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Unfall mit einem stark alkoholisiertem Fahrradfahrer
Ich habe gestern eine Kollision mit einem Fahrradfahrer, 2,63 Promille, gehabt. Dieser ist auch Schuld am Unfall. Schaden, völlig demolierter Außenspiegel und nen sehr auffälliger, tiefer Kratzer auf der Motorhaube. Ihm ist nichts passiert, Fahrrad auch keine Schäden! Die Polizei meinte gleich, das der Herr wohl keine Haftpflichtversicherung habe. Ich bin selbst Student und habe nicht gerade Geld im Überfluss! Habe ich irgendwelche Möglichkeiten, den Schaden nicht selber tragen zu müssen?
Vielen dank für eure Hilfe!!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von infuso
das geld kann er abschreiben. ich sitze auch noch auf knapp 1000 euro für meine tür.
Und was hat deine Tür jetzt mit der finanziellen Lage des Unfallgegners des TE zu tun? Richtig - nichts!
Die richtige Vorgehnsweise wurde ja schon gepostet.
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20 Antworten
Hast du selbst eine Privathaftplicht?? wenn ja schau mal nach ob du so Schäden nicht bezahlst bekommst, meine Privathaftplicht zahlt so was bis 5000€, (Polizei Bericht vorausgesetzt)
Gruß Stefan
Zitat:
Original geschrieben von butzimondeo
Hast du selbst eine Privathaftplicht?? wenn ja schau mal nach ob du so Schäden nicht bezahlst bekommst, meine Privathaftplicht zahlt so was bis 5000€, (Polizei Bericht vorausgesetzt)
Gruß Stefan
Ist das so?. Ich weiß, dass die eigene Vollkasko in solchen Fällen eintritt - Nachteil hier die Selbstbeteiligung und Höherstufung. Aber die Privathaftpflicht. Hast du die Bedingungen mal da zum nachlesen? Oder verrate uns doch, welche Versicherung das ist.
Nennt sich bspw. Schadenersatz-Ausfalldeckung und kann bei vielen Gesellschaften abgeschlossen.
Zitat:
Original geschrieben von bits1011
Nennt sich bspw. Schadenersatz-Ausfalldeckung und kann bei vielen Gesellschaften abgeschlossen.
Da hab ich wieder was gelernt heute.:)
Zur Not kann man immer noch sein Fahrrad pfänden :D
Zitat:
Original geschrieben von bits1011
Nennt sich bspw. Schadenersatz-Ausfalldeckung und kann bei vielen Gesellschaften abgeschlossen.
Stimmt, die hab ich auch. Ganz vergessen...
Zitat:
Original geschrieben von AR147
Zur Not kann man immer noch sein Fahrrad pfänden :D
Nein, das ist normalerweise von der Pfändung ausgeschlossen.