ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Unfall mit Fahrerflucht, durch Zeugen angezigt

Unfall mit Fahrerflucht, durch Zeugen angezigt

Hallo an alle.

Das Auto meiner Frau wurde auf einem Parkplatz angefahren. Meine Frau hat den Unfall selbst nicht bemerkt da sie einkaufen war.

Ein Passant hat diesen Unfall beobachtet und angezeigt.

2 Tage später steht die Polizei vor der Tür wegen diesem Unfall. Die Polizei hat den Schaden begutachtet.

Inzwischen liegt bei der Staatsanwaltschaft ein Verfahren gegen den Beschuldigten vor.

Ich habe an dem Tag als die Polizei bei uns war über den Zentralruf der Versicherer die Versicherung des Beschuldigten kontaktiert und den Schaden gemeldet. Inzwischen war auch ein Gutachter da, der den Schaden beurteilt hat.

Das Gutachten liegt uns und der Versicherung des Beschuldigten auch vor.

Allerdings will oder kann die Versicherung des Beschuldigten den Schaden noch nicht begleichen weil der Beschuldigte den Unfall abstreitet. Laut Angaben der Polizei passen die Schäden an den Fahrzeugen aber zusammen und es gibt ja auch noch den Zeugen der dies angezeigt hat.

Wie ist jetzt der weitere Ablauf bzw was kann ich machen damit der Schaden schnellst möglich beglichen wird?

Gruß Basse

Beste Antwort im Thema

Wenn du keine Rechtsschutzversicherung hast, immer bedenken, dass du den RA selbst bezahlst, wenn du die Schuld des Beschuldigten nicht rechtswirksam beweisen kannst.

Bist du Mitglied eines Automobilklubs, nutze die angebotene, kostenlose Rechtsberatung durch diesen bzw. eines Vertrags-Fachanwaltes.

Die Polizei hat sicher eine begründete Meinung - sie fungiert aber nicht als Gutachter.

15 weitere Antworten
Ähnliche Themen
15 Antworten

Einen Anwalt einschalten wäre ratsam. Der könnte dann auch in die Ermittlugnsakte reinsehen. Die Versicherungen versuchen oft, die geschuldeten Zahlungen zu kürzen. Wenn man sich nicht selbst wirklich damit auskennt, bemerkt man gar nicht, an welcher Stelle man etwas "über den Tisch" geholt werden soll.

Moin,

ich glaube, das passt besser ins Versicherungs-Forum und habe es daher hierhin verschoben.

Gruß

BMWRider

Wenn du keine Rechtsschutzversicherung hast, immer bedenken, dass du den RA selbst bezahlst, wenn du die Schuld des Beschuldigten nicht rechtswirksam beweisen kannst.

Bist du Mitglied eines Automobilklubs, nutze die angebotene, kostenlose Rechtsberatung durch diesen bzw. eines Vertrags-Fachanwaltes.

Die Polizei hat sicher eine begründete Meinung - sie fungiert aber nicht als Gutachter.

Hast du eine Rechtsschutzversicherungen?

Wie hoch ist der Schaden?

Ist das Fahrzeug noch verkehrssicher?

Abhängig davon könntest du der Versicherung etwas Zeit geben, sich selbst ein Bild vom Geschehen zu machen und schriftlich eine angemessene Frist setzen.

Bei mir wars ähnlich! Über Zeugin hab ich und die Polizei die Schuldige ermittelt. Fall durch Polizei abgeschlossen, Täterin hat alles eingeräumt, Beweislage erdrückend, lackspuren stimmten mit denen des Fahrzeugs überein. Akte nun noch bei Staatsanwaltschaft zur strafbemessung der Fahrerflucht. Obwohl die Täterin sicher auch gegenüber ihrer Versicherung alles eingeräumt hat ( alles andere wäre ja Schwachsinn) will die Versicherung trotzdem Einsicht in die Ermittlungsakte. War auch bei meiner NL, Dekra- Gutachten liegt vor, und als der Mitarbeiter der NL den Namen der gegnerischen Versicherung hörte, riet er mir dringend die Sache von Beginn an mit Anwalt zu regeln. Das läuft jetzt auch so. Nur führt das unnötige anfordern der Akte zur Verzögerung, da dies erfahrungsgemäß lange dauert bis die Staatsanwaltschaft die Akte verschickt. Überlastung ist häufig der Grund.

Eigentlich also sonnenklarer Fall, man darf aber warten. Bin froh, dass Anwälte sich darum kümmern. Nervt nur!

"Täterin alles eingeräumt" - damit ein nicht vergleichbarer Fall (Routine, auch hinsichtlich Anwalt), der eben nicht ähnelt, solange nicht klar ist, ob die Schulfrage gerichtsfest geklärt ist.

Für welche Versicherung NL steht, weiß ich nicht. Allerdings vermutlich auch völlig unerheblich.

Zitat:

@situ schrieb am 18. November 2015 um 23:30:19 Uhr:

"Täterin alles eingeräumt" - damit ein nicht vergleichbarer Fall (Routine, auch hinsichtlich Anwalt), der eben nicht ähnelt, solange nicht klar ist, ob die Schulfrage gerichtsfest geklärt ist.

Für mich vergleichbar. :)

Da die gegnerische Versicherung sich trotz klarer Schuldfrage ( sicher wird die Täterin ihrer Versicherung gegenüber nicht das Gegenteil behauptet haben wie bei der Polizei) trotzdem wie im obigen Fall auf die Hinterbeine stellt und Akte ohne not Anfordert. Auf der Strecke bleibt der geschädigte, selbst mit Anwalt, auch wenn der Fall noch so klar ist. Das wollte ich passend zum Thema ausdrücken!

Dass die Fälle nicht identisch sind, ist klar, aber vergleichbar! ;)

NL = Niederlassung (Autohaus)

Je nach Schadenhöhe und Fahrzeugwert lohnt sich u.U. ein Anwalt.

Wenn möglich, laß der Versicherung die Zeugenaussage zukommen.

Sofern die "Übereinstimmung der Schäden" Dir von der Polizei schon

schriftlich bestätigt wurde, dieses auch an die Versicherung.

"Nebenkosten" geltend machen, Frist setzen und erwähnen,

daß Du danach zum Anwalt gehst weil es Dir zu kompliziert wird.

Aus Erfahrung kann ich Dir schreiben:

Solange der Verursacher seine Schuld bestreitet, zahlt seine Versicherung nicht. Du wirst also den Ausgang der Gerichtsverhandlung abwarten müssen, die wegen Fahrerflucht als Offizialdelikt sowieso ansteht.

Wird der Beschuldigte der Fahrerflucht schuldig gesprochen, kannst Du nach Rechtsgültigkeit des Urteils die Schadensregulierung von seiner Versicherung verlangen. Das wird sie auch ganz sicher nicht versagen, da braucht es auch keinen Anwalt.

Wird er freigesprochen, kannst Du zwar mit einer Zivilklage versuchen Deinen Schaden einzuklagen, wird jedoch -auch mit Anwalt- kaum ein Erfolg werden. Das wird Dich nur unnötig Geld kosten.

Der erste Weg wäre für mich jedoch die Kontaktaufnahme mit dem Beschuldigten. Abhängig von der Schadenshöhe könnte er den Schaden vielleicht selbst begleichen, was ja durchaus zu seinem Vorteil gereichen könnte. Ggf. kann er auch schon mit seiner Versicherung sprechen und hier schon seine Schuld eingestehen.

Bei Gericht würde sich eine vorweggenommene "Wiedergutmachung" sicherlich vorteilhaft auswirken und seine Versicherung würde nicht belastet. Andernfalls droht ihm eine höhere Strafe, die Regressnahme durch seine Versicherung, eine höhere Eingruppierung und möglicherweise auch ein Rauswurf.

Das übliche Geschreie nach einem Anwalt würde ich zunächst überhören, weil er in der gegenwärtigen Situation gar nichts machen kann bzw. eine anschließende Regulierung problemlos ist.

am 19. November 2015 um 17:27

Wenn es Fahrerflucht war geht das sowieso vor Gericht. Also würde "ich" abwarten wie das vor Gericht ausgeht.

Dann würde ich mit Gedanken um einen Anwalt machen wenn die Versicher dann nicht zahlt. Vorrausgesetzt er wird Schuldig gesprochen.

Gruß Frank,

der Fahrerflucht nicht mag.

Zitat:

@Harig58 schrieb am 19. November 2015 um 15:32:17 Uhr:

Das übliche Geschreie nach einem Anwalt würde ich zunächst überhören, weil er in der gegenwärtigen Situation gar nichts machen kann bzw. eine anschließende Regulierung problemlos ist.

Da hast du mal was Brauchbares (alles lesen).

Zitat:

@situ schrieb am 18. November 2015 um 22:18:44 Uhr:

Bist du Mitglied eines Automobilklubs, nutze die angebotene, kostenlose Rechtsberatung durch diesen bzw. eines Vertrags-Fachanwaltes.

Ja genau, das hab ich auch mal gemacht.

Der Anwalt der kostenlosen Rechtsberatung vom ADAC wollte mich auf dem Flur abfertigen.

Die Spinner kannst du vergessen.

@TE: Du solltest nicht aus dem Einzelbericht eines einzelnen Forenusers Schlüsse für dich ziehen und verallgemeinern, ohne entspr. Kenntnis zu haben.

Ich habe vor einigen Jahren vorbildliche telefonische Beratung mit nachfolgender Präzisierung per E-Mail erhalten.

Die Erstberatung durch einen Fachanwalt vor Ort war sehr hilfreich.

Es ist nicht auszuschließen, dass es klitzekleine Unterschiede zwischen den Verhalten von Anwälten (das sind nämlich Menschen, ggf. auch ungehobelte) gibt. In der Regel sind sie nicht so blöd, potenzielle Mandaten durch ungeschicktes Auftreten zu vergraulen. Hängt natürlich immer ein bisschen vom eigenen Auftreten ab, wie der Gegenüber einschätzt.

Zitat:

@voll_Zeo schrieb am 19. November 2015 um 20:54:49 Uhr:

Zitat:

@situ schrieb am 18. November 2015 um 22:18:44 Uhr:

Bist du Mitglied eines Automobilklubs, nutze die angebotene, kostenlose Rechtsberatung durch diesen bzw. eines Vertrags-Fachanwaltes.

Ja genau, das hab ich auch mal gemacht.

Der Anwalt der kostenlosen Rechtsberatung vom ADAC wollte mich auf dem Flur abfertigen.

Die Spinner kannst du vergessen.

Was nichts kostet, ist halt auch nichts wert.

Wer keinen Verkehrsrechtsschutz hat, ist einfach selber Schuld.

Dann ist man eben in vielen Situationen im Leben handlungsunfähig.

Zumindest dann, wenn man kein großes Kostenrisiko eingehen will.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Unfall mit Fahrerflucht, durch Zeugen angezigt