Unfall mit Fahrerflucht (Kennzeichen wurden notiert) wie kann ich jetzt Fahren?

Moin,
Ich habe heute eine Visitenkarte auf meiner Frontscheibe entdeckt, dort wurde mit einem Aktenzeichen vermerkt das mein Auto beschädigt wurde.

Optisch habe ich am Auto nichts entdecken können (ausser das der Spiegel auf der Fahrerseite aufgeklappt wurde, den ich eigentlich immer einklappe).
Ein Anwohner kam irgendwann zu mir und hat mir erzählt er habe mal einen knall gehört, und gesehen wie jemand auf der Straße seinen Wagen begutachtet hatte und dan weiter fuhr, er hat auch gesehen wie eine Frau aus der Gegend an meinem Auto stand und wahrscheinlich die Polizei darüber informiert hatte.

Den Polizisten konnte ich bis dato nicht erreichen können.

Mit dem Anwohner haben wir uns mein Auto angeschaut und hatten nur die Vermutung das wahrscheinlich die aAussenspiegel sich berührt hätten, oder da mein Rad gegen den Bordstein gerichtet war der unfallgegener gegen mein Rad geknallt haben können, tatsächlich war mein vorderer Rechte Reifen auch stark in den Bordstein eingedrückt.

Da optisch sonnst nichts zu sehen war habe ich gedacht mache ich eine Probefahrt... und ja...
Irgendetwas ist mit der Achse, mein Auto zieht nach rechts, beim anfahren habe ich das Gefühl das die fronträder sich überdrehen, mein lenkeinschlag nach rechts ist begrenzt, es kommen beim Anschlag wibrationen und beim bremsen schlägt das lenkrad auch nach rechts, es ist also was mit der Vorderachse.

Am Abend habe ich auch einen Polizisten erreicht, der hat mir erzählen können das es gemeldet wurde und auch ein Kennzeichen wurde aufgeschrieben, mehr konnte er mir aber nicht sagen da das in die nächste Abteilung ginge weil das mit fahrerflucht und und ginge, leider muss ich warten und in laufe der nächsten Woche mich melden was nun ist.

Mein Problem ist jetzt aber, wie bringe ich jetzt meine Kinder in den Kindergarten?
Es hat sich noch keine Versicherung vom Unfallgegner gemeldet und ich weiß nicht was ich machen kann.
Online finde ich nur die Information das ich mir einen Kostenvoranschlag holen kann und Mietwagen holen darf und das alles aufbewahren bis sich etwas tut.
Aber wie bringe ich das Auto in eine Werkstatt (für die Werkstatt meines vertrauens im in de3 nachbarstadt bräuchte ich einen abschlepper).
Und die Teile für meinen Wagen sind selten, für wie lange kann ich mir dann einen Mietwagen buchen? Vor allen wenn ich am besten noch nichts reparieren lassen sollte am auto.

Fotos habe ich leider erst nach der Probefahrt gemacht (ich wusste ja leider auch nicht was sein sollte bis dahin)

Hoffe mir kann hier geholfen werden. (Ich habe leider nur teilkasko und mein freier versicheungsvermitler will ich heute wegen seinem besonderen tag nicht anrufen.)

72 Antworten

Um was für ein Fahrzeug handelt es sich überhaupt. Baujahr, km usw.

Es handelt sich um einen Volvo V40, bj 2001 und 159.000km.

Ja mein Fehler war es keine Fotos zu machen! Ich wusste auch nicht von was, weil ich nichts gesehen habe.
Da ich als erstes nur den aufgeklappt Außenspiegel gesehen habe ging ich davon aus das jemand gegen meinen Spiegel geknallt sei,
Das wäre mir egal, ich sah da nichts und falls was sein sollte würde ich mich da nicht wegen 10euro etwas machen, erst als ich fahren wollte merkte ich das mit der Lenkung etwas nicht stimmt.
Gut... danach habe ich Fotos gemacht, In selben stellung, am selben Ort.

Erst am Abend hab ich einen Polizisten erreichen können der mir aber noch nicht sagen konnte was genau los ist weil das wegen irgend etwas weiter als nur Verkehrsunfall ging.

Als ich am Montag doch mehr erfahren konnte (wie kennzeichen), hat mir die Polizistin gesagt, mit den Infos solle ich mich bei meiner Versicherung melden,
Meine Versicherung leitete mich weiter zur einer zentrale wo ich mit den Kennzeichen erfahren konnte zu welcher gegnerischen Versicherung ich mich melden sollte.

Bei der gegnerischen Versicherung bin ich halt das tandart Prozedere durch gegangen wie was und wo und so.
Auf die Frage wegen Gutachten habe ich wie hier gelesen lieber selber einen gewählt (einen unabhängigen).
Als ich meinte mein Wagen sei fahrunfähig boten die mir einen Wagen an oder ich könnte einen suchen, ich nahm lieber den von der Versicherung an, lieber so bevor ich was falsches buche oder verlang wie in anderen forum hier beschrieben.
Auf meine Frage wie die gleich von sich aus bei einem 20 Jahre alten auto einen Mietwagen anbieten und keine tagespauschale meinte der man am Telefon, wenn mit dem Wagen nicht gefahren werden kann dan bieten die immer ein Mietwagen an (bis 14 tage erstmal).

Am Montag Abend war ich noch beim gutachter, ich war auch froh das das alles so schnell klappte (was der von der Versicherung meinte nicht so schnell mit Termin klappen würde wie bei einen von den)
Der meinte auch von vorne rein schon das das was ich habe nicht eindeutig erkennbar sei und nicht garantiere Erfolg damit zu haben, einzig gute was er meinte, das die Versicherung des unfallgegners eigentlich keine Probleme mache.

Bis dato ist alles gut, der Schaden an meinem Wagen muss so oder so repariert werden, das geld habe ich auch und den gutachter... ja den zahlt man gerne wenn man wüsste das man was wieder bekommt und jetzt weiß ich was da ist, ich könnte bis ans Ende der Stadt zu meinen Bekannten Mechaniker fahren und es reparieren lassen und nicht hier weil ich Angst damit zu fahren hatte. nur leider muss ich noch warten bis die aus den Urlaub kommen. Und bis dato brauche ich einen Mietwagen, und die Versicherung hat einen Wagen von enterprise gestellt, die sollen nicht so teuer sein habe ich mich hier belesen.

Heute mit dem gutachter wieder kurz telefoniert.
Ich solle ihm ein paar Rechnungen schicken wo man den Wert des Wagens steigern kann bzw. Wo man sehen kann was am auto gemacht werden musste weshalb der Kaufvertrag so niedrig war. (Alufelgen, nach fahrzeugkauf musste Scheiben und Reifen neu etc)
Jetzt haben wir einen Wagen der wegen den Schaden nicht als Totalschaden geltend gemacht werden könnte.
Ich hab ihn gefragt ob er was eingetragen hat das ich den Wagen nicht fahren kann... wegen dem Mietwagen.
Er hat eingetragen "Fahrfähig aber nicht Verkehrssicher".
Er meinte aber das der Schaden sich in Grenzen hält und ein gutes Gefühl habe da der Schaden nicht zu hoch sei und alles andere was die Versicherung sonnst machen würde wäre es nur noch teurer für sich zu machen.
Auf die Frage was ich oft hier lese, einen Anwalt zu holen, dan meinte er, jetzt extra einen zu suchen muss ich nicht (ich soll mir erstmal keine Panik machen), ich solle erstmal warten was die Versicherung sagt.
Falls sie anbiete das Geld oder den Schaden reparieren zu lassen meinte er lieber das Geld nehmen (ich könnte so sogar in plus geraten) naja und ausserdem kenne ich Mechaniker...
Und falls die gegnerische Versicherung meine ich solle zu einen gutachter von denen zu fahren dann solle ich das verneinen und darauf verlangen das der Schaden sofort behoben wird/bezahlt...
Da frage ich geht das so einfach, den gegnerischen Gutachten abzulehnen.

Ich denke erst dann wenn die mich in die Ecke zwingen wollen und ich nicht das bekomme was der gutachter sagt, schalte ich einen Anwalt ein, momentan sehe ich die Not auch noch nicht (ist bezahlbar)
Aber klar... was man alles falsch machen kann habe ich jetzt erst hier gelesen. Bzw. Es dauert ein wenig bis man aus dem Schock erwacht weil man nicht weiß was man machen soll, da vertraut man manchmal sogar dem Feind mehr weil man denkt der tut das richtige nur weil das vertrauenswürdig klingt :/

Die Schadendetails wären schon interessant zu erfahren.

Erst später einen Anwalt für den streitig bleibenden Restbetrag einzuschalten wäre unklug. Wird dir deine jiustizbefasste Freundin auch nicht empfohlen haben.

Laut Beschreibung des TE stand das Fahrzeug am Straßenrand mit nach rechts eingeschlagenen Rädern.

Nach dem Unfall war der Spiegel angeklappt und das Fahrzeug fährt nicht mehr gerade aus.

Ich denke der Verursacher ist zu dicht am parkenden Auto vorbei gefahren, die Spiegel haben sich berührt und mit der Schürze hat er das herausstehende linke Rad getroffen.

Ob sich die Spurstange oder ein Lenker verbogen oder das Lenkgetriebe verschoben hat, sollte der Gutachter feststellen können.

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Ich weiß auch nicht, was den Gutachter davon abhält das gute Stück mal auf die Bühne zu nehmen, den Schaden festzustellen und ein Gutachten zu verfassen.

Das jedenfalls was man hier zu diesem Teilaspekt liest klingt ausgesprochen abenteuerlich.

Naja bei der Freundin hab ich mich noch nicht gemeldet, ich hab ihren Geschirrspüler auch nicht repariert bekommen, 😁

Also das Auto war auf der Bühne.
Das Gutachten kann ich hier nicht einkopieren, in der Datei kann ich den Text leider nicht kopieren.
Es sind 9 Seiten.

Da stehen halt:
Beschädigungsschwerpunkt, Front, augenscheinlich nicht verzogen.
Achsagregat/Räder Reifen, vordereradaufhängung ist beschädigt.
Lenkung, länkanlage ist möglicherweise beschädigt.
Dan stehen da zwei Seiten mit Arbeitszeit und Einzelteile.
Auch Räder und Felgen abziehen und prüfen, sogar fahrzeug vor corona desinfizieren (150euro für ne halbe Stunde! 😁).

Netto knapp 930euro

Da steht aber auch das bei den Reparaturarbeiten noch mehr dazu kommen könnte was man jetzt hält noch nicht sieht.

Sehr wenig,dafür das mehr kaputt sein könnte.

V40I, Bj 2001, WBW wird wohl unter 1000€ liegen. Also wirtschaftlicher Totalschaden. Abzüglich Restwert bekommst du irgendwas um die 500€ von der Versicherung. Das wird der Versuch der Versicherung sein. Dann viel Spaß ohne Anwalt. Da hilft dir auch kein gutes Gutachten.

Den gleichen Mist hatte ich mit meinem 15 Jahre alten Volvo 850. WBW laut Gutachten 2700€, Schadenhöhe ca. 2500€,Überweisung von der Versicherung 550€ ohne Kommentar. Erst mit Anwalt und nach 6 Monaten wurden außergerichtlich 2000€ insgesamt überwiesen.

PS: Das ist einer der Gründe warum ich ALLES per Anwalt regle.

Zitat:

@KierowcaV40 schrieb am 4. August 2021 um 13:32:43 Uhr:


Netto knapp 930euro

Der Wiederbeschaffunsgwert und der Restwert sollten ebenfalls im Gutachten stehen.

Den Rat, dich in der Konstellation nunmehr an einen Anwalt zu wenden kann ich nur wiederholen.

Viel Glück!

Der Wiederbeschaffungswert liegt bei 1.700€
Der Gutachter hat die Reparaturkosten auf 900€ netto (1.100€ brutto) geschätzt.
Damit läge ich laut seines Wissens bei ca.60%.
Er meinte bei Versicherungen gilt als Totalschaden die Faustregel ab 70%.
Deswegen meint er der Schaden hält sich in Grenzen uns eigentlich sollte es keine Probleme geben.

Was gemacht werden müsste sind querlenker, spurstangen und neue Reifen (links und rechts).
Damit könnte ich mit dem kosten klarkommen (Material soll bei 300euro liegen).
Er denkt das könnte reichen, er könnte noch mehr hinschreiben wie lenkgetriebe und Felgen, aber da wäre ich Totalschaden Bereich und hätte am Ende weniger.

Und wegen Anwalt, der gutachter meinte ich solle erstmal abwarten was kommt, wenn sie das bezahlen ist doch gut.
Ein befreundeter Mechatroniker der öfter was mit unfallschäden hatte (viele alte Autos wie ein alter bully, Golf und 3 Manta.) Der meinte auch eigentlich hat er nur einmal einen Anwalt gebraucht und garantieren können die auch nicht immer.
Und die befreundete Juristin hab ich gestern auch angerufen und die meinte auch ich solle keine Panik machen.
Es gibt einen Unfall Gegner, die Polizei hat mir die Daten die ich benötige gegeben, es ist ein Unfall, seine Versicherung hat erstmal zu zahlen. Es gibt Zeugen, der Typ hatte fahrerflucht begonnen und wurde sogar gesehen wie er Ausstieg und den Unfall anschaute.
Fazit die Versicherung hat zu zahlen, Anwalt soll ich erst holen wenn wir uns uneinig werden. Bis jetzt nichts falsch gemacht.
Weil wenn ich jetzt einen Anwalt hole dan muss einer den bezahlen. Und wenn mir die Versicherung das zahlt was ich will dann gibt es keinen Grund das sie ihn bezahlen sondern ich muss es tun.

Also schau ich erstmal was kommt und versuche nicht vom schlimmsten zu denken.

na, dann ja nichts mehr schiefegehen.

Viel Erfolg und alles Gute.

Zitat:

@KierowcaV40 schrieb am 5. August 2021 um 11:20:27 Uhr:


Er meinte bei Versicherungen gilt als Totalschaden die Faustregel ab 70%.

Recht seltsame Aussagen das sind.

Aber wie gesagt: Mach, wie du denkst und alles Gute !

spätestens wenn die Versicherung hier mit einem schönen Restwert um die Ecke kommt wird es interessant.

Mal sehen, wass die Experten dann für Ratschläge geben.

Wie hoch ist denn der Restwert laut Gutachten??

Ich würde auf den wirtschaftlichen Totalschaden gehen und das Auto unrepariert mit korrekt gemachtem Gutachten verkaufen. Ersatz wird wohl zu finden sein.

Bei gestauchtem Querlenker und verbogenen Spurstangen das Lenkgetriebe nicht auszutauschen, könnte noch viel Ärger bringen. Wenn die Lenkung sich während der Fahrt verklemmt, z.B. in einer Kurve, gibts recht sicher mehr als nur Blechschäden. Bei eigener Weiternutzung triffts vermutlich dich und deine Lieben. Beim Verkauf mit Gedächtnislücken gibt sowieso beim nächsten Kratzer Stress. Andererseits haftet ggf. der Sachverständige. Wäre mir aber zu "spannend" für die vermeintlichen paar Euro "Vorteil".

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