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Schadensfreiehtisklasse übernehmen, nach Unfall

Themenstarteram 8. Februar 2018 um 0:34

Hallo zusammen,

ich habe einen eher ungewöhnlichen Fall.

Ich bin bis Weihnachten immer mit dem Auto meines Opas gefahren, er hat es mir überlassen da er nicht mehr fahren wollte.

Das Auto war aber weiterhin auf ihn angemeldet und die Versicherung lief auch über ihn.

Am 19.02 hatte ich einen unverschuldeten Unfall mit dem Auto, wobei der Verursacher geflüchtet ist und nie gefunden wurde. Da ich aber in die Leitplanke gefahren bin, muss nun die Versicherung meines Opas einspringen. Bis heute wurden aber noch keine Forderung seitens der Straßenmeisterei gestellt.

Ich habe mir nun ein eigenes Auto gekauft und es auf mich Versichern lassen. Zusätzlich wollte ich dann die SF-Klassen meines Opas (36 Unfallfreie Jahre) übernehmen. Die alte Versicherung meldet nun meiner neuen Versicherung 36 Unfallfreie Jahre und einen Unfall im Jahr 2017. Aufgrunddessen werde ich nun in SF 1/2 eingestuft.

Wie kann das sein das ich von 36 Jahren + ein Unfall, der die Versicherung bisher nicht einen Cent gekostet hat, nicht 5 SF-Klassen (habe seit 2013 den Führerschein sprich 5 Jahre) übernehmen kann.

Vielleicht kennt sich ja jemand aus und kann das dementieren oder bestätigen.

Danke im Voraus,

Matthias

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Mkaiser1 schrieb am 8. Februar 2018 um 12:13:21 Uhr:

 

Es hat keine Beratung stattgefunden, die neue Versicherung (Huk24) war halt am billigsten, die zeichnen sich aber halt nicht durch vorab Gespräche aus.

Das ist immer geil zu lesen. Erst den Igel aus der Tasche nicht rauskramen und später am Stammtisch meckern wie böse doch alle sind.

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wie schon oft beschrieben kannst du nur die Jahre übernehmen die selbst fahren konntest. Dann ist auch das Beginndatum wichtig, wenn nach dem 01.07. im Jahr der Führerschein gemacht wurde, dann wird im folgendem Jahr nicht besser gestuft. Dann erfolgte hier bei der Schadensfreiheitsklasse eine Rückstufung. 1/2 ist aber schon merkwürdig. Schon mal bei deinem freundlichen Vertreter nachgefragt. Evtl. die Übertragung rückgängig machen. Gibt viele verschiedene Lösungen. Lass dich beraten.

Guten Morgen,

Rückstufung scheint hier wie folgt zu sein: Auf Grund Führerschein Übertragung von SF 5 + 1 Unfall ergibt SF 1/2.

Lieber weiter auf Opa`s SF Klassen fahren.

Grüße

Lex

Lass den weiter Vers.technisch auf den Opa laufen mit deiner Adresse und deinem Kontoeinzug und übernimm die Vers. später.

Die neue Versicherung hat dir den Schaden 2017 zugerechnet, ansonsten hättest du SF 5 übernehmen können, wenn man sich vorher informiert hätte. Es gibt auch Versicherungen die hätten dir den Schaden nicht fiktiv angerechnet. Gehe davon aus, das das alte Fahrzeug schon vor Ablauf der Versicherung abgemeldet wurde und eine Rückstufung noch nicht erfolgte. Vielleicht kann man den Opa oder deinen Vater/Mutter als VN einsetzen um den SF weitgehend zu retten. Hat vorher eine Beratung stattgefunden?

Themenstarteram 8. Februar 2018 um 11:13

Das alte Auto gibt's nicht mehr, das hatte einen wirtschaftlichen total Schaden und dank Fahrerflucht bin ich auch drauf sitzen geblieben.

 

Es hat keine Beratung stattgefunden, die neue Versicherung (Huk24) war halt am billigsten, die zeichnen sich aber halt nicht durch vorab Gespräche aus.

 

So wie es Lexley beschreibt scheint es tatsächlich zu zutreffen.

 

Wenn der Versicherungsfall abgeschlossen wäre und die rückstufung bereits bei meinem Opa passiert wäre, würde das dann einen Unterschied machen?

Wenn die Rückstufung bereits bei deinem Opa erfolgt wäre, (dazu hätte der Vertrag aber am 01.01.18 noch bestehen müssen)hättest du bei der HUK SF 5 erhalten.

Ich würde jetzt mal eine Mail an die HUK24 schicken und den Sachverhalt erläutern und darum bitten das man den VN wechselt. zb. auf deinen Vater/Mutter oder wieder auf deinen Opa. Dann würde man zumindest einen SF von 22 erhalten.

Wann hast du denn das neue Fahrzeug angemeldet?

Zitat:

@Mkaiser1 schrieb am 8. Februar 2018 um 12:13:21 Uhr:

 

Es hat keine Beratung stattgefunden, die neue Versicherung (Huk24) war halt am billigsten, die zeichnen sich aber halt nicht durch vorab Gespräche aus.

Das ist immer geil zu lesen. Erst den Igel aus der Tasche nicht rauskramen und später am Stammtisch meckern wie böse doch alle sind.

Themenstarteram 8. Februar 2018 um 15:59

Zitat:

 

Das ist immer geil zu lesen. Erst den Igel aus der Tasche nicht rauskramen und später am Stammtisch meckern wie böse doch alle sind.

Wer bitte ahnt auch das das solche Probleme machen kann, aber was hat das mit meckern zu tun?

Ja ich bin Student und ja klar macht es für mich einen Unterschied ob die Versicherung bei der bgv 800 oder bei der huk 500€ kostet. Schlussendlich macht ja aber kein Unterschied bei wem ich mich Versicherer, die sf-klassen bekomm ich nicht.

Wenn der Sachverhalt tatsächlich so ist das das alles mit rechtens ist, werde ich damit leben müssen.

Lass den weiter Vers.technisch auf den Opa laufen mit deiner Adresse und deinem Kontoeinzug und übernimm die Vers. später. Hatte ich geschrieben, insofern versuch mal Komando zurück. Opa hatte sich das anders überlegt.

HUK24 ist der Online-Ableger. Da gibt es keine Gespräche. Deswegen verzichte ich auf den kleinen Preisvorteil und habe Gesprächspartner bei der HUK ohne 24!

Zitat:

Bis heute wurden aber noch keine Forderung seitens der Straßenmeisterei gestellt.

Das kann manchmal dauern, und wenn das Fahrzeug am UnfallTag das Fahrzeug auf Deinen Opa zugelassen war,dann geht die Forderung der StraßenMeisterei eh gleich direkt an die Versicherung Deines Opas,die das dann regulieren. Du wirst davon nur Kenntnis erlangen,wenn Deinem Opa der Rückkauf des Schadens angeboten wird.

Die Straßenmeisterei bekommt von der Zulassungsstelle die Auskunft gleich mit VersicherungsDaten. Die wenden sich gleich an diese.

 

Gruß m

Themenstarteram 8. Februar 2018 um 17:02

Zitat:

@UliBN schrieb am 8. Februar 2018 um 17:33:14 Uhr:

HUK24 ist der Online-Ableger. Da gibt es keine Gespräche. Deswegen verzichte ich auf den kleinen Preisvorteil und habe Gesprächspartner bei der HUK ohne 24!

Ja, dass merke ich langsam auch.

Hinterher ist man halt immer schlauer :)

Vielleicht kann man ja auf den Schaden bezahlen bzw mit der alten Versicherung mal in Verbindung setzen, das die den Schadensverlauf ändern, da sie ja keinen Schaden reguliert haben, dann könntest du noch die SF 5 bekommen

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