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Unfall mit geliehendem Wagen - deckt es die Privathaftpflichtversicherung?

Themenstarteram 20. September 2019 um 13:01

Hallo,

ich habe den Wagen von F, geliehen und bin dann versehentlich beim Einparken gegen die Garagenwand touschiert. Nun zahlt meiner private Haftpflichtversicherung nicht für den Schaden, da es durch das FAhren eines Autos verursacht wurde. Jetzt ging F. zur Werkstatt und die schätzen den Schaden auf X € ein und jetzt will F. die Reparaturkosten in Höhe von X von mir erstattet haben. Tritt hier ein Vermögensschaden, die von der privaten Haftpflichtversicherung abgedeckt werden müssen?

Viele Grüße

Tobias

Beste Antwort im Thema

Nein

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Nein

Zitat:

@NDLimit schrieb am 20. September 2019 um 15:06:48 Uhr:

Nein

Richtig.

Schäden, die durch/beim Führen eines KFZ entstehen sind ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Das nennt man Benzinklausel und man sollte diesen Umstand immer beiEntleihung berücksichtigen

zudem handelt es sich bei diesem vorfall nicht um einen so genannten "reinen" vermögenschaden.

wie oben bereits geschrieben: keine chance über privathaftpflicht

Hat der Geschädigte eine Vollkasko? Selbstbehalt? SF-Rabatt?

am 20. September 2019 um 17:19

Ich würde die Formel nach X F und Y auflösen,mein Rechner zeigt mir dann A- Ka.............

B 19

Noch ein Tipp zur Regulierung: Solange F das Auto nicht hat reparieren lassen, hat er bei fiktiver Schadensabrechnung keinen Anspruch auf die MwSt.

Und beim Namen Tobias würde ich weniger an eine Themenstarter i n denken.

prüfe die versicherungsbedingungen deiner phv, evtl. ist ja die übernahme der selbstbeteiligung sowie der höherstufung mitversichert. gute tarife haben solche einschlüsse.. ansonsten wie schon geschrieben, greift hier die benzinklausel, sodass hier der schaden am fahrzeug und auch der an der hauswand nicht über die phv reguliert werden.

Zitat:

@beachi schrieb am 20. September 2019 um 22:47:49 Uhr:

prüfe die versicherungsbedingungen deiner phv, evtl. ist ja die übernahme der selbstbeteiligung sowie der höherstufung mitversichert. gute tarife haben solche einschlüsse.. ansonsten wie schon geschrieben, greift hier die benzinklausel, sodass hier der schaden am fahrzeug und auch der an der hauswand nicht über die phv reguliert werden.

WELCHE TARIFE?

Z. B. die PH Premium der Württembergischen...

Zitat:

@germania47 schrieb am 20. September 2019 um 23:29:38 Uhr:

Zitat:

@beachi schrieb am 20. September 2019 um 22:47:49 Uhr:

prüfe die versicherungsbedingungen deiner phv, evtl. ist ja die übernahme der selbstbeteiligung sowie der höherstufung mitversichert. gute tarife haben solche einschlüsse.. ansonsten wie schon geschrieben, greift hier die benzinklausel, sodass hier der schaden am fahrzeug und auch der an der hauswand nicht über die phv reguliert werden.

WELCHE TARIFE?

z.b. sowas...

Zu den Ausschlüssen in der PHV gehören Schäden des Eigentümers, Besitzers, Halters oder Führers eines Kraftfahrzeuges durch den Gebrauch des Fahrzeuges.

 

Ab dem Tarif xxx kann der VN über den Zusatzbaustein Kfz-Spezial gegen Mehrprämie seinen Deckungsumfang wie folgt erweitern:

##Be- und Entladeschäden durch ein Kfz

##Falschbetankung des geliehenen Kfz

##Ausgleich Rückstufung SFR - / Übernahme Kasko SB - des geliehenen Kfz

##Schlüsselverlust des geliehenen Kfz

Die Mehrprämie der Höherstufung deckt inzwischen eine Gute Private Haftpflichtabsicherung

PH versichert eigentlich NIE Schäden die beim Verleihen von Sachen entstehen.

 

Ausnahme eben irgendwelche Sondertarife aber wenn der TE so einen hätte, sollte man davon ausgehen können dass er dies wüsste

Zitat:

@germania47 schrieb am 20. September 2019 um 23:29:38 Uhr:

Zitat:

@beachi schrieb am 20. September 2019 um 22:47:49 Uhr:

prüfe die versicherungsbedingungen deiner phv, evtl. ist ja die übernahme der selbstbeteiligung sowie der höherstufung mitversichert. gute tarife haben solche einschlüsse.. ansonsten wie schon geschrieben, greift hier die benzinklausel, sodass hier der schaden am fahrzeug und auch der an der hauswand nicht über die phv reguliert werden.

WELCHE TARIFE?

es gibt da schon einige. marktrecherche betreibe ich für dich jedoch nicht. wir bieten es jedenfalls an.

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