Unfall mit fast neuem Auto, was beachten?

Hallo, ein Auto mit erst 1,5 Jahren aufm Buckel ist in einen Unfall verwickelt. In der Vollkaskoversicherung ist eine 24 monatige Neupreisentschädigung vereinbart.

Das Fahrzeug ist ziemlich in Mitleidenschaft gezogen, laut Versicherung liegt der Schaden bzw dessen Reparatur aber ganz knapp unter dem Wiederbeschaffungswert (?) und somit läge gerade so noch kein wirtschaftlicher Totalschaden vor.

Was muss man in so einem Fall denn alles beachten? Dass die Versicherung einem wenns um Leistungen erbringen geht nicht immer freundlich gesinnt ist, wäre wohl zuallererst die Regel Nummer 1.

Sollte man selbst ein Gutachten beauftragen?

47 Antworten

Geht es jetzt hier um ein Haus oder Auto?
Ich kann dir nur sagen, das in meinem Beispiel der VN hier Anspruch auf eine Neuwertentschädigung hätte.
Bei der VHV hätte er erst einmal keinen Anspruch auf die Neuwertentschädigung. Ob die VHV dann ihm doch ein neues Auto zahlt, wenn das günstiger wie die Reparatur wird, ist Absprache zwischen VN und Versicherung.
Denn Neupreis des Autos kennen wir in dem Beispiel des TS nicht

Beim WTS ist es auch bei der VHV ein TS. Da die Summe von RW und Reparaturkosten bei rund 55 t€ liegt und und der WBW nur bei 38 t€, ist es unbestreitbar ein WTS und damit ein TS. Der Schadensbegriff in den AKB ist nur deklaratorisch und nicht konstitutiv.

Naaaaa, das ist dann weit von der Fragestellung entfernt.

Lasst das und haltet euch an die Überschrift.

Gruß Moorteufelchen

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