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Unfall mit einem Radfahrer, mit Flucht! Welche Kasko zahlt?

Themenstarteram 2. November 2013 um 13:01

Hallo,

dumm gelaufen, habe beim Rechtsabbiegen Radfahrer mit Bierflasche in der Hand (er hatte rot!) umgefahren, im ist nichts passiert, mein Auto Schaden von ca. 1800,- €.

Er guckt sich den Schaden an, für ihn ist nichts passiert, er flüchtet, keine Chance ihn "einzufangen", kein Zeuge, er weg, mein Auto kaputt, habe aus Ärger und Frust keine Polizei gerufen, er war sowieso weg, bin auch nicht zur Polizei gefahren, sinnlos, zahlt nun meine Teil -oder Vollkasko mit SB?

Danke für eure Antwort...

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von highline69

 

so denke ich auch... rot ist rot und somit darf auch er als Radfahrer nicht fahren!!

Und wen er es doch tut, darf man ihn umfahren? Soso.

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Moin,

 

dass würde mich auch interessieren.

 

Vermutlich ja, da wohl ein Schaden am Blech erkennbar ist.

 

Solange du den Vorfall nicht bei der Polizei deines Vertrauens anzeigst: keine von beiden.

Du musst ja alles tun, um den Schaden für die Versicherung gering zu halten. Tage später anzuzeigen, wird dir echte Probleme machen. Da kann die Versicherung auch mal die Leistung ablehnen, mit dem Argument, dass bei sofortiger Meldung der Unfallflucht, der Verursacher hätte ermittelt werden können.

Ansonsten wäre es die VK und du würdest hochgestuft. Abhängig von der SB lohnt es also nicht, so einen Kleinschaden über die VK laufen zu lassen. VK ist für die überwiegende Anzahl der PKWs in Privatbesitz sowieso Unsinn.

Zitat:

Original geschrieben von ChrisCRI

Da kann die Versicherung auch mal die Leistung ablehnen, mit dem Argument, dass bei sofortiger Meldung der Unfallflucht, der Verursacher hätte ermittelt werden können.

Der Verursacher scheint doch der TE zu sein.

Rechts abbiegen, dem Radfahrer die Vorfahrt genommen. So liest sich das für mich.

Du hast die rote Ampel des Radfahrers überlesen.

So etwas gibts bei Grün für Rechtsabbieger.

Zitat:

Original geschrieben von highline69

...

habe aus Ärger und Frust keine Polizei gerufen, er war sowieso weg, bin auch nicht zur Polizei gefahren

...

Hallo,

habe schon mal gehört, daß jemand aus Ärger und Frust die Polizei gerufen hat, aber was du schreibst, ist doch wohl etwas Banane, vor allem bei angeblichen 1.800 € Schaden.

Wie lange ist das denn schon her?

Liebe Grüße

Herbert

am 2. November 2013 um 14:44

Zitat:

Original geschrieben von ChrisCRI

VK ist für die überwiegende Anzahl der PKWs in Privatbesitz sowieso Unsinn.

.". .. sprach der Autofahrer, als seinem Passat ein Baum vor den Kühler gelaufen war. Hatte eh gerade 20.000 EUR angespart und wusste nicht so recht, warum eigentlich".

1.800 EUR Schaden durch Fahrradfahrer und der hat nichts? Hoffentlich sieht er das nicht anders, wenn er mal gerade keine Flasche in der Hand hat - ohne Zeugen muss der Richter am Schluss einen von beiden glauben; auch wenn er sich die attestierten Blutergüsse tatsächlich erst beim Sturz nach einigen weiteren Flaschen zugezogen hat.

Gruß situ

Zitat:

Original geschrieben von situ

Zitat:

Original geschrieben von ChrisCRI

VK ist für die überwiegende Anzahl der PKWs in Privatbesitz sowieso Unsinn.

.". .. sprach der Autofahrer, als seinem Passat ein Baum vor den Kühler gelaufen war. Hatte eh gerade 20.000 EUR angespart und wusste nicht so recht, warum eigentlich".

1.800 EUR Schaden durch Fahrradfahrer und der hat nichts? Hoffentlich sieht er das nicht anders, wenn er mal gerade keine Flasche in der Hand hat - ohne Zeugen muss der Richter am Schluss einen von beiden glauben; auch wenn er sich die attestierten Blutergüsse tatsächlich erst beim Sturz nach einigen weiteren Flaschen zugezogen hat.

Gruß situ

Das Problem wird eher sein, welchen Angeklagten der Richter auf die Anklagebank setzen will, der Schädiger ist ja geflohen. :D

Zitat:

Original geschrieben von Cokefreak

Du hast die rote Ampel des Radfahrers überlesen.

Tatsache. Trotzdem darf er den nicht einfach über den Haufen fahren.

Teilschuld. Die Sitzung ist geschlossen :D

Hallo!

Die Vollkasko deckt diesen Schaden. Die Teilkasko deckt keine selbst verursachten Schäden.

 

Gruß

techexpert

am 2. November 2013 um 15:40

Zitat:

Original geschrieben von techexpert

Das Problem wird eher sein, welchen Angeklagten der Richter auf die Anklagebank setzen will, der Schädiger ist ja geflohen. :D

Zitat:

Original geschrieben von situ

Hoffentlich sieht er das nicht anders, wenn er mal gerade keine Flasche in der Hand hat -

Hoffen wir für den TE, dass er nicht auf andere Gedanken kommt.

Themenstarteram 3. November 2013 um 12:26

Zitat:

Original geschrieben von Cokefreak

Du hast die rote Ampel des Radfahrers überlesen.

So etwas gibts bei Grün für Rechtsabbieger.

so denke ich auch... rot ist rot und somit darf auch er als Radfahrer nicht fahren!!

Themenstarteram 3. November 2013 um 12:27

Zitat:

Original geschrieben von techexpert

Hallo!

Die Vollkasko deckt diesen Schaden. Die Teilkasko deckt keine selbst verursachten Schäden.

 

Gruß

techexpert

Danke für die Antwort

Themenstarteram 3. November 2013 um 12:33

Zitat:

Original geschrieben von Oetteken

Zitat:

Original geschrieben von highline69

...

habe aus Ärger und Frust keine Polizei gerufen, er war sowieso weg, bin auch nicht zur Polizei gefahren

...

Hallo,

habe schon mal gehört, daß jemand aus Ärger und Frust die Polizei gerufen hat, aber was du schreibst, ist doch wohl etwas Banane, vor allem bei angeblichen 1.800 € Schaden.

Wie lange ist das denn schon her?

Liebe Grüße

Herbert

1 Woche, war beim Ausbeuler, da geht nix, weil blöde Stelle am Knick unterm Fenster, Werkstatt sagt das selbe, ferner unten an der Tür noch einen Kratzen, darum so relativ "hoher" Schaden!!!

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von highline69

 

so denke ich auch... rot ist rot und somit darf auch er als Radfahrer nicht fahren!!

Und wen er es doch tut, darf man ihn umfahren? Soso.

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