ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Unfall durch "falsches" Blinken des Unfallgegners

Unfall durch "falsches" Blinken des Unfallgegners

Themenstarteram 16. Dezember 2017 um 18:55

Hallo Gemeinde,

ich hatte heute den Ersten "schwereren" Autounfall in meinem Leben.

Nach ca. 250tkm unfallfreier Fahrt - einen leichten, unverschuldeten Unfall mal wegerechnet - hat es mich heut erwischt.

Ich stehe wie immer an "meiner" mir bekannten Kreuzung aus dem Wohngebiet und warte bis ich links abbiegen kann. Rechts ist alles frei, von links kommen zwei Fahrzeuge.

Fahrzeug Eins fährt an mir vorbei, Fahrzeug zwei blinkt nach rechts - ich reagiere nun so (wie so oft schon) und wohl auch wie viele andere: Ich fahre los und biege ein.

Diesmal jedoch ist alles anderes - ich spüre einen heftigen Aufprall am Heck, mein Fahrzeug dreht es um fast 180° (ich konnte nach dem Unfall ohne zu lenken wieder "vorwärts zurück" in die Nicht-Vorfahrtberechtigte Straße einfahren). Mein Kopf küsste ordentlich das Glas meiner Scheibe.

Ich habe eine Gehirnerschütterung ein ein leichtes Schleudertrauma erlitten. Die Unfallgegnerin ist nach meinen Kenntnisstand glücklicherweise unverletzt geblieben.

Nachdem ich nun viel Zeit hatte, die Formalitäten (abschleppen, informieren der Versicherung, Ersatzwagen organisieren etc.) zu erledigen, meine Fragen:

1. Ich habe leider keinerlei Zeugen - lediglich ihren Mann der zu meiner Verwunderung im Ersten PKW vor meiner Unfallgegnerin fuhr.

2. Wie gehe ich nun sachlich und überlegt vor? Die Polizei machte mir - wie ich mir ja auch dachte - wenig Hoffnung. Ich bildete mir aber das blinken definitiv nicht ein.

Nachtrag: Die Unfallgegnerin sagte sowohl mir, als auch der Polizei, dass sie "natürlich nicht geblinkt hat".

Habt ihr Tipps/Ratschläge für mich?

Euer niedergeschlagener

lostboi

Beste Antwort im Thema

Ich glaube nicht das Du eine Chance auf 80/20 hast, wenn Du die Kosten durchrechnest, liegt das nicht weit von 100 % entfernt.

Ich fahre in der gleichen Situation erst los, wenn der Blinkende im Begriff ist abzubiegen - niemals eher.

23 weitere Antworten
Ähnliche Themen
23 Antworten

Selbst wenn sie geblinkt hat, hättest du dich vergewissern müssen, dass sie auch tatsächlich abzubiegen beabsichtigt.

Dazu gibt es bereits Urteile.

Vergiss es:

1. Wie willst du beweisen, dass die Dame geblinkt hat? Ohne Zeugen ziemlich unmöglich. Oder ist am Unfallort die beim Unfall zerstörte Blinkerbirne sichergestellt worden?

2. Selbst durch falsche Blinken verliert die Lady nicht ihr Vorfahrtsrecht. Dass sie schon Anstalten zum Abbiegen machte, langsamer wurde usw., schreibst du selbst nicht.

Nachweisbar ist hingegen deine "brutale" Vorfahrtsverletzung.

Themenstarteram 16. Dezember 2017 um 19:11

Zitat:

@PeterBH schrieb am 16. Dezember 2017 um 20:05:59 Uhr:

Vergiss es:

1. Wie willst du beweisen, dass die Dame geblinkt hat? Ohne Zeugen ziemlich unmöglich. Oder ist am Unfallort die beim Unfall zerstörte Blinkerbirne sichergestellt worden?

2. Selbst durch falsche Blinken verliert die Lady nicht ihr Vorfahrtsrecht. Dass sie schon Anstalten zum Abbiegen machte, langsamer wurde usw., schreibst du selbst nicht.

Nachweisbar ist hingegen deine "brutale" Vorfahrtsverletzung.

Moment, du hast mich hier falsch verstanden.

Ich sage nicht, dass ich frei von Schuld wäre. Lediglich sehe ich es nicht ein, zu 100% in die Haftung genommen zu werden - dbzgl. gibt es bereits ja auch schon Urteile wo es in Richtung 80/20 tendiert.

Die Dame fuhr schon von Anfang recht weit rechts als ich sie kommen sah und relativ "langsam" - ich kann jedoch nicht einschätzen wie schnell resp. langsam, jedenfalls sichtbar langsamer als das Gro der Verkehrsteilnehmer auf dieser Strecke.

Ich hab dich schon nicht falsch verstanden. Du kannst das Blinken nicht nachweisen, sie jedoch deine Vorfahrtsverletzung. Deine 20 % resultieren im Normalfall aus der Betriebsgefahr. Aber bei deiner Vorfahrtsverletzung unmittelbar vor ihr wird die Betriebsgefahr entfallen. Unabwendbares Ereignis für die Dame.

Sichtbar langsamer als das Gro der Verkehrsteilnehmer? Wie schnell fuhr denn ihr Mann vor ihr? Und wie viele Fahrzeuge waren hinter ihr? Und gibt es eine Vorschrift, wie schnell ich im Wohngebiet fahren muss? Wenn rechts Querstraßen sind, fahre ich immer etwas langsamer (so würde ich argumentieren).

Ich glaube nicht das Du eine Chance auf 80/20 hast, wenn Du die Kosten durchrechnest, liegt das nicht weit von 100 % entfernt.

Ich fahre in der gleichen Situation erst los, wenn der Blinkende im Begriff ist abzubiegen - niemals eher.

Jemand der abzubiegen beabsichtigt, verlangsamt i. d. R. seine Geschwindigkeit deutlich.

Ein erfahrener Autofahrer wartet IMO ab, bis der Abbiegevorgang zumindest deutlich eingeleitet oder besser gar abgeschlossen ist.

Eine Mitschuld kann in Frage kommen, dazu kommt es aber auf Details an.

Wenn die Unfallgegenerin bestreitet geblinkt zu haben und du das Gegenteil nicht beweisen kannst, wie soll ein Gericht dann eine Teilschuld feststellen.

Themenstarteram 16. Dezember 2017 um 19:22

Ja, du hast da wohl schon Recht.

Es ist in Ordnung, ich habe wohl einen Fehler gemacht bzw. zu sehr auf die Korrektheit der Anderen vertraut. Ging wohl bisher immer gut.

Dass ich hochgestuft werde ist für mich i.O. - Schäden werden reguliert und mir wird es gesundheitlich auch bald wieder besser gehen. Ich bin froh, dass der Unfallgegnerin nichts passiert ist.

Mich ficht allerdings ein wenig an, dass ich nun - rein rechtlich - als der "Vorfahrtsraubende Rambo" dastehe, der ich nun mal nicht bin. Ich habe keine Punkte und hatte bisher zwei Tickets wegen zu schnellem Fahren innerorts zu jeweils 15€.

Deshalb würde ich ja gern mal wissen, ob hier schon andere Nutzer in einer ähnlichen Situation waren/sind.

Rechts geblinkt bei nach links abknickender Vorfahrt, der Typ wollte aber geradeaus fahren und nicht rechts abbiegen. Unfallgegner fuhr dann aus der untergeordneten Straße los, kam aber nicht weit. Hat rund 1/3 des Schadens ersetzt bekommen. Blinken wurde aber zugegeben. Klage auf den Rest wird wohl abgewiesen.

am 16. Dezember 2017 um 19:42

Zitat:

@Oetteken schrieb am 16. Dezember 2017 um 20:04:39 Uhr:

Selbst wenn sie geblinkt hat, hättest du dich vergewissern müssen, dass sie auch tatsächlich abzubiegen beabsichtigt.

Dazu gibt es bereits Urteile.

Dem schließe ich mich an.

Ist echt Mist, man darf nicht vertrauen.

Genau wie auf die Lichthupe des netten Anderen der vermeintlich auf sein Recht verzichten und mich vorlassen will, es dann rummst. Man bekommt die (volle?) Schuld.

[;) Was, ne Frau als Unfallgegnerin, ..... da ist man dem Suizid nahe ... (ist ne Anspielung auf meine Erfahrungen und nicht sooo ernst gemeint)]

Zitat:

Deshalb würde ich ja gern mal wissen, ob hier schon andere Nutzer in einer ähnlichen Situation waren/sind.

Hatte ich mal vor knapp 50 Jahren, ging (zum Glück nur Sachschäden) zu meinen Lasten und ich hab's unter "Lektion" verbucht. ;)

Zitat:

@lostboi schrieb am 16. Dezember 2017 um 20:22:23 Uhr:

...

Mich ficht allerdings ein wenig an, dass ich nun - rein rechtlich - als der "Vorfahrtsraubende Rambo" dastehe, der ich nun mal nicht bin. Ich habe keine Punkte und hatte bisher zwei ...

Das ist doch absoluter Quatsch, aber das weisst du selbst.

Du hast einen Fehler gemacht bzw. eine Situation falsch eingeschätzt - nicht mehr, nicht weniger. Sowas kann auch mit einer Million unfallfreier km passieren.

Ist zwar ärgerlich aber sei froh , dass es nahezu nur Blechschäden sind.

Einen Vorteil hat es aber wahrscheinlich: sowas wird dir nie wieder passieren.

 

Gruß und trotzdem schönen dritten Advent

Zitat:

@lostboi schrieb am 16. Dezember 2017 um 20:22:23 Uhr:

Mich ficht allerdings ein wenig an, dass ich nun - rein rechtlich - als der "Vorfahrtsraubende Rambo" dastehe, der ich nun mal nicht bin. Ich habe keine Punkte und hatte bisher zwei Tickets wegen zu schnellem Fahren innerorts zu jeweils 15€.

Unfälle passieren nunmal aus Fehlern. Und da wir alle Menschen sind machen wir alle mal Fehler. Meist geht es gut (weil der andere aufpasst oder eben noch genug "Spiel" vorhanden war), aber selbst der umsichtigste Fahrer (sofern das Auto nicht nur am Wochenende 40km bewegt wird) wird irgendwann mal seine saubere Weste los sein.

Deswegen ist man ja nicht gleich an Rambo.

Übrigens sind 2016 auf deutschen Straßen alleine 2.587.321 Unfälle passiert. Da ist es schwer sein Leben lang nicht einmal zu denjenigen zu gehören die Betroffen sind.

 

Fahrzeug blinkt rechts im Kreisverkehr, was für mich heißt: -Ich will hier raus- Ich wollte gerade los, konnte aber mit einer Vollbremsung noch die Kollision verhindert, das Fahrzeug ist aber erst 2 Ausfahrten später raus...... seit dem passe ich noch besser auf.

Dazu mal eine Frage:

Früher konnte man bestimmen, ob eine (Blinker-)Birne im Betrieb oder kalt zerstört wurde. Geht da bei LED auch?

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Unfall durch "falsches" Blinken des Unfallgegners