Unfall (mit Gutachten nicht einverstanden)

Audi A6 C6/4F

Hallo zusammen,

Ich hatte einen Unfall mit meinem A6,bei dem ich nicht schuldig bin.
Nun hab ich ein Gutachten erstellen lassen,bin mit dem gennanten Schadenswert aber nicht einverstanden und würde deshalb gerne ein 2tes Gutachten einholen.
Mein Frage lautet nun: Wer muss diesen 2ten Gutachter bezahlen ? Den ersten zahlt ja selbstverständlich der Unfallverursacher...aber was ist wenn ich ein 2ten möchte ?

Danke für Eure Hilfe 🙂

Beste Antwort im Thema

Hallo,

ich sehe es ähnlich wie Benny. Der Schaden kommt recht gut hin.

Aus dem Gutachten kannst Du normal den Umfang der Arbeiten inks. Preisen rauslesen.

Fast alle Gutachter arbeiten heutzutage mit einer Software, dort werden die beschädigten Bereiche/Teil markiert und die Software kennt die entsprechenden Teilenummern samt Preis und Richtarbeitszeiten, Wertminderung geht in die Kalkulation auch gleich mit ein.

Bei den Teilen kann der Gutachter noch zwischen Orginalteilen und Aftermarketteilen wählen, das war es dann auch schon.

Grüße

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Zum einen wurde mir sowohl von einem Gutachter als auch mal von einem Anwalt gesagt, dass die Versicherungen intern bei der Abrechnung die Option "Rechtsanwalt" sowieso verrechnen, womit sich die Sache mit den Kosten erübrigt hat.

Zum anderen ist man mir in den letzten 10 Jahren ganze sieben Mal in die Karre gefahren. Beim ersten Unfall habe ich es ohne Anwalt gelöst und es war ein langes rumgerenne und ist am Ende doch beim Anwalt gelandet. Bei den folgenden sechs Malen ist es direkt über den Anwalt gelaufen, gab jedes Mal Komplikationen und ging sogar in zwei Fällen in die erste Instanz vor Gericht.

Dabei muss man sagen, es waren bei den sieben Schäden drei verschiedene Anwälte bei der Regulierung und zwei verschiedene Gutachter. An denen können diese Probleme also nicht liegen.

Gruß,
Benny

@Quattro210379:
Ich glaube, dass es im Sinne der TE eher so laufen soll:
- Reparaturaufwand wird ermittelt: 9500 Netto
- Reparatur wird nicth durchgeführt
- Reparaturaufwand wird ohne MWSt ausbezahlt: 9500
- Dazu kommen Ausfall und Wertminderung: 1750
- Auto wird an Aufkäufer verkauft: 13600

Macht unterm Strich Einnahmen i.H.v. 24.850€ bei einem anfänglichen Einsatz von 22.000€ Autowert. Oder irre ich mich? 🙂
Dazu dann hier und da andere Ausgaben, die mir jetzt unbekannt sind.

Hab eben mit meinem RA telefoniert,ist ein guter und erfahrener Anwalt,was Versicherungsangelegenheiten im Strassenverkehr angeht.Es is davon auszugehen,das die Versicherung nicht ohne weiteres diesen Betrag auszahlen wird.

Im Idealfall würde es so laufen Toshy,bei meiner ersten Rechnung,mit der ich nicht zufrieden war,kam ich eben auf "nur" knapp 20.000 Euro,hätte also draufzahlen müssen für ein neues gleichwertiges Auto.Deswegen war ich ja mit der nicht einverstanden.
Allerdings,kommt deine Rechnung oben leider auch nicht ganz hin.Nicht nur wegen nicht gennanten Kosten wie z.b Mietfahrzeug,sondern auch weil einfach die gegnerische Versicherung der Forderung des Gutachters nicht zu 100% nachkommen wird.Somit ist davon auszugehen das es unterm Strich eine knappe Angelegenheit wird.Und ich will natürlich eher +1k € machen,als es draufzuzahlen.

Den Waagen zu behalten,ist für mich im Moment einfach keine Alternative.Ich hab mein Waagen immer mit viel Liebe behandelt.Nach diesem Unfall ist für mich irgendwie die Luft raus.Es ist einfach nicht mehr wirklich mein Auto.Der Schaden ist zu groß.Angst vor Reperatur Ergebnissen hab ich auch.

Zitat:

Original geschrieben von Toshy


@Quattro210379:
Ich glaube, dass es im Sinne der TE eher so laufen soll:
- Reparaturaufwand wird ermittelt: 9500 Netto
- Reparatur wird nicth durchgeführt
- Reparaturaufwand wird ohne MWSt ausbezahlt: 9500
- Dazu kommen Ausfall und Wertminderung: 1750
- Auto wird an Aufkäufer verkauft: 13600

Macht unterm Strich Einnahmen i.H.v. 24.850€ bei einem anfänglichen Einsatz von 22.000€ Autowert. Oder irre ich mich? 🙂
Dazu dann hier und da andere Ausgaben, die mir jetzt unbekannt sind.

Für den TE sind bei Abstoßung des KFZ nur die 22000€ Wiederbeschaffungswert interessant! Diese muß bzw. soll, wenn die Versicherung nicht anderer Meinung bzgl. Wiederbeschaffungswert ist für den TE herauskommen!

Wenn der Aufkäufer ein Gebot abgibt, ist dies normal nur für die Versicherung von interesse, da sie dadurch sparen können!

Dies nennt sich Schadensminderungspflicht, daher, wenn er den Schaden fiktiv mit der Versicherung abrechnen würde, dann würde der TE dank des Gebotes vom Aufkäufer sehr schlecht wegkommen!

Wären dann Schaden 9500€ - 3000€ die der Aufkäufer über Restwert geboten hat! Gäbe dann nur 6500€+ Wertminderung, von daher ist be einem solchen Schaden eigentlich nur Abstoßen oder bei Audi im vollen Umfang reparieren zu lassen sinnvoll!

@ TE, hat die gegnerische Versicherung dein Gutachten schon?
Wenn ja, warte doch erst mal ab wie sie darauf reagieren... das der RA von vorneherein sagt das die Versicherung nicht komplett zahlen wird, ist ja logisch, denn mit welchem Argument sollte er denn sonst bei Dir punkten um dein Mandat zu bekommen?? Um welche Versicherung geht es denn??
Die renomierten Versicherungen reagieren eigentlich durchwegs positiv, wenn man Ihnen sagt das man es erst mal ohne RA versuchen möchte...

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Zitat:

Original geschrieben von Michu1987


Mir scheint der Preis eigentlich OK, hatte vor zwei Jahren ebenfalls einen Unfall und da wurde die komplette rechte Seite neu gemacht (Türen, Kotflügel, spiegel, Griffe, etc), sowie angrenzende Bauteile lackiert. Der Schaden wurde auf knapp 9000 betitelt...

Wenn ich meinen von damals vergleiche mit deinem, dann muss ich zugeben das meiner schlimmer aussah - wundert mich nicht, denn bei 120 erst ein Reh mitgenommen und auf Grund dessen in die Leitplanke gekracht... 🙁
Aber wie immer, alle angeben ohne Gewähr 😉

"Wenn ich meinen von damals vergleiche mit deinem, dann muss ich zugeben das meiner schlimmer aussah"

Einen Schaden kann man nicht in diesem Sinn nicht vergleichen, und wenn es nur eine größere Beule ist wird ausgetauscht, unabhängig davon ob der Schaden "klein" oder "komplett zerstört" betitelt wird.
Der Arbeits und Teileumfang ist in beiden Fällen gleich.
Somit auch die Kosten.
UNO

Anwalt ist schon eingeschaltet,hat Vollmacht und das Gutachten.
Es handelt sich um die Mannheimer AG.
Und so wie ich das verstehe hast du so ziemlich den Nagel aufm Kopf getroffen,quattro.
Audi rep. oder Abstoßen.Da der Wagen sein ideelen Wert für mich verloren hat,ist es für mich immo nur Abstoßen.

@Quattro: Wenn man der Versicherung nicht von dem Aufkäufer erzählt, nur den Reparaturaufwand abrechnet und anschließend dann das Auto verkauft, hat man es so, wie ich meine. Dazu kommen eben noch die Kosten, die ich nicht kenne.

Zitat:

Original geschrieben von Toshy


@Quattro: Wenn man der Versicherung nicht von dem Aufkäufer erzählt, nur den Reparaturaufwand abrechnet und anschließend dann das Auto verkauft, hat man es so, wie ich meine. Dazu kommen eben noch die Kosten, die ich nicht kenne.

So läuft das aber nicht, den das anbieten in der Restwertbörse gehört bei einem Schaden wo der wo der Restwert ermittelt wird mit dazu, und dies weis auch die Versicherung... Stichwort Schadensminderungspflicht...

Aber wo teilt uns denn die TE mit, dass es mit der Restwertbörse gemacht werden soll oder dass die Versicherung über die Einnahmen aus dem Verkauf des Unfallwagens informiert wird?

Zitat:

Original geschrieben von Toshy


Aber wo teilt uns denn die TE mit, dass es mit der Restwertbörse gemacht werden soll oder dass die Versicherung über die Einnahmen aus dem Verkauf des Unfallwagens informiert wird?

Das anbieten in der Restwertbörse muß gemacht werden, und das weiß auch die Versicherung... da kann nichtmal ein Anwalt was dagegen machen!

Wie gesagt, bei solch einem Schaden bleibt nur abstoßen oder bei Audi für den vollen Preis reparieren lassen...

Bei mir waren Stoßstange und Heckklappe defekt und wurden ausgetauscht.
Keine tragenden Teile, zum Glück

Zitat:

Original geschrieben von kingossi


Bei mir waren Stoßstange und Heckklappe defekt und wurden ausgetauscht.
Keine tragenden Teile, zum Glück

Und in welcher Art und Weise hat das mit der Frage des TE zu tun??🙄

Zitat:

Original geschrieben von Ibomu



Zitat:

Original geschrieben von kingossi


Bei mir waren Stoßstange und Heckklappe defekt und wurden ausgetauscht.
Keine tragenden Teile, zum Glück
Und in welcher Art und Weise hat das mit der Frage des TE zu tun??🙄

Er hat auf Seite 1 was zu seiner geringen Wertminderung geschrieben, und da wurde er gefragt was alles defekt war... und da es nur schraubbare Teile waren, ist halt kaum Wertminderung zu verzeichnen...

Zitat:

Original geschrieben von Quattro210379



Zitat:

Original geschrieben von Ibomu


Und in welcher Art und Weise hat das mit der Frage des TE zu tun??🙄

Er hat auf Seite 1 was zu seiner geringen Wertminderung geschrieben, und da wurde er gefragt was alles defekt war... und da es nur schraubbare Teile waren, ist halt kaum Wertminderung zu verzeichnen...

Ahh jetzt hab ich's auch gecheckt😁 finde auch das es Keine Wertminderung ist, könnte ja genau so gut eine Roststelle gewesen sein die Roststelle würde beim Verkauf mehr Wertminderung erzielen als eine getauschte Heckklappe...

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