Unfall mit Fahrradfahrer

Hey Leute!
Hatte gestern nen etwas größeren Unfall...

Ich wollte auf einer Kreuzung an einer grünen Ampel nach links abbiegen. Da von der anderen Straßenseite keine Autos kamen, musste ich nicht bremsen und bin so ca. 30-40 km/h schnell gefahren.
Kurz nach der Ampel allerdings hat es geknallt und als ich die Augen wieder öffnete, war meine Windschutzscheibe vollkommen zerstört.
Es hat sich herausgestellt, dass das ein Fahrradfahrer war, den ich umgefahren habe.

Die Schuld liegt allerdings bei ihm, da er über die rote Ampel (und ohne Licht) gefahren ist. Das bestätigen auch die (zahlreichen) Zeugen.

Jedenfalls hoffe ich einmal, dass er eine private Haftpflichtversicherung besitzt (habe ich leider vergessen zu fragen).

Was ich euch nun fragen wollte ist, was ihr vom Schaden an meinem Auto hält? Der Abschlepper hat gemeint, dass es nach nem Totalschaden aussieht, da das Dach in Mitleidenschaft gezogen worden ist.

Handelt sich dabei um einen Ford Fiesta Bj. 2005.

Foto-0142
Foto-0143
Beste Antwort im Thema

@Huugar:
Ich hoffe du fährst kein Auto, denn wenn klein/groß Huugar durch eine 30er Zone fährt, kann diese nach deiner Aussage nur zu massivsten Problemen und gefahren für den Straßenverkehr werden:

1. Du mußt auf deinen Vordermann achten, der einfach so bremsen könnte.
2. Bei einer dieser Wertvollen Straßenverengungen musst du sehen, dass du dem Gegenverkehr nicht den Spiegel abfährst
3. Eine Ampel könnte auf Rot umspringen
4. Rechts vor links ist auch noch an Einmündungen zu beachten
5. Kinder, Fußgänger Radfahrer usw. können zwischen den parkenden Autos plötzlich auf die Straße springen.

Wie du uns ja so schön ausgeführt hast, ist es (für dich) unmöglich auf das alles zu achten.😕
Kann mir schon lebhaft vorstellen, wie der Polizist bei deiner Führerscheinkontrolle den Kollegen fragt:
"Und was machen wir jetzt damit? Lochen, vereisen, schreddern...."😁😁

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Nein, noch nicht.

Aber hier käme der merkantile Minderwert (Wertinderung) noch dazu.

Auch muss überlegt werden, ob die Reparatur tasächlich Wirtschaftlich für dich (und nicht für die Werkstatt) ist.

Und deswegen müsste hier noch ein Restwert (Wert des Fahreuges nach dem Unfall ermittelt werden).

Wenn dann alle Zahlen vorliegen, kann es durchaus sein, dass hier auf Basis eines "unechten Totalschaden" (WBW-minus Restwert) abgerechnet werden könnte. 

das bedeutet für dich, du würdest dann denn WBW bekommen, also den "kompletten" Wert deines Autos, wenn du ihn denn kaputt verkaufen möchtest.

Gruß

Delle

Zitat:

Original geschrieben von abwrack

Mit strittigem Betrag meine ich hier nicht die Schadenssumme, sondern die Differenz der Schadenssummen, wie beide Parteien sie beurteilen.
Wenn da nur 200 Euro Differenz sind, lohnt sich ein gutachten nicht.

Aha, und du meinst die Parteien können das.......

Zitat:

Original geschrieben von Gammaeon



Naja, mach dir selber mal ein Bild davon im Anhang.
Ich wüsste nicht, was ich hätte anders machen sollen, da das schon so kurz nach der Ampel geschehen ist und ich den wahrscheinlich eh nicht gesehen hätte, weil er ohne Licht unterwegs war.

ok das ist jetzt etwas anderes. Ich hatte es bisher so verstanden, dass der Radfahrer Gegenverkehr war und du ihn nach der Kreuzung erwische hast. So ist es was anderes.

Trotzdem kannst evtl. wegen Betriebsgefahr auf einem Teil der Kosten sitzenbleiben.

Obs ein Totalschaden ist oder nicht, wird Delle hier nicht entscheiden können, da dazu viele Daten beitragen, der Zustand deines Wagens z.B., die gefahrenen km und natürlich der Schaden, den man durch Fotos nicht entgültig bestimmen kann.

Eigentlich wird es dir im Moment nicht viel bringen deine eigene Versicherung zu kontaktieren. Rechtsberatung machen die nicht, und sonst hast du im Moment keine Ansprüche an die (oder hast du Vollkasko?)
Versuch lieber rauszukriegen, ob der Radler eine Haftpflicht hat.

Zitat:

Versuch lieber rauszukriegen, ob der Radler eine Haftpflicht hat.

Angenommen er hat keine. Was ist dann zu beachten?

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Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler



Zitat:

Original geschrieben von abwrack

Mit strittigem Betrag meine ich hier nicht die Schadenssumme, sondern die Differenz der Schadenssummen, wie beide Parteien sie beurteilen.
Wenn da nur 200 Euro Differenz sind, lohnt sich ein gutachten nicht.

Aha, und du meinst die Parteien können das.......

Weiss ich nicht.

Aber die könnten z.b. auch vereinbaren, dass der Radler einfach die Werkstattrechnung einer für beide akzeptablen Werkstatt zahlt. Dazu brauchts keinen Gutachter.

Man braucht nicht immer Gutachter und Anwälte, manchmal reichts, mit den Leuten zu reden.

Zitat:

Original geschrieben von abwrack

Obs ein Totalschaden ist oder nicht, wird Delle hier nicht entscheiden können, da dazu viele Daten beitragen, der Zustand deines Wagens z.B., die gefahrenen km und natürlich der Schaden, den man durch Fotos nicht entgültig bestimmen kann.

Richtig, dass hat er auch nicht behauptet. Er hat es geschätzt, wer lesen kann ist klar im Vorteil abrwarck......🙄

Aber dazu braucht es nicht deiner oberwichtigen Kommentierung, denn mit dem was ich geschrieben habe, wird der TE sicherlich mehr anfangen können als mit deinem Geschreibsel.

Ist das angekommen ?

Zitat:

Original geschrieben von abwrack
Man braucht nicht immer Gutachter und Anwälte, manchmal reichts, mit den Leuten zu reden.

und manchmal ist es besser, man schreibt nix zu Dingen von denen man keine Ahnung hat.

Zitat:

Original geschrieben von Gammaeon



Zitat:

Versuch lieber rauszukriegen, ob der Radler eine Haftpflicht hat.

Angenommen er hat keine. Was ist dann zu beachten?

wenn er keine Haftpflicht hat, ändert sich an den Ansprüchen nix.

Du musst deinen Schaden dann eben beim Radler persönlich geltend machen.

Probleme gibts nur dann, wenn der Radler "pleite" ist. Dann kannst eben trotz bestehender ansprüche nix holen. Kannst Zwangsvollstreckung betreiben und den Gerichtsvollzieher schicken, aber wenn der nix pfänden kann, kriegst auch nix.

Wenn er eine Haftpflicht hat, kannst du dort dein Geld eintreiben. Versicherungen sind i.d.R. noch solvent.

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler



Zitat:

Original geschrieben von abwrack
Man braucht nicht immer Gutachter und Anwälte, manchmal reichts, mit den Leuten zu reden.

und manchmal ist es besser, man schreibt nix zu Dingen von denen man keine Ahnung hat.

klar, dass das Gutachter nicht so gerne lesen. "Offiziell anerkannter Verbraucherbenutzer " triffts ganz gut.

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler



Richtig, dass hat er auch nicht behauptet. Er hat es geschätzt, wer lesen kann ist klar im Vorteil abrwarck......🙄

Aber dazu braucht es nicht deiner oberwichtigen Kommentierung, denn mit dem was ich geschrieben habe, wird der TE sicherlich mehr anfangen können als mit deinem Geschreibsel.
Ist das angekommen ?

Wenn du meine kommentare nicht lesen willst, empfehle ich dir die Ignore liste.

Was ich hier schreibe entscheide immer noch ich selbst.Ist das angekommen ?

Zitat:

Original geschrieben von abwrack
wenn er keine Haftpflicht hat, ändert sich an den Ansprüchen nix.
Du musst deinen Schaden dann eben beim Radler persönlich geltend machen.
Probleme gibts nur dann, wenn der Radler "pleite" ist. Dann kannst eben trotz bestehender ansprüche nix holen. Kannst Zwangsvollstreckung betreiben und den Gerichtsvollzieher schicken, aber wenn der nix pfänden kann, kriegst auch nix.
Wenn er eine Haftpflicht hat, kannst du dort dein Geld eintreiben. Versicherungen sind i.d.R. noch solvent.

und der nächst Mist, den du hier verzapfst.

Wenn die Ansprüche gerechtfertigt sind, würde die Versicherung die Regulierung eintreten. Da braucht dann nix "eingetrieben" werden.

Höre doch bitte auf, mit deinem Hobbywissen hier Dumfug zu schreiben! 😠

Zitat:

Original geschrieben von abwrack

Zitat:

Wenn du meine kommentare nicht lesen willst, empfehle ich dir die Ignore liste.


 
Was ich hier schreibe entscheide immer noch ich selbst.Ist das angekommen ?

Und wenn du hier Blödsinn schreibst, dann wird das klargestellt.

Wenn du dich hier weiter blamieren möchtest, dann bitte.......🙂

Ich denke auch das zumindest die Gutachterkosten investiert werden "müssen" Damit haben beide Parteien erst einmal eine greifbare Zahl um die es geht. Vor Gericht wird dann eh nach einem Gutachten gefragt werden, also auch für weitere Schritte nötig.

Die einfache Reparatur in einer Werkstatt ist nicht gut, da weiß keiner was da raus kommt und jede Werkstatt wird froh sein über solch einen Auftrag.

@TE: Ich würde zuerst klären ob eine PHV vorhanden ist, dann den Gutachter holen, klären was der Abschlepper für Standgebühren nimmt und evtl was günstigeres suchen. Auch sind diese Kosten zu sparen weil nach einem Gutachten das Fzg evtl gleich verkauft werden kann. Die Beweissicherung ist ja durch das Gutachten gegeben, gerade wenn es keine PHV gibt.

Grüße
Steini

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler



und der nächst Mist, den du hier verzapfst.

Wenn die Ansprüche gerechtfertigt sind, würde die Versicherung die Regulierung eintreten. Da braucht dann nix "eingetrieben" werden.

heute wieder etwas pingelig, oder?

Wenn deine Ansprüche gerechtfertigt sind, dann musst du trotzdem das Geld einfordern (geltend machen) oder etwas salopp formuliert eintreiben.

Zu den GEZ-Aussendienstlern sagt der volksmund ja auch GEZ-Eintreiber, auch wenn die Ansprüche gerechtfertigt ssein mögen...

Zitat:

Original geschrieben von abwrack

heute wieder etwas pingelig, oder?
Wenn deine Ansprüche gerechtfertigt sind, dann musst du trotzdem das Geld einfordern (geltend machen) oder etwas salopp formuliert eintreiben.
 
Zu den GEZ-Aussendienstlern sagt der volksmund ja auch GEZ-Eintreiber, auch wenn die Ansprüche gerechtfertigt ssein mögen...

In Frankfurt, lieber abwrack, da haben Sie am Samstag einen auf offener Straße erschlagen..........🙁

Der wusste keine Ausrede mehr.........😛

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