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Unfall mit mehreren Beteiligten Regulierung zieht sich in die Länge

Themenstarteram 11. September 2015 um 9:41

Hallo,

ich hatte mit meinem Auto auf der Autobahn einen Unfall. Ich stand im Stau auf der mittleren Spuhr und auf der linken Spuhr ist ein Auto mit hoher Geschwindigkeit ins Stauende gerast, so dass ein Auto links hinten in meinen Wagen rein geschoben wurde. Nun ist mein Auto Totalschden. Da ich seitlich weg geschoben wurde, bin ich zum Glück niemanden mehr rein. Die Polizei hat die Alleinschuld dem hintersten Autofahrer zu gesprochen und es wurde Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung erhoben. Die Versicherung des Verursachers meldet sich aber nicht. Die von unserem Anwalt gestellten Zahlungsfristen sind verstrichen.

Wie benötigen aber dringend das Geld, damit wir uns ein neues Auto zulegen können. Es geht ja immerhin um 17000€ Wiederbeschaffungswert .

Nun meine Frage: macht es Sinn unsere VK zu bemühen? Hat jemand hier Erfahrung, wie lange sich so was hinzieht? Wir wissen echt nicht, wie wir uns verhalten sollen.

Ich danke euch schon mal für eure Antworten.

Bianca

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@FlyingTwingo schrieb am 11. September 2015 um 11:41:17 Uhr:

Die von unserem Anwalt gestellten Zahlungsfristen sind verstrichen.

Welche Qualifikation hat euer Anwalt, wenn er eure Fragen nicht beantworten kann?

Er ist derjenige mit Akteneinsicht. Nicht wir.

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Der Anwalt hat den Fall verloren, weil die Gegenseite im Recht war.

Hat er umsonst gearbeitet?

Zitat:

@MalerMe schrieb am 11. September 2015 um 19:33:13 Uhr:

Der Anwalt hat den Fall verloren, weil die Gegenseite im Recht war.

Hat er umsonst gearbeitet?

Soso. DU würdest also weiter ein Vollei beschäftigen, das schlicht nichts taugt? Vielleicht sogar Fehler macht? Das zu verhindern wäre mir allerdings die Kosten wert...

Leider hat der TE nichts von einer evtl. RS geschrieben. Aber ich meine, so oder so muss die gegnerische HP dafür zahlen, selbst bei Anwaltswechsel. Der kann ja zum Beispiel auch plötzlich und unerwartet von uns scheiden. Was dann?

Zitat:

@MalerMe schrieb am 11. September 2015 um 19:33:13 Uhr:

Der Anwalt hat den Fall verloren, weil die Gegenseite im Recht war.

Hat er umsonst gearbeitet?

Sollte eigentlich so sein.....

Im Handwerk bekommst du auch kein Geld wenn du Fließen scheisse legst....obwohl du 3 Tage dran warst.

Wenn sich Anwälte genau überlegen müssten welche Fälle bearbeitet werden Aufgrund der Erfolgsaussichten, dann würde es auch nicht soviel Kleinkrieg vor Gericht geben.

Wer sagt denn, dass der Anwalt was falsch gemacht hat?

Zitat:

@MalerNe schrieb am 11. September 2015 um 21:34:12 Uhr:

Wer sagt denn, dass der Anwalt was falsch gemacht hat?

Ich sagte: VIELLEICHT.

 

Vorausgesetzt, der TE hat nicht die Hälfte vergessen zu erzählen, hat der Anwalt aber mindestens die Nummer mit dem Mietwagen vergeigt. Dann wäre nämlich der Regulierungsdruck wegen fehlendem fahrbaren Untersatz nicht so groß...

Zitat:

@HighspeedRS schrieb am 11. September 2015 um 21:18:26 Uhr:

Zitat:

@MalerMe schrieb am 11. September 2015 um 19:33:13 Uhr:

Der Anwalt hat den Fall verloren, weil die Gegenseite im Recht war.

Hat er umsonst gearbeitet?

Sollte eigentlich so sein.....

Im Handwerk bekommst du auch kein Geld wenn du Fließen scheisse legst....obwohl du 3 Tage dran warst.

Wenn sich Anwälte genau überlegen müssten welche Fälle bearbeitet werden Aufgrund der Erfolgsaussichten, dann würde es auch nicht soviel Kleinkrieg vor Gericht geben.

Das ist Schmarrn. Wenn mich wer verklagt, der eindeutig im Recht ist, sollte ich mich trotzdem von einem fähigen Anwalt vertreten lassen, um vielleicht doch noch das Schlimmste (was immer das sein könnte) zu verhindern. Natürlich verlöre der Anwalt den Fall, aber sein Geld verdient er dennoch.

Es geht ja z.B. auch um die Höhe vom Strafmaß.

Wenn der Handwerker seine Fliesen verlegt und ich zum Schluss feststelle, dass die mir doch nicht gefallen, so muss ich ihn trotzdem bezahlen.

Was kann der Anwalt in diesem Falle hier dafür, dass wohl offensichtlich die Rechtslage noch nicht geklärt ist und daher die Versicherung nicht auszahlen kann.

Es dauert einfach manchmal, bis eine Ermittlungsakte der Polizei vorliegt.

In diesem Fall läuft bis jetzt alles normal, es kann vor Max. 6 Wochen zu dem Fall gekommen sein. Da der Wasserkopf der Bürokratie ewig braucht, wird es bei nicht eindeutigen Fällen lange dauern.....zum Leid des Geschädigten.

Am Ende wird doch gesagt der geschädigte hätte einen Kredit aufnehmen sollen von 17000€ und die Zinsen werden erstattet. Einen Leihwagen für wahrscheinlich 8-24 Wochen bekommt man niemals erstattet.

Fliesenlegen,,bei Nichtgefallen muss man zahlen, bei nicht falscher Ausführung nicht.

Der Anwalt sagt, entweder es klappt oder es klappt nicht.....mein Geld bekomme ich trotzdem.....

Themenstarteram 12. September 2015 um 21:38

Hab nun noch mal mit dem RA gesprochen und er meinte, dass der Leihwagen eh nur für die Zeit ohne Komplikationen erstattet würde, die als Wiederbeschaffungszeit im Gutachten angegeben ist. Das wären in unserem Fall drei Wochen ab Gutachten Erstellung und die sind längst um. Daher wird er einen Nutzungsausfall geltend machen, der uns im Moment aber auch keinen fahrbaren Untersatz ersetzt.

Themenstarteram 12. September 2015 um 21:41

Ach so, eine Rechtsschutz Versicherung haben wir und beim ADAC sind wir auch. Ich habe den Anwalt um ein Gesprächin der nächsten Woche gebeten und dann werden wir entscheiden, wie es weiter geht.

@ TE:

mal kurz zum Ablauf:

nach dem Unfall werden (für gewöhnlich) ALLE Beteiligten gehört; dies kann bei einem "Massenunfall" durchaus einige Wochen dauern

Akteneinsicht gewährt die Staatsanwaltschaft, diese bekommt die Akte erst zum Abschluss der Ermittlungen durch die Polizei vorgelegt = es dauert einige Zeit (bis alle Beteiligten gehört sind) = erst dann kann die generische VS / dein Anwalt etwas in die Hand bekommen

also musst du noch viel Geduld haben + unter Umständen erstmal ohne das Geld der VS ein anderes Fahrzeug anschaffen

Zur Frage mit der Vollkasko würde ich mir die Rückkaufsmöglichkeit vom Versicherer bestätigen lassen und mir von dem Geld ein neues Auto kaufen. SB und Gutachten geht vorerst auf Deine Kappe, aber der Rückkauf sollte ja problemlos machbar sein, sobald der gegnerische Versicherer reguliert hat.

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