Unfall mit Fahrerflucht (Kennzeichen wurden notiert) wie kann ich jetzt Fahren?

Moin,
Ich habe heute eine Visitenkarte auf meiner Frontscheibe entdeckt, dort wurde mit einem Aktenzeichen vermerkt das mein Auto beschädigt wurde.

Optisch habe ich am Auto nichts entdecken können (ausser das der Spiegel auf der Fahrerseite aufgeklappt wurde, den ich eigentlich immer einklappe).
Ein Anwohner kam irgendwann zu mir und hat mir erzählt er habe mal einen knall gehört, und gesehen wie jemand auf der Straße seinen Wagen begutachtet hatte und dan weiter fuhr, er hat auch gesehen wie eine Frau aus der Gegend an meinem Auto stand und wahrscheinlich die Polizei darüber informiert hatte.

Den Polizisten konnte ich bis dato nicht erreichen können.

Mit dem Anwohner haben wir uns mein Auto angeschaut und hatten nur die Vermutung das wahrscheinlich die aAussenspiegel sich berührt hätten, oder da mein Rad gegen den Bordstein gerichtet war der unfallgegener gegen mein Rad geknallt haben können, tatsächlich war mein vorderer Rechte Reifen auch stark in den Bordstein eingedrückt.

Da optisch sonnst nichts zu sehen war habe ich gedacht mache ich eine Probefahrt... und ja...
Irgendetwas ist mit der Achse, mein Auto zieht nach rechts, beim anfahren habe ich das Gefühl das die fronträder sich überdrehen, mein lenkeinschlag nach rechts ist begrenzt, es kommen beim Anschlag wibrationen und beim bremsen schlägt das lenkrad auch nach rechts, es ist also was mit der Vorderachse.

Am Abend habe ich auch einen Polizisten erreicht, der hat mir erzählen können das es gemeldet wurde und auch ein Kennzeichen wurde aufgeschrieben, mehr konnte er mir aber nicht sagen da das in die nächste Abteilung ginge weil das mit fahrerflucht und und ginge, leider muss ich warten und in laufe der nächsten Woche mich melden was nun ist.

Mein Problem ist jetzt aber, wie bringe ich jetzt meine Kinder in den Kindergarten?
Es hat sich noch keine Versicherung vom Unfallgegner gemeldet und ich weiß nicht was ich machen kann.
Online finde ich nur die Information das ich mir einen Kostenvoranschlag holen kann und Mietwagen holen darf und das alles aufbewahren bis sich etwas tut.
Aber wie bringe ich das Auto in eine Werkstatt (für die Werkstatt meines vertrauens im in de3 nachbarstadt bräuchte ich einen abschlepper).
Und die Teile für meinen Wagen sind selten, für wie lange kann ich mir dann einen Mietwagen buchen? Vor allen wenn ich am besten noch nichts reparieren lassen sollte am auto.

Fotos habe ich leider erst nach der Probefahrt gemacht (ich wusste ja leider auch nicht was sein sollte bis dahin)

Hoffe mir kann hier geholfen werden. (Ich habe leider nur teilkasko und mein freier versicheungsvermitler will ich heute wegen seinem besonderen tag nicht anrufen.)

72 Antworten

Der WBW des Gutachters interessiert die Versicherung bei einem 20 Jahre alten Auto nicht. Da zählt der Preis, der in den gängigen Börsen bezahlt wird.
Und wieso schätzt der Gutachter die Reparaturkosten?

Das die Versicherung zahlen wird, steht ausser Frage. Nur was sie zahlt, steht in den Sternen.

Ich würde mir in deinem Fall sofort einen Anwalt nehmen.
Drr Streitwert ist sowieso schon nicht sonderlich hoch.
Wenn die Versicherung einen Teil zahlt und du nachher nur noch um ein paar Taler streiten musst findest du keinen (guten) Anwalt mehr der das Mandat übernehmen will.
Den Fehler habe ich zwei Mal gemacht.
Das erste und da letzte Mal! Never ever!

Also ob da Lenkgetriebe was davon abbekommen hat denken wir nicht.
Den Schaden haben wir uns unter der Bühne zu viert angeschaut. Ich, der gutachter, ein Lehrling/praktikant keine Ahnung wer dem wurde einiges da erklärt und noch ein angestellter der wahrscheinlich nichts zu tun hatte.
Das Hauptaugenmerk war auf dem linken Vorderrad. Da hatte das linke Rad 5cm wackelbereich und ich habe den Begriff querlenker ausgeschlagen mitbekommen, optisch sind sonnst beide Seiten auf den ersten Blick gut gewesen.
Ich kenn mich mit autoreparaturen nicht so aus (ausser ein Praktikum und paar ferienjobs in einer werkstatt) hab auch im Internet rumgeforscht, die Teile, den Anbau angeschaut und denke auch das der unfallverursacher von hinten in das Rad reinfuhr und dort der hauptschaden entstand.
Das muss aber der gutachter wissen. Und er hat es mir so geraten den Schaden zu beheben.
Normalerweise ist das mit dem lenkgetriebe eine standartsache damit der gutachter abgesichert ist, aber er meinte das müsste ich nicht machen.
Und natürlich lasse ich meinen Bekannten Mechaniker sich das anschauen.
Das ist ein Gebrauchtwagen und da können noch viel mehr sein vom vorbesitzer, ich denke auch wenn viele sagen das muss gemacht werden denke ich in der Realität würden das doch die wenigsten machen.

Der Gutachter ist auch wenn was passiert raus aus dem Fall. Mit der Klausel Sichtprüffung hat er sich abgesichert.
Und eigentlich hätte er mit einer nachkontrolle mehr Geld verdienen können was er aber in diesem Szenario nicht macht.

Der Durchgang mit Totalschaden und verkaufen bin ich mit meinem Mechaniker durchgegangen und wir denken da könnte weniger raus kommen. Der kennt sich da etwas aus, ich habe bei ihm vor 10 jahren meinen ersten V40 gekauft für 400euro 😁

Den Restwert habe ich da nicht finden können.
Bei onlinebörsen steht das Auto ganz gut da.
Ich bin da auch gespannt was von der Versicherung kommt.
Eine vom Rechnung vom gutachter ist das nicht, die haben ja keine werkstatt nur seine kalkulation vom PC was eine uvp des Herstellers sei.

Ich muss jetzt nur noch warten, das Gutachten wird von der gegnerischen Versicherung überprüft, das kann aber dauern weil die mit den Überflutungen viel zu tun haben. Den Mietwagen habe ich aber jetzt schon abgegeben nicht das ich da zu viel zahlen muss, aber bis Mittwoch bekomme ich ein aus der Familie.

Das hört sich so an als ob der Gutachter nur ein Sogenanntes Kurzgutachten erstellt hätte.
Wenn Du keinen Restwert und keinen Wiederbeschaffungswert finden kannst, auch keine Angaben zu Rep.dauer und Nutzungsausfall, was sehr ungewöhnlich ist.

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Also es sind 9 Seiten.
Restwert finde ich nicht.
Wiederbeschafungswet sind 1.700€.
Da gibt es einen Text mit vielen Verneinung was den Wert des Wagens durch Reparatur betrifft und rechtfertigen.
Reparaturdauer sind 1-2 fremdeinwirkungen und Feiertage rechtfertigen eine verlängerung
Da steht auch woraus sich der wert ergibt wie irgendetwas meines Fachmarktes und der aktuellen Marktpreise in der Region.
Ich denke das müsste er wissen weil die auch kfz und oldtimer wertgutachtung machen.
Und wiederbeschaffung würde eines gleichen Fahrzeuges hier voraussichtlich 14 Tage betreffen.
Ich weiß aber nicht ob das das ist was du meinst und will hier nicht was falsches sagen, ich will auch ein wenig bei der Realität bleiben.
Hab den Text hier schon mehrfach wegen den vormulierungen geändert.

Wie gesagt das Dokument bekomme ich nicht kopiert, und weiß nicht ob ich hier reinstecken darf.

Guck nochmal genauer.
Wenn WbW enthalten ist,sollte auch der RW Deines Wagens drin stehen

Steht nichts.
Es gibt zwischen den Zeilen mit bei WbW Zeit und wiederbeschafung nur einen Text...
Hahaha ich glaube ich verstehe den langsam.
Das Auto wurde kurz vorher auf den Wert begutachtet... und durch wertverbesserte Teile rechtfertigt das den Preis...

Ich bin mir nicht 100%ig sicher,
Aber ich glaube der gutachter geht darauf weil ich das Auto nicht lang habe, er hat den Kaufvertrag (1.400€) und ich habe Rechnungen für neue Frontscheibe, Alufelgen und Reifen was alles nach dem Kauf erneuert werden musste.
Und kurz nach dem Kauf hat sich ein bekannter Mechaniker der auch bei Volvo arbeitet den durchgecheckt.

Das ist nur richtig fachmännisch vormuliert.... hab auch völlig vergessen das ich ihm davon erzählt habe

Man kann jetzt natürlich spekulieren, aber ich denke wir warten erstmal wie die Leute der gegnerischen Versicherung das Gutachten begrüßen, kann dauern.
Ich bin auch etwas entspannter seit I weiß das das nicht so teuer werden kann und ich noch ein Fahrzeug habe.
Ich will mich an nichts und niemanden bereichern, ich bin nur sauer auf den unfallverursacher, will niemanden abziehen und mir tun auch die Leute die so ein Auto fahren leid wiel wegen sowas deren haftpflicht steigen kann, wegen einen idioten.

@KierowcaV40
Das Hauptaugenmerk war auf dem linken Vorderrad. Da hatte das linke Rad 5cm wackelbereich und ich habe den Begriff querlenker ausgeschlagen mitbekommen, optisch sind sonnst beide Seiten auf den ersten Blick gut gewesen......

Der Gutachter ist auch wenn was passiert raus aus dem Fall. Mit der Klausel Sichtprüffung hat er sich abgesichert......

Der Durchgang mit Totalschaden und verkaufen bin ich mit meinem Mechaniker durchgegangen und wir denken da könnte weniger raus kommen. Der kennt sich da etwas aus, ich habe bei ihm vor 10 jahren meinen ersten V40 gekauft für 400euro 😁......

Den Restwert habe ich da nicht finden können......

hier kann man wirklich nur noch mit dem Kopf schütteln.......😰

Du kaufst ein 20 Jahre altes Auto für 1400,- und jetzt ist der WBW laut Gutachten 1700,-. Wie kommt das zustande? Reparaturen am Wagen sind nicht wertsteigernd.
Das ganze "Gutachten" kommt mir irgendwie merkwürdig vor. Was wirklich kaputt ist, weiß keiner genau und der Restwert fehlt.
Ich bin gespannt, wie damit die Versicherung umgeht. Halte uns bitte auf dem Laufenden.

Gut wie gesagt so genau kann ich Gutachten vielleicht nicht lesen.
Hier mal ein Screenshot von den letzten textzeilen

IMG_2021-08-06_11-03-18.jpeg

Zitat:

@KierowcaV40 schrieb am 6. August 2021 um 11:04:16 Uhr:

Gut wie gesagt so genau kann ich Gutachten vielleicht nicht lesen.
Hier mal ein Screenshot von den letzten textzeilen

ist ja alles schön und gut.

Aber es fehlt nunmal der Restwert. Und da dein Sachverständiger das hier wohl verpelit hat, wird die Versicherung den nun festlegen.

Über die "Sachverständifgen Feststellungen" zur Vorderachse schreibe ich jetzt erst mal nichts.....

Achso Ok.
Ich glaub ich verstehe was ihr meint
Also hat sich der Sachverständiger davor gedrückt und jetzt schätzt die gegnerische Versicherung laut Gutachten was der Wagen für einen Restwert deren Meinung hat, richtig?
Und dann nehmen die das beste für sich, entweder den Schaden zu bezahlen oder nur den Restwert was sie errechnen.

Zitat:

@KierowcaV40 schrieb am 6. August 2021 um 11:15:52 Uhr:


Achso Ok.
Ich glaub ich verstehe was ihr meint
Also hat sich der Sachverständiger davor gedrückt und jetzt schätzt die gegnerische Versicherung laut Gutachten was der Wagen für einen Restwert deren Meinung hat, richtig?
Und dann nehmen die das beste für sich, entweder den Schaden zu bezahlen oder nur den Restwert was sie errechnen.

So in Etwa.

Wenn die Versicherung jetzt mit einem RW Gebot kommt, dann bekommst du von der der Versicherung den Wiederbeschaffungswert abzüglich des von Ihr ermittelten Restwert. Und wie hoch der sein wird, das steht ja noch in den Sternen.

Irgendwie habe ich so den Eindruck, dass dein Sachverständiger vom Schadengeschäft nicht ganz so viel versteht.........

Hoffen wir mal für dich, das dieses Gutachten Bestand hat, ich habe da so meine Zweifel.

Ich wollte gerade fragen, wenn er das machen sollte, was kann das für einen Grund haben das es nicht gemacht wurde.

Habe ich was falsches gebucht?
Bekommen habe ich ei. Schadensgutachten, ist das falsch?

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