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Unfall mit mehreren Beteiligten Regulierung zieht sich in die Länge

Themenstarteram 11. September 2015 um 9:41

Hallo,

ich hatte mit meinem Auto auf der Autobahn einen Unfall. Ich stand im Stau auf der mittleren Spuhr und auf der linken Spuhr ist ein Auto mit hoher Geschwindigkeit ins Stauende gerast, so dass ein Auto links hinten in meinen Wagen rein geschoben wurde. Nun ist mein Auto Totalschden. Da ich seitlich weg geschoben wurde, bin ich zum Glück niemanden mehr rein. Die Polizei hat die Alleinschuld dem hintersten Autofahrer zu gesprochen und es wurde Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung erhoben. Die Versicherung des Verursachers meldet sich aber nicht. Die von unserem Anwalt gestellten Zahlungsfristen sind verstrichen.

Wie benötigen aber dringend das Geld, damit wir uns ein neues Auto zulegen können. Es geht ja immerhin um 17000€ Wiederbeschaffungswert .

Nun meine Frage: macht es Sinn unsere VK zu bemühen? Hat jemand hier Erfahrung, wie lange sich so was hinzieht? Wir wissen echt nicht, wie wir uns verhalten sollen.

Ich danke euch schon mal für eure Antworten.

Bianca

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@FlyingTwingo schrieb am 11. September 2015 um 11:41:17 Uhr:

Die von unserem Anwalt gestellten Zahlungsfristen sind verstrichen.

Welche Qualifikation hat euer Anwalt, wenn er eure Fragen nicht beantworten kann?

Er ist derjenige mit Akteneinsicht. Nicht wir.

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Zitat:

@FlyingTwingo schrieb am 11. September 2015 um 11:41:17 Uhr:

Die von unserem Anwalt gestellten Zahlungsfristen sind verstrichen.

Welche Qualifikation hat euer Anwalt, wenn er eure Fragen nicht beantworten kann?

Er ist derjenige mit Akteneinsicht. Nicht wir.

Themenstarteram 11. September 2015 um 10:13

Tja, er setzt eine Frist nach der anderen, hat aber auch noch keine verbindliche Aussage von der Versicherung des Unfallgegners bekommen. Daher meinte er, wir sollten uns das mit unserer VK mal über legen.

Themenstarteram 11. September 2015 um 10:14

Ach ja, und Akteneinsicht hatte er auch noch nicht.

Zitat:

@FlyingTwingo schrieb am 11. September 2015 um 11:41:17 Uhr:

Hallo,

(I) Die Polizei hat die Alleinschuld dem hintersten Autofahrer zu gesprochen und es wurde Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung erhoben.

(II) Die Versicherung des Verursachers meldet sich aber nicht. Die von unserem Anwalt gestellten Zahlungsfristen sind verstrichen.

Wie benötigen aber dringend das Geld, damit wir uns ein neues Auto zulegen können. Es geht ja immerhin um 17000€ Wiederbeschaffungswert .

(III) Nun meine Frage: macht es Sinn unsere VK zu bemühen? Hat jemand hier Erfahrung, wie lange sich so was hinzieht? Wir wissen echt nicht, wie wir uns verhalten sollen.

Ich danke euch schon mal für eure Antworten.

Bianca

Hallo Bianca,

zu I: die Polizei spricht kein Recht. Die Polizei ist dispektierlich gesagt Protokolant des Geschehenen. Recht (somit Schuldzuweisungen) sprechen nur Richter. Auch haben strafrechtliche Konsequenzen nichts im Zivlreccht zu suchen. Die Schuldzuweisung hat keine oder maximal indizielle Wirkung auf den zivilrechtlichen Anspruch

zu II: warum weiß Dein Anwalt nicht weiter. wenn die Sachlage so eindeutig, sollte es ohne Probleme möglich sein Leistungsklage zu erheben.

zu III: Ein VK kannst Du bemühen. Wenn Du jedoch den Höherstufungsschaden aus der VK geltend machen willst, musst Du den Versicherer dahingehend vorher informieren, dass Du jetzt die VK in Anspruch nimmt, wenn er sich rüht. Hierzu sei noch gesagt, dass der Höherstufungsschaden nur geltend gemacht werden kann, wenn er reel angefallen ist. Das Du musst jährlich nachträglich den Schaden beziffern.

Grundsätzlich kann ich noch nicht mal sagen, ob Du noch schon lange wartest oder nicht. Ganz einfach deswegen, da du ja noch nicht einmal sagst wie lange Du schon wartest.

Naja der Versicherer wird erst dann zahlen, wenn für ihn die schuld glasklar ist. Keine Ahnung auf was der wartet, dass muss Du bzw. Dein Anwalt in Erfahrung bringen.

griß

Über welchen Zeitraum sprechen wir hier??? Wann war der Unfall und wann ist Dein Anwalt an die Versicherung des vermeintlichen Unfallverursachers herangetreten? Bietet Deine Kasko den Schadenrückkauf an? Hast Du dort nachgefragt? Machen die vielleicht eine Ausnahme, wenn Du den Sachverhalt besprichst?

LEjockel

Themenstarteram 11. September 2015 um 10:44

Also, der Unfall war im August. Da die Sachlage eindeutig ist, ging unser Anwalt von einer schnellen und unproblematischen Regulierung aus. Er hat bis dato zwei Zahlungsfristen an die gegnerische Versicherung gestellt, die ohne Begründung nicht eingehalten wurden. Da wir auf das Auto angewiesen sind (ländliche Wohnlage und weiter Arbeitsweg) eilt die Regulierung aus unserer Sicht halt, ganz schön. Die VK würde zwar einen Rückkauf des SFR anbieten, aber es besteht halt die Gefahr, dass sie die Regulierung durch die gegnerische Versicherung noch länger hin ziehen würde (Aussage unserer Versicherung) . Das ist alles echt verwirrend :-)

Bei solchen "Massenunfällen" kann es schon mal länger dauern. Das sollte Dein Anwalt wissen. Zum Einen wartet die Versicherung auf die polizeiliche Ermittlungakte und zum Anderen geht es bei der Regulierung um Quoten, dass bedeutet die Versicherer klären unter sich, wer mit wieviel Prozent haftet. Damit hast Du originär aber nichts zu tun. Hat Dein Anwalt eine Begründung der Ablehnung der Regulierung bekommen? Hat er schon Klage angedroht?

Ich weiß, das es Dir im Augenblick nicht wirklich hilft, aber scheinbar war der gesamte Unfall etwas komplizierter. Im Übrigen dauert es auch immer etwas, wenn der vermeintlich Schuldige auf die Fragen seiner eigenen Versicherung verzögert antwortet.

Wieso sollte die Regulierung noch länger dauern, wenn Du Deine Kasko nimmst und der Versicherer Dir den Rückkauf anbietet? Schreibt er den Versicherer des Schädigers an? Du musst Dir nur eine lange Zeitspanne für den Rückkauf bestätigen lassen, also nicht ein halbes Jahr oder so!!

Lejockel

Etwas genauer wäre vielleicht ganz gut!

Der August hat 31 Tage.

Heute ist der 11.9.

Selbst wenn der Unfall am 1. August war, wie können dann 2 Zahlungsfristen schon verstrichen sein?

Da müsste die erste ja quasi gleich am Schadentag gestellt worden sein...

Zitat:

@MalerMe schrieb am 11. September 2015 um 13:03:06 Uhr:

Etwas genauer wäre vielleicht ganz gut!

Der August hat 31 Tage.

Heute ist der 11.9.

Selbst wenn der Unfall am 1. August war, wie können dann 2 Zahlungsfristen schon verstrichen sein?

Da müsste die erste ja quasi gleich am Schadentag gestellt worden sein...

Warum denn nicht? Bei meinem letzten Unfall hat die gegn. Versicherung noch am Unfalltag einen KVA samt Zahlungsaufforderung von meinem Anwalt auf dem Tisch gehabt. Natürlich hat man sich Zeit gelassen, um die Ermittlungsakte einzusehen, sodass selbst bei glasklarer Haftung die Regulierung fast acht Wochen gedauert hat. Allerdings war es kein Totalschaden, weder wirtschaftlich noch technisch. Insofern kann ich jemandes Ungeduld und Ärger verstehen, der auf sein Fahrzeug angewiesen ist, das aber schlicht und ergreifend nicht mehr fährt.

Vorausgesetzt, Dir wird nicht doch irgendwie eine Teilschuld reingemogelt, hast Du in jedem Fall Anspruch auf einen Mietwagen, und zwar so lange, wie es dauert, einen gleichwertigen Ersatz für Deinen Totalschaden zu besorgen. Wie lange das im Einzelnen ist, hängt sicher auch davon ab, wie lange die Regulierung dauert, insbesondere dann, wenn man sich einen Ersatz gerade mit dem Geld von der Versicherung erst leisten kann... Hat ja nicht mal eben jeder 17.000 oder noch mehr Euronen auf Tasche. ICH jedenfalls nicht.

Wenn Dir das Dein Anwalt nicht gesagt hat, solltest Du Dir schleunigst einen anderen suchen. Idealerweise bist Du Mitglied in einem der großen Automobilclubs, die können Dir vertrauenswürdige Fachanwälte für Verkehrsrecht empfehlen.

und wer bezahlt den neuen Anwalt dann?

Der alte hat doch nichts gemacht......Geld nach Leistung :-)

Themenstarteram 11. September 2015 um 14:24

Ja der Unfall war Anfang August und ja es wurde umgehend eine Forderung und eine Regulierungsfrist gesetzt. Wir sehen das auch so, dass unsere Anwalt, na sagen wir mal etwas nachlässignist. Wir bekommen von der Versicherung keine Aussage, weil wir ja einen Anwalt eingeschaltet haben. Die Versicherung hat sich beim Anwalt auch noch nicht gemeldet.

Ich weiß schon, dass wir hier vielleicht ungeduldig erscheinen, aber wir brauchen das Auto einfach, der meine Frage vom Anfang, ob das mit der VK Sinn macht.

Zitat:

@HighspeedRS schrieb am 11. September 2015 um 15:30:02 Uhr:

Der alte hat doch nichts gemacht......Geld nach Leistung :-)

Er hat sich in den Fall eingelesen und 2 Fristen gesetzt.

Zitat:

@ChristianHa. schrieb am 11. September 2015 um 16:28:57 Uhr:

Zitat:

@HighspeedRS schrieb am 11. September 2015 um 15:30:02 Uhr:

Der alte hat doch nichts gemacht......Geld nach Leistung :-)

Er hat sich in den Fall eingelesen und 2 Fristen gesetzt.

Der Mechaniker hat den Wagen auch auf die Hebebühne gefahren und 3 mal von unten gegen den Auspuff gehauen......das Problem wurde aber nicht behoben.

Mal sehen wer dafür zahlen würde ?

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