihn richtig verfolgt hab, bislang keiner.
Zitat:
Original geschrieben von Frank170664
Daraus folgt, dass die Bewegungsenergie des Autos welche auf das Motorrad durch den Zusammenstoß übertragen wurde, nicht unerheblich war. Von der Richtungsenergie des Motorrads wurde jedoch nichts nach dem Unfall umgesetzt, sonst müsste das Motorrad noch über die Straße gerutscht sein. Das bedeutet, dass man diese beim Zusammenprall vernachlässigen kann.
Bei einem Massenverhältnis von geschätzt 1:5 heben sich die Eingangsimpulse genau dann auf, wenn das Geschwindigkeitsverhältnis 5:1 beträgt.
Ja doch, wenn man da Ursächlich argumentiert, dann sucht man da eine Teilschuld. Und das findest du dann auf den vielen Seiten öfter.
Gruß Frank
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Zitat:
Original geschrieben von Elk_EN
edit:
Wenn also der Pkw 3,8km/h anstelle 3,5km/h schnell gewesen und daher Millisekunden früher eingetroffen wäre, mit der Folge, dass das Krad im seitlichen Bereich gegen den Kotflügel gestoßen wäre, dann wäre das Krad der Unfallverursacher gewesen, ja?
Aaaaaaaalles klar: Du hast es nicht verstanden!
😉😁😁
Im Ernst: Ist er natürlich nicht. Aber nur dann würde sich die Frage der räumlichen Vermeidbarkeit für das Krad stellen, denn dann wäre der PKW quasi die "Wand, die vor einem auftaucht". Da wäre dann zu klären, ob es bei einer anderen Geschwindigkeit möglich gewesen wäre, vor der Wand anzuhalten. Und das wäre die Voraussetzung für eine Mithaftung.
Dass es -je nach Örtlichkeit- auch das Ergebnis geben kann, dass der Krad-F zu schnell war aber auch beim Einhalten der vorgeschriebenen Geschwindigkeit nicht mehr hätte anhalten können, lassen wir jetzt mal weg. Sonst wird´s dem Juristen zu kompliziert...
Aber das alles muss der TE beweisen und -ich wiederhole mich- das wird alles andere als einfach.
Hafi
Zitat:
Original geschrieben von Frank170664
Ja doch, wenn man da Ursächlich argumentiert, dann sucht man da eine Teilschuld. Und das findest du dann auf den vielen Seiten öfter.Gruß Frank
Ich hatte eher den Eindruck, das hier jemand anderes vorverurteilt wird, z.B. hier:
Zitat:
Original geschrieben von Frank170664
Für mich ist die Schuld hier eindeutig, 100% Autofahrer.
😉
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Im Ernst: Ist er natürlich nicht. Aber nur dann würde sich die Frage der räumlichen Vermeidbarkeit für das Krad stellen, denn dann wäre der PKW quasi die "Wand, die vor einem auftaucht". Da wäre dann zu klären, ob es bei einer anderen Geschwindigkeit möglich gewesen wäre, vor der Wand anzuhalten. Und das wäre die Voraussetzung für eine Mithaftung.
Hier irrst Du erneut. Auch wenn der Pkw seitlich gegen das Krad stößt, stellt sich die Frage nach der räumlichen (und ggf.zeitlichen) Vermeidbarkeit des Unfallgeschehens aus Sicht des Kradfahrers!
Was eine theoretisch zunächst denkbare "Nichtmitursächlichkeit" einer evtl. Geschwindigkeitsübertretung mit dem Krad anbelangt, gilt: Je geringer die V des Krads bei der Kollision, desto leichter war der Unfall durch Wahl einer geringeren Geschwindigkeit zu vermeiden.
😉
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Aber das alles muss der TE beweisen ...
Das ist zutreffend (es sei denn, es stellt sich, wegen einer etwaigen Mithaftung aus der Betriebsgefahr, die Frage nach der Unabwendbarkeit für den Motorradfahrer. Dann dreht sich die Beweislast um ...)
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
... und -ich wiederhole mich- das wird alles andere als einfach.
Das mag zutreffend sein, lässt sich aber gegenwärtig nicht zuverlässig beurteilen.
Zitat:
Original geschrieben von Elk_EN
Hier irrst Du erneut. Auch wenn der Pkw seitlich gegen das Krad stößt, stellt sich die Frage nach der räumlichen (und ggf.zeitlichen) Vermeidbarkeit des Unfallgeschehens aus Sicht des Kradfahrers!
Warum und wie?
Zitat:
Was eine theoretisch zunächst denkbare "Nichtmitursächlichkeit" einer evtl. Geschwindigkeitsübertretung mit dem Krad anbelangt, gilt: Je geringer die V des Krads bei der Kollision, desto leichter war der Unfall durch Wahl einer geringeren Geschwindigkeit zu vermeiden.
😉
Natürlich. Wäre er gestanden, hätte der TE ihm die Vorfahrt nehmen können, wie er will.
M.a.W: Was hat diese Überlegung mit der Frage des Mitverschuldens zu tun?
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Warum und wie?Zitat:
Original geschrieben von Elk_EN
Hier irrst Du erneut. Auch wenn der Pkw seitlich gegen das Krad stößt, stellt sich die Frage nach der räumlichen (und ggf.zeitlichen) Vermeidbarkeit des Unfallgeschehens aus Sicht des Kradfahrers!
Weil es wurscht ist, wer gegen wen stößt! 😁😉
Die Frage nach der Vermeidbarkeit zielt NIE ab auf die Situation zum Unfallzeitpunkt, sondern immer auf den früheren Zeitpunkt der objektiven Reaktionsaufforderung. Und wenn der Kradfahrer den Unfall hätte vermeiden können, wenn er zu dieser Phase des Geschehens z.B. die zHg eingehalten hätte, ist er in der Mithaftung (wg. Mitverschuldens).
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Natürlich. Wäre er gestanden, hätte der TE ihm die Vorfahrt nehmen können, wie er will.
Nein, darum geht´s nicht. Wenn die Restgeschwindigkeit des Krads bei der Kollision gering war, so fehlte dem Krad zum Stehenbleiben nur noch ein minimaler Restweg. Wegen des quadratischen Einflusses der V auf den Anhalteweg, ist dieser jedoch bereits bei nur wenig niedriger V deutlich geringer. Siehe mein Beispiel aus dem Bremswegrechner! Dort knallte es bei einer Ausgangsgeschwindigkeit von 55km/h noch mit (iirc) 18, während eine Ausgangsgeschwindigkeit von 50 den Unfall (auch) für das Krad (Alle Werte nur beispielhaft gewählt!) bereits hätte vermeiden lassen. 😉
So, jetzt hab´ ich keine Lust mehr. Muss noch´n bisschen die ZPO studieren .... 😁😁😉
Zitat:
Original geschrieben von Elk_EN
Die Frage nach der Vermeidbarkeit zielt NIE ab auf die Situation zum Unfallzeitpunkt, sondern immer auf den früheren Zeitpunkt der objektiven Reaktionsaufforderung. Und wenn der Kradfahrer den Unfall hätte vermeiden können, wenn er zu dieser Phase des Geschehens z.B. die zHg eingehalten hätte, ist er in der Mithaftung (wg. Mitverschuldens).
Aber Elk!!!!!
Genau das habe ich oben geschrieben: Siehe meine Fragen 1 & 2
Der Punkt ist doch aber, dass bei der seitlich überdeckten Kollision es gerade KEINE Reaktionsaufforderung für den Kradfahrer mehr gibt!
Wann soll er denn idealerweise reagieren?
Es kann sie doch gar nicht mehr geben, wenn er am "Hindernis" vorbei ist.
Und genau das bestätigt der TE, wenn er schreibt, dass "er nur 40 cm in die Spur gefahren" ist.
So, ich geh jetzt ins Bett.
Sonst versteh ich morgen nicht, was die laienhaften Unfallanalytiker mir weismachen wollen.
Es war mir wie immer ein Vergnügen!
🙂
Hafi
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Aber Elk!!!!!
Genau das habe ich oben geschrieben: Siehe meine Fragen 1 & 2
Der Punkt ist doch aber, dass bei der seitlich überdeckten Kollision es gerade KEINE Reaktionsaufforderung für den Kradfahrer mehr gibt!
Wann soll er denn idealerweise reagieren?
Es kann sie doch gar nicht mehr geben, wenn er am "Hindernis" vorbei ist.Und genau das bestätigt der TE, wenn er schreibt, dass "er nur 40 cm in die Spur gefahren" ist.
o.k., aga, aga, einen hab´ ich noch; aber nur, weil Du´s bist!
Wo - vor Ort! - die Reaktionsaufforderung gesetzt wird, wissen wir nicht! Offenbar war aber die V des Motorrades - bei der Kollision - sehr gering und wurde das Krad - nach Angaben des TE - auch abgebremst! Demnach gab es offensichtlich eine Reaktionsaufforderung noch weiter zurückliegend, was die Frage nach sich zieht, wo die _vorgelagerte Haltelinie_ des Stopschilds angelegt ist. Deren Überfahren kann durchaus schon reaktionsauslösend sein. 😉
War mir auch ein Vergnügen. 🙂
Gutes Nächtle.
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Wir wissen von den ganzen Dingen oben praktisch nichts außer, dass die Kollision an der Front des PKW und seitlich am Krad stattfand. Das steht fest.Daraus folgt wiederum, dass der PKW-Fahrer in der Vorwärtsbewegung das Krad "abgeschossen" hat, nicht umgekehrt.
Zunächst einmal stellt sich mir immer wieder die Frage, warum einige Personen sich berufen fühlen ellenlange Beiträge zu einem Thema zu verfassen, es aber nicht für nötig erachten, die vom Themenersteller zur Verfügung gestellten Informationen zur Kenntnis zu nehmen?
Der TE hat mehrfach betont, daß sein Fahrzeug zum Zeitpunkt der Kolission STAND und dabei von dem Zweirad angefahren wurde. Die Unfallspuren am Subaru des TE und die von ihm gefertigte Skizze untermauern dies. Wie aus der Skizze ersichtlich, ist der TE nicht in einem 90°-Winkel in die Vorfahrtstraße eingefahren, sondern in einem wesentlich stumpferen Winkel. Dazu paßt die Aussage des TE, daß sich zum Zeitpunkt der Kollision nur der rechte Vorderreifen auf der Vorfahrtstraße befand - der linke dementspreched nicht.
Bevor nun weitere hanebüchene Spekulationen ins Kraut schießen, will ich dann mal den tatsächlichen Unfallhergang darstellen. Der TE hat den Kradfahrer ÜBERSEHEN und ist kurz angefahren, hat diesen dann aber doch noch wahrgenommen und wieder gestoppt. Der Kradfahrer seinerseits hat, nachdem er das Anfahren des TE feststellen mußte, ein Vollbremsung eingeleitet. Dabei ist etwas passiert, was sehr häufig stattfindet, wenn sich ein Motorradfahrer einem Hindernis nähert und sein Fahrzeug maximal abbremst. Er fixiert dieses Hindernis und steuert unwillkürlich darauf zu. Sehr schön ist dieses Phänomen übrigens in diesem Video zu sehen, wenngleich bei deutlich höherer Geschwindigkeit.
Kommen wir nun zu den Konsequenzen für den TE. Ursächlich für den Unfall ist die Tatsache, daß er dem Kradfahrer entgegen der StVO NICHT die Vorfahrt gewährt hat. Demzufolge ist er für den Unfall zu 100% verantwortlich, dh ihn trifft die alleinige Schuld. An dieser Schuld könnte der Unfallgegner nur dann beteiligt werden, wenn er ebenfalls ein schuldhaftes Handeln begangen hätte - zB wenn er zHG überschritten hätte. Dies wird sich jedoch nicht nachweisen lassen, selbst wenn es der Fall gewesen sein sollte. Denn aus den Unfallspuren ist zweifelsfrei ersichtlich, daß das Motorrad bei der Kollision mit deutlich wniger als der zHG unterwegs war. Und da ein Zweirad auch nicht mit blockierenden Rädern abgebremst wird, werden keine weiteren Spuren festzustellen sein.
Davon unabhängig stellt sich de Frage der Haftung. Durch die allgemeine Betriebsgefahr eines Kraftfahrzeuges und der daraus resultierenden Gefährdungshaftung, wird der Motorradfahrer an der Haftung für den Schaden beteiligt, wenn es ihm nicht gelingt nachzuweisen, daß er den Unfall nicht hätte verhindern können. Da es ihm natürlich möglich gewesen wäre, am Fahrzeug des TE vorbeizufahren, wird er wohl im Bereich von 20% für den entstandenen Schaden haften müssen. Für den TE bedeutet dies, daß er 20% des Schadens an seinem Wagen von der gegnerischen Versicherung erstattet bekommt. Daß seine Versicherung nur für 80% des Schadens des Kradfahrers aufkommen muß, ist für ihn ohne Relevanz.
Ich will jetzt hier im Forum nicht den Unfall-Sachverständigen spielen, aber ich finde es schon interessant, zu welch unterschiedlichen Ergebnissen man aufgrund identischer Ausgangsinformationen kommen kann:
Zitat:
Original geschrieben von Hadrian
Der TE hat mehrfach betont, daß sein Fahrzeug zum Zeitpunkt der Kolission STAND ...
Gut, er behauptete das. Aber welcher Beweiswert kommt dem zu? Dass der TE eine etwas geschönte Sicht der Dinge hat (oder sich nicht mehr richtig erinnern kann), beweisen seine Skizzen. Dazu unten mehr.
Zitat:
Original geschrieben von Hadrian
Die Unfallspuren am Subaru des TE und die von ihm gefertigte Skizze untermauern dies.
Komisch, meines Erachtens untermauern die Bilder das nicht, sondern widerlegen es. Die
Eindellung an der Stoßstangekann nicht entstanden sein, wenn der Subaru stand, sondern nur, wenn der Wagen noch rollend in das vorbeifahrende Motorrad fuhr. Ich glaube aber gerne, dass die Geschwindigkeit des Subaru sehr gering war.
Diese Skizze des TE kann auch nicht stimmen. Das Motorrad soll rechtwinklig weggeschleudert worden sein, es befindet sich nach dem Unfall sogar ein kleines Stück weiter links als der Wagen des TE, also entgegengesetzt der ursprünglichen Fahrtrichtung. Wie soll das gehen?
Es stimmt nicht mal die Position seines Wagens auf den Skizzen überein. Auf diesem Bild stand er deutlich weiter rechts als auf diesem Bild. Das ist für den Unfallhergang zwar irrelevant, zeigt aber, dass solche Skizzen überhaupt keine detailgetreue Wiedergabe des Geschehens ermöglichen.
(Dem TE hilft diese Diskussion vermutlich nicht weiter. Ich finde es nur in rein physikalischer Hinsicht interessant, welche Schilderungen und Fotos oder Skizzen zusammen passen könnten.)
irgend wo auf seite 3 hab ich aufgehørt zu lesen. ich hab mir mal die situation vor augen gefuehrt. ein pkw fæhrt kurz an und geht gleich wieder in die eisen. ein motorrad kommt ueber eine kuppe mit viel zu hohem tempo und schaft es laut aussage des TE auf ca 30 km/h runter zu bremsen. kann ich nur sagen ,,klasse reaktion vom biker!`` oder ist die ecke nicht so unuebersichtlich wie beschrieben? ich denke eher uebersehen. das ist jedem schon passiert. die meisten hab schon mal nen ganzes auto uebersehen. passiert und fertig. jetzt auf krampf die schuld zumindest teileweise los werden wollen und den biker wegen dem tempo angreifen, ist sofern der biker ordendlich gefahren ist, ein ziemliches ar....lochverhalten. ich bin selbst biker und wurde des øfteren uebersehen. jedes mal war ich nicht zu schnell! wenn es wirklich mal gekracht hætte und einer der verursacher hætte mir rasrei und sonst was vorgeworfen nur damit ich mit zahlen muss hætte bzw wuerde ich dann auch alle register vor gericht ziehen und vom abgebrochenen zehennagel bis zum schmerz in der rechten haarspitze alles in rechnung zu stellen. ein normaler mensch wuerde bei so einem klaren fall wie bei dir die sache nur ueber die versicherung laufen lassen und hoffen das nicht noch ne klage vom biker kommt.
gruss
Zitat:
Original geschrieben von mattalf
i............. ein motorrad kommt ueber eine kuppe mit viel zu hohem tempo und schaft es laut aussage des TE auf ca 30 km/h runter zu bremsen. kann ich nur sagen ,,klasse reaktion vom biker!``
...... ich denke eher uebersehen. das ist jedem schon passiert.
........ jetzt auf krampf die schuld zumindest teileweise los werden .......wollen und den biker wegen dem tempo angreifen, ist sofern der biker ordendlich gefahren ist, ein ziemliches ar....lochverhalten. ich bin selbst biker und wurde des øfteren uebersehen.
..wenn es wirklich mal gekracht hætte und einer der verursacher hætte mir rasrei und sonst was vorgeworfen nur damit ich mit zahlen muss ...
gruss
Und genau das habe ich hier und beim letzten Thread geschrieben
Fakt Stoppschild Missachtet
Fakt Motorradfahrer verletzt
Gehen wir davon aus daß die Motorradfahrer keine Selbstmörder sind
dann möchte ich wie oben beschrieben nicht um 200 Euro streiten wenn ich auf der Fresse liege.
Wenn der TE gefragt hätte, soll ich den Verletzten besuchen oä.
Hätte ich es verstanden aber wie mein vorredner geschrieben hat:
man hat den Eindruck etwas Schuld drück ich dem rein dann geht es mir besser!
Zahlen tut dies die Versicherung.
Wen die können winden die sich sowieso.
Da aber nur ein Bußgeldverfahren seitens der Polizei gegen den VERURSACHER eingeleitet wurde und auch nur diese Spuren eindeutig zu sein scheinen, ist der Rest der Diskussion nicht mehr Zielführend.
Hut ab für unsere Gutachter ein Foto vollkommen verschiedene Skizzen,
kein bericht über eine Bremsspur aber ihr schreibt fast ne Abhandlung
gruß Alex
PSLieber TE laß uns wissen wie es ausgegangen ist (habe ich oben schon mal geschrieben