Unfall mit Fahrerflucht, durch Zeugen angezigt
Hallo an alle.
Das Auto meiner Frau wurde auf einem Parkplatz angefahren. Meine Frau hat den Unfall selbst nicht bemerkt da sie einkaufen war.
Ein Passant hat diesen Unfall beobachtet und angezeigt.
2 Tage später steht die Polizei vor der Tür wegen diesem Unfall. Die Polizei hat den Schaden begutachtet.
Inzwischen liegt bei der Staatsanwaltschaft ein Verfahren gegen den Beschuldigten vor.
Ich habe an dem Tag als die Polizei bei uns war über den Zentralruf der Versicherer die Versicherung des Beschuldigten kontaktiert und den Schaden gemeldet. Inzwischen war auch ein Gutachter da, der den Schaden beurteilt hat.
Das Gutachten liegt uns und der Versicherung des Beschuldigten auch vor.
Allerdings will oder kann die Versicherung des Beschuldigten den Schaden noch nicht begleichen weil der Beschuldigte den Unfall abstreitet. Laut Angaben der Polizei passen die Schäden an den Fahrzeugen aber zusammen und es gibt ja auch noch den Zeugen der dies angezeigt hat.
Wie ist jetzt der weitere Ablauf bzw was kann ich machen damit der Schaden schnellst möglich beglichen wird?
Gruß Basse
Beste Antwort im Thema
Wenn du keine Rechtsschutzversicherung hast, immer bedenken, dass du den RA selbst bezahlst, wenn du die Schuld des Beschuldigten nicht rechtswirksam beweisen kannst.
Bist du Mitglied eines Automobilklubs, nutze die angebotene, kostenlose Rechtsberatung durch diesen bzw. eines Vertrags-Fachanwaltes.
Die Polizei hat sicher eine begründete Meinung - sie fungiert aber nicht als Gutachter.
15 Antworten
Zitat:
Was nichts kostet, ist halt auch nichts wert.
Ein verbreiteter Irrtum.